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beraten & beschlossen 1/2023

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Editorial & Inhalt

Liebe Leserinnen und Leser,

herzlich willkommen bei der neuen „beraten & beschlossen“ (bub). Es hat sich viel verändert. Unser Ziel ist es, Sie noch schneller und besser zu informieren und Ihnen auch das synodale Beraten, die jeweilige Tagung, die einzelnen Personen und Zwischentöne näher zu bringen. Deshalb ist die „bub“ bunter und multimedialer geworden, ein Magazin, das Texte, Bilder und Bewegtbilder miteinander verbindet und kurze Wege zu jedem Thema eröffnet, auch Verweise über das „Magazin“ hinaus zu Webseiten ermöglicht. Wo es Internet gibt, können Sie mit dem Link auf das „PageFlow - beraten & beschlossen“ zugreifen oder auch die ganze Webseite als PDF-Datei abspeichern (Anleitung weiter unten).

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Herzlichen Gruß
Ihr 
Dan Peter samt dem ganzen Team der Pressestelle


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Synodalpräsidentin Foth zu den Schwerpunktthemen

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Gottesdienst & Grußworte

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Gottesdienst in der Stiftskirche

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Zur Eröffnung der Frühjahrstagung feierten die Synodalen in der Stuttgarter Stiftskirche einen Gottesdienst, bei dem die Synodale und Schuldekanin Amrei Steinfort (oben im Bild) über Jesaja 54, 7-10 predigte.

„Der gehörte Predigttext nimmt das Thema Beziehung auf. Er nimmt uns mitten hinein in die besondere Beziehung Gottes zu den Menschen.“ Mit Blick auf die Lage der Kirche seien aber auch die Erfahrungen von Erschütterung, Wanken und Weichen nicht fern.

„Wir haben Sorgen, die Verantwortung drückt uns, wir werden darüber streiten, was zu tun ist. Ich wünsche uns allen, dass wir so gestimmt Kirche gestalten, uns nicht von Erschütterungen und abnehmenden Zahlen entmutigen lassen. Dass wir Gott immer wieder beim Herzen packen – und uns freuen!“ Mitten in schwierigen Zeiten für die Kirche, im Leid der Welt, mitten in der Passionszeit dürften wir auf das Erbarmen unseres lebendigen, leidenschaftlichen Gottes setzen, so Amrei Steinfort.

Bild: Gottfried Stoppel
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Grußwort von Dr. Kristin Jahn

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Die Generalsekretärin des Deutschen Evangelischen Kirchentages, Dr. Kristin Jahn (oben im Bild), lud in ihrem Grußwort zum Kirchentag nach Nürnberg ein (7. bis 11. Juni 2023) und erinnerte dabei an die Geschichte des Kirchentags:

„1949 haben sich Christinnen und Christen gesagt, wir müssen uns selbst eine Meinung bilden können. Mündigkeit war das Ziel. Mündig in der Welt und im Glauben, gerade weil auch verfasste Kirche schuldig geworden ist im Nationalsozialismus.“ Auch der Kirchentag in Nürnberg werde Herberge sein, sich selbst eine Meinung zu bilden auf Grundlage der Schrift und auszuloten, „bis wohin mich mein Glaube führt, zum Beispiel in der umstrittenen Frage nach Waffenlieferungen angesichts unserer Sehnsucht nach Frieden.“ Als weitere Schwerpunkte nannte sie den Klimawandel und die Frage des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Jahn berichtete zudem von einem Reformprozess, der dazu führen solle, dass die Kirchentage intensiver in die Gesellschaft hineinwirken können: „Wir wollen kein Fest veranstalten, bei dem wir unter uns bleiben. Es ist nicht unser Ziel, eine Bubble zu bedienen und das nicht aus monetären Gründen, sondern aus theologischen Gründen. Das Evangelium ist eine Schönheit, die allen gehört. Das Evangelium lebt aus dem Dialog, es gehört auf die Straße, es braucht auch den Dialog mit denen, die nicht glauben und zweifeln. Deshalb kann uns als Kirchentag nicht daran gelegen sein, dass wir unter unseresgleichen bleiben.“ Dieser Reformprozess werde idealerweise schon 2025 Früchte tragen.

Hinweis: Das Grußwort von Bischof Rolf Bareis entfiel wegen Krankheit.

Bild: Gottfried Stoppel

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Bischofsbericht

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Landesbischof Gohl macht in einer Zeit der Veränderung Mut zum Handeln

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In seinem ersten Bericht vor der 16. Landessynode beleuchtete Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl aktuelle Herausforderungen der Landeskirche. Außerdem legte der leitende Geistliche dar, wo die Schwerpunkte der kirchlichen Arbeit in der kommenden Zeit liegen sollten.

Im vergangenen Juli wurde Ernst-Wilhelm Gohl in sein Amt als Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg eingeführt. Bei zahlreichen Antrittsbesuchen und Begegnungen hat er die Erfahrung gemacht, dass gesellschaftliche Akteurinnen und Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft in einer Zeit, in der die Bedeutung der Kirche in der Gesellschaft schwindet, noch immer viele Erwartungen an die Kirche haben.

Im Januar 2023 hat Landesbischof Gohl seine erste Auslandsreise nach Georgien unternommen, als der württembergische Pfarrer Rolf Bareis als Bischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Georgien und dem Südlichen Kaukasus eingeführt wurde. Beeindruckt blickte Gohl in seinem Bericht auf diese Reise zurück. Denn in Georgien werde deutlich, dass auch eine kleine Kirche durch ein klares evangelisches Profil und diakonische Arbeit sehr positiv auf eine Gesellschaft einwirken könne. Außerdem hat Gohl dort erfahren, wie wichtig die ökumenische Verbundenheit in Europa ist, besonders angesichts des Kriegs in der Ukraine.

Gohl beobachtete in den ersten Monaten seiner Amtszeit aber auch Verunsicherung bei vielen Menschen in der Landeskirche, weil die Zahl der Kirchenaustritte trotz vieler Bemühungen, dem entgegenzuwirken, nicht kleiner wird. In seinem Bericht plädierte er für einen realistischen Blick auf diese Situation. Und rief auf: „Lasst uns überlegen, wie wir mit unseren Kirchenmitgliedern besser ins Gespräch kommen und wie wir die frohe Botschaft in die Welt tragen.“

Der Landesbischof beobachtete im vergangenen Dreivierteljahr auch eine öffentliche Stimmung, dass sich Menschen der Kirche gegenüber „abwertend“ äußern würden. Deshalb ermutigte er: „Umso wichtiger, dass wir uns kirchenintern nicht auch noch schlecht reden, sondern ermutigen und auf das Gelingende schauen – und da gibt es so viel!“

Neben strukturellen Veränderungen zählen auch die Prävention gegen sexualisierte Gewalt in der Landeskirche und der Prozess zur Ablösung von Staatsleistungen zu den momentanen Herausforderungen. Die aktuellen gesellschaftlichen Krisen sind auch für die Landeskirche herausfordernd – ob die Folgen der Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg oder die Klimakrise.

Welche Aufgaben vor der Landeskirche liegen

Stärkung kirchlicher Arbeit in den Gemeinden

Durch die Corona-Pandemie hat sich das kirchliche Leben verändert. Es gibt eine „Vereinsamung“. Weniger Menschen, Veranstaltungen und Gottesdienste vor Ort. Für die Arbeit in den Gemeinden hält Gohl für entscheidend, sich verstärkt zu vergewissern, dass Glaube und Kirche „aus der Verheißung Jesu Christi leben“. Im Mittelpunkt der kirchlichen Arbeit müsse die „religiöse Erfahrung“ und die „Daseinsweitung“ stehen.

Weiterentwicklung des Pfarrdienstes

Auch der Pfarrdienst soll weiterentwickelt werden, etwa das Berufsbild des Pfarrers und der Pfarrerin. Was Studienangebote an Freien Hochschulen wie der Internationalen Hochschule in Liebenzell angeht, müsse darüber nachgedacht werden, ob solche Studienleistungen an der Evangelisch-Theologischen Fakultät Tübingen angerechnet werden könnten.

Fortführung des Kulturwandels zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

„Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Kirche, die Hilfe für die Betroffenen und der Schutz davor hat für die Kirche oberste Priorität“, sagte Ernst-Wilhelm Gohl. Seit 2022 gibt es das Gewaltschutzgesetz, das kirchliche Einrichtungen zur Einführung von Schutzkonzepten verpflichtet. Außerdem hat die Landeskirche bereits zweimal zu Betroffenenforen eingeladen. Nicht zuletzt sollen auch toxische theologische Traditionen überprüft werden.

Beten und helfen angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine

Ebenso muss sich die Landeskirche mit den Haltungen zum völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine auseinandersetzen. Für wichtig halte er, dass die Diskussion über die Frage der Waffenlieferungen „fair und respektvoll“ geführt werde, sagte der Landesbischof. Gohl sagte: „Um der Ohnmacht und dem Schmerz über diesen Krieg etwas entgegenzusetzen, haben die Kirchen in ganz Europa in den letzten Monaten immer wieder zum gemeinsamen Gebet aufgerufen.“ Um Ukrainerinnen und Ukrainer aus dem Kriegsgebiet in Deutschland Schutz gewährleisten zu können, wolle die Kirche die diakonische Arbeit vor Ort unterstützen. Gohl erinnerte daran, dass 2022 diese Arbeit mit 600.000 € gefördert wurde. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg unterstützt seit Jahren auch die Arbeit mit Geflüchteten an den anderen Außengrenzen Europas.

Für eine angemessene Ablösung der Staatsleistungen

Die Verhandlungen zur Ablösung von Staatsleistungen sollen fortgeführt werden. Derzeit wird auf Bundesebene ein Grundsätzegesetz erarbeitet. Zwischen Juni 2022 und Januar 2023 seien beim Bundesinnenministerium Bund-Länder-Kirchen-Gespräche geführt worden. In einem Kernpunktepapier hätten die Kirchen festgehalten, dass eine angemessene Leistung für sie eine Ablösung nach dem „Äquivalenzprinzip“ bedeute, erklärte Gohl.

Um den Klimawandel zu begrenzen, sind große Veränderungen nötig

Das Klimaschutzgesetz, das auf der Herbsttagung der Landessynode im vergangenen Jahr verabschiedet wurde, sieht zahlreiche Maßnahmen vor, damit die Landeskirche bis 2040 klimaneutral ist. Dazu gehören der Ausbau der Fotovoltaik-Anlagen und die Sanierung oder Aufgabe von Gebäuden, sagte Landesbischof Gohl. Außerdem sollte die Kirche als Forum dienen, um über Ziele und Methoden rund um den Klimaschutz zu diskutieren. „Und im Hinblick auf die Verantwortung, die wir gegenüber nachfolgenden Generationen haben, geht es um die Sicherung ihrer Freiheitsrechte“, erklärte Gohl. Um die Freiheit zukünftiger Generationen zu gewährleisten, sei Verzicht notwendig.

Dokumente zu diesem Tagesordnungspunkt:
Bericht des Landesbischofs - Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl (PDF) 

Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung unter dem TOP 03.

Bild: Gottfried Stoppel
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Votum für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde

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Steffen Kern (oben im Bild) hielt das Votum für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde, das Sie im Folgenden im Wortlaut finden:

„Vielen Dank für diesen Auftakt: für dieses erste Kapitel in einer Geschichte von Bischofsberichten, die in den nächsten Jahren zu schreiben sein werden. Schon der Aufschlag macht deutlich: Es werden wohl historische Bischofsberichte, weil unsere Landeskirche wie andere eine historische Umbruchszeit erlebt:
  • den Wandel von der Volks- zur Minderheitenkirche,
  • den Wandel vom reinen Parochialprinzip hin zu einer sich regio-lokal entwickelnden Kirche,
  • den Wandel von einer starken Zentrierung auf das Pfarramt hin zu einer stärker multiprofessionellen Dienstgemeinschaft…
Es geht längst nicht nur um einen vielfachen Wandel, sondern um eine grundlegende Verwandlung – um an Ulrich Beck anzuknüpfen: Es geht um eine „Metamorphose der Kirche“.

Die Metamorphose geschieht. Sie wartet nicht auf Entscheidungen von kirchenleitenden Organen. Als Synoden und Oberkirchenräte haben wir allerdings zu unterscheiden zwischen dem, was uns schlicht widerfährt und wir nicht ändern können, und dem, was wir gestalten können und sollen. Das entlastet. Und das verpflichtet.

Lieber Herr Landesbischof, in diesem Sinne vielen Dank für Ihre achtsamen, auch sehr persönlichen Wahrnehmungen, für Ihre behutsamen Erwägungen und für Ihre sorgsame Beschreibung von Aufgaben!

Sie nennen nicht nur harte Fakten – Sie nehmen auch Atmosphäre wahr. Spannungen, Sorgen und Ängste, Unsicherheit und Müdigkeit. Danke für Ihre Ermutigung zu mehr Fehlerfreundlichkeit und Experimentierfreude! Das tut gut zu hören. Es ist eine Haltung ganz im Geist des Evangeliums: Sie befreit und lässt uns Neues wagen.

Diese Haltung braucht eine verunsicherte Kirche. Und ja, diese Kirche hat die Verheißung, gegen den Trend zu wachsen. Freilich keineswegs als Trendumkehr, aber im Kleinen, im Unscheinbaren, in verschiedenen Sozialräumen. Kirche wächst, weil sie Verheißung hat.

Sie nennen als ersten Aufgabenbereich die Kirchengemeinden. Danke! Diesen Ansatz teilen wir. Kirche ist, wo Gemeinde lebt! Damit ist auch für alle Spar- und Kürzungsmaßnahmen eine klare Priorität gesetzt. Gemeinden haben Vorrang. – Zugleich ziehen wir die Linie weiter aus. Ja, „religiöse Erfahrungen können in Kirchen (…) gemacht werden“ – aber nicht nur da. Sondern auch und vermehrt in der Welt. Darum sagen wir: Die Kirche muss raus aus vielen Gebäuden und als Hoffnungsbewegung hinaus in die Welt. Verkündigend. Singend. Dienend. Mobiler muss sie werden. Missonarisch wirksam und missional gestaltet. Kirche mit leichtem Gepäck. Diakonisch. Pädagogisch. Sozialpädagogisch. Innovativ. Zielgruppenorientiert. Verknüpft mit Akteurinnen und Akteuren im Gemeinwesen, mit Schulen, Familienzentren, Vereinen. Auch in neuer Weise mit freien Werken und Gemeinschaften verbunden, mit diakonischen Trägern und Verbänden. Hier braucht es neue Vereinbarungen (ein Stichwort: Pietistenreskript). Neue Formen, wie Freiheit und Zusammengehörigkeit gelebt werden können. Eben keine Haltung der Angst, sondern mehr Experimentierfreude. Mut zu Erprobungsräumen. Und Vertrauen.

Mit Vertrauen halten wir Fragen aus, wie etwa die folgenden:
  • Wie kann Gemeinde gelebt, gestaltet und geleitet werden, teilweise auch ohne die Beteiligung von Pfarrerinnen und Pfarrern?
  • Wie können Menschen am kirchlichen Leben partizipieren, mitarbeiten und mitgestalten, ohne Kirchenmitglied zu sein?
Wir kennen in punkto Kirchenmitgliedschaft nur Ja oder Nein. Schwarz oder Weiß. Plus oder minus. Christian Grethlein stellt fest: „Die binäre Kodierung der  Kirchenmitgliedschaftsregel lässt keine dynamischen Übergänge zu“. Darum regen wir an zu fragen:
  • Welche neuen Formen von Zugehörigkeit zur Kirche kann es geben?
  • Warum kann nicht, wer noch nicht getauft ist, auch ohne Taufe zugehörig sein?
  • Warum kann nicht, wer ausgetreten, aber getauft ist, dennoch zugehörig bleiben?
  • Warum kann nicht, wer getauft ist, aber eine institutionelle Vollmitgliedschaft ablehnt, dennoch als Glied der Kirche geachtet werden?
Man kann solche Fragen brüsk zurückweisen. Und das theologisch begründet. Als LG meinen wir: Wir dürfen Menschen nicht zurückweisen. Darum müssen wir uns auf den Weg machen

Mutig fragen, mit Experimentierfreude Neues wagen und uns gegenseitig fehlerfreundlich begleiten: So gestalten wir den Wandel hin zu einer regio-lokalen Kirchenentwicklung, zu struktureller Vielfalt und hin zu multiprofessioneller Dienstgemeinschaft.

Damit zum Pfarrdienst:

Vielen Dank für Ihre Offenheit für die Anerkennung von Studienleistungen an freien staatlich anerkannten Hochschulen! Es ist gut, dass wir hier einen Schritt weiterkommen. Mehr noch: Es ist überfällig, dass wir hier einen Weg weitergehen.

Als LG danken wir zunächst allen Pfarrerinnen und Pfarrer, die über die BAiP (Berufsbegleitende Ausbildung in den Pfarrdienst) in den Dienst gekommen sind. Sie tun einen wertvollen, qualitativ hochwertigen Dienst und sind ein Segen für unsere Kirche. Es ist Zeit, dass wir als Synode diesen Zugangsweg wertschätzen und einfach einmal DANKE sagen.

Im Blick auf die freien staatlich anerkannten Hochschulen ist zunächst zu konstatieren, dass sie selbstverständlich zu einem anerkannten, akkreditierten akademischen Abschluss führen. Hier wird auf wissenschaftlichem Niveau gearbeitet. Freilich haben die Studiengänge bislang nicht das Ziel Pfarramt und sind daher anders zugeschnitten. Bachelor und Master können wir als Kirche auf lange Sicht nicht ignorieren. Aber machen wir uns keine Illusionen: Es ist völlig klar, dass die allermeisten der Absolventinnen und Absolventen überhaupt nicht den Pfarrdienst anstreben. Als Kirche sollten wir weniger fragen, wie wir Zugänge zum Pfarrdienst reglementieren können, sondern vielmehr, wie wir eigentlich junge Menschen gewinnen. Und sie dann vielfältig bestens qualifizieren. Das ist die Schlüsselfrage.

Dabei ist es keine Frage: Der Regelzugang zum Pfarrdienst wird gewiss weiter über ein Studium an der staatlichen Fakultät gehen. Aber wir regen an, Gespräche mit den Leitungen freier Hochschulen zu führen und zumindest zwei Wege gründlich zu prüfen:

Etablierung eines konsekutiven Masterstudiengangs an Theologischen Fakultäten, der auf einen Bachelor-Abschluss etwa an der IHL aufsetzt und zum Abschluss einer ersten Kirchlichen Dienstprüfung führt. Alternativ wäre die Entwicklung eines eigenen Masterstudienganges mit kirchlichem Abschluss an den freien Hochschulen zu prüfen.

Und ja, es braucht in der Tat sehr schnell praxistaugliche Wechselmöglichkeiten und Anerkennungen.

Noch ein Wort zu den Staatsleistungen:

Nachdrücklich unterstreichen wir die Orientierung am Äquivalenzprinzip. Es geht hier in der Tat nicht um Privilegien der Kirchen, sondern legitime Ersatz-Leistungen.

Ausdrücklich unterstützen wir die behutsamen Erwägungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, zum Krieg in der Ukraine und zum Umgang mit dem Klimawandel. In der Tat: Die Freiheit eines Christenmenschen ist auch eine „Freiheit zur Selbstbegrenzung“ .

Danke schließlich für den geistlichen Blick und den wiederholten Fokus auf das Gebet: Krisen, Kriege und Klimawandel finden im Gebet Raum. Dieses Gebet verändert zuerst uns und so die Welt. Diese Metamorphose brauchen wir. Vielen Dank!“

Bild: Gottfried Stoppel
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Votum für den Gesprächskreis Offene Kirche

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Hellger Koepff (oben im Bild) hielt das Votum für den Gesprächskreis Offene Kirche, das Sie im Folgenden im Wortlaut finden:

„Vom NOCH zum DENNOCH – diesen Schritt zu gehen, ist nach Ansicht der Offenen Kirche nötig. Vom NOCH zum DENNOCH – damit soll mit anderen Worten aufgenommen werden, was unter dem Stichwort Kulturwandel im Bischofsbericht anklingt.

