Editorial & Inhalt
Frühjahr 2023beraten & beschlossen Hauptthemen: PfarrPlan 2030, Bericht des Landesbischofs, Mittelfristige Finanzplanung, Schwerpunkthalbtag Kirchenverfassung
herzlich willkommen bei der neuen „beraten & beschlossen“ (bub). Es hat sich viel verändert. Unser Ziel ist es, Sie noch schneller und besser zu informieren und Ihnen auch das synodale Beraten, die jeweilige Tagung, die einzelnen Personen und Zwischentöne näher zu bringen. Deshalb ist die „bub“ bunter und multimedialer geworden, ein Magazin, das Texte, Bilder und Bewegtbilder miteinander verbindet und kurze Wege zu jedem Thema eröffnet, auch Verweise über das „Magazin“ hinaus zu Webseiten ermöglicht. Wo es Internet gibt, können Sie mit dem Link auf das „PageFlow - beraten & beschlossen“ zugreifen oder auch die ganze Webseite als PDF-Datei abspeichern (Anleitung weiter unten).
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Ihr
Dan Peter samt dem ganzen Team der Pressestelle
Synodalpräsidentin Foth zu den Schwerpunktthemen
Zum AnfangGottesdienst & Grußworte
Frühjahrstagung der Landessynode 2023Gottesdienst und Grußwort
Klicken Sie auf die Bilder (v.l.n.r.), um zum Eröffnungsgottesdienst und zum Grußwort zu gelangen.
Bischofsbericht
Frühjahrstagung der Landessynode 2023Bericht des Landesbischofs
Klicken Sie auf die Bilder (v.l.n.r.), um zum Bischofsbericht, zu den Gesprächskreis-Voten und zur Aussprache zu gelangen.
PfarrPlan 2030
Frühjahrstagung der Landessynode 2023PfarrPlan 2030
Klicken Sie auf die Bilder (v.l.n.r.), um zum Bericht des Oberkirchenrats, zum Ausschussbericht, zu den Gesprächskreis-Voten, zur Aussprache und zum Beschluss zu gelangen.
Schwerpunkthalbtag Kirchenverfassung
Frühjahrstagung der Landessynode 2023Schwerpunkthalbtag Kirchenverfassung„Kirche in guter Verfassung?“
Klicken Sie auf die Bilder (v.l.n.r.), um zu den Vorträgen, dem moderierten Disput und zur Aussprache zu gelangen.
Frühjahrstagung der Landessynode 2023 Aussprache zu Vorträgen und Disput Schwerpunkthalbtag Kirchenverfassung
Frühjahrstagung der Landessynode 2023 Aussprache zu Vorträgen und Disput Schwerpunkthalbtag Kirchenverfassung
Aussprache
Eckart Schultz-Berg (Bad Cannstatt) fügte zur Analyse einer stark monarchischen Prägung der Landeskirche durch Oehlmann hinzu, dass Württemberg auch von der oberdeutschen reformierten Tradition der Schweiz als Basiskirche geprägt sei.
Veränderung oder Neuentwurf?
Bernd Wetzel (Brackenheim) hob die verschiedenen Herangehensweisen hervor, die nun möglich seien: von der Änderung einzelner Punkte bis hin zu einem großen Neuentwurf für die Verfassung. Er lud ein zum Einem Online-Vortrag im Rechtsausschuss am 29. September zur neu geschaffenen Verfassung in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers 2020, erfolgt in einem interaktiven Beteiligungsprozess mit den Gemeindegliedern.
