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Los geht's

Frühjahrssynode 2024 beraten & beschlossen

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Editorial & Inhalt

Liebe Leserinnen und Leser,

wichtige Erkenntnisse und neue Herausforderungen:

„Kommt lasst uns aufbrechen - wie junge Menschen Glauben finden und erleben“, hieß das Schwerpunktthema der Frühjahrssynode, welches die Bedeutung der Jugendarbeit für die Kirche, aber auch für die Gesellschaft unterstrich. Die spannenden Impulsvorträge des Samstagvormittags finden Sie vollständig in dieser Ausgabe. Dr. Patrick Todjeras sprach über die Entwicklung der Religiosität junger Menschen in einer zunehmend digitalisierten Welt und Prof. Dr. Wolfgang Ilg brachte Erkenntnisse und Folgerungen aus der aktuell veröffentlichten Studie „Jugend zählt 2“ für die Konfi-Zeit und das Jugendalter ein.

Die Ergebnisse der Studie „zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland“ durch den Forschungsverbund ForuM wurden gleich zu Beginn der Tagung vorgestellt. Wir haben diese für Sie zusammengefasst. Die gemeinsame Stellungnahme der Landessynode und des Oberkirchenrats finden Sie in dieser Ausgabe; auch wie es mit Aufarbeitung, Intervention und Prävention in unserer Landeskirche weitergeht.

Herausfordernd war auch das Finanzthema in der Synode. Der kommissarische Leiter des Finanzdezernats, Dr. Jörg Antoine, wies darauf hin, dass Einsparungen von dauerhaft jährlich 129 Millionen Euro Ausgaben zur Deckung der Pensionsverpflichtungen notwendig seien. Bisher wurden die Pensionen aus dem laufenden Haushalt finanziert. Um in Zukunft handlungsfähig zu bleiben, braucht es nun neue Modelle.

Über 40 LKW-Ladungen an Hilfsgütern wurden vom Gustav-Adolf-Werk (GAW) für die Ukraine verladen. Pfarrer Péter Szeghljánik von der Evangelisch Reformierten Kirche in Transkarpatien/Ukraine dankte der Landeskirche und dem GAW für die Unterstützung seiner Arbeit in der Ukraine. Er verteilt die Hilfsgüter in der Ukraine. Seine bewegenden Worte finden Sie ebenfalls in dieser Ausgabe.

Viel Freude und Segen beim Scrollen und Klicken, beim Lesen und Anschauen dieser Ausgabe.

Ihr
Dan Peter samt dem ganzen Team der Pressestelle


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Synodalpräsidentin Foth zu den Schwerpunktthemen

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Beschlussübersicht

Beschlussübersicht

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Angenommene Anträge

TOP 03 Eckwerte zur mittelfristigen Finanzplanung 2024-2028 (Antrag Nr. 09/24)
Der Antrag des Oberkirchenrats zu den Eckwerten der mittelfristigen Finanzplanung für die Bereiche der Landeskirche und die Kirchengemeinden wurde mit großer Mehrheit beschlossen.

TOP 06 Haus Birkach (Antrag Nr. 02/24)
Mit dem Antrag des Sonderausschusses für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunktsetzung wird der Oberkirchenrat gebeten, alle notwendigen Vorbereitungen für eine Schließung der Tagungsstätte Haus Birkach zum 31.12.2025 sowie für eine alternative örtliche Ansiedlung der im Haus bislang untergebrachten Einrichtungen, Werke und Dienste zu treffen.

Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

Beschlossene Gesetzesentwürfe

TOP 11 Zweiter Nachtragshaushaltsplan 2024 (mit Haushaltsgesetz)
In erster und zweiter Lesung beschlossen.

Verwiesene Gesetzesentwürfe

TOP 15 Kirchliches Gesetz zu den Landeskirchlichen Gemeinschaften (Beilage 76)
Der Gesetzesentwurf des Oberkirchenrats sieht die Zustimmung der Landessynode zu der am 1. Februar 2024 abgeschlossenen Vereinbarung zwischen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und Landeskirchlichen Gemeinschaftsverbänden sowie Schwestern- und Bruderschaften und eine damit zusammenhängende Änderung des Württembergischen Pfarrergesetzes vor. Dadurch sollen die bestehenden Vereinbarungen und Regelungen gebündelt und modernisiert werden.

Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.

TOP 16 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 73)
Der Gesetzesentwurf des Oberkirchenrats sieht zukünftig die Besetzung aller Pfarrstellen in einem einheitlichen Verfahren vor, welches dem bisherigen Wahlverfahren angeglichen ist. Das sogenannte Benennungsverfahren soll abgeschafft werden. Auch soll die Möglichkeit eröffnet werden, auf eine Ausschreibung einer Pfarrstelle zu verzichten, wenn diese mit einer Person besetzt werden soll, die die Stelle bisher versehen oder befristet innehatte.

Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.

TOP 17 Kirchliches Gesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten und zur Änderung weiterer Regelungen (Beilage 77)
Ziel dieses Gesetzentwurfs des Oberkirchenrats ist es, die elektronische Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten angemessen zu ermöglichen.

Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.

TOP 18 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes und weiterer Regelungen (Beilage 75)
Mit diesem Gesetzesentwurf des Oberkirchenrats soll der Anspruch auf freie Dienstwohnung für Vikarinnen und Vikare sowie für Pfarrpersonen, die mit Vertretungsdiensten im Kirchenbezirk beauftragt sind, entfallen. Gleichzeitig soll für diese Gruppe die Residenzpflicht sowie für die betroffenen Kirchengemeinden und -bezirke die Wohnlast entfallen.

Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Finanzausschusses verwiesen.

TOP 19 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes (Beilage 74)
Mit dieser Änderung soll ermöglicht werden, dass zukünftig das Wahlergebnis der Pfarrervertretung im kirchlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht werden kann.

Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.

Verwiesene Anträge

TOP 20 Selbständiger Antrag: Unvereinbarkeitsbeschluss Rechtsextremismus (Antrag Nr. 01/24):
In diesem Antrag wird der Oberkirchenrat gebeten, die juristische Möglichkeit einer Unvereinbarkeitsklausel zu prüfen, die Funktionsträger gesichert rechtsextremistischer Parteien von kirchlichen Leitungsämtern ausschließt. Zudem soll die Unterwanderung von Gremien verhindert und eine klare Positionierung gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sichergestellt werden.

Der Antrag wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verwiesen.

TOP 20 Selbständiger Antrag: Alternative Qualifizierungsmodelle für den Religionsunterricht (Antrag Nr. 03/24):
Zielsetzung dieses Antrags ist die Entwicklung von alternativen Modellen für die Qualifizierung evangelischer Religionslehrkräfte.

Der Antrag wurde an den Ausschuss für Bildung und Jugend verwiesen.

TOP 20 Selbständiger Antrag: Perspektiven und Maßnahmen der Strategischen Planung zur Kinder-, Jugend- und Familienarbeit (Antrag Nr. 04/24):
Die Studie Jugend zählt 2 aufnehmend soll diesem Antrag zufolge in der Strategischen Planung der Landeskirche die nachhaltige Stärkung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit verankert werden.

Der Antrag wurde an den Ausschuss für Bildung und Jugend unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.

TOP 20 Selbständiger Antrag: Ausweisung nichtgeschäftsführender Dekanatsstellen im Rahmen des Dekanatsplans (Antrag Nr. 05/24):
Im Zuge der zahlreichen Fusionen von Kirchenbezirken soll mit diesem Antrag die Möglichkeit geschaffen werden, auch nichtgeschäftsführende Dekanatsstellen auszuweisen, die beschränkte Aufgaben innerhalb des Kirchenbezirks und in der Repräsentation nach außen übernehmen können.

Der Antrag wurde an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des Rechtsausschusses verwiesen.

TOP 20 Selbständiger Antrag: Erweiterung des Dekanatsplans zu einem Kirchenbezirksplan mit weitgehender Deckungsgleichheit von Kirchenbezirken und Landkreisen (Antrag Nr. 06/24):
Mit diesem Antrag soll die Möglichkeit geschaffen werden, innerhalb eines Kirchenbezirks mit einer Größenordnung eines Landkreises neben der geschäftsführenden Dekanatsstelle weitere nichtgeschäftsführende Stellen auszuweisen.

Der Antrag wurde an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.

TOP 20 Selbständiger Antrag: Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats (Antrag Nr. 07/24)
Zur Förderung der theologischen Auseinandersetzung zur kirchlichen Unterstützung einer demokratischen und liberalen Gesellschaft soll gemäß diesem Antrag das Thema Demokratie als Arbeitsfeld im Dezernat 1 verankert werden.

Der Antrag wurde an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verwiesen.

TOP 20 Selbständiger Antrag: Ausgleichsbetrag für Strukturanpassungsmaßnahmen bei Fusionen (Antrag Nr. 08/24)
Dieser Antrag regt an, den an einer Fusion beteiligten Kirchenbezirken zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, um begleitende Maßnahmen für den Prozess der Zusammenführung zu finanzieren.

Der Antrag wurde an den Finanzausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.

Nicht weiterverfolgte Anträge

TOP 07 Ausbau und Verstetigung von Konfi 3 (Antrag Nr. 33/20)
Der Ausschuss für Bildung und Jugend sieht wenig Möglichkeiten, das streckenweise sehr erfolgreiche Modell von Konfi 3 gemäß dem Antrag flächendeckend zu befördern und entsprechend auszubauen. Bestehende Angebote sollen weiter gestärkt und mit der lokalen Kinder-, Jugend- und Familienarbeit vernetzt werden.

Der Antrag wird nicht weiterverfolgt.

TOP 08 Unterstützung bei der Jobsuche von Partnerinnen und Partnern von Pfarrpersonen (Antrag Nr. 04/23):
Ziel des Antrags war es, Partnerinnen und Partner von Pfarrpersonen aktiv vonseiten des Oberkirchenrats bei der eigenen Arbeitsplatzsuche zu unterstützen, um die Besetzung von Pfarrstellen zu vereinfachen. Der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung hat sich von den bereits jetzt im Dezernat 3 breit entfalteten Aktivitäten berichten lassen und sieht daher keinen weiteren Handlungsbedarf.

Der Antrag wird nicht weiterverfolgt.

TOP 09 Öffnung der berufsbegleitenden Ausbildung im Pfarramt (Antrag Nr. 03/23)
Der Antrag bittet den Oberkirchenrat zu prüfen, inwieweit die bisherige berufsbegleitende Ausbildung ins Pfarramt (BAiP) über den bisherigen Personenkreis hinaus erweitert werden kann und ob das bayerische Modell der Pfarrverwalterin / des Pfarrverwalters von Württemberg übernommen werden kann. Angesichts der breiten Initiativen des Oberkirchenrats, bestehende Zugangswege möglichst flexibel für verschiedene Zielgruppe zu eröffnen, sieht der Theologische Ausschuss die Intention des Antrags als erfüllt an.