Zunächst auch von uns herzlichen Dank für die Einblicke aus den ersten Monaten im Amt und die Beschreibung der Herausforderungen. Es ist der Charme des Anfangs, unverstellt wahrzunehmen und echt zuzuhören. Daran schließe ich den Wunsch an, dass Du, Ernst-Wilhelm, auch noch in drei oder fünf Jahren den Menschen wirklich zuhörst und nicht alles sowieso schon weißt und dann nur von Dir und Deiner Sicht redest.

Persönliche Erfahrungen teilst Du. Persönliche Erfahrungen sind eigentlich nicht zu kommentieren. Inhaltlich soll das gelten, Dennoch: Mir fällt auf, wie immer wieder ein NOCH durchblitzt. Wertschätzung und Interessen werden Kirchenvertretern, so der Bericht, NOCH IMMER entgegengebracht. Menschen erwarten NOCH IMMER viel von uns als Kirche.

Dieses NOCH oder NOCH IMMER entspricht nicht dem, was wir aus den Erfahrungen in Georgien wie auch in anderen Diasporakirchen heraushören: Klares evangelisches Profil, gelassen und selbstbewusst vertreten. Formulierungen, die Stellung und Rolle der Kirche für die Menschen mit NOCH beschreiben, zeichnen unbewusst eine Linie, die sich nach unten neigt.

Aus dem DENNOCH der Psalmen lernen wir eine andere Bewegung, die des Umschwungs, die der gewiss angefochtenen aber als angefochtenen doch gewissen Hoffnung auf Gott, auf Jesus Christus als Herrn der Kirche, und auf den Heiligen Geist, der Entmutigte ermutigt. Das ist unsere Hoffnung. Das macht frei. Frei von den Allmachtsversuchungen einer ecclesia triumphans, frei von dem Starren auf Zahlen, frei für die Menschen, frei für eine klare Konzeption und nüchterne Entscheidungen in einer Kirche, die anders werden wird. Glaube und Kirche leben aus der Verheißung Jesu Christi. Das ist unsere Botschaft.

Als Kirchenleitung und als Christen insgesamt müssen wir diesen Schritt vom NOCH zum DENNOCH immer wieder gehen und einander mitnehmen. Darum Zustimmung, es geht nicht an, dass wir uns kirchenintern auch noch schlecht reden.

Vom NOCH zum DENNOCH.

Das bedeutet für die OK klare Positionierung für den gesellschaftlichen, sozialen und damit diakonischen Auftrag der Kirche. Wir müssen dort präsent sein, wo Menschen unter die Räder kommen. Sicher, in vielen Bereichen sind Gemeindeglieder, Haupt- und Ehrenamtliche hoch engagiert, der Bericht nennt Beispiele.

Aber: In der derzeitigen Situation weitere Kürzungen im Bereich der Friedens- und Flüchtlingsarbeit sind für uns der falsche Weg.

Wir können und wir müssen in Gemeinden, aber auch in Einrichtungen wie der Akademie Bad Boll Räume für faire und respektvolle Diskurse über die kontroversen Themen bieten. Geistliche Beheimatung und kontroverser Diskurs schließen sich gerade nicht aus, auch wenn die Tendenz heute genau das uns weismachen will.
Wer das Gefühl hat, die Kirche wird ihrem diakonischen Auftrag nicht mehr gerecht, dem fällt der Schlussstrich mit der Institution nicht mehr schwer.

Vom NOCH zum DENNOCH.

Menschen sehnen sich nach religiösen Erfahrungen, nach Daseinserweiterung. Wir teilen diese Einschätzung. Weil die Menschen ihre religiösen Antennen unterschiedlich ausrichten, braucht es die verschiedensten Formen in Gemeinden und Einrichtungen. Darum braucht es weniger Beschränkungen und mehr Ermöglichung. Als Kirche können wir so viel bieten. Wie viele tiefe religiöse Erfahrungen werden in der Seelsorge gemacht, nicht publikumswirksam, nicht zählbar, aber tiefgehend. Darum brauchen Pfarrerinnen und Pfarrer auch künftig Zeit und Freiheit zur Seelsorge und sie brauchen eine gute Ausbildung und Begleitung dafür.

Vom NOCH zum DENNOCH.

Pfarrerinnen und Pfarrer sollen ihren Dienst gerne und gut machen und dabei gesund bleiben. Das muss auch für die nächste Generation unter deutlich veränderten Rahmenbedingungen gelten. Wir sehen die genannten Problemanzeigen und Überlastungsphänomene. Das ist jedoch nicht in erster Linie ein Kommunikationsproblem. So wichtig es ist, die Kommunikation in den vier genannten Ebenen zu verbessern, wir brauchen auch im Pfarrdienst Aufgabenkritik. Die Last der Veränderung darf nicht individualisiert den einzelnen überlassen bleiben. Mehr dazu werden wir unter dem nächsten Tagesordnungspunkt diskutieren.
Zu den unterschiedlichen Ausbildungsgängen nehmen wir erst Stellung, wenn der zuständige Fachausschuss darüber beraten hat.

Letzten Sonntag wurde ich nach dem Gottesdienst von Studentinnen angesprochen. In der letzten Studienphase blicken sie auf die Zeit nach dem Examen. „Können wir in Württemberg überhaupt noch Vikariat machen, wenn jetzt alles gekürzt wird?“ Ich habe versichert, Synode und Oberkirchenrat stehen auch in Zeiten der Veränderung für eine bestmögliche Vikarsausbildung, und hoffe, das ist angekommen. Und ich hoffe, wir lösen es ein. Es zeigt aber einmal mehr, Beschlüsse sollten wir erst dann fassen, wenn zusammen mit den inhaltlich Verantwortlichen Konzepte entwickelt wurden – und nicht andersherum. Insofern können wir die bischöfliche Hochschätzung der Arbeit im Sonderausschuss nur sehr bedingt teilen.

Vom NOCH zum DENNOCH.

Das Dennoch unserer Hoffnung wird in den derzeitigen Krisen massiv angefochten. Klimakrise, Krieg in der Ukraine das alles wird zur existenziellen Anfrage. Das Konzept westlichen Lebens der letzten 80 Jahre, mit dem wir unser theologisches Denken und kirchliches Handeln eng verbunden haben, steht in Frage. Was ist falsch? Was ist richtig? Was hilft? Was trägt? Was können, was dürfen, was sind wir als Menschen? Was bedeutet die Hoffnung auf Gottes Reich? Was heißt Nachfolge Jesu heute?

Wie wir die Folgen der Coronakrise doch nicht nur am geringeren Zulauf spüren oder in der Begleitung unzähliger Long-Covid-Erkrankter, sondern vor allem in der massiven Infragestellung des menschlichen Egos, so greifen auch die anderen Krisen viel massiver nach uns, als wir es diskutieren. Die einen vertrauen ganz dem wissenschaftlichen Fortschritt und einem ökologisch abgefederten immer mehr, die anderen fordern vehementen Verzicht. Darum vielen Dank für den Freiheitsdiskurs im Bischofsbericht. Freiheit in alleiniger Abhängigkeit von Gott definiert sich eben anders als der liberale Freiheitsbegriff. Das muss neu gehoben werden. Da haben Christen viel zu sagen. Das muss auf allen Ebenen Thema sein, in Predigen, in Erwachsenenbildung und Unterricht und und und.

Der nötige theologische Diskurs darf jedoch nicht gegen ein entschlossenes Handeln in Stellung gebracht werden. Entschlossene Schritte für Klimaschutz sind dringender denn je, der Weltklimarat warnt diese Woche erneut und verstörend. Die OK wird sich in Diskurs und ein entschlossenes Handeln einbringen.“

Foto: Gottfried Stoppel






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Votum für den Gesprächskreis Evangelium und Kirche

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Philipp Jägle (oben im Bild) hielt das Votum für den Gesprächskreis Evangelium und Kirche, das Sie im Folgenden im Wortlaut finden:

„Den ersten Bericht habe ich mit Freude erwartet, danke dafür, dass wir ihn schon vorab zum Durcharbeiten bekommen haben.

In den Schlaglichtern wird von den Begegnungen der ersten Wochen im Amt gesprochen. Und man spürt die Freude daran, am Zuhören, am Gespräch auch an der Debatte. Gut, dass das so ist.

Aufhorchen lassen hat uns das Schlaglicht „1.4. Macht Fehler“, in der Sie für eine Freiheit für Erprobung und Experimente werben. Ja, das brauchen wir und nicht nur in ausgewiesenen Erprobungsräumen, als Kreativitätsreservaten, sondern in der Breite unserer Gemeinden.

Und dass das geht und möglich ist, haben wir in den Herausforderungen der Pandemie erlebt. Da wurde landauf, landab so viel Neues einfach ausprobiert. Das sah je nach Temperament der Beteiligten unterschiedlich aus. Und es war nötig, weil es noch keine fertigen Rezepte gab und es war möglich, weil noch nicht alles bis ins Detail geregelt und normiert gewesen ist. Eine wertvolle Lektion.

Und dann der Teil über die verunsicherte Kirche, der beschreibt wiederum Erfahrungen und ja natürlich gibt es Verunsicherung.

Aber trotzdem: Das Wort Krise 10x auf zwei Seiten. Vor allen Dingen frage ich mich- was heißt das denn Krise? Das hat mich ins Nachdenken gebracht und beim Herumlesen bin ich auf eine Definition eines italienischen Soziologen gestoßen. Antonio Gramsci, der schrieb vor gut 100 Jahren von der Krise, als »Interregnum«, also als Zwischenzeit, in der »das Alte stirbt und das Neue nicht zur Welt kommen kann«1. Das klingt hart, hat mir aber geholfen. Ich geh nachher noch mal drauf ein.

Die vordringlichen Aufgaben, die haben viel Kopfnicken und Zustimmung erfahren. Da benennen sie ganz zentrale Arbeitsfelder, die uns schon beschäftigt haben und die uns auch in Zukunft ins Nachdenken bringen werden.

Die Gemeinden als Herzkammern der Kirche, da brauchen wir dringend noch mehr gemeinsames Nachdenken darüber, wie wir uns Gemeinde vorstellen, was für uns die Essentials sind und welche Strukturen und Ressourcen Gemeinden brauchen, um so wesentlich Kirche sein zu können.

Ich würde sogar so weit gehen und sagen, bevor wir die Frage nicht geklärt haben, kommen wir mit dem Klärungsprozess Pfarrdienst auch nicht weiter. Und gleichzeitig tut es auch Not, dass wir uns wirklich gründlich miteinander Gedanken darüber machen und das auch explizieren, denn implizit geschieht das ja schon mit allen Entscheidungen, die wir zu Prioritäten und Einsparungen treffen. Jede davon stellt Weichen, die weit in die Zukunft reichen. Wir brauchen also dringend eine ausdrückliche Debatte darüber: Was ist für uns Gemeinde.

Das wird uns auch in der Frage nach dem Pfarrdienst helfen, wird doch die Gestalt der Gemeinde wesentlich den Auftrag der Pfarrerinnen und Pfarrer bestimmen, die in ihnen Dienst tun.

Stark war die Passage zu den alternativen Ausbildungszugängen ins Pfarramt. Ja, die Lebensentwürfe sind heute vielgestaltiger, als wir uns das früher vorstellen konnten oder auch nur gedacht haben. Und wir brauchen Menschen, die sich von ihrer Kirche in den Dienst nehmen lassen.

Wie dringend - das wird im Lauf dieser Tagung noch Gegenstand sein. Da hab ich eine ganz klare Befürwortung gehört: Ja, wir brauchen diese Menschen und gleichzeitig genauso klar: Weil der Dienst der Pfarrerinnen und Pfarrer so zentral ist, brauchen wir klare Qualifikationskriterien, um zu prüfen, ob eine Person von ihrer Ausbildung her für diesen Dienst geeignet ist.

Vielen Dank für das klare Votum zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. In den Bezirken und Gemeinden sind wir gerade dran, Konzepte zu erarbeiten, und das ist mühsam und kleinteilig. Da ist es wichtig immer wieder daran erinnert zu werden, dass es nicht einfach um ein weiteres Kapitel im Qualitätshandbuch geht, keine Fleißaufgabe, sondern um den Schutz jedes Menschen, der sich in den Räumen unserer Kirche bewegt.
Das betrifft uns -unser Menschen- und Gottesbild im Kern, darum ist es wichtig, das Bewusstsein dafür nicht zu verlieren.

Ich möchte noch einmal auf den Krisenbegriff von Antonio Gramsci zurückkommen: Zwischenzeit, in der das Alte stirbt und das Neue nicht zur Welt kommen kann.

Das klingt furchtbar hart, aber ich denke nichts anderes erleben wir gerade.

Ja, wir sind gerade in einer Zeit der Abschiede. Auch im Bericht schwingt das an manchen Stellen mit, auch in der Traurigkeit darüber.

Wie sollte es auch anders sein, Sterben und Vergehen ohne Trauer ist für uns Menschen nur schwer denkbar, wenn überhaupt. Und wir müssen ehrlich sein und das benennen.

Aber das ist ja nur ein Teil. Das Neue kann noch nicht zur Welt kommen. Was heißt das?

Auf uns bezogen fehlt uns vielleicht das Bild. Das Ziel vor Augen. Wie wird denn unser neugeborener Kirchenleib aussehen?

Das ist eine Frage, auf die wir uns selbst nur bedingt eine Antwort geben können. Wir müssen es aber miteinander versuchen. Wir müssen es versuchen, damit wir nicht in der Trauer gelähmt verharren.

Manchmal kommt es mir gerade vor, als würden wir an einem Fallschirm hängen, fallen und wir ziehen an den Schnüren, unserem Pfarrplan und unseren Prioritätenlisten, und hoffen eigentlich nur, dass sich der Fall verlangsamt.

Wir brauchen das Ziel, müssen ein Ziel ins Auge nehmen. Dann haben wir die Chance, unseren Schirm zum Gleitschirm zu machen.

Dann geht’s immer noch nach unten, dann lässt sich die Gravitation nicht aufheben, aber wir haben die begründete Hoffnung an einem Ort rauszukommen, der uns angenehmer erscheint.

Die Zwischenzeit, in der das Alte stirbt und das Neue noch nicht geboren werden kann, das klingt doch eminent und ganz ausdrücklich österlich. Darum möchte ich mit begründeten Hoffnungs-Worten aus dem Johannesevangelium schließen:

Als es aber Morgen wurde, stand Jesus am Ufer.“

Foto: Gottfried Stoppel

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Votum für den Gesprächskreis Kirche für morgen

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Britta Gall (oben im Bild) hielt das Votum für den Gesprächskreis Kirche für morgen, das Sie im Folgenden im Wortlaut finden:

„Danke. Für Ihren Bericht.

Und für Ihre ersten Monate im Amt des Landesbischofs.

Wir von Kirche für morgen nehmen wahr, dass Sie diese Rolle mit Pragmatismus, Herz, Nahbarkeit und Präsenz ausfüllen und – wir finden‘s voll gut, was wir da wahrnehmen. :-)

Das, liebe Geschwister, ist ein Birkensetzling. Die Birke gilt als DER Pionierbaum in unseren Breitengraden.

Ein Pionierwald entsteht nach einem Waldsterben. Der Wald, wie wir ihn kennen, stirbt. Die großen Monokulturen aus Fichten sind nicht resistent gegen Schädlinge und halten Dürreperioden, wie wir sie derzeit durch den Klimawandel häufiger haben, nicht gut aus.

DIESE Wälder sterben. Das Gute: Wald wird es IMMER geben! Er wird ANDERS aussehen, anders sein! An die Stelle der großen, alten, geraden, gleichförmigen Riesen treten andere Pflanzen, andere Bäume. Pionierbäume. Wie diese Birke.

Sie besiedeln schnell kahle Stellen und tauchen auch auf extremen Standorten auf. Unbekümmert streuen sie eine Fülle an Samen in die Welt, und sorgen damit für eine rasche Verbreitung ihrer Baumart. Dazu kommen dann Traubenkirschen, Salweiden, Espen, Lärchen… Sie begrünen eine kahle Fläche in unterschiedlichen Schattierungen, machen sie divers, machen sie lebendig. Ein neuer, frischer, ganz anderer Wald wächst.

Kirche wird es IMMER geben. Es wird immer Menschen geben, die von Gott herausgerufen sind, die miteinander Glaube leben, Glaube teilen, die gemeinsam am Reich Gottes bauen. Die Kirche Jesu Christi wird es IMMER geben!

Die Volkskirche wie wir sie heute kennen – mit ihrer Verfassung und ihren Verwaltungsstrukturen, mit ihren Parochien und Hierarchien, diese wird es vermutlich nicht in alle Zukunft so geben.

Kirche wird anders aussehen. Anders aussehen müssen, anders aussehen dürfen.

Kleiner, diverser, unterschiedlich geformt, unterschiedlich schattiert, anders gestaltet.

TRANSFORMIERT. Wir von Kirche für morgen glauben, TRANSFORMATION ist DIE große Herausforderung, vor der unsere Kirche derzeit steht! Es muss jetzt darum gehen, diese Transformation AKTIV zu gestalten. Wir müssen mehr gestalten und weniger verwalten.

Vielmehr an einem Umbau unseres Systems arbeiten und alles, was dorthin führt, als vordringlich einstufen, unterstützen und pflegen.

Natürlich müssen wir uns zum Ukraine-Krieg verhalten! Natürlich müssen wir den Klimaschutz verstärken! Und natürlich müssen wir weiterhin besser werden, was den Schutz vor sexualisierter Gewalt angeht!

Die 6 Punkte, die Sie beschrieben haben, Herr Gohl, sind wichtig und wir müssen uns intensiv damit beschäftigen, gleichzeitig dürfen wir uns als Kirche fragen: Was bringt uns in die Zukunft?

Ich stehe hier ja für Kirche für morgen. Und Kirche für morgen heißt ja nicht umsonst so. :)

Wir sind davon überzeugt, dass wir verstärkt die Transformation unserer Kirche vorantreiben sollten, wenn es „morgen“ noch eine Kirche geben soll.

Wir wollen von der Zukunft her denken und so handeln, dass der Boden für Pionierbäume bereitet ist. Dann werden wir Aufbrüche für den neuen Kirchenwald wachsen sehen!

Diese Aufbrüche können sein, dass wir neue Formen von Gemeinde wollen, zulassen und fördern!

Dass wir die Gründung neuer, zielgruppenorientierter Gemeinden innerhalb der Landeskirche außerhalb des parochialen Systems fördern und unterstützen! In der Zukunft wird die Parochie vielleicht keine große Rolle mehr spielen. Vielleicht spielt sie mancherorts heute schon keine große Rolle mehr.

Ja, natürlich müssen wir die Entwicklung der Kirchengemeinden stärken. Ja! Dabei darf es dann nicht nur darum gehen, Strukturen und Gebäude zu erhalten, sondern die Gemeinden im Gehen neuer Wege zu fördern und zu unterstützen:

Ermöglichen wir alternative Zugänge ins Pfarramt und neue Anstellungsformen für Pfarrerinnen und Pfarrer! Schaffen wir die Rahmenbedingungen dafür, dass multiprofessionelle Teams, oder Ehrenamtliche die die Organisation von Gottesdiensten und die Gemeindeleitung übernehmen!

Unbekümmert eine Fülle an Samen in die Welt streuen. Damit die beste Botschaft der Welt, das gute Evangelium, unter die Leute kommt.

Wie soll das konkret gehen, fragt ihr euch? HÖREND und BEIDHÄNDIG sollten wir unterwegs sein.