Synode vertritt die ganze Kirche
Die württembergische Urwahl im Gegensatz zur „Siebwahl“ wurde in der Diskussion kontrovers beurteilt. Matthias Hanßmann (Horb) beschrieb sie als „Segen“ – denn dadurch würde deutlich: Die Synode vertritt das Ganze der Kirche. Seinem Eindruck nach würde die Synode gut wahrgenommen. Mehrere Synodale wiesen darauf hin, dass die Wahl nach Gesprächskreisen zu Phänomenen von Wahlkampf, „Hauen und Stechen“, Hervortreten „persönlicher Macht und Gesinnungsmacht“ (Amrei Steinfort, Hechingen) führe. Dies führe nicht zuletzt zu Irritationen an der Basis und könne auch zum Hemmnis werden, für die Synode zu kandidieren, so Steinfort. Mehrfach wurde angesprochen, inwieweit die von Oehlmann hervorgehobenen historischen Arbeitsgruppen, die Synodalpräsident Klumpp einst empfohlen hatte, von der Praxis der Ausschüsse eingelöst ist. Matthias Hanßmann wies darauf hin, dass es ohne Meinungsbildung nicht gehe und dass immer Gespräche gesucht werden müssten. Die Fraktionierung bezeichnete er als regelrechte Gefahr für die Gesprächskreise. Der Schutz davor solle in der Kirchenverfassung aufgenommen werden.
Gesprächskreise als geistliche Heimat
Mehrere Synodale schilderten, dass die Gesprächskreise ihnen geistliche Heimat und eine wichtige Unterstützung für die synodale Arbeit bieten, ja „Schutzraum“ in der „Kampfzone Landessynode“ (Michael Klein, Tübingen). Allerdings hoben mehrere Synodale die Bereitschaft zu Gespräch, konstruktivem Streit und gesprächskreisübergreifenden Lösungen hervor. Als positives Beispiel wurde die Diskussion der 15. Landessynode um die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare genannt.
Verankerung von Gemeinden und Bezirken
Mehrfach wurde in den Voten die Anregung von Oehlmann reflektiert, in der Kirchenverfassung künftig auch ausdrücklich die Gemeinden und Kirchenbezirke zu verankern und ebenso das Zusammenspiel aller Gremien zu überprüfen. Hier verwies Eckart Schultz-Berg (Bad Cannstatt) auf die Nordkirche. Ebenso wurde von mehreren Synodalen betont, dass das Auslassen der Gemeinden in der Verfassung für sie Gestaltungsraum und Freiheit bedeute. Andrea Bleher (Untermünkheim) erinnerte in ihrem Votum daran, dass Kirchengemeinden Körperschaften des öffentlichen Rechts seien; dies bedeute, dass der Oberkirchenrat keine Durchgriffsmöglichkeit habe. In der Diskussion wurde angeregt, dass die Landessynode dem Oberkirchenrat Weisung erteilen können solle. Prof. Kampmann empfahl, insgesamt eine größere Verzahnung der Handlungsebenen, zum Beispiel die Möglichkeit, aus den Bezirkssynoden Anträge an die Landessynode stellen zu können. Schließlich warnte Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim), durch die alleinige Verbindung zwischen Gemeindegliedern und Landeskirche aufgrund der üblichen Wahlbeteiligungen - zuletzt lag diese bei etwa 25 % - wäre die kirchliche Demokratie leicht von außen manipulierbar und damit angreifbar.
Bei der Frage der Gemeinden wurde Ohlmanns Impuls bestärkend aufgegriffen „Gemeinde“ „zukunftsfähig“ zu denken – nämlich anstelle des Kirchturm- und Wohnortprinzips hin zu Gemeindeformen, die durch Milieus und Glaubensformen gebildet werden.
Die Stellung des Landesbischofs
Die besonders herausgehobene Position des württembergischen Landesbischofs diskutierten die Synodalen kontrovers. Einerseits wurde dies als nachteilig empfunden. So hob Jörg Beurer hervor, das Gesicht der Kirche seien viele Gesichter, nicht nur eines. Mehrere Synodale betonten aber auch, dass der Landesbischof eine Identifikationsfigur sei, die, so Thomas Burk (Bönnigheim) „mit klarer Stimme für die Kirche spreche und hinstehe.“
Der richtige Zeitpunkt?
Es wurde kritisch angefragt, inwieweit nun auch eine Reform der Kirchenverfassung neben den anderen großen Reformen, der Verwaltungsreform und dem Klimaschutz erfolgen könne. Dr. Martina Klärle (Weikersheim) betonte, dass eine Reform wichtig sei. Es brauche für solche Überlegungen einen konkreten Anfangszeitpunkt, wie jetzt zu Amtszeitbeginn des Landesbischofs und ein „Zugpferd“.