Der Antrag wird nicht weiterverfolgt.
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Gottesdienst & Grußworte

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Eröffnungsgottesdienst

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Zur Eröffnung der Frühjahrstagung feierten die Synodalen einen Gottesdienst, bei dem die Synodale und Pfarrerin Maike Sachs über Johannes 12, 24 predigte. Darin verdeutlichte sie, wenn man bereit sei loszulassen, wachse Neues. Hier finden Sie die Predigt im Volltext.

Jesus sagt: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht.

Liebe Gottesdienstgemeinde, liebe Mitsynodale,

Loslassen ist schwer. Es muss ja nicht immer gleich ums Sterben gehen, wie in diesem Fall. Und doch steckt gerade im Bild vom Weizenkorn trotz allem Hoffnung. Denn in einem Samen ist Leben, Leben, das sogar den Tod überdauert. Jesus spricht also Klartext: Sein Weg führt ihn bis ans Äußerste. Er muss bis ans Äußerste gehen. Und er wird bis ans Äußerste gehen, damit das Leben eine Chance hat. Jesus erwartet nicht nur seinen Tod, er lädt ein, dem Leben zu vertrauen.

Der Abschnitt aus dem Johannesevangelium, den wir gehört haben, wirft einen Blick auf einen besonders spannenden Moment im Leben von Jesus. Jesus hat den Höhepunkt seiner Bekanntheit erreicht. Die Auferweckung von Lazarus in Bethanien wird zuvor berichtet und dann der Jubel der Menschen beim Einzug in Jerusalem. Jetzt, so erfahren wir, zeigen auch Menschen aus anderen Völkern Interesse an Jesus und seiner Botschaft.

Als Griechen werden sie hier bezeichnet. Es sind vermutlich Gottesfürchtige, Freunde des jüdischen Glaubens, die zum Passa-Fest nach Jerusalem gekommen sind. Ihr Auftreten ist ein Signal: Die Welt wird auf Jesus aufmerksam. Hier erlebt Jesus Bewunderung statt Ablehnung.

Die Fremden nähern sich Jesus vorsichtig. Erst fragen sie den Jünger Philippus. Doch auch Philippus ist unsicher. Er fragt noch Andreas, bevor sie beide zu Jesus gehen. Werden auch die Fremden zu Jesus vorgelassen? Die Antwort von Jesus überrascht: „Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht.“

Vordergründig beschreibt Jesus mit diesen Worten ein Prinzip aus der Natur: Wo etwas gesät ist, wächst etwas. Bei näherem Hinsehen wird klar: Jesus redet hier nicht von der Weizensaat, sondern von sich. Ich, Jesus, bin das Weizenkorn. Ich, Jesus, falle in die Erde und sterbe. Jesus wird eingeschlossen sein. Er wird sich selbst loslassen und seine Form verändern. Wie ein Weizenkorn, das in die Erde fällt. Ob das Weizenkorn dann auch Frucht bringt, liegt nicht in seiner Hand. „Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt …“ Es geht ums Sterben. An Jesu Worten, an der ganzen Szene, ist nichts Romantisches.

Wer solche Weizenkorn-Momente selbst erlebt, versteht: Loslassen ist immer schwer. Kinder verlassen das Haus. Womöglich schlagen sie einen Weg ein, der den Eltern Sorge bereitet. Viele Menschen leben von einem Tag auf den anderen mit Einschränkungen.

Sie sind gestürzt, das Herz hat einige Momente ausgesetzt, sie sind erkrankt, und jetzt ist nichts mehr, wie es war.
Weizenkorn-Momente des Abschieds erleben wir alle, wenn wir Verantwortung abgeben und Jüngere unseren Platz einnehmen. Hoffentlich können wir dann loslassen und machen es denen, die nachkommen, nicht zu schwer.

Nicht zuletzt in den großen Umbrüchen unserer Kirche merken wir, wie leicht es sich sagt und wie

schwer es ist, das Loslassen – bewährte Wege und Abläufe, geliebte Bilder und Traditionen, Menschen, Orte und vieles andere mehr. Die Veränderungen schmerzen.

Ob uns das Bild vom Weizenkorn hilft, zu hoffen und zu vertrauen? Ich denke schon. Denn nur auf den ersten Blick ist die Saat das Ende eines Korn. Das Leben im Korn bleibt ja. Lediglich Form und Größe, in die das Leben verpackt ist, sie verändern sich. Der Halm, der wächst, sieht völlig anders aus als das Korn. Erst das Korn auf der Ähre erinnert wieder an den Ursprung, wenn sich der Same vervielfacht hat.

Ich musste an die Versuche in der Grundschule mit dicken Bohnensamen denken. Die Kerne wurden in Watte gelegt und gewässert. Tag für Tag war zu beobachten, wie die Samen aufquellen, die Hülle irgendwann platzt und sich der Spross ans Licht schiebt. Und dann war klar: Der Same verändert sich und indem er sich verändert, schenkt der Samen neues Leben. Und ganz ehrlich – wir haben damals nicht um den Bohnenkern getrauert. Wir haben gestaunt über die Kraft, die das Leben hat.

Paulus bezieht dieses Prinzip von Säen und Wandel auf die Auferstehung, auf die wir selbst zugehen. Er schreibt an die Korinther „Wenn du Getreide aussäst, muss die Saat doch auch zuerst sterben, ehe neues Leben daraus entsteht. Und was du säst – Weizen oder sonst eine Getreideart –, hat nicht das Aussehen der künftigen Pflanze; es sind Samenkörner und weiter nichts. Aber wenn der Samen dann aufgeht und zur Pflanze wird, bekommt er eine neue Gestalt – die Gestalt, die ihm von Gott bestimmt ist.“ (1. Kor. 15,36-38, NGÜ)

Das Korn stirbt und gleichzeitig bleibt das Leben. Mehr noch: Ein Korn, das „ungesät“ bleibt, trocknet aus und verliert seine Kraft. Nur wenn das Korn stirbt, bleibt das Leben. Das ist die Botschaft des Weizenkorns. Dem neuen Leben kannst du trauen! Im tiefsten Sinne ist das eine Osterbotschaft. So wie das Ende des Weizenkorns einen neuen Anfang bedeutet, mischt sich in das tiefe Violett der Passionszeit schon mal ein wenig Weiß. Im Abschied leuchtet Hoffnung auf.

Vor vielen Jahren mussten mein Mann und ich in Albanien eine blühende Gemeindearbeit aufgeben. Das Land war politisch zu unruhig geworden. Erst gab es keine Gottesdienste mehr. Dann konnten wir kaum noch auf die Straße. In der Passionszeit hatten wir uns schließlich durchgerungen, Albanien zu verlassen. Mit bangem Herzen und mit der Frage, was bleibt.

Wenige Monate später hatte sich die Lage beruhigt und wir sind zurückgekehrt. Und wir haben gestaunt, was sich ohne uns alles getan hatte: Junge Leute hatten Verantwortung übernommen. Sie hatten die angstvollen Tage mit den Menschen geteilt. Jetzt waren sie bereit, beim Wiederaufbau zu helfen. Uns wurde klar: Es war gut, dass wir losgelassen hatten, unfreiwillig, ja, wir hatten losgelassen, weil wir gezwungen waren. Aber jetzt gab es neue Ideen, neue Kräfte und damit neues Leben.

Wie ist das möglich? Wie kann das sein, dass etwas lebt, von dem wir denken, dass es stirbt? Leben im Sterben ist möglich, weil der Schöpfer das Leben schenkt. Der Schöpfer schafft die Bedingungen, damit ein Same aufgehen, der Halm wachsen und dann Früchte tragen kann.

Jesus sagt einmal, dass es mit dem Evangelium nicht anders ist. Wenn der ausgestreute Same auf fruchtbaren Boden fällt, muss der Bauer nichts weiter tun. Er kann ruhig abwarten, sich auch mal schlafen legen. Der gute Boden tut das Seine, dass der Sämann eines Tages auch ernten kann.

So vertraut sich auch Jesus dem Vater an. Das Gespräch übers Weizenkorn mündet in ein Gebet. Jesus spricht mit dem Vater. Und der Vater antwortet! So berichtet es Johannes. Noch einmal wird klar, wie schwer Jesus das Sterben fällt. Zugleich erfahren wir, dass Jesus jetzt nicht allein ist. Jesus lässt sein Leben. Aber er legt es in die Hände des Vaters. Er befiehlt sich dem Schöpfer an, der seinen Weg vollenden wird. Jesus vertraut dem Gott des Lebens, der ihn gesandt und bevollmächtigt hat, der aus Karfreitag und Karsamstag Ostern werden lässt.

Deshalb, liebe Mitsynodale, beginnen wir unsere Tagungen mit einem Gottesdienst und jede Sitzung mit einer Andacht. Wir erinnern uns daran, dass wir unsere Arbeit immer wieder Gott anvertrauen müssen. Seine Schöpferkraft ist lebensnotwendig für unsere Arbeit. Andachten und Gottesdienst entlasten uns. Wir sind nicht allein am Werk. Zwar sind wir mit Kraft, Weisheit und Fantasie gefragt, trotzdem können wir das Überleben nur zu einem kleinen Teil fördern.

Der Boden lässt sich aufbrechen und düngen. Der Same muss ausgestreut werden. Das tun wir nach wie vor kräftig, täglich und an unzähligen Orten. Dass der Same weiterlebt, dass die Wachstumschancen gut sind, darum bitten wir den Herrn des Lebens. Ihm vertrauen wir. Wir vertrauen dem Herrn, der von sich im Angesicht des Todes sagt: Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben. Auch, wenn er stirbt.

Jesus ist nicht gekommen, um der Welt himmlische Almosen zu bringen, er hat sich selbst gegeben. Jesus war bereit, den Weg des Weizenkorns zu gehen. Von der Frucht, die aus Jesu Hingabe erwachsen ist, leben wir heute als Kirche: vom Evangelium der Gnade, von der Gabe des Heiligen Geistes und von der Liebe, die Menschen befähigt, ihrerseits Eigenes loszulassen. Aus dem einen Samenkorn ist die Vielfalt unserer weltweiten Kirche geworden. Jesus hatte den Tod vor Augen. Wir sehen die Frucht. Wir sehen das Leben.

In der weltweiten Kirche und in unserer württembergischen Kirche ist durch die Jahrhunderte manches gestorben. Dafür ist Neue gewachsen. Jedes Mal haben Menschen losgelassen. Weil sie wollten, oder weil sie mussten. In allem Loslassen haben wir guten Grund, dem Leben zu trauen und zu hoffen, dass auch weiterhin, aus dem Abschied, aus dem Samenkorn Gutes wächst.

Amen.


Bild: Gottfried Stoppel    

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Grußwort von Bischof Leon Novak (Slowenien)

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Bischof Leon Novak erinnerte an die schwäbischen Wurzeln seiner Kirche und dankte für die Unterstützung beim schweren Hochwasser in Slowenien 2023.