Als HÖRENDE KIRCHE hören wir WIRKLICH zu, was Pfarrerinnen und Pfarrer, Diakoninnen und Diakone brauchen, um gut und gerne ihren Dienst wahrnehmen zu können. Ja, „sie müssen stärker gehört werden!“ und ja, die Kommunikation MUSS verbessert werden – vor allem sollten wir ihnen zuhören. Was brauchen die jungen Menschen, die Theologie studieren heute, um gern und lang und gesund Pfarrerin und Pfarrer zu sein?!

Als hörende Kirche hören wir WIRKLICH zu, was die Gemeinden vor Ort brauchen, zu welchen Kirchenbezirken sie sich in Fusionsprozessen tatsächlich zugehörig fühlen.

Als hörende Kirche fragen wir: Was brauchen die Leute heute?

Hörend und beidhändig.

BEIDHÄNDIGKEIT, Ambidextrie müssen wir lernen um einen Kahlschlag des Kirchenwalds zu vermeiden. Den will ja auch niemand.

Eine zukunftsfähige Kirche braucht beides gleichzeitig: sowohl die Pflege der Tradition als auch die Entwicklung neuer Konzepte. Um beides zu können, ist es nötig, widersprüchliche Logiken und Haltungen gleichzeitig zu bedienen. Zuständigkeiten und Hierarchien werden durch die partizipativen, agilen Praktiken zunächst ergänzt. Sie ersetzen sie nicht oder nicht sofort.

Angesichts des Kirchenwaldsterbens brauchen wir nicht sofort Kahlschlag zu betreiben, sondern wir dürfen Ambidextrie lernen. Beidhändigkeit.

Das Gute bewahren und pflegen, aber eben NICHT „die Asche bewahren“, unnötig an Traditionen festhalten.

Hier zitiere ich gern meinen Dekan, der kürzlich meinte: „Traditionen sind wie Straßenlaternen. Es ist gut, dass es sie gibt, aber nur Betrunkene halten sich daran fest.“

Übrigens ist ein Pionierwald, wie er so entsteht, nur ein Übergangswald. Heißt: auch wenn wir jetzt noch nicht sehen, wie die Kirche der Zukunft aussehen wird, brauchen wir trotzdem mutige Schritte in den Übergang hinein!

Mutige, konkrete Schritte in den Übergang – dass sie solche aufzeigen, davon hätten wir uns in Ihrem Bericht, Herr Landesbischof, gern ein bisschen mehr gewünscht.

Aber wir sind guter Dinge, dass Sie mit dem eingangs erwähnten Herz und Pragmatismus auch diese angehen werden.

Das Feuer weitergeben - Ja! vorhandene, bereits aufflackernde Feuerchen schüren! Boden bereiten für Pionierbäume! Transformation - hörend und beidhändig - aktiv angehen.“

Foto: Gottfried Stoppel


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Aussprache zum Bericht des Landesbischofs

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In der Aussprache wies Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) darauf hin, dass im Bericht das Thema der zunehmenden Aggression und Gewalt in unserer Gesellschaft nicht benannt wurde. Er stellte die Frage, was die Kirche dagegen tun könne - diese Frage wolle er in die Gesprächskreise hineingeben.

Siegfried Jahn (Blaufelden) dankte für die klare Positionierung zum Thema Ukraine-Krieg, er vermisste aber einen evangelischen Konsens dazu bzw. eine klare Positionierung sowie einen ökumenischen Konsens.

Rainer Köpf (Weinstadt-Beutelsbach) begrüßte das Thema des Schutzes vor sexualisierter Gewalt und betonte, wie wichtig es sei, dass die Kirche an diesem Thema dranbleibe.

Christiane Mörk (Brackenheim) ergänzte zum Stichwort “Macht Fehler”, dass sie viel Offenheit und Experimentierfreude bei den Mitarbeitenden in der Kirche sehe. Es mache sich aber Frustration breit über die Kirchenaustritte. Insgesamt brauche es mehr Ermutigung, mehr positive Presse.

Aus Sicht von Prof. Dr. Martina Klärle (Weikersheim) spreche der Bericht die wichtigen Themen an; hinsichtlich des Themas Klimawandel betonte sie, dass die Landeskirche mit ihrem Klimaschutzgesetz schon weiter sei als andere Landeskirchen. Hier müsse man Mut haben, Fehler zuzulassen und dürfe nicht nachlassen.

Thomas Burk (Löwenstein) appellierte, Gemeinden und Kirchenbezirken möglichst freien Gestaltungsraum lassen, im gemeinsamen Austausch auch zu lernen, wie Kirche in den nächsten Jahrzehnten funktionieren kann.

Tobias Wörner (Stuttgart) erklärte, er habe den Eindruck, der Transformationsprozess stehe nicht oben an. Man müsse die Innovatoren schützen, das System auf allen Ebenen aufbohren.

Chris Lehmann (Tübingen) betonte, dass es verschiedene Zugänge zum Pfarrdienst brauche. Auch nicht universitäre Hochschulen seien akademisch, theologische Vielfalt spiegele sich auch in der Tübinger Fakultät nicht wider. Er vermisse in der Ausbildung Ökumene, interkulturelle Theologie oder Missionswissenschaften.

Martin Plümicke (Reutlingen) betonte, man dürfe sich nicht zurücklehnen und den Mitgliederrückgang auch nicht als Naturgesetz annehmen, sonst ginge der Blick für die anderen verloren. Kirche stehe in der Gefahr, selbstbezogen zu agieren, das sehe er in den anstehenden Kürzungsprozessen. Man solle immer fragen: Was bedeutet das für die anderen? Kirche müsse kreativ sein, zum Beispiel bei der Residenzpflicht, damit auch schwer zu besetzende Pfarrstellen besetzt werden könnten.

Dr. Antje Fetzer-Kapolnek (Waiblingen) sagte, sie befürchte die Absenkung der Standards durch die Reduktion der Pfarrstellen. Sie schlug vor, Mitarbeitende und Renten aus einem Solidartopf zu finanzieren.

Dr. Hans-Ulrich Probst (Tübingen) sagte, er höre aus dem Bischofsbericht einen Modus der Postarroganz heraus und begrüße die Feststellung, dass wir uns im Lebenswandel in Umkehr üben müssen. Er wünsche sich vom Landesbischof, in der Frage der Waffenlieferungen an die Ukraine auch querliegende Positionen in die öffentliche Debatte zu beachten, die von der Landeskirche geführt werde.

Dr. Gabriele Schöll (Aalen) forderte auf, noch mehr auf die lebensschaffende Kraft Gottes und zu hoffen und hoffnungsvoll das tun, was möglich sei.

Dr. Thomas Gerold (Bitz) betonte, es könne gelingen, mehr Menschen zu erreichen, wenn sie die religiöse Erfahrung machen können. Daran habe das Ehrenamt entscheidenden Anteil.

Prof. Dr. Jürgen Kampmann (Vertreter der theologischen Fakultät Tübingen) betonte, in der Frage der Anerkennung von Studienleistungen nichtuniversitärer Hochschulen werde an der Tübinger Fakultät nach dem geltenden Recht verfahren. Diese Leistungen müssten nach Inhalt, Qualifikation und Profil den an der Universität zu erbringenden Leistungen entsprechen. Darüber bestehe Einvernehmen auf Ebene des Evangelischen Fakultätentags und der EKD. Über die Anerkennung könne nicht durch eine Synodalentscheidung allein in Württemberg befunden werden.

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl betonte in seiner Antwort auf die Redebeiträge, man müsse darauf schauen, wie viel Wachstum im Kleinen geschehe und dies an der geistlichen Kraft messen. Zudem müsse in den Abschiedsprozessen auch Zeit für Trauer und Wut sein. In der Frage der Waffenlieferungen sei ihm wichtig, dass man sich in der Kirche nicht gegenseitig diffamiere, sondern sich in dieser schwierigen Dilemmasituation zuhöre. In der Frage alternativer Zugänge zum Pfarrdienst gehe es nicht um eine Wertung zwischen Hochschule und Universität. Gohl regte zudem an, darüber nachzudenken, wie man in Zukunft mit den vielen Beiräten in der Landeskirche umgehen könne, um Aufwand bei Haupt- und Ehrenamtlichen zu reduzieren.

Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung unter TOP 03.

Bild: Gottfried Stoppel


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PfarrPlan 2030

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Oberkirchenrat bestätigt Zuverlässigkeit der Personalstrukturplanung

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Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker (oben im Bild) stellte in ihrem Bericht die Zuverlässigkeit der Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst heraus.

Bei den vergangenen PfarrPlan-Prozessen habe man festgestellt, dass die Prognosen des Oberkirchenrats relativ genau die tatsächliche Entwicklung vorhergesagt hatten. Das bedeute bedauerlicherweise auch, dass der Rückgang der Gemeindegliederzahlen wie erwartet verlaufen sei und gegensteuernde Maßnahmen nur von bescheidenem Erfolg geprägt gewesen seien. Die hohen Abgänge an Pfarrern in den kommenden Jahren durch die Baby-Boomer-Generation sei der Hauptgrund für den Rückgang der Pfarrerzahl, bei einer stabilen Zahl von durchschnittlich 46 Neuaufnahmen pro Jahr. Die schneller sinkende Zahl an Pfarrern im Vergleich zur Gemeindegliederzahl bedeute einen kurzfristigen Anstieg der Pastorationsdichte auf 1.800 Gemeindegliedern pro Gemeindepfarrstelle. Trotzdem plane man keine Erweiterung der Zugänge zum Pfarrdienst. Die Zahl der Theologiestudierenden in Württemberg sei im Gegensatz zu vielen anderen Gliedkirchen stabil. Die Vernetzung mit anderen Gliedkirchen und Fakultäten verbiete es, auf eigene Faust neue Wege in den Pfarrdienst zu ermöglichen. Gleichzeitig sei mit unterschiedlichen Masterstudiengängen in Heidelberg, Marburg, Greifswald und Tübingen und der berufsbegleitenden Ausbildung von kirchlichen Mitarbeitenden schon alternative Möglichkeiten gegeben.

Steigende Kirchensteuern decken die Preissteigerungen nicht ab

Im Blick auf die Konkretisierung des Pfarrplans in den einzelnen Kirchenbezirken betonte Nothacker das veränderte Mitgliederverhalten, das mit sich „bringe Kirche, Gemeinde und Pfarrdienst in den Kontexten der Parochie aber auch in überparochialen Strukturen als aufeinander bezogen [zu] denken“. Daneben zwängen Kirchensteuereinnahmen, die zwar noch nicht sinken, aber auch die Preissteigerungen nicht abdecken könnten, zu einem umsichtigen Wirtschaften. Trotzdem habe der Oberkirchenrat nach dem Antrag der Synode im Herbst 2022 zur Aufstockung der Zielstellenzahl im Jahr 2030, die bisherigen Zahlen noch einmal eingehend geprüft. Dabei sei man zum Entschluss gekommen, dass eine Erhöhung der Zielstellenzahl um 30 Stellen vertretbar sei. Auch wenn der Oberkirchenrat eine höhere Zielzahl nicht für sinnvoll halte, habe man sich im Austausch mit dem Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE) der gemeinsamen Verantwortung für die Landeskirche wegen, für die Erhöhung um 42 Stellen ausgesprochen. Das bedeute eine Reduzierung der Pfarrstellen um ca. 25 % bis 2030.

Zum Ende ihres Berichtes beschrieb Oberkirchenrätin Nothacker das weitere Vorgehen im Falle einer Zustimmung zum Antrag: Im Anschluss an die Synode werden die Zielzahlen für die einzelnen bezirklichen Stellenverteilungskonzepte bekannt gegeben. Die Kirchenbezirke hätten dann die Aufgabe, daraus bezirkliche Stellenverteilungskonzepte zu entwickeln. Diese würden nach Beratungen mit dem Oberkirchenrat 2024 von der Landessynode beschlossen.


Dokumente zu diesem Tagesordnungspunkt:

Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker
Antrag Nr. 18-23 - PfarrPlan 2030
PfarrPlan 2030 - Merkmalswerte und Zielzahlen
PfarrPlan 2030 - Auf die einzelnen Merkmale entfallende Stellenanteile
PfarrPlan 2030 - Anlage 5.1
PfarrPlan 2030 Antrag Nr. 20-23 Verbindliche Personalmaßnahmenplanung

Bild: Gottfried Stoppel

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Neue Wege im Pfarrdienst sind unabdingbar

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Dr. Antje Fetzer-Kapolnek (oben im Bild) vertrat den Vorsitzenden des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung, Kai Münzing.

Sie hielt den Bericht des Ausschusses.

Am Pfarrplan 2030 führte kein Weg vorbei

Mit Blick auf die landeskirchliche Gesamtsituation habe man schnell erkannt, dass einerseits strukturelle Anpassungen aufgrund zurückgehender Mitgliederzahlen unabdingbar seien. Andererseits könnten die Strukturveränderungen nicht in der gleichen Geschwindigkeit wie der Rückgang der Gemeindeglieder passieren. Auch wenn an manchen Stellen die Zahlen eine schnelle Veränderung machbar scheinen ließen, seien die bestehenden Strukturen, die Zahl der Gemeinden, Kirchengemeinderäte und Predigtstellen eben nicht im gleichen Tempo zu reduzieren. Da zudem der bisherige Pfarrplan 2024 noch nicht in Gänze umgesetzt ist, sei der Ausschuss und große Teile der Synode zum Entschluss gekommen, dass es für einen so umfassenden Paradigmenwechsel „transformationsbegleitende Pufferstellen“ brauche. Dies sei der Hintergrund für den Antrag in der Herbstsynode 2022 gewesen, der den Oberkirchenrat beauftragte, die Zielzahl der Pfarrstellen im Pfarrplan 2030 um mehr als 64 Stellen zu erhöhen.

Personalplanung für den Pfarrdienst ist zuverlässig

Zwar haben die letzten Jahre gezeigt, dass die Personalplanung für den Pfarrdienst des OKR sehr zuverlässige Annahmen über die Entwicklung von Kirchengemeindegliederzahlen und Pfarrpersonal liefere; so gäbe es auch keinen grundsätzlichen Zweifel an den für 2030 berechneten Zahlen. Trotzdem wolle man an einer Erhöhung der Zielzahlen festhalten, um zusätzliche Kapazitäten für die Begleitung der Transformationsprozesse zu schaffen. In einem intensiven Verständigungsprozess mit dem Oberkirchenrat habe man sich auf die Erhöhung der ursprünglichen Zielzahl um 42 Pfarrstellen einigen können. Die neue Zielzahl von 1078 Pfarrstellen ermögliche es, dass eine Pfarrstelle pro Bezirk für die Begleitung der Transformationsprozesse eingerichtet werde. Die Befragung des Finanzausschusses habe ergeben, dass die Umsetzung mit 3,3 Millionen Euro pro Jahr zu Buche schlage. Die Gewinnung von Ruhestandspfarrern könne diese Summe aber deutlich verringern, da ihr Einsatz deutlich günstiger sei.

Festhalten an bewährten Kriterien

An den dem Pfarrplan zugrundeliegenden Kriterien halte man dabei zu großen Teilen fest. Das Verhältnis gemeindebezogener Pfarrstellen zu Sonderaufträgen habe man erneut auf 83,5 % zu 16,5 % festgelegt. Einzig das Kriterium mehrerer Predigtstellen habe man im Pfarrplan 2030 nicht erneut aufgenommen. Es sei unklar, wie eine Predigtstelle sich überhaupt konkret definieren lasse und zudem ermutige, dieses Kriterium auf manche Predigtstellen zu beharren, die eigentlich gut zusammengeführt werden könnten.

Neue Wege unabdingbar

Aufgrund einer weniger komfortablen finanziellen Ausgangssituation seien die Begleitmaßnahmen für den Pfarrplan 2030 im Vergleich zum letzten Pfarrplan 2024 eher moderat. Die Erprobung von multiprofessionellen Teams, die bereits in der letzten Synode beschlossen wurden, koste mit 6 Millionen Euro für einen Zeitraum von sechs Jahren vergleichsweise wenig.

Dr. Fetzer-Kapolnek teilte den Synodalen zum Abschluss des Berichts die Empfehlung des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung mit, dem nun auch vom Oberkirchenrat unterstützten Zielzahlvorschlag von 1. 078 Stellen für den PfarrPlan 2030 zu folgen und wies noch einmal darauf hin, dass die erheblichen Veränderungen trotz einer Erhöhung der Zielzahl Erprobungen und neue Gestaltungen des Pfarrdienstes unabdingbar machten.

Dokument zu diesem Bericht:

PfarrPlan 2030 - Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Stellv. Vorsitzende Dr. Antje Fetzer-Kapolnek

Bild: Gottfried Stoppel


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Votum für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde

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Matthias Hanßmann (oben im Bild) hielt das Votum für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde, das Sie im Folgenden im Wortlaut finden:

„Der Pfarrplan 2030 fordert uns alle ungemein heraus. Viele schmerzhafte Auseinandersetzungen stehen uns erst noch in den Kirchenbezirken und Kirchengemeinden bevor. Wir selbst haben es uns nicht leicht gemacht. Sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen ging es mitunter sehr kontrovers zu. Ich möchte Ihnen im Namen der LG ausdrücklich unseren Dank aussprechen, dass Sie uns mit Ihren Beratungen im Kollegium in weiten Teilen nicht nur entgegengekommen sind, sondern unserem Anliegen nun im Vorfeld zugestimmt haben. Wir alle brauchen Leidenschaft zur Umsetzung, aber auch Demut in Fragen der Machbarkeit. Dessen sind wir uns bewusst. Es geht in allen Dingen um die Kirche Jesu, um die Menschen – die das Evangelium hören sollen, und um die Barmherzigkeit Gottes, welche durch uns erfahrbar werden soll. Es ist seine Kirche, nicht unsere. Wenn wir auf Jesus Christus schauen, verschwindet die Hoffnung nicht. Daran halten wir fest.

Nun in Kürze 3 Anliegen, die uns als LG beschäftigen:

1. Volle Zustimmung zur regio-lokalen Kirchenentwicklung
Danke, dass Sie in dieses Kirchenbild eingeschwenkt sind, welches wir aus der Evangelische Arbeitsstelle für missionarische Kirchenentwicklung und diakonische Profilbildung – kurz MIDI – kennen. Die erste intensive Diskussion dazu – auch mit einem Studientag durch Herrn Pompe begleitet – hatten wir im Strukturausschuss der 15. Landessynode, der den Pfarrplan 2024 vorzubereiten hatte. Gerade in diesem von Ihnen in aller Kürze skizzierten Bild, Frau Nothacker, kommt zum Ausdruck: Es geht nicht um einen Pfarrplan, sondern um ein sich veränderndes Kirchenbild. Es geht um einen „Gemeindeplan“. Danke dafür. Lassen Sie uns daran weiterarbeiten.