Michael Klein (Tübingen) hob die Bedeutung von § 1 der Kirchenverfassung hervor; dieser biete ein „unerschöpfliches Potenzial von Bildern und Leitlinien“. Er wollte den Vortrag von Karin Oehlmann als „Bußpredigt“ verstanden wissen – als Anregung zur Umkehr zurück zur eigentlichen Bestimmung.
Die 3. Barmer These erinnere daran, dass man sich „in der Wahrheit einigen“ solle.
Der geistliche Charakter der Kirchenverfassung
Mehere Rednerinnen und Redner den geistlichen Charakter der Synode hervor. Mehrere Synodale betonten die Bedeutung von Demokratie als „zeitgemäße Beteiligungsform“ und Vertretung der Basis (Dr. Antje Fetzer-Kapolnek, Waiblingen). Yasna Görner-Crüsemann (Geislingen) sagte, dass Kirche in einer Zeit, in der Demokratien weltweit bedroht seien, sogar Vorbild in demokratischen Prozessen sein könnte und ermutigte mit dem bekannten Zitat: „Mehr Demokratie wagen!“ Dabei seien Demokratie und Christokratie kein Widerspruch.
Grundsätzlich plädierte Eckart Schultz-Berg (Bad Cannstatt) dafür, die in der Landeskirche bestehenden Machtverhältnissen offenzulegen und zu besprechen; denn Macht gäbe es in der Kirche wie in anderen Systemen.
Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung unter TOP 9
Bild: Gottfried Stoppel
Aktuelle Stunde
Frühjahrstagung der Landessynode 2023Aktuelle Stundezum Thema Klimawandel
Zuwahl
Frühjahrstagung der Landessynode 2023Zuwahl Die Landessynode hat die Zuwahl von zwei Vertreterinnen und Vertretern des internationalen Konvents christlicher Gemeinden in Württemberg (IKCGW) in die Landessynode beschlossen
Steuerungsstruktur Innovationsprozess
Frühjahrstagung der Landessynode 2023 Steuerungsstruktur Innovationsprozess Statt einer Steuerungsgruppe und einem Beirat soll es künftig nur noch eine Steuerungsgruppe geben und der Beirat abgeschafft werden.
Frühjahrstagung der Landessynode 2023 Steuerungsstruktur Innovationsprozess Statt einer Steuerungsgruppe und einem Beirat soll es künftig nur noch eine Steuerungsgruppe geben und der Beirat abgeschafft werden.
Die Organisation des Innovationsprozesses vereinfachen
„#gemeindebegeistert“ heißt ein derzeit laufender Innovationsprozess der Landeskirche, an dem sich alle beteiligen können, die möchten. Er mündet am 4. Mai 2024 in einen großen Innovationstag in der Stadthalle in Reutlingen. Prälatin Gabriele Arnold hat die strategische und organisatorische Gesamtverantwortung für den Innovationsprozess inne.
Der Ältestenrat beantragte nun, den Beirat aufzulösen, um die Organisationsstruktur des Innovationsprozesses zu vereinfachen. Dessen Aufgaben sollte die Steuerungsgruppe übernehmen, sagte Johannes Eißler, Stellvertretender Synodalpräsident, und Vertreter des Ältestenrats. Der Vorsitzende des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung sowie möglichst eine Person aus jedem Gesprächskreis sollten zudem in die Steuerungsgruppe entsandt werden. Die Personen sollten vorgeschlagen und in der Landessynode zur Wahl gestellt werden.
Die Synode hat diesem Antrag zugestimmt.
Dokument zu diesem Bericht:
TOP 01 - Antrag Nr. 01-23 - Steuerungsstruktur Innovationsprozess - Bericht des Ältestenrats - Stellv. Präsident Johannes Eißler
TOP 01 - Antrag Nr. 01-23 - Steuerungsstruktur Innovationsprozess
Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung und auf elk-wue.de unter TOP 1.