Die Evangelische Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in Slowenien gehe auf den Reformator Primus Truber zurück, so Novak. Dieser habe im 16. Jahrhundert auch in Bad Urach die Bibelgesellschaft geleitet und in Derendingen als Pfarrer gewirkt. Da Truber nicht nur den Katechismus und eine Bibelübersetzung nach Slowenien gebracht habe, sondern auch die Schriftsprache, sei der Reformationstag in Slowenien ein staatlicher Feiertag. Seine Kirche habe als kleine Diasporakirche 10.000 Mitglieder, vier Pfarrerinnen und acht Pfarrer.

Novak wies auf die gegenseitige Liebe als Kern der Botschaft Jesu hin und dankte dem Gustav-Adolf-Werk Württemberg für die Unterstützung in tätiger Liebe während des schweren Hochwassers 2023.

Bild: Gottfried Stoppel

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Grußwort von Synodalpräsident Axel Wermke (Baden)

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Die badische Landeskirche steht vor denselben Herausforderungen wie die württembergische, sagte Axel Wermke in seinem Grußwort und betonte zugleich die gute Zusammenarbeit der beiden Landeskirchen.

Axel Wermke, Präsident der badischen Landessynode, hob in seinem Grußwort die gemeinsamen Herausforderungen hervor, vor denen sowohl die badische wie die württembergische Landeskirche stehen, zuvorderst die ForuM-Studie Studie zu sexualisierter Gewalt in den evangelischen Landeskirchen und der Diakonie. Die Kirchen seien herausgefordert, „Lösungen zu finden, wie man Betroffenen gerecht werden kann und in welcher Form Prävention betrieben werden kann und muss.“ Als weitere Herausforderungen nannte Wermke rückläufige Mitgliederzahlen und Kirchensteuereinnahmen sowie die daraus resultierende Transformation: „Wir erleben, dass es in unseren Gemeinden vor Ort unruhig wird, verliert man doch nicht gerne Liebgewordenes, sei es die eigene Pfarrperson, seien es Gebäude, sei es die Selbstständigkeit. Und wir haben uns zu fragen, was sind unsre wichtigsten Aufgaben, die aus unserem Bekenntnis heraus erwachsen.“

Wermke hob auch die gute Zusammenarbeit der beiden Landeskirchen in verschiedenen Bereichen hervor: „Hier geschieht im vertrauensvollen Miteinander intensive Auseinandersetzung mit eben diesen Herausforderungen und Entwicklungen, die ich angesprochen habe.“

Bild: Gottfried Stoppel

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Grußwort von Pfarrer Péter Szeghljánik (Ukraine)

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Pfarrer Péter Szeghljánik dankte der Landeskirche und dem Gustav-Adolf-Werk (GAW) für die Unterstützung seiner Arbeit in der Ukraine. Er verteilt die Hilfsgüter des GAW in der Ukraine.

Szeghljánik sagte, nach „zwei Jahren des schrecklichen und grausamen Krieges“ wisse er die geschwisterliche Verbundenheit sehr zu schätzen. Er dankte für Vernetzung durch Gebet und tätige Hilfe. Die mehr als 40 Hilfstransporte des GAW gäben Hoffnung und Kraft. Stets sei das Ziel, Menschenleben zu retten und zu bewahren. Die Menschen in der Ukraine seien kriegsmüde, auch junge Menschen würden kraftlos. Szeghljánik bat darum, weiter für die Menschen in der Ukraine und für den Frieden zu beten.

Bild: Gottfried Stoppel

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ForuM-Studie: Sexualisierte Gewalt

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Wort des Landesbischofs

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Landesbischof Ernst Wilhelm Gohl forderte, die Konzentration nicht auf die Frage, welche Landeskirche wie zuverlässig Datenmaterial zu Verfügung gestellt hat, zu richten, sondern den Fokus auf die Betroffenen von sexualisierter Gewalt zu richten. Für eine gute Aufarbeitung brauche es einheitliche Standards und darum ein staatliches Gesetz zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt.

Das ganze Wort des Landesbischofs im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Präsidentin, hohe Synode, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,am 25. Januar dieses Jahres wurde die ForuM-Studie auf einer Pressekonferenz in Hannover vorgestellt. Ein von der EKD beauftragter unabhängiger Forschungsverbund legte damit die Ergebnisse mehrjähriger Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und in der Diakonie Deutschland vor.

Die anschließenden Fragen der Medienvertreterinnen und -vertreter drehten sich fast ausschließlich um den Teil der Studie, der sich mit den Zahlen und Akten aus den Landeskirchen beschäftigte. Nervöse Vorabmeldungen einiger Landeskirchen, die im Vorfeld erklären wollten, was sie alles gemacht hatten, hatten das Interesse der Medien geweckt und sehr einseitig auf die Zahlen gelenkt.

Gemeinsam mit Betroffenen haben wir die Präsentation der Studie per Life-Stream im Interimsgebäude des Oberkirchenrats verfolgt. Im Blick auf die Fokussierung der Fragenden auf Zahlen und Akten sagte einer zu mir: „Im Heim wurden wir jeden Tag geschlagen. Das war völlig normal. Meinen Sie, da steht was in den Akten? Es geht doch nicht um Akten oder Zahlen, sondern um uns Betroffene.

Der Blick auf die Zahlen, die Frage, welche und wie viele der Akten tatsächlich gesichtet und ausgewertet wurden, hat also wieder einmal von den Betroffenen abgelenkt. Das ist ärgerlich. Denn genau das wollte die ForuM-Studie ja leisten: Konsequent wurde die Perspektive der Betroffenen in die Studie einbezogen. Betroffene waren die Ko-Forschenden Experten und Expertinnen. Und endlich, endlich sollten sie in ihrem, wie es der Münchener Theologe Reiner Anselm vor kurzem formulierte, „Schrei nach Gerechtigkeit und Anerkennung“ gehört und wahrgenommen werden. Die Fokussierung auf die Zahlen und Fragen der Aktenrecherche hat diesen Schrei überdeckt.

Die ForuM-Studie will systemisches Versagen im Raum der Kirche und der Diakonie aufzeigen. Sie zeigt dabei auch, dass Betroffenen, die sich an Verantwortliche wandten, kein Gehör geschenkt oder nicht geglaubt wurde. In Einrichtungen oder in Gemeinden galten und gelten Betroffene, die ihren Missbrauch öffentlich gemacht hatten, oft als Nestbeschmutzer. Zu dem erlittenen Missbrauch erlebten und erleben sie nun auch noch Ächtung und Ausgrenzung. Wenn ich auf diesem Hintergrund die Ergebnisse der ForuM-Studie lese, dann bedeutet das zuallererst: Betroffene müssen erleben, dass sie anerkannt werden. Sie brauchen Empathie. Keine Abwehr. Und: – Leiderfahrungen sind nicht verrechenbar. Betroffene anzuerkennen, bedeutet, ihnen und ihren Erfahrungen Gewicht zu geben und sie nicht dem Vergessen preiszugeben. Ein Teil der Anerkennung ist auch, dass das Leid dokumentiert wird und der Nachwelt so erhalten bleibt.

Unsere Unabhängige Kommission ersetzt kein Gerichtsverfahren. Andererseits verlangt sie aber auch keine Beweise. Sie beschränkt sich darauf, die Plausibilität zu prüfen. Anders als die staatliche Gesetzgebung kennt die Unabhängige Kommission bei sexualisierter Gewalt auch keine Verjährung. Sie stellt den betroffenen Menschen in den Mittelpunkt.

Mit den geleisteten Zahlungen, die für jeden und jede gleich bemessen sind, ist eine symbolische Anerkennung des erlittenen Leides verbunden. Die württembergische Landeskirche hat bisher jedem und jeder Betroffenen Anerkennungszahlungen in Höhe von insgesamt 30.000 Euro angeboten und auf deren Wunsch auch ausbezahlt.

Häufig ist in diesem Zusammenhang von Aufarbeitung die Rede, wobei – nicht nur mangels einer allgemeingültigen Definition durch den Gesetzgeber – nicht ganz klar ist, worin nun die Aufarbeitung genau besteht und was darunter zu verstehen ist.

Aufarbeitung bedeutet nicht Heilung oder Wiederherstellung. Das mag es in einzelnen Fällen geben, ist aber als grundsätzliches Ziel unrealistisch. Wir müssen auch akzeptieren, dass Betroffene mit der Kirche gebrochen haben oder sich nicht mit unseren Bemühungen zufriedengeben. Alle Versuche, hier etwas heilen zu wollen, werden als neuer Übergriff empfunden. Und: – Aufarbeitung ist kein Sprint, sondern ein Marathonlauf. Das wissen wir etwa aus der Aufarbeitung der Zwangsarbeit.

Auch an dieser Stelle müssen wir wohl deutlich bescheidener werden. Wenn es uns gelingt, Strukturen zu identifizieren, die Missbrauch ermöglichen, wenn es uns gelingt, gute Präventions und Schutzprozesse zu etablieren, erlittenes Leid anzuerkennen und für diese Fragestellungen umfassend zu sensibilisieren, dann sind wir in der Kirche ein großes Stück weitergekommen.

Reiner Anselm formulierte daher in diesem Zusammenhang auch eine neue „Ethik der Nähe“, die Grenzverletzungen konsequent ahndet und zugleich aber dem Bedürfnis nach Gemeinschaft weiterhin Raum lässt.

Unabhängig von all diesen Anstrengungen fordern wir ein staatliches Gesetz zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, damit ein Standard definiert wird, der für alle gleichermaßen gilt. Jede Form des Missbrauchs – sei es in Kirche, in Vereinen, in Kultureinrichtungen, in Schulen und Universitäten oder in der Familie – ist ein Missbrauch von Macht. ForuM hat für den Raum der Kirche in diesem Zusammenhang das Stichwort von der „pastoralen Macht“ aufgegriffen. Diese besondere Gefährdung gilt es in Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten kontinuierlich zu reflektieren. Im März letzten Jahres haben wir dazu einen Fachtag „toxische Theologie“ veranstaltet. Die Arbeitsgruppen, die wir danach eingerichtet haben, werden in diesem Frühsommer erste Ergebnisse präsentieren.

Um Machtmissbrauch wirksam zu begegnen, muss in Zukunft noch bewusster unterschieden werden, wer welche Aufgaben übernimmt und welche Rolle spielt. Ein weiterer Schritt hin zur Rollendifferenzierung ist die Einrichtung der Meldestelle als unabhängige Stelle.

Auf EKD-Ebene setzen wir uns ein, dass bei aller Pluralität des deutschen Protestantismus schon jetzt eine Einigung auf gemeinsame Standards erfolgt. Diese Standards müssen die Erfassung von sexualisierter Gewalt, die Aktenführung sowie die Prävention, die Intervention und auch die Aufarbeitung – dazu gehört auch die Höhe der Anerkennungszahlungen – einheitlich für die gesamte EKD definieren.