2. Mut in der Regio-lokalität auch die Lokalität im Kleinen und Eigenständigen auszuprobieren

Der Pfarrplan beinhaltet strategische Entscheidungen in vielfältiger Hinsicht. Die Umstrukturierung ist stark davon motiviert, dass genug Pfarrpersonen für alle Gemeinden zuständig sein können. Dies führt zu einem erhöhten Bedarf an neuen Gemeindemodellen im Sinne von Fusionen und Bildung von Personal-, Verbund- und Gesamtkirchengemeinden. Allerdings: Im Pfarrplan werden sehr kleine Gemeinden bewusst benachteiligt. Kleine Gemeinden sind im Verhältnis in ihrem Grundaufwand zu groß. Der Grundaufwand wird für Gemeinden über 400 Gemeindeglieder stufenweise dahingehend belohnt, dass es mehr Stellenanteile gibt. Im Umkehrschluss: Wer größere Einheiten schafft, gewinnt. Wir fragen uns, ob unsere Kirche nicht auch in einer umgekehrten Vorgehensweise vitalisiert werden könnte. Deswegen bringen wir später den Antrag mit der Nummer 15/23 ein. Es geht um die Möglichkeit, dass kleine Gemeinden im Sinne einer Eigenverantwortung in Geschäftsführung und Gottesdienstverantwortung als Ehrenamtskirche erprobt werden darf. Sollten wir das nicht ausprobieren? Genauso wie wir große Einheiten bilden, könnten wir auch kleine Einheiten stärken und ermöglichen. Dieses Ansinnen kann aber nicht mit Stellenanteilen durch Pfarrpersonen funktionieren. Wir haben sie nicht, und wir könnten sie auch nicht bezahlen. Und doch könnten wir das Grundanliegen ausprobieren. Freilich: Agile und flexible Gemeinden – gerade auch wenn sie klein sind - brauchen einen Rahmen, Ordnungen und Beauftragungen in den Ämtern. Probieren wir es: Ob der Geist Gottes uns nicht auch in dieser Weise überraschen könnte, ohne dass wir unsere kirchliche Identität verlieren?

Um das jedoch herauszufinden, brauchen wir Mut zur Erprobung. Lassen Sie uns wenige Gemeinden dazu in die Startblöcke bringen.

3. Ein erhöhter Ansatz an Pfarrpersonen braucht klare Ansagen, wie diese gewonnen werden.

Danke, dass Sie dem Votum des KGE gefolgt sind, weniger Pfarrstellen zu kürzen, wie bisher errechnet – nämlich um 42 weniger. Sie haben auch mutig benannt, dass diese 42 Personen für den Pfarrdienst erst gewonnen werden müssen. 15 weitere alternative Zugänge haben Sie hierfür berechnet. Wir denken, dass es mehr Konkretion braucht und beantragen gesprächskreisübergreifend im Zuge der Bekanntgabe der Zielzahlen für den Pfarrplan 2030 entsprechend verbindlich hinterlegte Maßnahmen. Der Antrag folgt später in der Aussprache.“

Bild: Gottfried Stoppel
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Votum für den Gesprächskreis Offene Kirche

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Erhard Mayer (oben im Bild) hielt das Votum für den Gesprächskreis Offene Kirche, das Sie im Folgenden im Wortlaut finden:

„Und er bewegt sich doch. 64 zusätzliche Pfarrstellen hat die Landessynode im November beantragt.

Der Oberkirchenrat wurde „gebeten“ und hat die Bitte zum Teil erhört und maximal 30 zusätzliche Stellen für verantwortbar gehalten.

Der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE) hat nach intensiver Debatte 42 zusätzliche Stellen vorgeschlagen. Wir sind dankbar, dass der Oberkirchenrat diesen Beschluss des KGE mitzutragen bereit ist.

Einige im Gesprächskreis „Offene Kirche“ hätten nach wie vor gerne an 64 zusätzlichen Stellen festgehalten.

Aber wir halten das nun erreichte Ergebnis für tragbar und auch verantwortbar, zumal sich die Finanzierungsfrage ja nicht an der Stellenzahl, sondern an der tatsächlichen Personenzahl orientiert.

PSPP wird nicht angetastet

Mit den zusätzlichen 42 Stellen wird die PersonalStrukturPlanung für den Pfarrdienst in ihrem Kern nicht angetastet.

Es ist völlig richtig, entsprechend der Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst die Pfarrstellen entsprechend zu kürzen. Das ist unseres Erachtens nicht zuerst eine Frage des Geldes, sondern eine Frage der Gerechtigkeit.

Zusammenarbeit der Kirchengemeinden fördern

Dennoch ist es auch richtig, zur Abfederung der notwendigen Stellen-Reduktion pro Kirchenbezirk rechnerisch eine bezirksbezogene Sonderpfarrstelle einzurichten. Wir halten die vom Oberkirchenrat im KGE vorgelegte Konturierung dieser Stellen für zweckmäßig und zielführend. Sie gibt den Kirchenbezirken ausreichend Flexibilität, zur Entlastung der Pfarrämter einen kleinen Beitrag zu leisten.

Auch das Konzept zur Erprobung von multiprofessionellen Teams im kirchengemeindlichen Dienst erscheint uns schlüssig. Es betont die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit der Kirchengemeinden.

Beides, die bezirksbezogenen Sonderpfarrstellen wie die Erprobung multiprofessioneller Teams fördern die Zusammenarbeit mit anderen Kirchengemeinden auf Distrikts- und Bezirksebene. Diejenigen Kirchengemeinden, die – um einen Begriff von Frau Nothacker aufzunehmen – heute schon „regio-lokal“ denken und arbeiten, sind klar im Vorteil.

Woher sollen die Menschen kommen?

Unter welchen Bedingungen sind heute Menschen bereit, den Dienst einer Pfarrerin oder eines Pfarrers zu übernehmen?

Frau Nothacker hat dazu einiges angerissen: Gabenorientiertes Arbeiten, Ausbildung von Schwerpunkten, Arbeitszeiten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Ja, das könnte den Pfarrberuf attraktiv machen.

Was ihn gar nicht attraktiv macht, sind Brandschutz, Datenschutz, Arbeitssicherheit, Personalverwaltung, Arbeitszeiterfassung, Zunahme von Sitzungen und Besprechungen ... und schließlich: die anstehende Verwaltungsreform.

Sie wird zunächst eher mehr Belastung für die Pfarrämter bringen als Entlastung. Denn: Der „Rest“ bleibt immer im Pfarramt hängen, wenn die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon an der Oberkante sind.

Es herrscht zurzeit viel Verunsicherung in der Fläche, bei der uns manche guten Verwaltungsleute verloren gehen.

Das macht mir – nicht in erster Linie, aber zuletzt eben auch - im Blick auf die Attraktivität des Pfarrberufes Sorgen.

Wir müssen auf die Attraktivität in allen Diensten der Kirche achten und für diese insgesamt werben.

Wir brauchen eine gute Willkommenskultur in unserer Landeskirche.

Das ist einerseits eine Frage der Haltung, aber dann auch der Strukturen; der Worte, dann aber auch gedeckt durch Taten.

Ein Beispiel: Ich bin jetzt mit vielen guten Worten in den Ruhestand verabschiedet worden, auch von der Kirchenleitung. Die strukturelle Botschaft durch die IT-Richtlinien war jedoch: Raus jetzt und Tschüss!

Schließlich: Gestalten statt Verharren

Frau Oberkirchenrätin Nothacker hat die Rahmenbedingungen, die Notwendigkeiten und Chancen ausführlich beschrieben. Antje Fetzer-Kapolnek hat die Ergebnisse der Beratungen im Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung vorgestellt, denen sich der Oberkirchenrat dankenswerterweise anschließen kann.

Nun braucht es noch einen entsprechenden Maßnahmenplan, damit die Stellen auch besetzt werden können. Wir bitten den Oberkirchenrat, einen solchen bis zur Herbstsynode in Abstimmung mit dem theologischen Ausschuss vorzulegen, damit wir im Herbst 2024 entsprechende Beschlüsse fassen können bezüglich Pfarrplan und Haushalt.

Wir möchten den Oberkirchenrat ermutigen, zuerst Phantasie und Kreativität walten zu lassen und erst danach das Mögliche auszuloten.

Die Mitglieder des Gesprächskreises „Offene Kirche“ tragen den Zielzahlvorschlag von 1.078 Stellen für den Pfarrplan 2030 mit

Wir wünschen den Pfarrplanausschüssen alles Gute für die anstehenden Aufgaben und bedanken uns für das Engagement in den Kirchengemeinden und Kirchenbezirken.

Herzlich danken möchten wir den Mitarbeiterinnen im Oberkirchenrat, insbesondere Frau Tanja Förster, die nach unseren Beratungen immer wieder neu rechnen musste und muss.“

Bild: Gottfried Stoppel
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Votum für den Gesprächskreis Evangelium und Kirche

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Thorsten Volz (oben im Bild) hielt das Votum für den Gesprächskreis Evangelium und Kirche, das Sie im Folgenden im Wortlaut finden:

„Zusammen mit dem noch nicht überall umgesetzten PfarrPlan 2024 und dem PfarrPlan 2030 kommt es zu einer epochalen Veränderung dieser Kirche in allen Bereichen. Innerhalb von zwölf Jahren werden 35,33% oder knapp 500 Pfarrstellen reduziert. Ein einfach weiter so geht nicht mehr.

Um in der inzwischen üblichen bildlichen Sprache der Synode zu bleiben, bedeutet das, dass die Umstände nicht nur ein Spitzenschneiden, sondern ein komplettes Umstyling erforderlich machen. Viele unterschiedliche schnittige Frisuren bieten sich an. Extensions werden dabei aber nicht möglich sein, weil wir weder die nötigen Finanzen noch die Personen haben.

Deshalb zählen für unseren Gesprächskreis Evangelium und Kirche in der Debatte um die PfarrPlan-Zahlen fünf entscheidende Argumente:

Als erstes muss das Ziel des PfarrPlans erhalten bleiben, eine zuverlässige Personalplanung zu ermöglichen. Ein zu viel an Vakaturen gilt es zu vermeiden und für eine gleichmäßige Vakaturverteilung in der Landeskirche ist zu sorgen. Wir wollen, dass der Pfarrdienst in der Fläche präsent bleibt. Offene, nicht besetzte Pfarrstellen belasten die Pfarrerinnen und Pfarrer in der Umgebung und die betroffenen Gemeinden. Vor allem Gemeinden im ländlichen Raum und am Rand der Landeskirche können ein Lied davon singen, was es heißt, jahrelang vakant zu sein.

Dabei geht es uns als Zweites um die Besetzbarkeit und damit Attraktivität von ausgewiesenen Pfarrstellen. Wenn Gemeinden über lange Zeit hinweg nicht mit einer Wiederbesetzung rechnen können, greift das die Motivation im Ehrenamt an. Es muss daher klar sein, dass alle Gemeindepfarrstellen, über die für einen Wechsel nötigen 70 vakanten Stellen, auch besetzt werden können.

Dies ist drittens auch unter dem Stichwort Generationengerechtigkeit zu verstehen. Wir sind es den jetzt jungen Kolleginnen und Kollegen schuldig, dass sie mit der Zukunft sicher planen können, was auf sie zukommt.

Stichwort junge Kolleginnen und Kollegen: wir haben zwar in der Herbstsynode leidenschaftlich über neue Zugänge zum Pfarramt debattiert, sind aber nicht viel weitergekommen, die Attraktivität des Pfarrberufes zu erhöhen. Und was helfen Zugänge, wenn der Beruf als solcher nicht attraktiv ist?

Deshalb stellt der Gesprächskreis Evangelium und Kirche in dieser Synodaltagung eine Reihe von Anträgen, die den Pfarrberuf attraktiver und Maßnahmen zur Abfederung des Pfarrstellenrückgangs in den Mittelpunkt rücken. Der Pfarrdienst muss dabei in Zukunft durch Flexibilisierung von Regelungen und unterstützende Maßnahmen entlastet und gefördert werden. Wir greifen dazu sinnvolle Anregungen aus der Herbstsynode auf und präzisieren sie im Hinblick auf den Einsatz von Ruhestandskolleginnen und Ruhestandskollegen, weitere Einsatzmöglichkeiten im Religionsunterricht, flexible Handhabung von Teilzeitaufträgen und Residenzpflicht sowie die Unterstützung von Partnerinnen und Partnern von Pfarrpersonen sowie die Öffnung der berufsbegleitenden Ausbildung ins Pfarramt. Nur unter der Voraussetzung, dass durch diese Maßnahmen auch künftig genügend Pfarrpersonen gefunden werden können, können wir einer Erhöhung der Zielstellenzahl zustimmen.

Viertens geht es uns darum, die Gemeinden zu ermutigen, zusammen mit den Pfarrerinnen und Pfarrern Strukturen und Dienstaufträge nicht nur leidlich anzupassen, sondern neu zu denken. Hier braucht es Mut zu unorthodoxen Schritten. Das Schlagwort „Regio-Lokalität“ muss mit Leben gefüllt, alte Zöpfe abgeschnitten und mutig neugestylt werden.

Als Fünftes müssen wir, anders als bei früheren PfarrPlänen, auch darauf schauen, dass der Pfarrdienst langfristig finanzierbar bleibt. Es ist daher fahrlässig, die Zahlen des über Jahrzehnte zuverlässigen Instruments der Pfarrstellenzielplanung punktuell zu ignorieren, weil man die harten Fakten nicht wahrhaben will. Wir hören mit Sorge, dass noch nicht klar ist, ob die zusätzlichen 42 Stellen hinsichtlich ihrer Finanzierbarkeit machbar sind. Wir begrüßen die Priorisierung des Pfarrdienstes in der Personalplanung, das bedeutet aber, dass die Kosten einer jeden zusätzlichen Stelle, in einem anderen Bereich der Landeskirche eingespart werden muss. Das heißt nur wenn zusätzliche Stellen gegenfinanziert sind, können wir ihnen zustimmen. Die Mehrheit des Gesprächskreis Evangelium und Kirche spricht sich deshalb für 30 zusätzliche und leistbare Stellen aus.

Aus den genannten Gründen können wir von Evangelium und Kirche mehrheitlich einer Erhöhung der Zielstellenzahl um mehr als 30 zusätzlichen Stellen nicht zustimmen. Weitergehende Erhöhungen hebeln den seriösen PfarrPlan aus und gehen zu Lasten späterer Generationen. Das würde mir graue Haare wachsen lassen. Ob das aber das gewünschte Styling sein wird, ist fraglich.

Ich wünsche mir aber eine attraktive gestylte Kirche mit Pfarrerinnen und Pfarrern und Ehrenamtlichen, die trotz der nötigen Strukturanpassungen den Schwung und die Freude und Energie ausstrahlen, die der besten Botschaft der Welt entspricht.“

Bild: Gottfried Stoppel


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Votum für den Gesprächskreis Kirche für morgen

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Matthias Vosseler (oben im Bild) hielt das Votum für den Gesprächskreis Kirche für morgen, das Sie im Folgenden im Wortlaut finden:

„Wir haben uns nach langer interner Diskussion dazu entschieden, dem hier vorgelegten Bericht mehrheitlich zuzustimmen.

Es ist ein JA zu den Zahlen, verbunden mit vielen Forderungen an Konkretionen, Nachbesserungen und Änderungen, die mit der Durchführung dieses Wegs verbunden sind.

Vielen Dank für die gründlichen Überlegungen, für all die Daten und Tabellen, die ich die vergangenen drei Nächte intensiv studiert habe. Das Ringen um diesen Pfarrplan ging einen langen Weg und es hat sich gerade in den letzten Wochen einiges bewegt. Man kann also miteinander reden, für uns von ‚Kirche für morgen‘ ein echter Fortschritt.

Der Blick auf die noch verbleibenden Pfarrer*innen

Die neuen Zahlen markieren einen epochalen Einschnitt in der württembergischen Kirchengeschichte. Nach dem Genfer Artenschutzabkommen wird die Spezies der Pfarrerinnen und Pfarrer nun auf die rote Liste der gefährdeten Arten gesetzt. Und die Frage ist: Was braucht es zum Erhalt dieser Art? Die vielen mit diesem Thema verbundenen Anträge, die heute noch kommen werden, sprechen eine deutliche Sprache. Die Lösung kann nicht sein: die Verbleibenden dieser Spezies machen jetzt halt alle 25 - 30 Prozent mehr, und arbeiten statt bisher 50 Stunden jetzt halt 70 Stunden bei gleichem Lohn.

Nein, die verbleibenden Pfarrerinnen und Pfarrer und die, die neu dazu kommen werden, können ihre Arbeit nur gut tun, wenn es auch für sie eine Work-Life-Balance gibt. Auch ein Pfarrersein ist nicht mehr unbedingt eine Lifelong-Connection. Die in andere Berufsfelder wechselnden Vikare sind da nur ein erstes Zeichen. Heutzutage kann man auch mit 40 oder mit 50 noch locker den Beruf wechseln. In einem insgesamt knapper werdenden Arbeitsmarkt gibt es viele Angebote, in denen auch Pfarrer locker unterkommen können. Das spricht für die Skills, die man in diesem Beruf mitbringt. Jeder von uns hat sicher ein paar solcher Angebote auf dem Schreibtisch, das geht auch noch mit 50.

Bisher wurde immer das tolle Versorgungssystem durch das kirchliche Beamtenverhältnis gepriesen, das Pfarrerinnen und Pfarrer haben. Aber Leben heute heißt immer ‚all in‘, Risiko und Mut, nicht Absicherung. Abgesicherte Versorgungssysteme sind da nicht mehr sonderlich attraktiv, sie entsprechen auch nicht dem biblischen Bild und Befund von Nachfolge und von Gemeinde.

Deshalb finde ich es gut und richtig, was hier gerade unsere jungen Pfarrerinnen und Pfarrer einbringen. Ich nenne als ein Thema die Residenzpflicht, so etwas wie die ‚Zölibatsfrage‘ der evangelischen Kirche.

Ja, die Frage nach der Life-Work-Balance muss gerade für die Zukunft dieses Berufs gestellt werden und gestellt werden dürfen. Das gilt für alle Hauptamtlichen in dieser Kirche übrigens gleich. Zum Beruf gehört das Privatleben dazu.

Eine Arbeitswoche im Pfarrarmt kann dann in guter Balance sein, wenn es mehr freie Abende als dienstlich belegte gibt, mehr Zeit für Familie und Hobby als für das Ausfüllen von Datenschutzverordnungen, und die Möglichkeit für mehr Sex als Sitzungen.

Ist dies nicht mehr möglich, und das als deutliches Wort in dieser Runde, werden wir hier in der Synode bald noch ganz andere Pfarrplanzahlen zu diskutieren haben.

Kommunikation

Was morgen vom heutigen Tag in der Presse und in den digitalen Medien zu finden sein wird, ist klar. „Evangelische Landeskirche beschließt den Rückgang der Zahlen der Pfarrer*innen um etwa 25%. Die Pastorationsdichte bleibt dabei erfreulicherweise erhalten.“ So wird die Pressemeldung lauten. Den ersten Teil der Meldung wird man verstehen, der zweite Teil ist so sehr Insider-Sprache, das versteht niemand. Wenn ich in meinem Instagram-Account als Frage des Tages reinschreibe: Hey Leute, wie ist bei euch die Pastorationsdichte? Ich habe das eben abgesetzt, mal sehen, was kommt.

Wenn wir über den Pfarrplan reden, dann bitte alle mit verständlichen Worten. Gerade nach außen.

Alles, was hier steht, muss erklärt werden können. Ein Beispiel: Es heißt hier im Blick auf die Kürzungen: „Wir trauern.“ Meine Frage: „Wie sieht dieses Trauern denn aus? Welche Ratschläge werden für die Trauerarbeit mitgegeben, wenn etwa ein Dorf seit 500 Jahren einen Pfarrer vor Ort hatte und der jetzt eben nicht mehr vor Ort sein wird? Mein Eindruck ist: Man rauft sich halt irgendwie zusammen, schustert einen neuen Dienstauftrag zusammen und wurstelt dann weiter. Trauerarbeit geht anders.

Heute beschließen wir nur die Zahlen. Die ausführenden Gedanken sind allerdings viel zu sehr dem alten Denken und dem alten System verhaftet. Auch das Wort „Paradigmenwechsel“ ist noch eher eine leere Worthülse, die nirgends wirklich gefüllt wird.