Bild: Gottfried Stoppel
Wahlen
Frühjahrstagung der Landessynode 2023 Wahlvorschläge für personale Veränderungen in verschiedenen Gremien Der Ältestenrat hat unter TOP 02 der Tagesordnung verschiedene Wahlvorschläge eingebracht
Frühjahrstagung der Landessynode 2023 Wahlvorschläge für personale Veränderungen in verschiedenen Gremien Der Ältestenrat hat unter TOP 02 der Tagesordnung verschiedene Wahlvorschläge eingebracht
Wahlvorschläge für personale Veränderungen in verschiedenen Gremien
a) Aufsichtsrat Ev. Müttergenesung Württemberg gGmbH:
- Vorschlag an die Gesellschafterversammlung: Matthias Böhler (Besigheim)
- Mehr über die Evangelische Müttergenesung in Württemberg (mehr Informationen)
- Vorschlag: Anja Holland (Altensteig-Spiegelberg), Peter Reif (Stuttgart), Dr. André Bohnet (Stuttgart), Britta Gall (Pfalzgrafenweiler) und der Vorsitzende des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung, Kai Münzing (Dettingen an der Erms)
- Die Steuerungsgruppe Innovationsprozess gehört zum Team hinter #gemeindebegeistert (mehr Informationen), einem Innovationsprojekt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
- Vorschlag: Renate Simpfendörfer (Eislingen)
- Die Steuerungsgruppe #miteinander-Fonds (ehemals: Steuerungsgruppe Energiefonds) befasst sich beim Diakonischen Werk Württemberg mit der Verteilung der zusätzlichen Einnahmen der Landeskirche durch die kirchensteuerpflichtige Energiepreispauschale an bedürftige Menschen. Mehr Informationen über die Verteilung dieser Kirchensteuermittel.
- Vorschlag: Dr. André Bohnet (Stuttgart)
- Diese Steuerungsgruppe befasst sich mit der Frage, ob Menschen, die nicht Mitglied einer der Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg (ACK, mehr Informationen) sind, von diesen Kirchen angestellt werden können.
- Vorschlag: Johannes Söhner (Herrenberg)
- Die LAGES ist das Kompetenznetzwerk der Evangelischen Landeskirche zur Förderung von Bildung und Teilhabe älterer Menschen (Mehr Informationen).
- Vorschlag: Herr Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim), Herr Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) scheidet aus dem Ältestenrat aus
- Der Ältestenrat der Landessynode unterstützt den Präsidenten oder die Präsidentin bei der Führung der Amtsgeschäfte.
- Vorschlag: Herr Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim), Herr Prof. Dr. Martin Plümcke (Reutlingen) scheidet aus dem Ältestenrat aus; Annette Sawade (Schwäbisch Hall) als stellvertretendes Mitglied für Amrei Steinfort (Hechingen).
- Der Geschäftsführende Ausschuss vertritt die Landessynode in dem Zeitraum zwischen ihren Tagungen.
Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung und auf elk-wue.de unter TOP 2.
Bild: Gottfried Stoppel
Maßnahmen Mittelfristige Finanzplanung
Frühjahrstagung der Landessynode 2023Verfahren zur MaßnahmenplanungPlanungsverfahren für die „Synodale Million“
Eckwerte Mittelfristige Finanzplanung
Frühjahrstagung der Landessynode 2023Eckwerte zur Mittelfristigen Finanzplanung 2023-2027
Klicken Sie auf die Bilder (v.l.n.r.), um zum Bericht des Oberkirchenrats, den Bericht des Finanzausschusses, zur Aussprache und zum Beschluss zu gelangen.
~ Bildergalerie ~
Frühjahrstagung der Landessynode 2023Impressionen der SynodaltagungScrollen Sie weiter nach unten, um die Bilder zu sehen. Für optimale Darstellung am Smartphone, bitte im Querformat anschauen.
Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetz
Frühjahrstagung der Landessynode 2023Gewinnung neuer MitarbeitenderÄnderung des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes
Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes
Frühjahrstagung der Landessynode 2023Änderung des PfarrerversorgungsgesetzesBericht und Verweisung
Besetzung von Leitungsstellen im OKR
Frühjahrstagung der Landessynode 2023Besetzung von Leitungsstellen im OKR
Digitales Abstimmungstool
Frühjahrstagung der Landessynode 2023Digitales Abstimmungstool für die LandessynodeLandessynode beschließt, ein digitales Abstimmungstool für die Synode zu entwickeln
Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses
Frühjahrstagung der Landessynode 2023Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses
Selbständige Anträge
Frühjahrstagung der Landessynode 2023Selbständige Anträge
Antrag Nr. 03/23: Öffnung der berufsbegleitenden Ausbildung im Pfarramt: Der Antrag wurde verwiesen an den Theologischen Ausschuss unter Beteiligung des Rechtsausschusses.
Antrag Nr. 04/23: Unterstützung von Jobsuche für Partnerinnen und Partnern von Pfarrpersonen: Der Antrag wurde verwiesen an den Ausschuss für Kirche und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des Finanzausschusses.
Antrag Nr. 05/23: Qualitätssicherung der Ausbildung von Theologinnen und Theologen in der Landeskirche: Der Antrag wurde verwiesen an den Theologischen Ausschuss unter Beteiligung des Rechtsausschusses.
Antrag Nr. 06/23: Unterstützung im Pfarramt durch emeritierte Pfarrerinnen und Pfarrer: Der Antrag wurde verwiesen an den Theologischen Ausschuss.
Antrag Nr. 08/23: Weitere Flexibilisierung von Teilzeitregelungen und der Residenzpflicht: Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirche und Gemeindeentwicklung.
Antrag Nr. 09/23: Flexibilisierung des RU-Deputats im Pfarrerdienstrecht: Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Finanzausschusses.
Antrag Nr. 10/23: Änderung der Zusammensetzung des Vorstandes der Schulstiftung der Ev. Landeskirche in Württemberg: Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Bildung und Jugend.
Antrag Nr. 11/23: Änderung der Zusammensetzung des Vorstandes der Ev. Seminarstiftung: Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Bildung und Jugend.
Antrag Nr. 12/23: Änderung der Ordnung Evangelische Akademie (OEA): Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Bildung und Jugend.
Antrag Nr. 13/23: ACK-Regelung nach § 1d KAO: Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Diakonie.
Antrag Nr. 14/23: Kirchensteuerpflicht bei Umgemeindung: Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Finanzausschusses.
Antrag Nr. 15/23: Erprobung einer „Ehrenamtskirche“ im Rahmen des PfarrPlans 2030: Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirche und Gemeindeentwicklung.
Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung und auf elk-wue.de unter TOP 15: Selbstständige Anträge
Förmliche Anfragen
Frühjahrstagung der Landessynode 2023Förmliche Anfragen
... zu Häusern im Niedrigpreissegment für Kinder- und Jugendgruppen und Familien
... zum aktuellen Stand der Umsetzung der Inklusionsvereinbarung – Umgang mit Schwerbehinderungen
... zum Thema Transidentität und Intersexualität
... zur Durchführung von Vikariatskursen und Seelsorgefortbildungen
Impressum
Impressum
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 2149-0
Telefax: 0711 / 2149-9236
E-Mail: OKR@elk-wue.de
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird vertreten durch den Direktor im Oberkirchenrat, Herrn Stefan Werner, als juristischer Stellvertreter des Landesbischofs.
Gesamtverantwortung
Vertretungsberechtigt im Sinne des Telemediengesetzes und des Medienstaatsvertrages (MStV):
Direktor im Evangelischen Oberkirchenrat
Stefan Werner
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 2149-0
Fax: 0711 / 2149-9236
E-Mail: OKR@elk-wue.de
Inhaltliche Verantwortung im Sinne des §18 MStV
Kirchenrat Dan Peter
Sprecher der Landeskirche
Augustenstraße 124
70197 Stuttgart
Telefon: 0711 / 22276-58
Fax: 0711 / 22276-81
E-Mail: dan.peter@elk-wue.de
Redaktion
Dan Peter, Nadja Golitschek, Mario Steinheil, Pamela Barke, Judith Hammer, Marie-Luise Schächtele, Magdalena Smetana, Felix Weise
Fotos
Gottfried Stoppel und Redaktion
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