Gemeinsam mit den Betroffenen treiben wir diese Schritte voran, ohne den Betroffenen die Last der Aufarbeitung aufzubürden. Sie haben das Leid erfahren und sind nicht für die Aufarbeitung verantwortlich. Dass dies geschieht, liegt allein in unserer Verantwortung als Kirche und Diakonie. Das ist unsere Aufgabe! Nur so nehmen wir den „Schrei der Betroffenen nach Gerechtigkeit und Anerkennung“ ernst, für den die ForuM-Studie steht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Bild: Gottfried Stoppel


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Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl verwies auf Aufarbeitungs- und Anerkennungsmaßnahmen der Landeskirche und führte weiter aus: „Unabhängig von all diesen Anstrengungen fordern wir ein staatliches Gesetz zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, damit ein Standard definiert wird, der für alle gleichermaßen gilt.“

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Vorstellung der Ergebnisse der ForuM-Studie

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Im Anschluss an das Wort des Landesbischofs gab Ursula Kress, Beauftragte für Chancengleichheit in der Landeskirche, einen Überblick über die Ergebnisse der ForuM-Studie, die am 25. Januar 2024 in Hannover präsentiert wurde.

Die 900-Seitige Studie bestehe aus mehreren Teilprojekten, die sich mit der Frage nach dem Spezifikum evangelischer Missbrauchsfälle, den beteiligten Akteuren und Organisationen, der Perspektive Betroffener, den begünstigenden Strukturen der evangelischen Kirche und der Auswertung von Akten für eine genaue Datenlage beschäftigten.

Während im Anschluss an die Präsentation der Fokus vor allem auf den Zahlen gelegen habe, seien für die Fachstelle die Ergebnisse wichtiger gewesen, die Hinweise auf begünstigende Faktoren innerhalb von Kirche und Diakonie für sexualisierte Gewalt sowie die Erfahrungen von betroffenen Personen mit der institutionellen Aufarbeitung gewesen. Dazu käme die Frage, welche Implikationen diese Ergebnisse für die Aufarbeitungs- und Präventionsarbeit haben könnten.

Erfahrung von Betroffenen: Abwehr und Ablenkung

Die ForuM-Studie zeige drei Mechanismen zur Externalisierung der Verantwortung auf.
  • Das Problem der sexualisierten Gewalt wurde vor allem in der katholischen Kirche verortet und in den Zusammenhang mit einer rigiden Sexualmoral und dem Zölibat gebracht. Die Studie habe gezeigt, dass dies falsch sei. 2/3 der evangelischen Täter sind verheiratet.
  • Es wurde auf das gesamtgesellschaftliche Phänomen sexualisierter Gewalt verwiesen, das in Einzelfällen eben auch in der evangelischen Kirche zu Fällen geführt habe
  • Das Problem wurde historisiert und vor allem in der Vergangenheit verortet.
Quantitative und qualitative Ergebnisse

Das Teilprojekt E der Studie habe einerseits die Regelungen und Praktiken im Umgang mit sexualisierter Gewalt in den Landeskirchen ausgewertet. Da hier nur die Datenlage bis 2020 berücksichtigt werden konnte, sei es nicht möglich gewesen, Maßnahmen der württembergischen Landeskirche, die in der Zwischenzeit eingeführt wurden, zu berücksichtigen. Andererseits untersuchte das Teilprojekt E bereits bekannte Fälle sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter und wertete die Disziplinarakten aus den Landeskirchen aus, in einer Landeskirche exemplarisch auch die Personalakten. Für alle Landeskirchen ergebe sich eine Zahl von 1259 Beschuldigten und 2225 Betroffenen. Wichtiger als diese Zahlen, so Ursula Kress, seien aber die qualitativen Ergebnisse der Studie. Der Tatzeitraum erstrecke sich von 1950 bis 1979 in der Diakonie sowie von 1930 bis 2019 in den Landeskirchen. Die Studie habe gezeigt, dass in dieser Zeit in vielen Fällen die Amtsautorität zur Anbahnung der Taten genutzt wurde. Die Taten haben am häufigsten in Privat- oder Dienstwohnungen der Täter stattgefunden, im diakonischen Bereich meist in den Sanitärräumen.

Perspektive Betroffener

Die Auswertung der Interviews mit von sexualisierter Gewalt betroffenen Personen habe gezeigt, dass das Thema in allen Bereichen der kirchlichen Arbeit präsent sei. Es sei falsch von Einzelfällen zu sprechen, sondern man müsse sexualisierte Gewalt als Ausdruck grundlegender struktureller Probleme in der evangelischen Kirche begreifen. Betroffene erlebten lebenslange Folgen im gesundheitlichen, emotionalen und sozialen Bereich. Nicht zuletzt habe die Erfahrung sexualisierter Gewalt zur Abwendung von Kirche und Glauben bei Betroffenen geführt, während für andere Glaube und Spiritualität eine wichtige Ressource zur Aufarbeitung darstellten.

Spezifisch evangelische und institutionelle Probleme

Neben der Auswertung von Taten, der Untersuchung von Tätern und der Perspektive von Betroffenen habe sich die Studie auch mit der Begünstigung von sexualisierter Gewalt durch institutionelle Gegebenheiten und eine spezifisch evangelische Perspektive beschäftigt. Die Studie sei dabei zu folgenden Ergebnissen gekommen:
  • Die föderale Struktur der evangelischen Kirchen in Deutschland bringt Uneinheitlichkeit und schwer-identifizierbare und intransparente Zuständigkeiten mit sich.
  • Verantwortungsdiffusion und -delegation als institutionelles Problem
  • Unzureichende, ausbleibende oder ausschließlich reaktive Aufarbeitung
  • Das Selbstbild der evangelischen Kirche als sicherer Ort und progressive Kirche, die Unvorstellbarkeit von sexualisierter Gewalt begünstige Taten.
  • Schuld-Vergebungskomplex: Druck auf Betroffene, den Tätern zu vergeben. Nicht-Auflösung von Schuld ist im evangelischen Kontext kaum vorstellbar.
  • Harmoniezwang und Konfliktunfähigkeit im Milieu der Geschwisterlichkeit.
  • Traditionelle Denk- und Verhaltensmuster (Rollenbilder), distanzloser Umgang, diffuse Beziehungsgestaltung und unklares Sexualitätsverständnis
  • Pastoralmacht der Geistlichen und damit einhergehende Machtasymmetrie
Empfehlungen

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg habe schon vor den Ergebnissen der Studie angefangen, Strukturen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt aufzubauen. Die Empfehlungen der Studie bestätigten diesen Weg in den drei Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung. Die Ergebnisse der Studie zeigten, dass an folgenden Punkten weitergearbeitet werde, müsse:
- Vereinheitlichung von Verfahren und Standards in der Prävention und Verankerung des Themas in der Ausbildung von kirchlichen Mitarbeitenden
  • Einführung eines flächendeckende Dokumentationssystems in der Intervention sowie unabhängige Beratungsstellen
  • Umdenken in der Aufarbeitung: Ziel sei nicht der schnelle Abschluss von Fällen, sondern eine betroffenenorientierte Aufarbeitung. Dies beinhalte die Schaffung einer kirchlichen Erinnerungskultur, die das Zeugnis von Betroffenen wertschätzt und sie als Teil der evangelischen Kirche anerkennt. Betroffene haben das Recht auf Information, welche Konsequenzen es für die Täter gab.
  • Vereinheitlichung von Anerkennungsleistungen in den Gliedkirchen.
Problematische Machtstrukturen auch in anderen Themenfeldern reflektieren

Kress betonte zum Abschluss ihres Berichts, dass die Ergebnisse der Studie, die Machtstrukturen innerhalb der Kirchen als struktureller Grund für sexualisierte Gewalt identifizierten, auch wie im Kontext von sprachlichen Entgleisungen, Rollenbilder, Diskriminierung und Sexismus betrachten werden müssten. Diese Phänomene seien nicht Teil der Studie gewesen, es bestehe aber auch hier weiterhin Handlungsbedarf.


Bild: Gottfried Stoppel    


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Perspektive aus dem Forscherteam – Prof. Dr. Thomas Großbölting

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Prof. Dr. Thomas Großbölting, der Teil des Forschungsteam der ForuM-Studie war, versuchte besonders die systemischen und spezifisch evangelischen Voraussetzungen, die sexualisierten Missbrauch in der evangelischen Kirche ermöglichten, hervorzuheben.

Fortsetzung der quantitativen Forschung notwendig


Großbölting wies auf die Schwäche der ForuM-Studie hin, das quantitative Ausmaß von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche nur ansatzweise erfassen zu können. Die Zahlen zeigten, dass es in der evangelischen Kirche nicht mehr, aber auch nicht weniger sexualisierte Gewalt als in anderen gesellschaftlichen Bereichen gebe. Im Vergleich zur MHG-Studie der katholischen Kirche sei es aber nicht möglich gewesen, eine recht genaue Vorstellung von den quantitativen Ausmaßen sexualisierter Gewalt zu bekommen, sozusagen nur die Spitze des Eisbergs. Aufgrund fehlender Zuarbeit durch die Landeskirchen gäbe es nur eine ungefähre Vorstellung, wie hoch die Zahlen liegen könnten. Die wissenschaftliche Erfassung des Phänomens sei noch nicht zu Ende. Auch für die Württembergische Landeskirche bedürfe es unbedingt noch eine weitere Erforschung des quantitativen Ausmaßes sexualisierter Gewalt.

Systemische Voraussetzungen für sexualisierte Gewalt

Im interdisziplinären Forschungsteam, so Großbölting, sei man sich bei den unterschiedlichen fachspezifischen Zugängen einig gewesen, dass die Frage beleuchtet werden müsse, wie sexualisierte Gewalt durch systemische Voraussetzungen und Strukturen vertuscht und ermöglicht werden konnte. Die systemische Dimension von sexualisierter Gewalt werde in dem Satz deutlich: „Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen, aber auch um es zu missbrauchen.“ Daher wolle er nun einen genaueren Blick darauf werfen, welche Machtstrukturen vorhanden waren und sind und wie Systeme aufgebaut sind, die sexualisierte Gewalt ermöglichen. Ein wichtiger Faktor sei die sogenannte „Pastoralmacht“ bzw. der protestantische Klerikalismus. Im evangelischen Milieu gebe es eine Überhöhung geistlicher Führungspersonen. Der evangelische Klerikalismus unterscheide sich dabei vom katholischen Priesterbild: Hier stehe nicht das Zölibat oder dir Priesterweihe im Vordergrund, sondern das Bild des Pfarrers als eines religiösen Experten. Auch das Pfarrhaus, das weit mehr als das Wohnhaus des Pfarrers ist, trage zu einer besonderen Machtstellung des evangelischen Geistlichen bei. Aus vergangenen Studien habe man gut nachvollziehen können, wie evangelische Pfarrer ihre religiöse „Übermacht“ nutzen, um ihre Taten religiös einzumanteln. Der Satz eines Täters „Gott will, dass wir uns liebhaben“ stehe stellvertretend für dieses System. Darum sei ein wesentlicher Punkt der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt2, die religiöse Aufladung und Überhöhung des Geistlichen zu benennen und kritisch zu hinterfragen. Daran schließe die theologische Frage an, wie es im Protestantismus, der im Kern die Freiheit des Einzelnen und das Priestertum aller Gläubigen enthält, zu Machtsystemen kommen kann, die genau diese Freiheit einengen und sexualisierte Gewalt begünstigen.