Es braucht nicht nur das Wort ‚Paradigmenwechsel‘, es braucht einen echten Paradigmenwechsel. Paradigmenwechsel, so lautet die Definition „ersetzt die alten Denkmodelle durch neue. Es wird fortan in neuen Mustern gedacht, die aber noch nicht dominieren.“

Das ist Paradigmenwechsel. Das braucht es. Und da werden wir von ‚Kirche für morgen‘ nicht lockerlassen, niemals. Es braucht einen echten Paradigmenwechsel: bei alternativen Zugängen zum Pfarramt, bei Zugängen für Menschen aus anderen Ländern und aus anderen Berufsgruppen. Es braucht ausgehend von diesem Beschluss eine neue Gottesdienstordnung, es braucht Nachnutzungskonzepte für nicht mehr benötigte Kirchen und Gemeindehäuser. Es braucht auch Wege, wie der Pfarrplan vor Ort umgesetzt werden kann; etwa mit einer Gemeindeberatung in jedem Prozess im Distrikt.

Das pädagogische Konzept: Einfach machen

In dieser Situation eines so gravierenden Übergangs gilt es, neue Formen auszuprobieren. Einfach ausprobieren und machen, wurde in den vergangenen Monaten bei vielen Gelegenheiten von Seiten der Kirchenleitung immer wieder gesagt. Das finde ich richtig gut. Das ist nämlich gut evangelisch.

Einfach mal machen, heißt dann aber auch von Seiten der Kirchenleitung: einfach mal machen lassen. Machen lassen heißt, es Gemeinden zuzutrauen, im Vertrauen auf den Heiligen Geist, auf die Kreativität vor Ort und auf die evangelische Freiheit des Gewissens machen zu lassen. (Etwa, dass einfach man Gottesdienste feiern darf, wenn man Gottesdienste feiern will. Punkt). Wenn es gut ist, wird es Kirchengesetz, dazu ist eine Synode da.

Ja, es ist eine Situation des Übergangs, eine nie dagewesene Situation des Neuen im Alten. Und ja wir ringen darum, haben darum gerungen und werden weiterhin darum ringen. Ringen ist schon in der Bibel bei Jakob am Fluß Jabbok gesetzt. Ringen hinterlässt Spuren und Narben und Folgen, aber es ist dann gut, wenn es gesegnet ist.

Kirchliches Handeln lebt vom Vertrauen und zum Zutrauen auf den Segen. Mehr davon, bitte.“

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Aussprache

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Gewinnung von Pfarrerinnen und Pfarrern für die erhöhten Zielzahlen

Dr. Markus Ehrmann, wies auf das Problem hin, dass für die neu geschaffenen Stellen geeignete Personen gewonnen werden müssten. In einem gesprächskreisübergreifenden Antrag 20/23 forderte er den OKR auf, bis zur Herbstsynode 2023 eine konkrete Personalmaßnahmenplanung vorzulegen, wie der Pfarrplan 2030 umgesetzt werden könne. Besonders die Erweiterung der Zugänge zum Pfarrdienst wurde im Zuge dieses Antrags diskutiert. Tobias Geiger (Nagold) stellte die momentanen Zugänge zum Pfarrdienst als nicht mehr zeitgemäß heraus. Wenn mehr Menschen in den Pfarrdienst gelangen sollten, sei es notwendig, andere Zugänge weiter zu bedenken. Dem pflichtete der Synodale Thomas Stuhrmann (Abstatt) bei und forderte auch Studierenden anderer Ausbildungsstätten als der Universität den Zugang zum Pfarrdienst zu ermöglichen. Marion Blessing (Holzgerlingen) betonte demgegenüber, dass der Ansatzpunkt eher die grundsätzliche Attraktivität des Pfarrberufs sei und markierte die Einführung von Kennzahlen zur Wochenarbeitszeit als wichtigen Schritt, um den Pfarrberuf attraktiver zu machen. Sie kündigte an, dass der Gesprächskreis Kirche für morgen in der Sommersynode dazu einen Antrag einbringen wolle. Matthias Böhler ergänzte, dass es inzwischen nicht mehr vermittelbar sei, dass nach einer langen Ausbildung junge Pfarrerinnen und Pfarrer nach wie vor auf ihre erste Stelle nach dem Vikariat zugeteilt würden. Hier sei es geboten, Wahlfreiheit einzurichten. Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) wies darauf hin, dass auch alternative Anstellungsformen ein Weg sein könnten, um die höhere Stellenzahl zu finanzieren, auch um den Einstieg in den Pfarrberuf attraktiver zu machen. Eine weitere Möglichkeit, die neu geschaffenen Pfarrstellen auch besetzen zu können, rief Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) in Erinnerung. Es brauche eine verlässliche Regelung, unter welchen Bedingungen eine Beauftragung nach dem Erreichen des Ruhestandsalters möglich sei. Oberkirchenrätin Nothacker wies in Ihrer Antwort an die Synodalen darauf hin, dass die Vorschläge der Synodalen im Anschluss an die Synode beraten würden, bat in diesem Punkt aber um die notwendige Geduld, um tragfähige Konzepte entwickeln zu können.

Ausgestaltung der neu geschaffenen Stellen: Transformationsstellen oder Gemeindepfarrstellen

Dr. Thomas Gerold (Bitz) stellte fest, dass trotz aller Bemühungen die Kürzungszahlen schockierend seien und massive Veränderungen in der Arbeit vor Ort bedeuten. Er äußerte Bedenken gegenüber dem im Antrag 18/23 vorgeschlagenen Beschluss, die 42 neuen Stellen als Sonderpfarrstellen für den Transformationsprozess auszuschreiben. Er brachte darum den Antrag 19/20 mit ein. Darin wurde gefordert, dass den Kirchenbezirken die Entscheidung gelassen wird, ob die neu geschaffenen Stellen als Transformationsstellen oder Gemeindepfarrstellen ausgewiesen würden. Ulrike Sämann (Plochingen) betonte die Notwendigkeit, die neuen Stellen als Transformationsstellen auszuschreiben. So könnten auf Dekanatsebene Spielräume geschaffen und so das regio-lokale Denken gefördert werden. Es sei geradezu kontraproduktiv, diese Stellen wieder als Gemeindepfarrstellen auszuschreiben und so ein “Kirchturmdenken” zu fördern. Auch Maike Sachs (St. Johann-Gächingen) betonte, dass die 42 zusätzlichen Stellen zur Erprobung neuer Formate und für Innovationen genutzt werden sollten und sprach sich ebenfalls gegen die Möglichkeit aus, die Stellen auch als Gemeindepfarrstellen auszuschreiben. Oberkirchenrätin Nothacker betonte in ihrer Antwort, dass die Ausschreibung der neuen Stellen als Gemeindepfarrstellen, der ursprünglichen Intention widerspräche, damit die Transformationsprozesse abzufangen. Sie bat die Synode am ursprünglichen Konzept festzuhalten.

Wahrnehmung des Pfarrplans in den Kirchengemeinden

An mehreren Stellen der Aussprache brachten Synodale zum Ausdruck, dass trotz der vorgenommenen Änderungen der PfarrPlan 2030 eine große Belastung für die Kirchenbezirke und Kirchengemeinden bedeute. So äußerte Anselm Kreh (Hermaringen), dass er trotz der vorgenommenen Anpassung, ein ungutes Gefühl habe, die Einschnitte vor Ort zu kommunizieren. Thomas Stuhrmann sprach dagegen die Vermutung aus, dass die vorgenommenen Änderungen von den Kirchengemeinden vor Ort dankbar aufgefasst würden. Gunther Seibold (Filderstadt) ermutigte dazu, die Einschnitte durch den PfarrPlan 2030 als Freiräume wahrzunehmen. Er bat die Synode mittelfristig zu ermöglichen, dass Kirchengemeinden auch ohne Pfarrerinnen und Pfarrer Gottesdienste feiern können. Schon jetzt sei es möglich, dass auch nicht-ordinierte Menschen sich in der Verkündigung beteiligten. Diese oft ehrenamtlichen Möglichkeiten sollten ausgeweitet werden. Matthias Böhler (Besigheim) bekräftigte, dass Kirchengemeinden, die Gottesdienst feiern wollten, auch ohne Pfarrer die Möglichkeit dazu gegeben werden müsse. Der Grund für den Gottesdienst sei nicht der Pfarrer, sondern die Gemeinschaft der Gläubigen. Peter Reif forderte, die Debatte um die zukünftige Gestaltung des Gemeindelebens nicht auf das Pfarramt zu verengen. Neben den Pfarrerinnen und Pfarrern prägten auch Gemeindediakoninnen und -diakone, Hausmeisterinnen und Hausmeister, Kirchenpflegerinnen und -pfleger sowie Mesnerinnen und Mesner die Kirche.

Offene Fragen

Immer wieder wurden auch offene Fragen in der Debatte thematisiert. Hansjörg Frank (Amstetten) berichtete von einer anvisierten Fusion zweier Kirchenbezirke, in deren Prozess die Frage aufkam, wie die Stellenzahl des Pfarrplans in so einem Falle berechnet würden. Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) stellte zu einem ähnlichen Fall die Frage, wie viele Sonderpfarrstellen bei einer Fusion ausgeschrieben werden könnten. Noch grundsätzlicher fragte er, ab welchem Zeitpunkt die neuen Sonderstellen eingerichtet werden könnten.

Oberkirchenrätin Nothacker erbat auch in diesem Punkt die Geduld der Synodalen. Aufgabe der Frühjahrssynode sei es, die Zielzahlen für 2030 zu beschließen. Die Forderung der Synode, für 2030 mehr Stellen auszuschreiben, habe den OKR beflügelt, neue Wege zu finden. Als Ergebnis habe man mit dem Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung eine neue Stellenkategorie entwickelt, die wie zum Beispiel eine Dekanatsstelle ausgewiesen werden müsse. Die notwendigen Informationen würden an die Dekanate weitergegeben werden, sodass sie mit Beginn der Laufzeit des Pfarrplanes 2030, zum 1.1.2025, ausgewiesen werden könnten.

Erhöhung der Zielzahlen findet überwiegende Mehrheit

Im Anschluss an die Debatte wurden drei Anträge abgestimmt. Als unselbstständiger Antrag wurde zuerst darüber entschieden, ob die im Antrag 18/23 neu geschaffenen 42 Stellen von den Kirchenbezirken auch als Gemeindepfarrstellen ausgewiesen werden können. Für diesen Antrag fand sich keine Mehrheit.

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Beschlüsse

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  1. Der Antrag 18/23, der den Oberkirchenrat um die Kommunikation der im Pfarrplan 2030 vorgelegten Zahlen (inklusive der Erhöhung um 42 Stellen) an die Kirchenbezirke bittet, wurde mit überwiegender Mehrheit angenommen.

  2. Ebenfalls mit großer Mehrheit angenommen wurde der Antrag 20/23, der den Oberkirchenrat um die Erstellung einer konkreten Personalmaßnahmenplanung bis zur Herbstsynode 2023 bat.
Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung unter TOP 4.

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Schwerpunkthalbtag Kirchenverfassung

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Die Vorträge

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Die Synode widmete sich am Samstagvormittag der Kirchenverfassung. Dieses zuallererst trocken klingende Thema ist gleichzeitig unbestreitbar elementar für die Arbeit der Synode und der Landeskirche als solcher.

Die Kirchenverfassung definiert, wer welche Entscheidungen trifft, wo die Macht in der Landeskirche liegt. Sie regelt, welche Gruppen und Personen in der Leitung der Landeskirche wie zusammenarbeiten. Die württembergische Kirchenverfassung blickt auf eine über 100-jährige Geschichte zurück. Sie entstand 1918 nach der Abdankung des württembergischen Königs als Kirchenoberhaupt.

Damit wird gleichzeitig deutlich, warum immer wieder die Notwendigkeit besteht, sich mit der Kirchenverfassung zu beschäftigen: Auch wenn es das Anliegen einer Verfassung ist, eine möglichst zeitlose Gesetzesgrundlage zu bilden, so spiegeln sich darin doch zwangsweise Gegebenheiten und Denkweisen der Entstehungszeit wider.

Es liegt deshalb nahe, diese immer wieder in zwei Richtungen zu überprüfen: Gibt es faktische Entwicklungen, die in der Kirchenverfassung nicht widergespiegelt sind? Hier stellt sich schon länger die Frage, ob es notwendig ist, die bestehende Struktur der Gesprächskreise in die Kirchenverfassung zu integrieren. Und zweitens: Ist die Art und Weise, wie die Synodalen und Kirchenmitglieder heute Kirche verstehen, noch mit der Kirchenverfassung kongruent?

In zwei Vorträgen und einer anschließenden Diskussion widmete sich die Synode dieser Frage. Prof. Dr. Jürgen Kampmann, Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenordnung in Tübingen, begann mit dem Vortrag „Theologisch Grundlegendes – rechtlich Etabliertes – blinde Flecken?“

Daran schloss Pfarrerin Dr. Karin Oehlmann an. Sie ist Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Kirchengeschichte in Köln. Der Titel Ihres Vortrags hieß „Verstehst Du auch, was du bist? - Wie Verfassungs-Text, Verfassungs-Praxis und Kirchenbild korrelieren und welche Erkenntnisse daraus für die Zukunft gewonnen werden können.“ 

Die Dokumente zu diesem Schwerpunkthalbtag:

Verstehst Du auch, was du bist?! Wie Verfassungs-Text, Verfassungs-Praxis und Kirchenbild korrelieren und welche Erkenntnisse daraus für die Zukunft gewonnen werden können Vortrag von Pfarrerin Dr. Karin Oehlmann (Kirchenhistorikerin, Pfarrerin in Düsseldorf).

Kirchen„bild“ und Kirchen„verfassung“ in der württembergischen Landeskirche: Theologisch Grundlegendes – rechtlich Etabliertes – blinde Flecken? Vortrag von Prof. Dr. Jürgen Kampmann (Professor für Kirchenordnung und Neuere Kirchengeschichte, Evangelisch-theologische Fakultät, Universität Tübingen)

TOP 09 - „Kirche in guter Verfassung “ - Schwerpunkthalbtag Kirchenverfassung - Aufsatz OKR Dr. Michael Frisch

Bild oben: Dr. Jürgen Kampmann und  Dr. Karin Oehlmann bei ihren Referaten (Foto: Dan Peter)

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In einer Gesprächsrunde diskutierten der Ehrenamtliche Prof. Dr. Martin Plümicke, Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch (Leiter des Rechtsdezernats) und Oberkirchenrat Dr. Jörg Antoine (Kommissarischer Leiter des Dezernats Finanzmanagement und Informationstechnologie) über die Kirchenverfassung. Moderation: Stephan Werner (Direktor im Oberkirchenrat) und Synodalpräsidentin Sabine Foth.

Sie können die Diskussion hier im Video anschauen. Auf den folgenden Seiten finden Sie kurze Zusammenfassungen.
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Landeskirche als gutes Beispiel für „Einheit in Vielfalt“

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Prof. Dr. Martin Plümicke (Bild oben) legt in seinen Beiträgen großen Wert auf das gleichberechtigte Miteinander der drei Verfassungsorgane (Landessynode, Landesbischof, Oberkirchenrat) und sieht dies in der aktuellen Form der Verfassung nicht voll gegeben.

Dies zeige sich in der herausgehobenen Stellung des Landesbischofs, der zum Beispiel die Landessynode einberufe und sie auch auflösen könne. Die herausgehobene Stellung des Landesbischofs entspreche nicht dem Trennungsprinzip, das die Barmer Erklärung vorgebe. Dem würde eher das Prinzip der Gewaltenteilung entsprechen.

Das Ungleichgewicht zeige sich auch darin, welche Kraftakte für ein gemeinsames Ergebnis nötig seien, sobald die Synode einmal etwas anderes wolle als der Oberkirchenrat. Bei den Diskussionen zum PfarrPlan 2030 sei dies aber gelungen.

Plümicke betonte, die Landeskirche sei ein gutes Beispiel für „Einheit in Vielfalt“, die sich beispielhaft im Urwahl-Prinzip (Landessynode wird von den Kirchenmitgliedern gewählt) ausdrücke. Die Landessynode sei entsprechend sehr gut legitimiert. Für den Oberkirchenrat sehe er das kritischer. Ihm begegnete in Bezug auf den Oberkirchenrat oft große Skepsis in den Gemeinden. Der Oberkirchenrat wäre weit besser legitimiert, wenn die Besetzung der Dezernatsleitungen zwar vom Oberkirchenrat vorgeschlagen würde, aber von der Landessynode bestätigt werden müsste. Das würde die Akzeptanz des Oberkirchenrats in den Gemeinden deutlich verbessern.

Plümicke erinnerte daran, Macht sei nicht um ihrer selbst Willen erstrebenswert. Macht bedeute, sich dafür einsetzen zu können, dass sie sich Organisation, die Kirche im Interesse der Menschen gut entwickle.

Bild: Dan Peter


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„Vielleicht erwartet man manchmal zu viel von der Kirchenverfassung“

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Laut Dr. Jörg Antoine (Bild oben), Finanzdezernent des Oberkirchenrats, präge die Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, dass keines der Verfassungsorgane die anderen beherrschen könne. Allerdings gebe es andere Bezugspunkte als im Parlamentarismus.

So gehe nicht alle Gewalt vom Kirchenvolk aus, da sich beispielsweise der Oberkirchenrat nicht direkt aus der Synode ableite, sondern dieser „ganz stark in einer dienenden Funktion, aber auch in einer Unabhängigkeit in der Qualitätssicherung“ sei.

Weiterhin sei die württembergische Kirchenverfassung auch keine als solche, sondern ein Organisationsstatut der Landeskirche, so Dr. Antoine. Für eine Kirchenverfassung fehle das „überparochiale Element“. Es schwinge die Frage im Raum, ob die württembergische Landeskirche bei einem Organisationsstatut bleiben wolle oder eine Verfassung sei, die auch das Gemeindeorgan abbilde. Der Weg zu einer Kirchenverfassung sei ein sehr aufwändiger Prozess, bei dem alle Organe und die gesamte Kirche mitgenommen werden müssten. „Daher sollte man sich klarmachen, was mit so einem aufwändigen Prozess erreicht werden soll.“ Dr. Antoine verwies auf die Landeskirche Hannovers, die ein solches Verfahren bereits durchlaufen habe.

Anders als das Grundgesetz sei die Grundlage der Kirche die Heilige Schrift und dann die jeweiligen Bekenntnisschriften. Er verwies darauf, dass eine Kirchenverfassung mit vielen Detailregelungen auch zu einem lähmenden Element werden könne. „Vielleicht erwartet man da manchmal zu viel von der Kirchenverfassung.“

Bild: Dan Peter

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Synodale Rechte in der Geschichte der Kirchenverfassung gestärkt

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Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch  (Bild oben) wies darauf hin, dass die Kirchenverfassung, seit es sie gibt, über dreißig Verfassungsveränderungen und „Durchbrechungen“ erhalten habe.

Die wichtigsten davon seien die deutliche Zunahme der Mitglieder der Landessynode und mehr Ausschüsse. Auch die gemeinsame Wahl des Landesbischofs wurde zur Wahl nur durch die Synode. Dazu kamen die Amtszeit

begrenzung beim Landesbischof und den Oberkirchenräten oder die Schaffung eines separaten Kirchlichen Verwaltungsgerichts. Zusammengefasst seien die synodalen Rechte gestärkt worden zulasten des episkopalen Elements. Es gebe zwar vereinzelt Vorrangverhältnisse, aber im Grundsatz seien alle Organe gleichberechtigt. Die Verfassung wolle keine Dominanz durch eines der Organe, sondern fördere den Konsens.

Auf die Frage von Synodalpräsidentin Sabine Foth, ob das Ringen um die Wahrheit in der Synode nicht beispielhaft auch für andere Teile der Gesellschaft sein könne, antwortete Dr. Frisch: „Das Ringen um Konsens und die sachorientierte Auseinandersetzung, wenn sie gelingt, kann beispielhaft sein. Ob die Gesprächskreise in dieser Hinsicht sine qua non sind, kann man infrage stellen.“

In Bezug auf Verfassungsänderung erinnerte Dr. Frisch: „Die Landessynode ist ein konstituiertes Organ nach der Kirchenverfassung. Sie kann Verfassung ändern, aber sie hat nicht das Recht der Verfassungsgebung.“ Wenn die Gleichberechtigung der Organe im Grundsatz infrage gestellt würde, wäre das nicht durch die Synode möglich.