Selbstbild und protestantische Machtvergessenheit

Neben der kritischen Reflexion des protestantischen Klerikalismus wolle er noch das evangelische Selbstbild und die protestantische Machtvergessenheit als begünstigende Faktoren benennen, so Großbölting. Die evangelische Kirche verstehe sich als demokratische und partizipative Gemeinschaft, in der alle mitmachen und -reden dürften. Das sei zwar ein echter Gewinn, führe aber zu Problemen, wenn durch dieses Selbstbild nicht vorstellbar sei, dass es in der eigenen Kirche sexualisierte Gewalt geschehe. Für Betroffene, für die es ohnehin schon schwer ist, in der Öffentlichkeit über schambehaftete Erlebnisse zu sprechen, werde so eine weitere Hürde aufgebaut. Daneben gehe aus dem Milieu der Geschwisterlichkeit ein Umgang miteinander hervor, in dem Konflikte nicht ausgetragen würden und Verantwortung nicht ernstgenommen würde. In der ForuM-Studie sei dieses Phänomen als „organisierte Verantwortungslosigkeit“ benannt. Trotz vieler Initiativen in der württembergischen Landeskirche wolle er hinterfragen, so Großbölting, ob diese Maßnahmen eine tiefgreifende Wirkung in den Gemeinden haben. Im Umgang mit den Betroffenen von sexualisierter Gewalt käme es immer wieder zu Unterscheidung von „guten“ Betroffenen, die sich den Prozessen und Narrativen der Kirche unterordneten, sowie „schlechten“ Betroffenen, die die Sprachspiele und Strukturen der Kirche einlassen wollen und darauf beharren, dass manches nicht wiedergutgemacht werden können. Das Selbstbild einer besseren Gemeinschaft und der evangelische Harmioniezwang dürften nicht dazu führen, dass diese Betroffenen nicht gehört würden. Es müsse auch ausgehalten werden, dass manches nicht wiedergutgemacht werden kann.

Zuletzt benannte Großbölting als evangelisches Spezifikum den besonderen Umgang mit Tätern. In der Rechtfertigungslehre ginge man davon aus, dass ein Mensch nicht sündigen könne. In dieser Theologie gebe es viel Platz für den Sündern und die Täter, aber nur wenig Platz für die Betroffenen und das Recht. Darum müsse man auch aufgrund der ForuM-Studie auch aus theologischer Perspektive fragen, wie Missbrauch begünstigt wird.

Notwendige Konsequenzen

Neben den sehr praktischen Fragen, die unbedingt schnell und unverzüglich beantwortet werden müssten, wie z.B. Fragen zu Anerkennungsleistungen für Betroffene, ginge es auch darum, die systemischen und theologischen Fragen zu stellen. Dazu gehöre auch die Frage, wie in einer Kirche, in der Gleichberechtigung und Partizipation zu den Grundüberzeugungen gehörten, eine Männerkultur erwachsen konnte, die sexualisierte Gewalt in einem solchen Umfang ermöglichte.


Bild: Gottfried Stoppel    


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Gemeinsame Erklärung von Landessynode und Oberkirchenrat

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Landessynode und Oberkirchenrat geben gemeinsame Erklärung ab: Synodalpräsidentin Sabine Foth verlas im Anschluss an die Berichte eine gemeinsame Erklärung von Oberkirchenrat und Landessynode „Nach der ForuM-Studie“.

Die ForuM-Studie legt den Finger auf systemisches Versagen, Versäumnisse und Fehler. Sie benennt Verantwortungsdiffusion, familiale Strukturen, die Übergriffe erleichtern, und einen Zwang zur Vergebung, der ausschließlich die Täter im Blick hat. Schnelle Entschuldigungen gegenüber Betroffenen wirken angesichts dieser Erkenntnisse unpassend und unangemessen. Sie können Betroffene erneut verletzen. Wir haben viel dazugelernt, seit wir mit ihnen im Gespräch sind. Wir hören zu und suchen gemeinsam Wege, die Folgen des geschehenen Unrechts zu lindern.

Im Zuge der gesamtgesellschaftlichen Debatte seit 2010 wurde uns bewusst, dass auch wir als Landeskirche uns stärker mit dem Thema sexualisierte Gewalt befassen müssen. Nach vorausgehenden Schritten wurde 2018 die EKD-weite Studie mit dem Forschungsverbund ForuM in Auftrag gegeben. Aufgrund der langjährigen Zulieferung der uns bekannten Daten, haben uns die Ergebnisse der ForuM-Studie zwar nicht überrascht, diese sind in ihrem Ausmaß aber nach wie vor bedrückend und beschämend. Denn wir wissen, dass Übergriffe, Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt in unserer Kirche vorgekommen sind und immer noch vorkommen.

Die EKD wird zusammen mit dem Beteiligungsforum* an dieser Studie weiterarbeiten. Auf der Ebene der Landeskirche bauen wir inzwischen auf Strukturen auf, die sich schon seit einigen Jahren bewährt haben, wie z.B. die Unabhängige Kommission, Schutzprozesse, das Betroffenenforum und die Anerkennungsleistungen.

Jetzt kommt es darauf an, die ergriffenen Maßnahmen zu stärken und weiterzuentwickeln. Die unabhängige Meldestelle wird im Frühjahr 2024 etabliert. Die Schulungen für Prävention und Intervention werden weiter durchgeführt. Ein E-Learning-Modul ist bereits an den Start gegangen.

Gleichzeitig geht es darum, an unserer Haltung zu arbeiten. Reaktionen wie „Das gibt es bei uns nicht“ oder „Wir kennen uns doch“ sind ein Einfallstor für Täter und ihre manipulativen Strategien. Umgekehrt bedeutet das: Wir müssen Sprache und Worte finden, Grenzen deutlich markieren und so ein Klima schaffen, in dem grenzverletzendes Reden und Tun offen angesprochen und gehört werden.

Klare Abläufe und standardisierte Verfahren sowie eine Protokollierung der einzelnen Schritte verhelfen zu Transparenz und zeigen Betroffenen, dass ihre Hinweise und Schilderungen ernstgenommen werden.

Wir werden die vom Beteiligungsforum erarbeiteten Standards für die Anerkennungsleistungen übernehmen und auf eine EKD-einheitliche Erfassung von Vorfällen drängen. Die Arbeiten gehen in den regionalen Aufarbeitungsstudien weiter.

Wir befürworten die Errichtung einer Ombuds-Stelle auf der EKD-Ebene und unterstützen die Erarbeitung einheitlicher Standards und Konzepte mit Blick auf Prävention, Intervention und Aufarbeitung innerhalb der Gliedkirchen der EKD. Darüber hinaus fordern wir die Einrichtung einer Aufarbeitungs-Kommission des Bundes und dass die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen durch den Gesetzgeber geschaffen werden.


Foto: Gottfried Stoppel

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Synodalpräsidentin Sabine Foth verlas im Anschluss an den Bericht eine gemeinsame Erklärung von Oberkirchenrat und Landessynode „Nach der ForuM-Studie“: „Wir befürworten die Errichtung einer Ombuds-Stelle auf der EKD-Ebene und unterstützen die Erarbeitung einheitlicher Standards und Konzepte mit Blick auf Prävention, Intervention und Aufarbeitung innerhalb der Gliedkirchen der EKD. Darüber hinaus fordern wir die Einrichtung einer Aufarbeitungs-Kommission des Bundes und dass die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen durch den Gesetzgeber geschaffen werden.“

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Wie junge Menschen zum Glauben finden

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Wie finden Menschen zum Glauben - Konversionsprozesse analog und digital

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Dr. Patrick Todjeras (Leiter des Werks für Evangelisation und Gemeindeaufbau der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich) sprach in seinem Vortrag über die Entwicklung der Religiosität junger Menschen anlässlich der digitalen Welt

In einer Zeit, in der digitale Medien wie Instagram die Lebenswelten junger Menschen prägen, stellt sich die Frage: Wie finden sie in einer sich rasch wandelnden Welt zum Glauben? Todjeras warf einen Blick auf theologische und religionspsychologische Aspekte dieses Themas. Er ging auf die Veränderung der menschlichen Wahrnehmung, Kommunikation und Koordination ein und erläuterte die vielschichtige Suche junger Menschen nach Sinn. Hier spielen verschiedene sozio-kulturelle Faktoren, wie Kontakt/Begegnung mit Alternativen und Interaktion eine große Rolle. Laut einer Studie zu Social Media und Glaube gaben 56 % der Befragten an, dass sie durch die Inhalte auf Instagram eine Veränderung in ihrem Glauben erlebt haben oder zum Glauben gefunden haben. Wie soll die Kirche darauf reagieren, um junge Menschen anzusprechen und zu begleiten? Die Kirche solle digital präsent sein, authentische und verbindliche Gemeinschaften fördern und flexible Formen der Verkündigung entwickeln, so Todjeras. Es bleibe eine Aufgabe, junge Menschen auf dem Weg zum mündigen Christsein und in ihrer Spiritualität dort zu begleiten, wo sie unterwegs sind.

Den Volltext des Vortrags finden Sie als PDF auf elk-wue.de.


Foto: Gottfried Stoppel

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Junge Menschen, Glaube und Kirche

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Prof. Dr. Wolfgang Ilg von der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg sprach in seinem Vortrag über Erkenntnisse und Folgerungen aus empirischen Studien für die Konfi-Zeit und das Jugendalter.

Ilg beleuchtete in seinem Vortrag die Glaubensentwicklung von Jugendlichen im Kontext der Konfirmation und welche Bedeutung diese für die religiöse Sozialisation hat. Studien zeigen, dass diese Phase und die Konfirmation einen entscheidenden Einfluss auf den Glauben junger Menschen, auf ihre religiöse Überzeugung haben. Eine zentrale Rolle in diesem Prozess spielen insbesondere Beziehungen, die ihre religiöse Entwicklung beeinflussen und die Glaubensüberzeugungen prägen. Jugendliche suchen Orientierung und Identität, und dabei spielen die Beziehungen zu Eltern, Peergroups und kirchlichen Gemeinschaften eine wichtige Rolle. Kirchengemeinden sollen relevante und ansprechende Programme anbieten, um Jugendliche zu erreichen und zu engagieren. Dabei sollten innovative Ansätze und zeitgemäße Methoden genutzt werden, um die kirchlichen Angebote für Jugendliche nachhaltig und relevant zu machen. Gleichzeitig müssen traditionelle Methoden überdacht und den Bedürfnissen und Interessen junger Menschen angepasst werden. Dies erfordert den Mut, neue Wege zu gehen.

Den Volltext des Vortrags finden Sie als PDF auf elk-wue.de.


Foto: Gottfried Stoppel

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Die württembergische Landessynode hat sich bei ihrer Frühjahrstagung in einem Schwerpunkthalbtag damit befasst, wie junge Menschen Glauben erleben. In diesem Video zieht Yasna Crüsemann, Vorsitzende des Synodalen Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung, eine Bilanz des Halbtags.

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Grundlage für Doppelhaushalt beschlossen

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Bericht des Oberkirchenrats: Eckwerte zur mittelfristigen Finanzplanung 2024-2028

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Dr. Jörg Antoine, kommissarischer Leiter des Finanzdezernats, legte für den Oberkirchenrat die aktualisierte Eckwerteplanung als mittelfristige Planung von 2024 bis 2028 vor. Sie bildet die Grundlage für die Planung des Doppelhaushalts der Jahre 2025 und 2026. In seinem Bericht unterschied Antoine den landeskirchlichen Haushalt im engeren Sinne und die Planung für die Kirchengemeinden. Kirchensteuer- und Kostenentwicklung seien für beide unterschiedlich stark herausfordernd.

Landeskirchlicher Haushalt im engeren Sinne

Antoine erläuterte, wie es zum erforderlichen Einsparbedarf von jährlich 129 Mio. Euro für den nächsten Doppelhaushalt komme – dieser Betrag sei nötig, um wieder zu einer konsolidierten Haushaltssituation zu gelangen. Der Betrag setze sich aus der Versorgungsdeckungsstrategie und überwiegend aus einer deutlichen allgemeinen Verschlechterung der Situation gegenüber 2022 zusammen. Die letzte Eckwerteplanung sei von einem jährlichen Zuführungsbeitrag von rund 55 Mio. Euro ausgegangen, der jedoch nicht ausreiche, es seien 103,5 Mio. Euro erforderlich. Als Gründe für die verschlechterte Haushaltssituation nannte der Finanzdezernent:
  • Die Kirchensteuerentwicklung: Diese sei zu optimistisch gewesen, allein im Jahr 2023 habe sich eine Differenz von 38 Mio. Euro ergeben. Gründe hierfür seien der massive Kirchenmitgliederrückgang, die allgemeine konjunkturelle Flaute, und die Zahlung von nicht lohnsteuerwirksamen Inflationsausgleichsprämien und Verzögerung von Lohnsteigerung.
  • Die Rücklagenentnahme: Bereits die Haushalte 2023 und 2024 seien nur durch Entnahmen geschlossen worden. Rechnerisch seien die Zuführungen an kirchliche Versorgungsstiftungen hinzugekommen.
  • Die Preis- und Lohninflation in den Jahren 2022 und 2023, und in der Folge Tarifsteigerungen. Diese erhöhten auch den Rückstellungsbedarf.
Vorgehen
Um die Einsparung von 129 Mio. Euro auch im Sinne sozialverträglicher Lösungen zu realisieren, schlug der Finanzdezernent Kürzungsschritte von jeweils 25 Prozent vor. Für die kommenden vier Jahre ergebe sich somit ein zusätzlicher Einsparbedarf von jeweils ca. 32 Mio. Euro. Erst 2028 sei der Haushalt wieder ausgeglichen. Die Ergebnisrücklage müsse hierfür weiter angegriffen werden, und werde somit bis 2027 auf ca. 40 Mio. Euro zurückgehen. In den kommenden Wochen würden mögliche Einsparungen im Sonderausschuss der Synode und im Finanzausschuss zu führen sein. Antoine appellierte hierzu an die Verantwortung, für die Landeskirche finanziell nachhaltig zu wirtschaften.

Haushalt der Kirchengemeinden

Für die Kirchengemeinden stelle sich die Planung etwas weniger dramatisch dar. Der ordentliche Verteilbetrag werde in den beiden kommenden Jahren um 0,6 Prozent gesteigert. Der Sonderbeitrag entfalle angesichts des Kirchensteuerrückgangs. Die Zuführungen zum Ausgleichsstock seien berücksichtigt, neben der Regelzuweisung auch die Mittel für die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes und die Förderung von KiTa-Gruppen. Die Ausgleichsrücklage könne bis 2028 wieder auf das Niveau von 2023, ca. 300 Mio. Euro, gebracht werden. Somit könnten die Kirchengemeinden ihren Aufgaben nachgehen und Schwankungen aufgefangen werden. Bezüglich der Versorgungslasten stünden dem Kapital in der Versorgungsstiftung von knapp 400 Mio. Euro Verpflichtungen von ca. 80 Mio. Euro gegenüber. Antoine bat abschließend um die Zustimmung zur vorgelegten Eckwerteplanung.
 
Bild: Gottfried Stoppel
 
 
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Bericht des Finanzausschusses

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Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, betonte die veränderte Situation gegenüber der Prognose im Jahr 2023. Der Ausschuss empfehle einstimmig die Zustimmung zur Planung.

Der Vorsitzende des Finanzausschusses appellierte, angesichts der kommenden Herausforderungen ein Signal der Geschlossenheit auszusenden. Der Finanzausschuss habe die Eckwerte ausführlich beraten, und empfehle der Landessynode einstimmig die Beschlussfassung.

Verbindung zu Kirchenmitgliedern stärken

Hinsichtlich der Gründe für die weiter nach unten korrigierte Kirchensteuerprognose ging er auf den deutlich angestiegenen Mitgliederverlust ein. Grund der Austritte seien bei vielen die gestiegenen Lebenshaltungskosten, aber auch Enttäuschung. Die längst bekannte Frage laute also, wie die Kirche die Verbindung zu ihren Mitgliedern stärken könne. Darauf gebe es keine schnellen Antworten, aber man müsse sich fragen, ob alles Mögliche getan werde; er verwies auf die Tauffeste 2023 – es brauche mehr solche konzertierten Aktionen.

Einsparziele erreichen

Für den Ergebnishaushalt würden die verminderten Erträge den steigenden Aufwendungen gegenübergestellt; der 2024 wirksame Fehlbetrag müsse aus der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Insgesamt würden in drei Jahren 43 Prozent der Rücklagen aufgebraucht.Es gehe nicht um Schuldzuweisungen, so Tobias Geiger, sondern von der Zunahme der Kirchenaustritte seien alle überrascht worden. Jetzt gelte es, die richtigen Entscheidungen zu treffen, um die Landeskirche nachhaltig finanziell aufzustellen, angesichts des gewaltigen Einsparbedarfs von 129 Mio. Euro. Die große Herausforderung bestehe darin, in den beiden kommenden Doppelhaushalten die vorgegebenen Einsparziele zu erreichen. Wo genau gespart werden solle, müsse in den kommenden Monaten erarbeitet werden. Dazu habe der Sonderausschuss das Kollegium gebeten, ein Verfahren vorzuschlagen, in dem die Synode in den Sparprozess einbezogen, und nicht im Herbst vor vollendete Tatsachen gestellt werde. Er bat die Synode im Gegenzug, nicht schon jetzt in die Kürzungsdebatte einzusteigen

Planung für die Kirchengemeinden

Zu den Vorwegabzügen merkte Tobias Geiger an, dass diese kritisch zu markieren seien. Zwar komme diese Arbeit den Kirchengemeinden zugute, aber die Mittel fehlten für die Arbeit vor Ort. 2024 seien 40 Prozent des Kirchensteueranteils der Gemeinden und Bezirke vorab verplant; diese Entwicklung dürfe sich nicht fortsetzen. Der Finanzausschuss habe über den fehlenden Verteilbetrag für die kommenden Jahre diskutiert, jedoch mehrheitlich entschieden, dass angesichts des hohen Einspardrucks auf Seiten der Landeskirche die Kirchengemeinden und -bezirke nicht bessergestellt werden sollten. Der Vorsitzende des Finanzausschusses betonte, dass der Ausschuss der Landessynode einstimmig die Beschlussfassung des Antrags 09/24 empfehle.  


Bild: Gottfried Stoppel
 
 
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Votum des Gesprächskreises Lebendige Gemeinde, gehalten von Michael Schneider