Bild: Dan Peter

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Aussprache

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In der anschließenden Aussprache bedankten sich mehrere Synodale für die von den beiden Vorträgen gelieferten Inspirationen - darunter die von Oehlmann selbst so genannten drei alternativen „steilen Ideen“ für „ein wirklich großes Wagnis“ der synodalen Reflektion zum weiteren Umgang mit der württembergischen Kirchenverfassung unter der Überschrift „Lebst du auch, was du bist?“. Sie hätten auch die Schwächen der württembergischen Kirchenverfassung aufgezeigt.

Eckart Schultz-Berg (Bad Cannstatt) fügte zur Analyse einer stark monarchischen Prägung der Landeskirche durch Oehlmann hinzu, dass Württemberg auch von der oberdeutschen reformierten Tradition der Schweiz als Basiskirche geprägt sei.

Veränderung oder Neuentwurf?

Bernd Wetzel (Brackenheim) hob die verschiedenen Herangehensweisen hervor, die nun möglich seien: von der Änderung einzelner Punkte bis hin zu einem großen Neuentwurf für die Verfassung. Er lud ein zum Einem Online-Vortrag im Rechtsausschuss am 29. September zur neu geschaffenen Verfassung in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers 2020, erfolgt in einem interaktiven Beteiligungsprozess mit den Gemeindegliedern.

Synode vertritt die ganze Kirche

Die württembergische Urwahl im Gegensatz zur „Siebwahl“ wurde in der Diskussion kontrovers beurteilt. Matthias Hanßmann (Horb) beschrieb sie als „Segen“ – denn dadurch würde deutlich: Die Synode vertritt das Ganze der Kirche. Seinem Eindruck nach würde die Synode gut wahrgenommen. Mehrere Synodale wiesen darauf hin, dass die Wahl nach Gesprächskreisen zu Phänomenen von Wahlkampf, „Hauen und Stechen“, Hervortreten „persönlicher Macht und Gesinnungsmacht“ (Amrei Steinfort, Hechingen) führe. Dies führe nicht zuletzt zu Irritationen an der Basis und könne auch zum Hemmnis werden, für die Synode zu kandidieren, so Steinfort. Mehrfach wurde angesprochen, inwieweit die von Oehlmann hervorgehobenen historischen Arbeitsgruppen, die Synodalpräsident Klumpp einst empfohlen hatte, von der Praxis der Ausschüsse eingelöst ist. Matthias Hanßmann wies darauf hin, dass es ohne Meinungsbildung nicht gehe und dass immer Gespräche gesucht werden müssten. Die Fraktionierung bezeichnete er als regelrechte Gefahr für die Gesprächskreise. Der Schutz davor solle in der Kirchenverfassung aufgenommen werden.

Gesprächskreise als geistliche Heimat

Mehrere Synodale schilderten, dass die Gesprächskreise ihnen geistliche Heimat und eine wichtige Unterstützung für die synodale Arbeit bieten, ja „Schutzraum“ in der „Kampfzone Landessynode“ (Michael Klein, Tübingen). Allerdings hoben mehrere Synodale die Bereitschaft zu Gespräch, konstruktivem Streit und gesprächskreisübergreifenden Lösungen hervor. Als positives Beispiel wurde die Diskussion der 15. Landessynode um die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare genannt.

Verankerung von Gemeinden und Bezirken

Mehrfach wurde in den Voten die Anregung von Oehlmann reflektiert, in der Kirchenverfassung künftig auch ausdrücklich die Gemeinden und Kirchenbezirke zu verankern und ebenso das Zusammenspiel aller Gremien zu überprüfen. Hier verwies Eckart Schultz-Berg (Bad Cannstatt) auf die Nordkirche. Ebenso wurde von mehreren Synodalen betont, dass das Auslassen der Gemeinden in der Verfassung für sie Gestaltungsraum und Freiheit bedeute. Andrea Bleher (Untermünkheim) erinnerte in ihrem Votum daran, dass Kirchengemeinden Körperschaften des öffentlichen Rechts seien; dies bedeute, dass der Oberkirchenrat keine Durchgriffsmöglichkeit habe. In der Diskussion wurde angeregt, dass die Landessynode dem Oberkirchenrat Weisung erteilen können solle. Prof. Kampmann empfahl, insgesamt eine größere Verzahnung der Handlungsebenen, zum Beispiel die Möglichkeit, aus den Bezirkssynoden Anträge an die Landessynode stellen zu können. Schließlich warnte Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim), durch die alleinige Verbindung zwischen Gemeindegliedern und Landeskirche aufgrund der üblichen Wahlbeteiligungen - zuletzt lag diese bei etwa 25 % - wäre die kirchliche Demokratie leicht von außen manipulierbar und damit angreifbar.

Bei der Frage der Gemeinden wurde Ohlmanns Impuls bestärkend aufgegriffen „Gemeinde“ „zukunftsfähig“ zu denken – nämlich anstelle des Kirchturm- und Wohnortprinzips hin zu Gemeindeformen, die durch Milieus und Glaubensformen gebildet werden.

Die Stellung des Landesbischofs

Die besonders herausgehobene Position des württembergischen Landesbischofs diskutierten die Synodalen kontrovers. Einerseits wurde dies als nachteilig empfunden. So hob Jörg Beurer hervor, das Gesicht der Kirche seien viele Gesichter, nicht nur eines. Mehrere Synodale betonten aber auch, dass der Landesbischof eine Identifikationsfigur sei, die, so Thomas Burk (Bönnigheim) „mit klarer Stimme für die Kirche spreche und hinstehe.“

Der richtige Zeitpunkt?

Es wurde kritisch angefragt, inwieweit nun auch eine Reform der Kirchenverfassung neben den anderen großen Reformen, der Verwaltungsreform und dem Klimaschutz erfolgen könne. Dr. Martina Klärle (Weikersheim) betonte, dass eine Reform wichtig sei. Es brauche für solche Überlegungen einen konkreten Anfangszeitpunkt, wie jetzt zu Amtszeitbeginn des Landesbischofs und ein „Zugpferd“.

Michael Klein (Tübingen) hob die Bedeutung von § 1 der Kirchenverfassung hervor; dieser biete ein „unerschöpfliches Potenzial von Bildern und Leitlinien“. Er wollte den Vortrag von Karin Oehlmann als „Bußpredigt“ verstanden wissen – als Anregung zur Umkehr zurück zur eigentlichen Bestimmung.

Die 3. Barmer These erinnere daran, dass man sich „in der Wahrheit einigen“ solle.

Der geistliche Charakter der Kirchenverfassung

Mehere Rednerinnen und Redner den geistlichen Charakter der Synode hervor. Mehrere Synodale betonten die Bedeutung von Demokratie als „zeitgemäße Beteiligungsform“ und Vertretung der Basis (Dr. Antje Fetzer-Kapolnek, Waiblingen). Yasna Görner-Crüsemann (Geislingen) sagte, dass Kirche in einer Zeit, in der Demokratien weltweit bedroht seien, sogar Vorbild in demokratischen Prozessen sein könnte und ermutigte mit dem bekannten Zitat: „Mehr Demokratie wagen!“ Dabei seien Demokratie und Christokratie kein Widerspruch.

Grundsätzlich plädierte Eckart Schultz-Berg (Bad Cannstatt) dafür, die in der Landeskirche bestehenden Machtverhältnissen offenzulegen und zu besprechen; denn Macht gäbe es in der Kirche wie in anderen Systemen.

Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung unter TOP 9

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Aktuelle Stunde

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Synodale in großer Sorge

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Die Synodalen tauschten sich vor dem Hintergrund des jüngsten Berichts des Weltklimarates (IPCC) zu der Frage aus: „Wo stehen wir als Kirche?“ Dabei brachten die Synodalen auch Erfahrungen aus ihrem privaten und beruflichen Umfeld ein.

Folgen des Klimawandels in aller Welt

Dr. Martina Klärle (Weikersheim) erklärte, die Verabschiedung des landeskirchlichen Klimaschutzgesetzes reiche nicht aus. Sie erinnerte an das vom Weltklimaratsbericht prognostizierte Ansteigen des Meeresspiegels; dies bedeute zum Beispiel für die Stadt Jakarta (Indonesien), dass 10 Millionen Menschen umgesiedelt werden müssten. Die Folge des Klimawandels seien Abermillionen von Flüchtlingen, die in höhere Regionen flöhen wie auch nach Deutschland und unseren Schutz bräuchten. Ausdrücklich bat sie, dass Kirche sich hier auch symbolisch engagiere und das Thema in den Predigten aufzunehmen. Weitere Synodale betonten, dass die Auswirkungen der Klimakrise vor Allem im globalen Süden zu sehen seien und nicht in den Staaten, die die Klimakrise in erster Linie verursacht haben.

Aufklärend wirken

Hans-Martin Hauch (Balingen) stellte die Frage in den Zusammenhang des Umgangs mit Menschen, die Verschwörungsmythen anhängen. Diese Menschen seien zunächst nicht für gemeinsame Anstrengungen gegen den Klimawandel zu gewinnen. Hier sollten Synode und Kirche bis hin in den Religionsunterricht aufklärend wirken.

Bedeutung des konkreten Handelns

Zahlreiche Synodale forderten, nach der Verabschiedung des Klimaschutzgesetz ins konkrete Handeln zu kommen, verknüpft mit der christlichen Botschaft. Ruth Bauer (Alfdorf): „Wir machen uns schuldig, wenn wir nicht in allen Lebens- und Wirkungsbereichen mutig und wirksam handeln.”

Kirche erinnert an das Warum des Klimaschutzes

Der Synodale Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) formulierte es so „1. Vom Wissen zum Tun, 2. Von der Angst zur Hoffnung“, denn: „Das ist unsere Stärke, als Kirche, Hoffnungsszenarien zu wecken“. Markus Ehrmann (Rot am See) sah in der theologischen Botschaft sogar die Hauptaufgabe der Kirche: „Wir können vor allem zum ‘Warum’ [des Klimaschutzes] etwas sagen“. Das hieß für ihn, keine Angst vor einem Weltuntergang zu schüren, die Welt als Gottes Schöpfung zu sehen und daran zu erinnern, dass Gott die Welt in der Hand habe. Matthias Hanßmann (Horb) las ein Gedicht aus dem 19. Jahrhundert mit einer poetischen Verbindung des Gottesdienstes innerhalb der Kirchenmauern und vor den Kirchenmauern durch den Klang der Schöpfung selbst.

Ehtik der Dankbarkeit

In anderer theologischer Konnotation sah Christoph Hillebrand (Dettingen am Albuch) die Aufgabe des Menschen im Klimawandel zum einen in einer Ethik der Dankbarkeit für Gottes Schöpfung, zum anderen im Glauben an die Erlösung der leidenden und seufzenden Schöpfung durch Jesus Christus. Dabei stützte er sich auf den Aufsatz von Prof. Ulrich Heckel „Der Kolosserhymnus als Impuls christlicher Schöpfungsethik“ zu Kol 1,3-20. Dabei grenzte er sich von der Formulierung Greta Thunbergs ab: „Ich will, dass ihr in Panik geratet.“ – Panik und Angst seien ein schlechter Ratgeber. Gott sei Schöpfer, Bewahrer und Erretter der Welt, nicht der Mensch. Hans-Martin Hauch erinnerte in einem Zwischenruf hingegen an die innerbiblische Kritik am zerstörenden Verhalten der Menschheit (vgl. Gen 1,1-2,41) in der Geschichte des Turmbaus zu Babel. In den letzten Jahrzehnten hätten die letzten Generationen sich die Erde untertan gemacht.

Vorbildfunktion für die Jüngeren

Renate Simpfendörfer mahnte die Vorbildfunktion der älteren Generationen für die Jugendlichen an. Statt die jugendlichen Aktivistinnen und Aktivisten in Lützerath und auf den Straßen zu kriminalisieren, könnte die Landeskirche, vergleichbar zur kirchlichen Beratung von Kriegsdienstverweigerern, diesen Beratung zukommen lassen und sie über biblische Grundlagen zu informieren, damit sie den Vorwürfen etwas entgegensetzen könnten. Ähnlich betonte Peter Reiff (Stuttgart), es sei wichtig, auf die Jugend zuzugehen, ihnen Hoffnung zu geben und sich mit ihnen zusammen auf den Weg zu machen.

Das Handeln der Landeskirche

Mehrere Synodale gaben konkrete Impulse für ein weitergehendes Engagement für Klimaschutz. Das Aufgreifen dieser Themen könne den Nerv der Zeit treffen, sagte Michael Schradi (Schwäbisch Hall) und rief dazu auf, über den Tellerrand zu schauen und mit NGO’s zusammenzuarbeiten. Ebenso regte er an, Initiativen wie den Grünen Gockel in der Kirche zu unterstützen, ebenso klimagerechte Ernährung, klimagerechte Freizeiten und faire Gemeinden. Er berichtete von einem „Klimalabor“ in Haslachmühle mit Jugendlichen. Christiane Mörk (Brackenheim) regte an, ein Tempolimit auf Autobahnen zu unterstützen. Dr. Antje Fetzer-Kapolnek (Waiblingen) bat, die Bemühungen der Gemeinden für den Klimaschutz dahingehend zu unterstützen, dass Bauen im Bestand als ressourcenschonend anerkennt werde und auch der Vermögensgrundstock für Klimamaßnahmen angegriffen werden könne. Dr. Gabriele Schöll (Aalen) sagte, zwar sei es nicht möglich, das Weltklima zu retten. Aber es wäre möglich, Maßnahmen ergreifen, um mit den Folgen der Klimakrise zuzugehen. Als Beispiele nannte sie die Beratung von älteren Menschen beim Umgang mit Hitzewellen, die Entwicklung anderer Bewässerungssysteme in der Landwirtschaft und die Weiterentwicklung in der Süßwassergewinnung.

Klimaschutz bedeutet Verzicht

Viele Synodale griffen auf, dass Klimaschutz in enger Verbindung mit dem eigenen Verzicht stünde, wie schon Landesbischof Gohl in seinem Bericht gesagt hatte. Holger Stähle (Schwäbisch Hall) rief auf, dem allgemeinen Dogma des Wachstums zu widersprechen, Christiane Mörk (Brackenheim) dazu, den Konsum zurückzustellen und nicht weiter eine Wohlstandvermehrung anzustreben.
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Zuwahl

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Zuwahl von Vertreterinnen und Vertretern des internationalen Konvents christlicher Gemeinden in Württemberg (IKCGW) in die Landessynode

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Durch die zunehmende Globalisierung und Migration ist unsere Gesellschaft vielfältig zusammengesetzt aus Menschen verschiedener Herkunft und unterschiedlicher Sprache.

Sie bringen eine kulturelle Vielfalt und eine neue Perspektive mit, die sich in der bisherigen Zusammensetzung der Landessynode nicht wiederfindet, so Yasna Crüsemann (Vorsitzende des MOE-Ausschusses, oben im Bild) in ihrem Bericht.

Der Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung (MOE) hat in seinem Antrag 54/22 die Zuwahl von sechs Personen aus dem Internationalen Konvent christlicher Gemeinden in Württemberg mit Sitz- und Rederecht ohne Stimmrecht vorgeschlagen, so Yasna Crüsemann. Damit soll die Vielfalt der Kirche und Gesellschaft auch auf der repräsentativen Ebene der Landeskirche abgebildet und verstetigt und die interkulturelle Öffnung gewährleistet werden. Der Internationale Konvent Christlicher Gemeinden in Württemberg ist ein Konvent auf Initiative der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Mitglieder sind Geistliche oder andere Personen in leitender Funktion, die eine Gemeinde oder Kirche anderer Sprache und Herkunft im Bereich der Landeskirche Württemberg betreuen und die in der Mitgliederliste verzeichnet sind. Mehr als 30 Gemeinden aus aller Welt sind Konventsmitglieder. Gemeinden anderer Sprache und Herkunft.

Nach einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ältestenrat folgte der Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung (MOE) deren Empfehlung und stellte einen Folgeantrag Nr. 7/23 zum Antrag Nr. 54/22, die maximale Anzahl der zuzuwählenden Personen auf zwei zu begrenzen. Der Internationale Konvent soll innerhalb dieses Rahmens über die Anzahl selbst entscheiden und Personen aus ihrer Mitte vorschlagen.

In der Aussprache gab es keine Wortmeldungen.Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.

Dokumente zu diesem Bericht:

TOP 11 - Zuwahl von Vertreter:innen des internationalen Konvents christlicher Gemeinden in Württemberg (IKCGW) in die Landessynode - Bericht des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung

TOP 11 - Antrag Nr. 07-23 - Zuwahl von Vertreter:innen des internationalen Konvents christlicher Gemeinden in Württemberg (IKCGW) in die Landessynode

Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung unter TOP 11

Bild: Dan Peter
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Steuerungsstruktur Innovationsprozess

Die Organisation des Innovationsprozesses vereinfachen

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Die Organisationsstruktur des Innovationsprozesses „#gemeindebegeistert“ soll vereinfacht werden.

 „#gemeindebegeistert“ heißt ein derzeit laufender Innovationsprozess der Landeskirche, an dem sich alle beteiligen können, die möchten. Er mündet am 4. Mai 2024 in einen großen Innovationstag in der Stadthalle in Reutlingen. Prälatin Gabriele Arnold hat die strategische und organisatorische Gesamtverantwortung für den Innovationsprozess inne.

Der Ältestenrat beantragte nun, den Beirat aufzulösen, um die Organisationsstruktur des Innovationsprozesses zu vereinfachen. Dessen Aufgaben sollte die Steuerungsgruppe übernehmen, sagte Johannes Eißler, Stellvertretender Synodalpräsident, und Vertreter des Ältestenrats. Der Vorsitzende des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung sowie möglichst eine Person aus jedem Gesprächskreis sollten zudem in die Steuerungsgruppe entsandt werden. Die Personen sollten vorgeschlagen und in der Landessynode zur Wahl gestellt werden.

Die Synode hat diesem Antrag zugestimmt.

Dokument zu diesem Bericht:

TOP 01 - Antrag Nr. 01-23 - Steuerungsstruktur Innovationsprozess - Bericht des Ältestenrats - Stellv. Präsident Johannes Eißler

TOP 01 - Antrag Nr. 01-23 - Steuerungsstruktur Innovationsprozess

Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung und auf elk-wue.de unter TOP 1.