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Sehr geehrte Präsidentin, hohe Synode, ich habe Ihnen passend zur Passionszeit ein Bild von Otto Dix mitgebracht. Da Sie alle theologisch gebildet sind, erkennen Sie die Szene sofort. Kein Strauch, kein Baum, keine Blume: Gethsemane. Jesus wird menschlich, verzweifelt und verletzlich dargestellt. Er wendet sich an Gott, und kein anderer Mensch ist da, der ihm beisteht. Und im Hintergrund erhebt sich ein mächtiger Dämon, der seine Flügel ausbreitet. Der Dämon der Kirchenaustritte, maroden Gebäude und schwächelnder Finanzkraft, Lohnsteigerungen und Versorgungsdeckungslücken und der Hoffnungslosigkeit.  Als ich mir überlegt habe, was ich zur Eckwerteplanung sagen soll, habe ich meine Gesprächskreisvoten der letzten 10 Jahre durchgeschaut und könnte heute jedes wieder halten. Fast wie der Hirtenjunge, der immer ruft: Der Wolf kommt, wie ein Dämon erhebt er sich über den Schafen, aber die Rufe verhallten. Einsamer Rufer war Dr. Martin Kastrup, der genau diese Fabel vom Hirtenjungen und Wolf bereits vor 12 Jahren bei seiner Haushaltrede als Metapher verwendet hat …und zwar im Blick auf die Versorgungslücke. Die Entwicklungen kommen nicht überraschend, sie sind seit Jahren bekannt. Der vorgeschlagene Mittelweg, und sogar ein mögliches Verzehren des Stiftungsvermögens, um die Kosten zu dämpfen, hilft uns nicht dauerhaft und stellt uns trotzdem vor die Herausforderung, unglaublich große Summen dauerhaft einzusparen zu müssen. Mit linearen Kürzungen wird das nicht mehr möglich sein, wenn wir nicht unsere ganze Arbeit infrage stellen wollen. Wir scheuen seit Jahren die Diskussion, um Prioritäten und Posterioritäten ehrlich zu führen. Wir müssen uns ehrlich fragen: Welche Arbeitsbereiche finden nicht mehr statt, wenn wir sie nicht mehr anbieten? Und welche Arbeitsbereiche haben wir stellvertretend für die Kommunen oder den Staat übernommen und werden weiter in der Gesellschaft gelebt werden, auch unter einer anderen Trägerschaft. Das ist beispielsweise eine Möglichkeit, Prioritäten zu benennen. Wir brauchen jetzt den Mut und die Kraft, die Besonnenheit und trotzdem noch Liebe, um unter großen Schmerzen manches, was seine Zeit hatte, zu lassen. „Immer wenn ein Christ in der Welt wirkt, ist das Verkündigung.“ Mit diesem Argument werden wir nie zu einer Priorisierung gelangen – weil einfach alles wichtig ist. Aber bedenken Sie, hohe Synode, erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstand die Struktur einer möglichst selbstständigen Gemeinde als Reaktion auf gesellschaftlichen Veränderungen, in diesem Fall die Industrialisierung, Gemeindehäuser gibt es auch erst seit Anfang des 20. Jahrhunderts, mit einem Bauboom in den 60er und 70er Jahren. Vor 100 Jahren gab es noch kein Evangelisches Tagungshaus (Bad Boll 1945), keine Diakonisches Werk (1957), keine Diakonischen Bezirksstellen, kein Dimoe (Dienst für Mission, Ökumene und Entwicklung) (1968), keinen KDA (Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt), die Liste ist sehr lang … die Kirche hat auf die Herausforderungen, die ihr gestellt war, reagiert und in den letzten 70 Jahren immer mehr Aufgabenfelder aufgebaut, oder sie wurden ihr zugetragen. Viele Einrichtungen und Werke, die denken, sie seien unverzichtbar für eine kirchliche Daseinsgewissheit, hat es die längste Zeit der Kirche nicht gegeben. Jetzt stehen wir vor neuen Herausforderungen und müssen auch wieder darauf reagieren. Wir von der Lebendigen Gemeinde sagen klar, die Kernaufgabe der Kirche ist Evangelium verkünden und christliche Gemeinschaft zu fördern. „Jugend zählt“, sagen wir auf dieser Synode. Setzen wir eine Priorität in einem Handlungsfeld, dann geht ein anderes nicht mehr. Das ist eine einfache Rechnung. Entweder ich gehe mit den Einnahmen hoch oder mit den Ausgaben runter. Und noch ein Kalenderspruch: Man kann das Geld nur einmal ausgeben. Wenn eine (hochkarätige) Arbeitsgruppe ein Einsparpotenzial von knapp einer Million ausfindig macht, wir aber 32,3 Millionen ansteigend einsparen müssen, (genau genommen sind es ja, Versorgungslücke + Haushaltslücke gemeinsam, 129 Mio. Einsparbedarf) dann reicht das nicht! Es genügt nicht ein bisschen da und ein bisschen da (Wir können ja froh sein, dass wir in den fetten Jahren genug in die Ausgleichsrücklage zugeführt haben). Die Ergebnisrücklage wird – wie wir gehört haben – ohne Einsparungen im Jahr 2026 leer sein. Und die Kirchensteuereinnahmen werden nicht plötzlich wieder sprudeln. Der Wolf ist jetzt da. (Entschuldigen Sie, wenn ich da emotional werde, aber das Wort Generationengerechtigkeit und finanzieller Spielraum zukünftiger Kirche, ist heute bereits mehrfach gefallen.) Wir müssen uns verschlanken und mutig die nötigen Schritte angehen. Verantwortung hat auch etwas mit Mut zu tun, sich nicht von der Furcht überwältigen zu lassen. Wir von der Lebendigen Gemeinde sind der Meinung, die Kirche der Zukunft ist eine predigende und seelsorgende Kirche, weil sie damit einen entscheidenden Beitrag für die Gesellschaft leisten kann, in der Vertrauen in Institutionen zunehmend verloren geht. Vertrauen ist unser Thema, es ist das Thema christlicher Daseinsgewissheit, wir vertrauen auf Gottes Gegenwart auch in diesen herausfordernden Zeiten und wollen dieses Vertrauen weitergeben. Zum Schluss möchte ich auch als Mitglied des Finanzausschusses und im Namen der Lebendigen Gemeinde Ihnen, Herrn Antoine, danken, dass sie in dieser schwierigen Zeit, ihre Arbeitskraft verwendet haben, um uns im Süden bei den aktuellen Herausforderungen zu helfen, unser Dank geht aber auch an Fabian Peters und das ganze Finanzdezernat, die gewissenhaft und realistisch das Zahlenwerk für uns verwalten.  Das Bild von Otto Dix habe ich nicht ohne Grund gewählt. Der Wolf ist nun da und erhebt sich wie ein Dämon …und trotzdem ist die Szene auch ein Hoffnungsbild, das den Blick nun nach vorne richtet. Bei der aktuellen Lage der institutionalisierten Kirche brauchen wir Hoffnungsbilder und Vertrauen, „nicht wie ich will, sondern wie du willst.“ Inmitten der Finsternis des Gartens, keimt in Jesus Gebet bereits der Samen, der an Ostern zur Blüte wird. Mitten in der Finsternis, dürfen wir mit Jesus vertrauen, dass Gott auch in allen Schwierigkeiten bei seiner Kirche ist und bleiben wird, dass Zuversicht und Hoffnung stärker sind, als all die Mächte der Finsternis, die uns versuchen niederzudrücken, ja, dass Gott seine Kirche erhält und in ihr seine Gemeinde sammeln will.  Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Bild: Gottfried Stoppel

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Votum des Gesprächskreises Offene Kirche, gehalten von Eckart Schulz-Berg

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Landesbischof, hochgeschätzte Mitsynodale, Sie alle wissen vermutlich, was eine Großwetterlage ist – ein Luftdrucksystem über einem sehr großen Gebiet. Eine solche Großwetterlage kann sich verändern und das kann zu großen Problemen führen, wenn diese Veränderung multifaktoriell ist. Dann ist meist ein entschiedenes, aber nicht panisches Handeln nötig. Das Glück dabei ist, dass jede akute Wetterlage sich dann auch neu strukturiert und sich das System neu stabilisiert. Ich habe den Eindruck, dass wir gerade vor einer solchen Veränderung der Großwetterlage für uns als Landeskirche stehen. Sehr viele verschiedene Faktoren kommen zusammen und verlangen, dass wir handeln.
  • Wir stehen vor einer enorm großen demografischen Veränderung, die jetzt beginnt, Auswirkungen zu haben.
  • Die Konjunktur ist nicht zum Besten und wir erleben einen nicht unerheblichen Rückgang der Kirchensteuer im Lohnsteuersektor.
  • Wir erleben eine wie schon lange nicht mehr dagewesene Teuerungsrate.
  • Wir haben mit extrem hohen Tarifabschlüssen zu rechnen, die allgemein schon eine große Herausforderung sind, die sich aber besonders in den Pensionsverpflichtungen auf viele, viele Folgejahre auswirken.
  • Wir haben eine Versorgungslücke, die wir jetzt schließen müssten.
  • Wir beobachten eine Mentalitätsveränderung im Bereich der jüngeren Menschen – die Zahl der Taufunentschlossenen nimmt stark zu.
Wir stehen vor der Notwendigkeit, jetzt zu handeln, weil das seitherige System die enormen Verpflichtungen so nicht abdecken kann. Im neuen Eckwerteplan sind die Plandaten für 2025ff. aufgeführt. Das erste, erfreuliche ist, dass die Gemeindefinanzen, also die Gelder, die im Haushaltsgesetz an die Gemeinden ausgeschüttet werden, einigermaßen stabil bleiben. Wir können durch Ausgleich aus den Rücklagen die Kirchensteuerverteilung in die Gemeinden um 0,6 % erhöhen, was allerdings bei weitem nicht die Inflation ausgleicht. Das ist für die Kirchengemeinden eine riesige Herausforderung. Aber wir haben hier wenigstens kein Minus vor der Zahl. Ganz anders sieht es bei den Finanzen der Landeskirche aus. Hier schlagen vor allem die Gehälter und Versorgungsverpflichtungen so stark zu Buche, dass wir im Moment dort bei den Eckwerten eine -15 % stehen haben. Die Umstände haben Herr Dr. Antoine und Herr Geiger erläutert. Ich denke, die Berechnungen müssen wir so ernst nehmen. Aber wir müssen uns um den Weg dorthin Gedanken machen. Es geht vor allem um Rückstellungen für die Leistungen, die wir unseren Mitarbeitenden in ihrer Versorgung schulden. Das heißt, wir können für die Pensionen nicht auf die Rentenkassen der Versicherer zurückgreifen, sondern müssen als Landeskirche selbst die erforderlichen Beträge zurücklegen. Hier sieht die Planung des Oberkirchenrats vor, in vier Jahren durch enorme Sparanstrengungen jährlich 103,5 Millionen zurückzulegen. Die Einschnitte in die inhaltliche Arbeit der Landeskirche werden enorm sein, denn bei vielen allgemeine Verwaltungsvollzügen können wir gar nicht sparen. Es wird also an die theologische, diakonische, soziale und gesellschaftliche Arbeit gehen, an die Bildung, an die innovativen Projekte, an die Tagungshäuser. Da sind die Einschnitte, die zu erwarten sind, gravierend. Ich denke, es ist klar, dass wir massiv Gelder in die Versorgung stecken müssen, das sind Rechtsverpflichtungen. Aber die Frage ist, wie und wo wir sparen, in welcher Aufteilung auf verschiedene Kostenstellen wir sparen und besonders auch, in welchem Zeitraum wir einsparen. Da werden wir multifaktoriell denken müssen. Und da müssen wir in den Ausschüssen jetzt ran. Wir müssen die verschiedenen Vorschläge diskutieren. Für die Offene Kirche ist es sehr wichtig, dass wir uns nicht aus der gesellschaftsrelevanten Arbeit zurückziehen. Gerade die KMU (Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung) zeigt, dass wir im Bereich gesellschaftlichen Engagements große Anerkennung finden. Ebenso im Bereich der Kultur. Das ist vielen Menschen wichtig, und die dürfen wir nicht verlieren. Eine Kirche, die sich nur noch um sich selbst dreht, und die nur ihren Inner Circle bedient, halten wir für den komplett falschen Weg. Wir müssen gesellschaftlich aktiv und sichtbar bleiben. Gerade um der Menschen willen. Und auch um der demokratischen Kräfte in unserem Lande willen, die eine aktive, vitale und gesellschaftswirksame Kirche wünschen und vielleicht sogar brauchen. Wir haben eine große Anfrage, an den Zeitraum, in dem nun die fehlenden Rücklagen aufgebaut werden sollen. In der Planung sind vier Jahre mit enormen Kraftanstrengungen vorgeschlagen. Da wird aber vieles eingehen und absterben, weil es nicht mehr finanziert wird. Wir als Offene Kirche könnten uns einen längeren Ansparweg vorstellen, der einen viel langsameren Abbau von kirchlichen Aktivitäten bedeuten würde. Man könnte den Ansparzeitraum strecken und zu einer sanfteren Kurve kommen, die am Ende dasselbe Ergebnis hat, aber jetzt nicht auf so radikale Weise einschlägt. Die Idee ist, in einem Rechenbeispiel bis 2052 eine deutlich geringere jährliche Belastung von beginnend bei rund 63 Mio. bis schließlich rund 7 Mio. jährlich zu haben, das wäre etwa eine Halbierung der Minuseckwerte. Das ist ein neuer Gedankenweg, der bei uns jetzt aufgekommen ist und den wir nun rechnen sollten. Varianten zu dieser Berechnung mit unterschiedlichen Zeiträumen sind möglich. Der Synodale Plümicke wird das in seinem Beitrag gleich vorstellen. Bei einer Veränderung der Großwetterlage müssen wir handeln, aber nicht hektisch und panisch, sondern überlegt und engagiert. Dazu dient unser Alternativvorschlag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