Bild: Gottfried Stoppel

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Wahlen

Wahlvorschläge für personale Veränderungen in verschiedenen Gremien

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In den folgenden Gremien in und außerhalb der Landessynode wird es personale Veränderungen geben, dafür bringt der Ältestenrat der Landessynode jeweils diese Wahlvorschläge ein:

a) Aufsichtsrat Ev. Müttergenesung Württemberg gGmbH:  
  • Vorschlag an die Gesellschafterversammlung: Matthias Böhler (Besigheim)
  • Mehr über die Evangelische Müttergenesung in Württemberg (mehr Informationen)  
b) Steuerungsgruppe Innovationsprozess:  
  • Vorschlag: Anja Holland (Altensteig-Spiegelberg), Peter Reif (Stuttgart), Dr. André Bohnet (Stuttgart), Britta Gall (Pfalzgrafenweiler) und der Vorsitzende des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung, Kai Münzing (Dettingen an der Erms)
  • Die Steuerungsgruppe Innovationsprozess gehört zum Team hinter #gemeindebegeistert (mehr Informationen), einem Innovationsprojekt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.  
c) Steuerungsgruppe #miteinander-Fonds:  
  • Vorschlag: Renate Simpfendörfer (Eislingen)
  • Die Steuerungsgruppe #miteinander-Fonds (ehemals: Steuerungsgruppe Energiefonds) befasst sich beim Diakonischen Werk Württemberg mit der Verteilung der zusätzlichen Einnahmen der Landeskirche durch die kirchensteuerpflichtige Energiepreispauschale an bedürftige Menschen. Mehr Informationen über die Verteilung dieser Kirchensteuermittel.
d) Steuerungsgruppe „Diakonie und Kirche in Württemberg – Kirchenmitgliedschaft und Kirchenzugehörigkeit in kirchlich-diakonischen Arbeitsfeldern“:  
  • Vorschlag: Dr. André Bohnet (Stuttgart)
  • Diese Steuerungsgruppe befasst sich mit der Frage, ob Menschen, die nicht Mitglied einer der Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg (ACK, mehr Informationen) sind, von diesen Kirchen angestellt werden können.  
e) Landesausschuss der LAGES – Ev. Seniorinnen und Senioren in Württemberg:
  • Vorschlag: Johannes Söhner (Herrenberg)
  • Die LAGES ist das Kompetenznetzwerk der Evangelischen Landeskirche zur Förderung von Bildung und Teilhabe älterer Menschen (Mehr Informationen).  
f) Ältestenrat:  
  • Vorschlag: Herr Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim), Herr Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) scheidet aus dem Ältestenrat aus
  • Der Ältestenrat der Landessynode unterstützt den Präsidenten oder die Präsidentin bei der Führung der Amtsgeschäfte.
g) Geschäftsführender Ausschuss:  
  • Vorschlag: Herr Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim), Herr Prof. Dr. Martin Plümcke (Reutlingen) scheidet aus dem Ältestenrat aus; Annette Sawade (Schwäbisch Hall) als stellvertretendes Mitglied für Amrei Steinfort (Hechingen).  
  • Der Geschäftsführende Ausschuss vertritt die Landessynode in dem Zeitraum zwischen ihren Tagungen.  
Die Wahlvorschläge wurden einzeln abgestimmt. Alle Vorschläge wurden einstimmig beschlossen.

Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung und auf elk-wue.de unter TOP 2.

Bild: Gottfried Stoppel
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Maßnahmen Mittelfristige Finanzplanung

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Planungsverfahren für die „Synodale Million“

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Seit 2021 kann die Landessynode jedes Jahr für die Verwendung von einer Million Euro im kommenden Jahr eigene Vorschläge erarbeiten und hat damit die Möglichkeit, aus sich heraus Schwerpunkte für die Arbeit der Landeskirche zu setzen. Die Entscheidung über dieses Geld findet in einem Wechselspiel zwischen Landessynode und Oberkirchenrat statt. Antrag Nr. 16/23 schlägt dafür nun einen genau definierten Ablauf vor. Dieser entspricht der bereits geübten Praxis, soll auf diese Weise aber verbindlich verankert werden.

In seinem Bericht erklärte der Vorsitzende des Finanzausschusses, Tobias Geiger (Bild oben), die Schritte des Verfahrens:

  • Das Kollegium des Oberkirchenrats verständigt sich bis Ende Februar über die Maßnahmenplanung für das kommende Jahr und teilt das Ergebnis unverzüglich der Synodalpräsidentin und dem Vorsitzenden des Finanzausschusses mit.
  • Darüber informiert die Geschäftsstelle der Landessynode die Vorsitzenden der Geschäftsausschüsse und fragt nach Vorschlägen für die „synodale Million“.
  • Für Beratungen in den Geschäftsausschüssen bzw. zur Erarbeitung weiterer Anträge ist bis zur Klausur des Finanzausschusses Anfang Mai Zeit.
  • Hier erarbeitet der Finanzausschuss einen Antrag an das Kollegium zur Verwendung der „synodalen Million“ und der Vorsitzende des Finanzausschusses informiert die Vorsitzenden der Geschäftsausschüsse. Eventuell kann der Antrag vor der Sommersynode noch modifiziert werden.
  • Die Sommersynode stimmt über den Antrag ab. Falls Geschäftsausschüsse, Gesprächskreise oder einzelne Synodale ihre Anliegen im Antrag nicht abgebildet sehen, können sie im Plenum einen Änderungsantrag stellen.
Aussprache

Matthias Böhler (Besigheim) bat in der Aussprache, einen anderen Begriff als „synodale Million“ zu verwenden, dass dieser Ausdruck unglücklich sei, schließlich verantworte die Synode den gesamten Haushalt. Tobias Geiger (Nagold) schlug daraufhin den Begriff „nicht verplante Million“ vor.

Die Synode hat dem Antrag einstimmig zugestimmt.

Dokument zu diesem Bericht:

TOP 05 - Verfahren zur Maßnahmenplanung im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Tobias Geiger
TOP 05 - Antrag Nr. 16-23 - Verfahren zur Maßnahmenplanung im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung

Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung und auf elk-wue.de unter TOP 5.

Bild: Gottfried Stoppel
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Eckwerte Mittelfristige Finanzplanung

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Bericht des Oberkirchenrats

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Oberkirchenrat Dr. Jörg Antoine (im Bild oben) betonte in seinem Bericht, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der kirchlichen Arbeit verschlechtern.

Dazu tragen verschiedene Faktoren bei:

Absinken der Kaufkraft der Einnahmen aus Kirchensteuer

Die Zahl der Mitglieder der Landeskirche sinkt stärker als noch vor wenigen Jahren prognostiziert. Die Folge: Aufgrund der erhöhten Inflationsraten und entsprechender Tariflohnsteigerungen werden die Einnahmen aus der Kirchensteuer zwar nominal, also rein zahlenmäßig, noch bis zum Ende des Eckwerte-Zeitraums (2027) leicht ansteigen (von 776 Mio. Euro 2021 auf 840 Mio. Euro 2027). Rechnet man jedoch die Inflation heraus, wird die reale Kaufkraft der Kirchensteuereinnahmen im selben Zeitraum auf 77 % des Niveaus von 2021 absinken. Dr. Jörg Antoine betonte jedoch, das sei eine „tendenziell optimistische Erwartung“.

Antoine wies darauf hin, dass eventuell die für 2023 geplanten Einnahmen nicht erreicht werden, wenn nicht sehr hohe Tarifabschlüsse zustande kämen. In diesem Fall müsse die Landeskirche darauf reagieren, etwa mit Einsparungen über den Nachtragshaushalt 2024 oder einer Haushalts- oder Stellenbesetzungssperre.

Aufwendungen der Landeskirche

Die Aufwendungen der Landeskirche steigen in den kommenden Jahren laut der Eckwerteplanung zunächst noch an (von 698 Mio. Euro in 2022 auf 771 Mio. Euro in 2026), um dann aber 2027 auf 751 Mio. Euro zu sinken. Etwa zwei Drittel der Aufwendungen liegen im Bereich Personal und Versorgung. In diesem Block steigen die Kosten bis 2027 wegen der zunehmenden Zahl der Versorgungsempfänger und erwartbar hohen Lohnabschlüssen um 26 Prozent an. Die Aufwendungen für den Pfarrdienst bleiben wegen des antizipierten Rückgangs der Zahl aktiver Pfarrpersonen nominal beinahe gleich.

Antoine prognostiziert, dass das ordentliche Ergebnis – also die Differenz von ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen – bis 2026 negativ bleibt und nur durch Rücklageentnahmen auszugleichen ist. Spätestens ab 2027 machen sich dann die Personalreduktionen im Stellenplan und die Reduzierung der personalinduzierten Ausgaben entlastend bemerkbar.

Risiko Tarifverhandlungen

Antoine sieht ein großes Risiko in den derzeitigen Tarifverhandlungen. Höhere Löhne hätten zwar positive Auswirkungen auf der Ertragsseite, aber „da der landeskirchliche Haushalt zu zwei Dritteln aus Personal- und Versorgungsaufwand besteht, führt unsere Bindung an die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes auch zu spürbar höheren Belastungen auf der Aufwandsseite. Auf die derzeit stattfindenden Lohnverhandlungen schauen wir als Landeskirche daher sowohl mit einem lachenden als auch einem weinenden Auge.“

Risiko Versorgungsverpflichtungen

Also weiteres Risiko beschrieb Antoine die Verpflichtungen gegenüber den öffentlich-rechtlich Beschäftigten der Landeskirche. Stand 2022 seien lediglich 51,7 % der Versorgungs- und Beihilfeverpflichtungen gedeckt, erklärte Antoine. Damit sei die Landeskirche in der EKD bei den Schlusslichtern. Bis 2027 soll die Kapitaldeckung auf 59 Prozent steigen. Aber mit dem Ruhestandseintritt der Babyboomer ab 2025 werde die Versorgungslücke zunehmend zahlungswirksam und die Landeskirche müsse dann immer größere Haushaltsteile für ihre pensionierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einsetzen. „Das schränkt den Handlungsspielraum dieser Kirche massiv ein“, so Antoine. Er kündigt an, dass der Oberkirchenrat in Kürze dem Finanzausschuss der Landessynode ein Modell vorlegen werde, wie dies im Sinne der Generationengerechtigkeit zu lösen wäre.

Dokumente zu diesem Bericht:  

TOP 06 - Eckwerte zur Mittelfristigen Finanzplanung 2023-2027 - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Jörg Antoine

TOP 06 - Eckwerte zur Mittelfristigen Finanzplanung 2023-2027 - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Jörg Antoine - Präsentation

TOP 06 - Antrag Nr. 17-23 - Eckwerte zur Mittelfristigen Finanzplanung 2023-2027

TOP 06 - Eckwerte zur Mittelfristigen Finanzplanung 2023-2027 - Erläuterungen

Bild: Dan Peter


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Bericht des Finanzausschusses

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Der Vorsitzende des Finanzausschusses der Landessynode, Tobias Geiger (Bild oben), forderte in seinem Bericht, man müsse sich von einem Bild von Kirche lösen, das geprägt sei von Zeiten stabiler Mitgliederzahlen und wirtschaftlichen Wachstums.

Bislang habe man auf Basis der Freiburger Studie „Kirche im Umbruch“ geglaubt, die großen Kirchen würden bis 2060 gegenüber 2017 die Hälfte ihrer Mitglieder und ihrer Finanzkraft verlieren – jetzt müsse man sich darauf einstellen, dass dies früher erreicht werde.

Auch mit distanzierten Menschen in Verbindung bleiben

Geiger betonte die Notwendigkeit, auch mit distanzierten Menschen aktiv in Verbindung zu bleiben, wofür vor allem Trauungen, Taufen, Konfirmationen und Bestattungen Anlass bieten. Er beschrieb zugleich die Schwierigkeiten, die sich in den Gemeinden ergeben, wenn zunehmend individuelle Wünsche für die Gestaltung dieser Kasualien an kirchenrechtliche oder andere Grenzen stoßen. Geiger zitierte Dr. Fabian Peters (Leiter des landeskirchlichen Kompetenzzentrums Statistik und Datenanalyse) mit den Worten „Wenn sich eine bestimmte Gemeinde oder ein Kirchenbezirk gezielt um mehr Taufen oder Eintritte bemüht, dann sehen wir das in unseren Statistiken“ und mahnte: „Wann startet eine konzertierte Aktion, um diese Erkenntnis in der Fläche der Landeskirche umzusetzen?“

Geiger lobte die bereits eingeleiteten Sparmaßnahmen und kündigte zugleich an, dass – wie schon Dr. Jörg Antoine angekündigt hat – der Nachtragshaushalt für 2024 eventuell Kürzungen enthalten müsse. Er unterstrich aber auch: „Wir sparen die Kirchengemeinden nicht kaputt, sondern stellen ihnen im Rahmen der Möglichkeiten finanzielle Mittel zur Verfügung.“

Dokument zu diesem Bericht:

TOP 06 - Eckwerte zur Mittelfristigen Finanzplanung 2023-2027 - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Tobias Geiger

Bild: Dan Peter 

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Aussprache

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In der Aussprache warnte Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) vor Panik in der Frage der Kirchensteuereinnahmen. Es sei auch vernünftig, in schwierigen Zeiten auf Rücklagen zurückzugreifen - dafür würden sie schließlich gebildet. Aktuell plane man aber zudem, wiederum Geld den Rücklagen zuzuführen. Plümicke sieht es kritisch, dieses Geld den Gemeinden vorzuenthalten.

Plümicke stellte den unselbständigen Antrag 21/23, die gemeinsame Ausgleichsrücklage der Gemeinden bei 325 Millionen zu deckeln. Alles, was darüber hinaus als Zuführung an die Rücklage geplant sei, solle an die Gemeinden ausgezahlt werden. Die Rücklage läge gemäß des Ampelsystems schließlich weit im grünen Bereich.

In einem Zwischenruf sprach sich Tobias Geiger (Vorsitzender des Finanzausschusses) dafür aus, den Antrag in den Finanzausschuss zu verweisen. Dann könne in der Sommersynode darüber abgestimmt werden. Dies sei gegebenenfalls noch rechtzeitig für eine Mitteilung an die Gemeinden.

Eckart Schulz-Berg (Stuttgart) wies darauf hin, es sei zwar ein Inflationsausgleich für die Gemeinden geplant, aber weit unter der Inflationsrate. Deshalb plädiere er für Antrag 21/23. Die Versorgung der Pfarrerschaft sei gesichert, fügte er hinzu. Es bestehe kein Grund zur Sorge.

Ruth Bauer (Alfdorf) fragte in Richtung von Dr. Jörg Antoine, ob bei den Austrittszahlen noch Nachholeffekte aus der Corona-Zeit vorlägen. Antoine antwortete, dass das Austrittsmonitoring der Landeskirche keine Hinweise darauf enthalte.

Bild: Gottfried Stoppel

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Beschluss

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Die Synode stimmte mit wenigen Enthaltungen Antrag Nr. 17/23 (Eckwerte zur Mittelfristigen Finanzplanung 2023-2027) zu.

Zuvor hatten die Synodalen beschlossen, den Antrag 21/23 in den Finanzausschuss zu verweisen.

Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung und auf elk-wue.de unter TOP 6.

Bild: Gottfried Stoppel
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~ Bildergalerie ~

Fotos: Gottfried Stoppel und Dan Peter
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Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetz

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Maßnahme zur Gewinnung neuer Mitarbeitender

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Der Oberkirchenrat legte einen Entwurf für ein Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes vor.

Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch (Bild oben) hielt den entsprechenden Bericht. Nach §4d können „Kirchenbeamten für die Anwerbung von neuen Beschäftigten der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, über die diese die Aufsicht führt, nach Maßgabe einer Dienstvereinbarung gemäß § 36 Mitarbeitervertretungsgesetz im Rahmen einer Verordnung des Oberkirchenrats Prämien gewährt werden.“

Kirchenbeamten in der Landeskirche kann aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels für die Anwerbung von neuen Beschäftigten im Rahmen einer Verordnung des Oberkirchenrats Prämien bis zu 1.000 Euro pro Beschäftigten oder Beschäftigter und 500 Euro pro Auszubildenden gewährt werden.

Diese Regelung soll im Rahmen der Gleichbehandlung sowohl für kirchlich Angestellte als auch für Kirchenbeamtinnen – und Beamten gelten.

In der Aussprache gab es keine Wortmeldungen.

Die Synode beschloss, den Entwurf. Der Gesetzesentwurf wird an den Rechtsausschuss verwiesen.

Dokumente zu diesem Bericht:

TOP 07 - Beilage 39 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch

TOP 07 - Beilage 39 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes

Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung und auf elk-wue.de unter TOP 7: Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes (Beilage 40)

Bild: Dan Peter
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Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes

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Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch (Bild oben) legte einen Entwurf für eine Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes vor. Der §4 soll dem staatlichen Beamtenrecht und dem Kirchenbeamtenrecht angeglichen werden.

Dadurch wird der Grundsatz, dass sich die Ruhestandsversorgung nach der zuletzt bekleideten Stelle richtet, geringfügig eingeschränkt. Die Vorschrift verlangt eine Mindestverweildauer von zwei Jahren auf der zuletzt erreichten Stelle, um dieses versorgungswirksam werden zu lassen. Ist die Zweijahresfrist erfüllt, sind die der letzten Stelle entsprechenden vollen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge maßgeblich.

In der Aussprache gab es keine Wortmeldungen

Die Synode verwies den Gesetzesentwurf an den Rechtsausschuss.

Dokumente zu diesem Bericht:

TOP 08 - Beilage 40 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch

TOP 08 - Beilage 40 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes

Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung und auf elk-wue.de unter TOP 8: Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes (Beilage 40)

Bild: Dan Peter
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Besetzung von Leitungsstellen im OKR

Auf Wunsch der Synode wurde die Besetzungspraxis von Leitungsstellen im Oberkirchenrat überprüft.
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Besetzungsverfahren von Leitungsstellen im Oberkirchenrat wurde überprüft

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Auf Wunsch der Synode wurde die Besetzungspraxis von Leitungsstellen im Oberkirchenrat überprüft. Braucht es mehr synodale Mitwirkung?

Bei der Herbsttagung 2020 wurde in der Landessynode beantragt, das Zustandekommen von Personalentscheidungen für den Pfarrdienst und bei der Besetzung von Leitungsstellen im Oberkirchenrat unabhängig überprüfen zu lassen, darunter die Abläufe, Kriterien und Fragen der Chancengleichheit. Der Antrag wurde damals an den Rechtsausschuss verwiesen. Dieser wiederum hat den Oberkirchenrat gebeten, eine unabhängige Person mit der Untersuchung zu beauftragen. Daraufhin hat Prof. Dr. Uwe Kai Jacobs (Universität Mainz) für den Oberkirchenrat ein Gutachten erarbeitet. Darüber berichtete Prof. Dr. Martin Plümicke (Bild oben) im Bericht des Rechtsausschusses.

Mitwirkung der Synode an Stellenbesetzungen

Vertreterinnen und Vertreter der Landessynode können über Stellenbesetzungen mitentscheiden, wenn § 8 des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes greift, wonach der Landeskirchenausschuss beteiligt wird. Auch an der Besetzung weiterer, besonderer Stellen darf der Landeskirchenausschuss mitwirken. Außerdem können Synodale an Stellenbesetzungen mitwirken, wenn sie Beiräten oder Kuratorien angehören.

§ 8 des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes bezieht sich aber nur auf Stellen, die von Theologen besetzt werden. Und es gibt keine vergleichbare Regelung für Stellen, die von anderen Berufsgruppen besetzt werden. Reichen die Regelungen für die synodale Mitwirkung aus?

Die Landessynode wird bei vielen Besetzungen beteiligt

Der Status quo sieht so aus: In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg gibt es 14 Kategorien von Ämtern. Bei 20 Positionen wird die Landessynode beteiligt – ein im Vergleich mit anderen Landeskirchen guter Wert, besagt das Gutachten.

Synodale Beteiligung auf zweiter Ebene ist in vergleichbaren Behörden nicht üblich

Das Gutachten hat auch ergeben: Das Stellenbesetzungsverfahren für die Leitungsebene des Kollegiums ist klar geregelt. Was die zweite Ebene betrifft, ist in den meisten Landeskirchen nicht eindeutig festgelegt, welche Stellen dazu gehören. Insofern sich die zweite Ebene bestimmen lässt, ist eine synodale Mitwirkung aber nicht üblich. Denn es handle sich im Vergleich zur ersten stärker um eine operative Arbeitsebene mit geringerer politischer Wirkung, so steht es im Gutachten.

Eine weitere Möglichkeit einer synodalen Beteiligung im Vorfeld ist weder in anderen Landeskirchen noch bei staatlichen Verwaltungen üblich. Der Überprüfung zufolge ist die Landeskirche demnach gut aufgestellt, was die synodale Mitwirkung bei Besetzungsverfahren angeht.

Der Rechtsausschuss hat nun den Oberkirchenrat gebeten, das Gutachten dem Landeskirchenausschuss vorzulegen. Außerdem hat er den Oberkirchenrat damit beauftragt, die Zusammensetzung und das Verfahren der Stellenkommission zu überprüfen. Weil der Oberkirchenrat beides getan hat, hat der Rechtsausschuss empfohlen, den Antrag nicht weiterzuverfolgen.

Dokumente zu diesem Tagesordnungspunkt:
TOP 12 - Besetzung von Leitungsstellen im OKR - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vorsitzender Prof. Dr. Martin Plümicke

Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung und auf elk-wue.de unter TOP 12: Besetzung von Leitungsstellen im OKR

Bild: Dan Peter
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Digitales Abstimmungstool

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Bericht des Ältestenrats

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Der Ältestenrat, der den Antrag nach der Ersteinbringung bei der Herbstsynode 2022 beraten hatte, empfahl der Synode die Bewilligung des Antrags. Bedenken wegen der Entwicklungskosten von 68.000 Euro standen die erhebliche Arbeitserleichterung des synodalen Arbeitens entgegen.

Die Entwicklung des digitalen Abstimmungstools sei ein Baustein der allgemeinen landeskirchlichen Digitalisierungsstrategie, so der stellvertretende Präsident Johannes Eißler. Mit der Begleitung der Umsetzung des digitalen Abstimmungstools wurde die „Arbeitsgruppe Synodalportal“ in Zusammenarbeit mit Vertretern aus der Geschäftsstelle der Synode und dem Oberkirchenrat beauftragt.

Mehrere Synodale stimmten in der Aussprache dem grundsätzlichen Anliegen zu, digitale Abstimmungen zu ermöglichen, äußerten aber Bedenken, ob es dazu einer eigenen Entwicklung bedürfe. Thorsten Volz (Freudenstadt) gab zu bedenken, dass neben den Entwicklungskosten auch weitere Kosten anfallen könnten. Tobias Wörner (Stuttgart) wies auf deutliche günstigere auf dem Markt erhältliche Abstimmungstools hin. Karl-Wilhelm Röhm (Urach) stellte grundsätzlicher in Frage, ob es auch ein digitales Abstimmungstool brauche, da bei einer überwiegenden Zahl der Abstimmungen die Mehrheiten klar sichtbar seien.

Der Synodale Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) äußerte Verständnis für die Kritik an den hohen Entwicklungskosten, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass bereits verfügbare Tools nicht mit der Geschäftsordnung der Synode vereinbar seien. Andrea Bleher (Künzelsau) berichtete von guten Erfahrungen mit digitalen Abstimmungen und bat um eine gute Einbindung des Tools in die bereits vorhandene technische Ausstattung.

Durch die Verabschiedung des Antrags durch eine überwiegende Mehrheit wurde die „Arbeitsgruppe Synodalportal“ in Zusammenarbeit mit Vertretern aus der Geschäftsstelle der Synode und dem Oberkirchenrat mit der Begleitung der Umsetzung des digitalen Abstimmungstools beauftragt.

Dokumente zu diesem Tagesordnungspunkt:
TOP 13 - Digitales Abstimmungstool für die Landessynode - Bericht des Ältestenrats - Stellv. Präsident Johannes Eißler


Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung und auf elk-wue.de unter TOP 13: Digitales Abstimmungstool für die Landessynode


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Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses

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Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses

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Der stellvertretende Synodenpräsident Johannes Eißler (Bild oben) berichtete in aller Kürze aus dem Geschäftsführenden Ausschuss (GA).

Der GA hatte am 10. Februar getagt, über die Zusammenarbeit mit dem Oberkirchenrat gesprochen und sich mit dem Thema: “Wer nimmt an den Beratungen mit dem Kollegium des OKR teil” beschäftigt. Nach § 39 der Kirchenverfassung sind gemeinsame Beratungen von GA und Kollegium des OKR möglich und vorgesehen. Es wurde festgestellt, dass sich das Kollegium auf die Synode zubewegt habe, so werden in den gemeinsamen Beratungen inzwischen auch Themen besprochen, zu denen im Kollegium keine abschließende Meinungsbildung stattgefunden habe. Eine Erweiterung des Gremiums um weitere Vorsitzende der Ausschüsse wurde abgelehnt. Gemeinsame Beratungen sollen wie bisher stattfinden.
 
In der Aussprache gab es keine Wortmeldungen.

Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung und auf elk-wue.de unter TOP 14: Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses
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Selbständige Anträge

Antrag Nr. 02/23: Auflösung Theophil-Wurm-Stiftung: Der Antrag wurde verwiesen an den Finanzausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Bildung und Jugend.

Antrag Nr. 03/23: Öffnung der berufsbegleitenden Ausbildung im Pfarramt: Der Antrag wurde verwiesen an den Theologischen Ausschuss unter Beteiligung des Rechtsausschusses.

Antrag Nr. 04/23: Unterstützung von Jobsuche für Partnerinnen und Partnern von Pfarrpersonen: Der Antrag wurde verwiesen an den Ausschuss für Kirche und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des Finanzausschusses.

Antrag Nr. 05/23: Qualitätssicherung der Ausbildung von Theologinnen und Theologen in der Landeskirche: Der Antrag wurde verwiesen an den Theologischen Ausschuss unter Beteiligung des Rechtsausschusses.

Antrag Nr. 06/23: Unterstützung im Pfarramt durch emeritierte Pfarrerinnen und Pfarrer: Der Antrag wurde verwiesen an den Theologischen Ausschuss.

Antrag Nr. 08/23: Weitere Flexibilisierung von Teilzeitregelungen und der Residenzpflicht: Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirche und Gemeindeentwicklung.

Antrag Nr. 09/23: Flexibilisierung des RU-Deputats im Pfarrerdienstrecht: Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Finanzausschusses.

Antrag Nr. 10/23: Änderung der Zusammensetzung des Vorstandes der Schulstiftung der Ev. Landeskirche in Württemberg: Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Bildung und Jugend.

Antrag Nr. 11/23: Änderung der Zusammensetzung des Vorstandes der Ev. Seminarstiftung: Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Bildung und Jugend.

Antrag Nr. 12/23: Änderung der Ordnung Evangelische Akademie (OEA): Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Bildung und Jugend.

Antrag Nr. 13/23: ACK-Regelung nach § 1d KAO: Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Diakonie.

Antrag Nr. 14/23: Kirchensteuerpflicht bei Umgemeindung: Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Finanzausschusses.

Antrag Nr. 15/23: Erprobung einer „Ehrenamtskirche“ im Rahmen des PfarrPlans 2030: Der Antrag wurde verwiesen an Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirche und Gemeindeentwicklung.

Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung und auf elk-wue.de unter TOP 15: Selbstständige Anträge
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Förmliche Anfragen

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Förmliche Anfrage zur Ordination von Pfarrerinnen und Pfarrern

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Hinweis: Mit sogenannten förmlichen Anfragen können Gruppen von Synodalen den Oberkirchenrat um offizielle Auskünfte und Erklärungen bitten, die dann in der Synodaltagung vorgetragen und auch zu Protokoll genommen werden. 

In dieser Anfrage geht es darum, dass die Ordination von Pfarrerinnen und Pfarrern fest mit der Übernahme einer Pfarrstelle verbunden ist und umgekehrt nur ordiniert werden kann, wer dann auch sogleich eine Pfarrstelle übernimmt. Dies sei mit modernen Berufsbiografien immer häufiger nicht zu vereinbaren. Die Anfrage an den Oberkirchenrat richtet sich auf die theologische Begründung dieser engen Verknüpfung von Ordination und Pfarrstelle, auf die Praxis in anderen Landeskirchen und darüber hinaus sowie die Möglichkeit der Veränderung.

Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker erklärte die zwingende Verknüpfung von Ordination und konkretem Dienstauftrag damit, die Ordination sei „bestätigender Schlusspunkt des Berufungsweges und Zugang zum lebenslangen, kontinuierlichen und öffentlichen Auftrag der Verkündigung und Sakramentsverwaltung“. Die Kirche berufe Menschen „in einen konkreten Pfarrdienst für bestimmte Aufgaben“. Eine Ordination ohne Aussicht auf zeitnahe Übernahme eines Amts „würde dem Ansinnen einer Beauftragung widersprechen. Es wäre eine Ordination ins Leere und würde eher auf einen allgemeinen Stand zielen. Zitat Martin Luther, WA 38, 238: ‚Ordinieren soll heißen: Berufen und befehlen das Pfarramt.‘ “Dies werde in allen Gliedkirchen der EKD so gehandhabt und ebenso in den lutherischen Kirchen weltweit, dort jedoch mit spezifischen Ausnahmen wie etwa der Ordination von Theologieprofessoren und -professorinnen. Weltweit wollten die Kirchen „vagabundierende Ordinierte“ vermeiden.

Dokumente zu diesem Tagesordnungspunkt:

TOP 16 - Förmliche Anfrage Nr. 37-16 (zur Ordination von Pfarrerinnen und Pfarrern) 
TOP 16 - Förmliche Anfrage Nr. 37-16 - Beantwortung - Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker

Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung und auf elk-wue.de unter TOP 16: Förmliche Anfragen

Bild: Dan Peter


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Förmliche Anfrage zu Häusern im Niedrigpreissegment für Kinder- und Jugendgruppen und Familien

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Hinweis: Mit sogenannten förmlichen Anfragen können Gruppen von Synodalen den Oberkirchenrat um offizielle Auskünfte und Erklärungen bitten, die dann in der Synodaltagung vorgetragen und auch zu Protokoll genommen werden.

Die Anfrage bezieht sich auf Veränderungen bei den Tagungs- und Freizeithäusern der Landeskirche und insbesondere darauf, welche Häuser weiterhin für preisgünstige Veranstaltungen für Kinder- und Jugendgruppen sowie Familien verfügbar bleiben.

Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami antwortete, die vier im engeren Sinne landeskirchlichen Tagungshäuser in Bad Boll, Bad Urach, Birkach und auf dem Bernhäuser Forst seien von ihrer Preisstruktur her für Familien, Kinder- und Jugendgruppen nur mit Zuschüssen geeignet. Der Bernhäuser Forst sei aufgrund seiner äußeren Gegebenheiten jedoch grundsätzlich geeignet, durch Umbau der Zimmerstruktur auch diese Zielgruppen verstärkt anzusprechen. Rivuzumwami verwies im Detail auf eine Reihe weiterer verbandsgeführter Häuser (etwa des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg), die im Raum der württ. Landeskirche für Kinder- und Jugendgruppen sowie Familien zu vertretbaren Kosten nutzbar seien.

Dokumente zu diesem Tagesordnungspunkt:
TOP 16 - Förmliche Anfrage Nr. 38-16 (zu Häusern im Niedrigpreissegment für Kinder- und Jugendgruppen und Familien)
TOP 16 - Förmliche Anfrage Nr. 38-16 - Beantwortung - Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami

Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung und auf elk-wue.de unter TOP 16: Förmliche Anfragen

Bild: Dan Peter
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Förmliche Anfrage zum aktuellen Stand der Umsetzung der Inklusionsvereinbarung – Umgang mit Schwerbehinderungen

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Hinweis: Mit sogenannten förmlichen Anfragen können Gruppen von Synodalen den Oberkirchenrat um offizielle Auskünfte und Erklärungen bitten, die dann in der Synodaltagung vorgetragen und auch zu Protokoll genommen werden.

Anfrage 39/16 richtet sich auf verschiedene Aspekte der Inklusion bei Mitarbeitenden der Landeskirche sowie in der Pfarrerschaft. Die Fragesteller möchten wissen, wie viele Inklusionbeauftragte und -vereinbarungen es auf Bezirksebene gibt, was der Oberkirchenrat für die Inklusion nach § 154 SGB IX tut und ob Mitarbeitende, die erstmals eine Schwerbehinderung melden, aktiv über ihre Rechte informiert werden.

Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker erklärte in ihrer Antwort, die Inklusionsvereinbarung für den Pfarrdienst der Württembergischen Landeskirche sei seit April 2022 in Kraft. Seit 1. April 2022 sei zudem Pfarrer Thomas Mann als Inklusionsbeauftragter § 181 SGB IX für den Pfarrdienst mit einer halben Stelle im Amt. Im Raum der EKD sei dies bislang einmalig. Weitere handelnde Personen seien Wolfram Keppler (Inklusionsbeauftragter Diakonisches Werk), Ursula Kress für den Bereich der Angestellten und Kirchenbeamten der Landeskirche sowie Pfarrerin Iris Carina Kettinger als Vertrauensperson für die Pfarrerinnen und Pfarrer mit Behinderung und Pfarrer i. R. Ulrich Pfandler als ihr Stellvertreter.

Die gesetzliche Pflicht, wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen, bestehe für den Pfarrdienst nicht, da Stellen von Geistlichen aufgrund ihres besonderen Charakters nicht als „Arbeitsplatz“ gelten. 2022 habe die Quote der Angestellten mit einem Grad der Behinderung von 50 bis 100 Prozent im Oberkirchenrat 7,72 Prozent betragen.

In der Pfarrerschaft hätten bislang 161 Pfarrerinnen und Pfarrer ihre Behinderung/Schwerbehinderung nachgewiesen, davon 67 im aktiven Dienst. Damit Pfarrerinnen und Pfarrer mit einer Behinderung ihren Dienst bestmöglich versehen können, hätten sie die Möglichkeit, individuelle Einzelmaßnahmen zur Ausgestaltung ihres Dienstauftrags zu vereinbaren, auch sogenannte „Nachteilsausgleiche“. Bei Bewerbungsverfahren für Pfarrstellen kann die Schwerbehindertenvertretung hinzugezogen werden. Dienstvorgesetzte seien im Umgang mit dem Thema Schwerbehinderung speziell zu schulen, dafür werde zur Zeit ein spezielles Fortbildungsmodul für Dekane und Dekaninnen erarbeitet.

Eine Muster-Inklusionsvereinbarung für den Bereich der Angestellten und Kirchenbeamten der Landeskirche sei in Arbeit und es sei vorgesehen, Inklusionsbeauftragte bei den Regionalverwaltungen zu bestimmen, die dann für mehrere Dienststellen zuständig seien.

Nothacker verwies auf die EKD-Handreichung „Inklusion gestalten – Aktionspläne entwickeln. Ein Orientierungsrahmen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Diakonie Deutschland“. Eine übergreifende Arbeitsgruppe, der auch Ursula Kress und Thomas Mann angehören, habe sich des Orientierungsrahmens angenommen, um Inklusion in der Landeskirche weiter voranzubringen. Ein Schwerpunktthema sei derzeit das Thema „Digitalisierung und Barrierefreiheit“.

An der Vorbereitung der Antwort auf diese Anfrage hat neben Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker auch die OKR-Beauftragte für Chancengleichheit, Ursula Kress, mitgearbeitet.

Dokumente zu diesem Tagesordnungspunkt:
Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung und auf elk-wue.de unter TOP 16: Förmliche Anfragen

Bild: Dan Peter
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Förmliche Anfrage zum Thema Transidentität und Intersexualität

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Hinweis: Mit sogenannten förmlichen Anfragen können Gruppen von Synodalen den Oberkirchenrat um offizielle Auskünfte und Erklärungen bitten, die dann in der Synodaltagung vorgetragen und auch zu Protokoll genommen werden.

Diese Anfrage richtet sich darauf, wie die Landeskirche mit Namens- und Personenstandsänderungen bei transidenten und intergeschlechtlichen Menschen im Hinblick auf Tauf- und/oder Konfirmationsurkunden umgeht und ob es für den Fall von Namens- und Personenstandsänderungen liturgische Herangehensweisen für Tauferinnerungsfeiern gebe.

Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel antwortete auf die zweite Frage, es gebe „noch keine liturgischen Bausteine. Die vorhandenen liturgischen Formulare und Agenden sind jedoch gegebenenfalls leicht auf die (individuelle) Situation anzupassen.“ 

Zum 1. Teil der Anfrage: Heckel stellte klar, dass die Landeskirche bzw. die Pfarrämter Namen und Personenstand dann ändern, wenn standesamtliche Urkunden vorliegen. Die Ausstellung einer neuen Taufurkunde sei bislang nur für den Fall der Adoption vorgesehen, aber diese Regelung sei auch auf diese Fälle übertragbar. Amtliche Konfirmationsurkunden gebe es in der Landeskirche nicht, aber es könne auf Wunsch eine entsprechende Bescheinigung aus dem Konfirmationsverzeichnis ausgestellt werden.

Die Änderung von Namen oder Personenstand könne auch in den Amtshandlungsverzeichnissen der Gemeinden eingetragen werden, aus denen wiederum auf Wunsch auch Bescheinigungen erstellt werden könnten. Heckel erklärte die entsprechenden Verfahren und auch das Thema Auskunftssperren im Detail.

Dokumente zu diesem Tagesordnungspunkt:

TOP 16 - Förmliche Anfrage Nr. 40-16 (zum Thema Transidentität und Intersexualität)
TOP 16 - Förmliche Anfrage Nr. 40-16 - Beantwortung - Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel

Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung und auf elk-wue.de unter TOP 16: Förmliche Anfragen

Bild: Dan Peter
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Förmliche Anfrage zur Durchführung von Vikariatskursen und Seelsorgefortbildungen

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Hinweis: Mit sogenannten förmlichen Anfragen können Gruppen von Synodalen den Oberkirchenrat um offizielle Auskünfte und Erklärungen bitten, die dann in der Synodaltagung vorgetragen und auch zu Protokoll genommen werden.

Die Herbstsynode 2022 hatte beschlossen, im Evangelischen Bildungszentrum Haus Birkach, in dem zum Beispiel mehrtägige Vikariatskurse und Seelsorgefortbildungen stattfinden, den Beherbergungsbetrieb einzustellen (Mehr zu diesem Beschluss). Die Anfrage richtet sich mit einer Vielzahl an Detailfragen auf …
  • die Kommunikation rund um die Entscheidung
  • die Frage, wie und wo Kurse und Fortbildungen künftig ohne Qualitätsverlust durchgeführt werden sollen
  • wie ehren- und nebenamtliche Kursleitende von den organisatorischen Mehraufwänden entlastet werden können, die aus der Trennung von Tagungs- und Beherbergungsort können?
In ihrer Antwort listete Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker im Detail auf, in welchen Gesprächen an welchen Terminen die relevanten Gruppen informiert worden sind (Details siehe im ausführlichen Berichtstext). Die Neukonzeption der Vikariatskurse sei derzeit in Arbeit und werde zu gegebener Zeit der Synode vorgelegt; dabei sei der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses einbezogen. Es gehe auch um die Einbeziehung neuer Lernformen sowie leichter zu organisierender Veranstaltungsformate. Die Auswahl künftiger Tagungsorte werde sich sowohl nach dieser Konzeption richten als auch nach der Notwendigkeit der Einheit von Tagungs- und Übernachtungsort im Fall von Seelsorgefortbildungen.

Die Frage nach der Vermeidung organisatorischer Mehraufwände falle in den Prozess der Überprüfung, Überarbeitung und - wo möglich - Reduktion von Aufgaben und Arbeitsvorgängen, der im Jahr 2023 durchgeführt werde.

An der Beantwortung waren die Oberkirchenrätinnen Kathrin Nothacker und Carmen Rivuzumwami beteiligt sowie Kirchenoberrechtsdirektor Dr. Winfried Klein und Kirchenrat Georg Amann.

Dokumente zu diesem Tagesordnungspunkt:

TOP 16 - Förmliche Anfrage Nr. 41-16 (zur Durchführung von Vikariatskursen und Seelsorgefortbildungen)
TOP 16 - Förmliche Anfrage Nr. 41-16 - Beantwortung - Oberkirchenrätinnen Kathrin Nothacker und Carmen Rivuzumwami - Kirchenoberrechtsdirektor Dr. Winfried Klein und Kirchenrat Georg Amann

Hinweis: Dieses Thema finden Sie in der Tagesordnung und auf elk-wue.de unter TOP 16: Förmliche Anfragen

Bild: Dan Peter
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