Bild: Gottfried Stoppel

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Votum Evangelium und Kirche, gehalten von Jörg Schaal

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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, in dieser Synode schauen wir auf die Eckwerte zur mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2028 und der Versorgungsdeckungsstrategie der Landeskirche. Vielen Dank an alle, die uns die Zahlen genau aufschlüsseln und zur Verfügung stellen. Obwohl wir Berechnungen durch Experten vornehmen lassen, kann keiner in die Glaskugel schauen und das richtige Ergebnis deuten. Viele Faktoren kommen zusammen; so ist der Blick nach vorne sehr wichtig, sonst könnten wir keinen Haushaltsplan bzw. keinen Doppelhaushalt planen. Und die verschiedenen Parameter verändern sich schneller, als uns manchmal lieb ist. Ich nenne hier nur ein paar Stichworte wie Inflation bzw. Inflationszahlungen, Lohnsteigerungen und Zuführungen an die kirchlichen Versorgungsstiftungen. Wir Christen sind häufig optimistisch veranlagt, ich auch, aber die Einnahmen und Ausgaben haben sich deutlicher verändert als in den letzten Jahren. Und aus den Rücklagen können wir in der Zukunft nicht immer zurückgreifen. Klar ist, Rücklagen aller Art sind für nicht so gute Jahre sehr geschickt, wenn man etwas herausnehmen kann – es muss aber auch genügend drin sein. Dies ist „ein“ Grund, warum zurzeit viele Veränderungen in der kirchlichen Landschaft in relativ kurzer Zeit auf den Weg gebracht werden und der ein oder andere sich über die für kirchliche Verhältnisse „schnelle“ Vorgehensweise wundert und sie sich nicht mehr mitgenommen fühlen. Aber wir können den Kopf nicht in den Sand stecken und „nur“ hoffen. Handeln ist gefragt und Veränderungen anzunehmen, auch wenn es uns nicht immer gefällt. Wenn Menschen, die schon lange bei der Kirche beschäftigt sind oder in kirchlichen Gremien mitarbeiten, mir erzählen, z. B. vor 20 Jahren habe die Kirche schon über die schlechte finanzielle Situation geklagt – in den nächsten Jahren werden wir es tatsächlich deutlich spüren. Man redet nicht nur über finanzielle Veränderungen, sie werden jetzt auch umgesetzt, das merkt jeder, der sich für die Evangelische Landeskirche in Württemberg interessiert. Und gegenseitige Schuldzuweisungen, was wir schon in den letzten Jahren hätten machen können, bringen uns nicht weiter. Gemeinsam handeln ist gefragt, egal in welchem kirchlichen Milieu man unterwegs ist. Auch wenn jeder wahrscheinlich einen anderen Lösungsansatz hat. Und das ist gut demokratisch. Unsere Experten geben uns Empfehlungen mit – entscheiden muss jeder hier im Gremium für sich und für das Wohl unserer Kirche und unserer kirchlichen Angestellten bzw. der Pfarrerinnen und Pfarrer. Keiner soll Ängste haben, dass er bis zu seinem Lebensende nicht „versorgt“ wird. Wir müssen uns die Frage stellen, ob wir jede Pensionenerhöhung, ähnlich wie bei den staatlichen Beamtinnen und Beamten, übernehmen sollen. Oder ob wir nicht, wie oft bei „Kirchens“, einen eigenen Weg gehen. Erhöhung ja, aber nur z. B. Zweidrittel oder die Hälfte des vorgeschlagenen. Das findet Evangelium und Kirche vertretbar. Und die Versorgungsdeckungslücke fließt in die Eckwerte der mittelfristigen Finanzplanung selbstverständlich mit ein. Eine Streckung der Lücken in allen Bereichen kann Evangelium und Kirche nicht befürworten. Jetzt ist der Druck groß genug, um zu handeln. Sonst werden die Rücklagen noch geringer und wenn noch etwas Unverhofftes kommt, stehen wir nicht gut da. Mit den Worten meiner Vorredner möchte ich mein Votum schließen. Palmesel und Pfingstochsen sollten, obwohl sie schon spät dran sind, gemeinsam ihre Kraft einsetzen, dass nicht nur die 93-jährige Pfarrfrau versorgt wird, sondern die Kirche in ihren wichtigen Aufgaben weitermachen kann – nur eben anders. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Bild: Gottfried Stoppel

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Votum des Gesprächskreises Kirche für morgen, gehalten von Reiner Klotz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Mitstreiter in der Synode, zunächst herzlichen Dank an Dezernat 7 für die Vorlage der Eckwerte. Die Eckwerte wurden, wie in der Vergangenheit, gründlich und gewissenhaft geplant und berechnet, diesmal allerdings unter dem wesentlichen Eindruck der bilanziellen Vermögensdarstellung der ersten doppischen Jahresabschlüsse 2021 und 2022. Die Eckwerte sind für Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und die Landeskirche ein gutes Werkzeug zur finanziellen Planung.
In diesem Jahr haben Sie vor, in die Eckwerte der Landeskirche einen Plan einzuarbeiten, der die Versorgung unserer Pfarrerinnen und Pfarrer /Beamtinnen und Beamten zum Ziel hat. Jetzt ist die Diskussion um die sicheren Pensionen und Renten auch bei uns extrem aufgeschlagen. Sie haben uns auf neun Seiten einen Versorgungs- und Haushaltskonsolidierungsstrategie vorgestellt, um die Versorgung abzusichern. Mir ist noch ganz schwindelig von den Zahlen und Fakten, die genannt wurden und auch ein bisschen schlecht! Und den Wahrheiten, die dabei auf den Tisch gekommen sind. Selbst als Mitglied des Finanzausschusses fühle ich mich fast ein wenig überfordert bei den ganzen Zahlen und Fakten! Haushaltskonsolidierung bezeichnet Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Lage eines Haushalts, es geht um kirchenpolitisch geleitete finanzielle Strategien, um die Schulden zu reduzieren und ein nachhaltiges Haushaltsdefizit zu erreichen, oder einen Haushaltsüberschuss zu erzielen oder, wie in unserem Fall, auch darum, die Versorgungslage unserer Pfarrerinnen und Pfarrer/Beamtinnen und Beamten zu gewährleisten. Das alles haben Sie detailliert dargestellt. Es gab sogar Stimmen, die gesagt haben, dass die Landeskirche bei den Versorgungsleistungen etwas verschlafen hat, und wir als Landeskirche in den letzten Jahren über unsere Verhältnisse gelebt haben (WER hat denn da geschlafen?). Wir müssen umsteuern. Wir müssen umsteuern – so die Vorgabe. Wir wollen nicht Belastungen, Schulden und ungelöste Aufgaben an die nächste Generation weitergeben. Sondern eine solide Haushaltsstrategie auf den Weg bringen. Sehr schöne Idee und eine große Herausforderung, die zu den anderen Herausforderungen, die wir als Landeskirche im Moment haben, noch hinzukommt. Alle wichtigen Argumente, WARUM dies alles sein muss, wurden schon dargestellt und berichtet. Es ist klar, dass wir unseren Pfarrerinnen und Pfarrer/Beamtinnen und Beamten eine Verpflichtung gegenüber eingegangen sind und auch dazu stehen müssen. Das ist auch uns von Kirche für morgen klar und wichtig. Wir unterstützen das Vorhaben einer Strategie! Nur – wir haben große Bauchschmerzen, ob der mittlere Weg, den Sie jetzt vorschlagen, der richtige ist, bzw. ob wir diesen Weg nicht noch etwas mehr besprechen und planen sollten (Ideen für neue Wege/Abkürzungen/Erfahrungen). Bei uns sind Fragen aufgetaucht, auf die wir gerne ausgiebig erläutert hätten und diskutieren möchten, um zu einem guten Ziel und eine nachhaltige Konsolidierung zu kommen. Fragen:
  • Ist der Weg, ein Finanzvermögen (Pension-Sparbüchse) aufzubauen, der richtige (Opa hat immer gesagt „dann wars Geld he“)
  • Muss eine so hohe prozentuale Abdeckung sein? Wenn wir ein oder zwei Prozent weniger einsetzen, macht das schon bei diesen Summen Millionen aus, die wieder für andere wichtige kirchliche Aufgaben und Inhalte frei wären.
  • Gibt es noch weitere Stellschrauben, an denen gedreht werden kann, um die Belastung zu verringern?
    Bsp.: Müssen die württembergischen kirchlichen Pensionen an die staatlichen Pensionen und deren Anstieg angepasst sein / muss Württemberg mit den höchsten Pensionen bezahlen / usw.
    Welche Möglichkeiten gibt es und warum wagen wir uns da nicht ran? Wir von Kirche für morgen denken z. B.an die Anstellung von Pfarrerinnen und Pfarrern auf Angestelltenbasis – auch wenn dies in den ersten Jahren keine Entlastung bringen mag, so doch in der Zukunft! Vielleicht müssen wir mal den Einstieg zum Ausstieg der Beamtenanstellung wagen.
  • Ist alles richtig bilanziert? Wie werden unserer Stiftungen bewertet und einbezogen?
  • Werden wir als Landeskirche für die nächsten fünf bis zehn Jahre nicht handlungsunfähig, wenn wir so einen hohen Prozentsatz unserer Kirchensteuern für den Aufbau einer Finanzrücklage verwenden? Wird es nicht zu einem Aufrechnen von Diensten/Projekten vs. Pensionen kommen?
Wir haben einen Transformationsprozess als Landeskirche vor uns und das nicht nur bei den Pensionslasten. Diesen Prozess müssen wir angehen und den bekommen wir nicht umsonst. Fragen über Fragen, die unserer Meinung noch nicht alle beantwortet sind und noch weiter besprochen werden sollten. Die heutige Einbringung und das Besprechen im Finanzausschuss sehe ich als Startschuss für einen Konsolidierungsprozess. Um als Landeskirche, Landessynode nicht handlungsunfähig zu werden und diesen Weg zu vertiefen, habe ich im Finanzausschuss eine 2. Meinung beantragt und hoffe, dass wir auch noch weiter Meinungen/ Aussagen von Experten und weitere Expertisen bekommen, die uns helfen, eine gute Strategie, einen guten Weg zu finden. Nicht nur als Finanzausschuss, sondern als Gesamtsynode! Auch wenn manche aus dem Oberkirchenrat lieber gestern als morgen das Geld in die Pensionssparbüchse überwiesen hätten. Bei so großen Summen und Bindungen kann ich nicht innerhalb von zwei Stunden Beratung entscheiden. Ich wiederhole es noch einmal – wir von Kirche für morgen sind uns der Verantwortung gegenüber unseren Pfarrerinnen und Pfarrer/Kirchen – Beamtinnen und Beamten bewusst, aber genauso wollen wir aber eine handlungsfähige Kirche für heute und morgen haben, die auf einem guten Weg nach morgen sein kann, für unsere Kinder und Enkel. Wir wollen sorgsam mit den uns anvertrauen Geldern umgehen und noch Spielraum für Innovationen, neue Aufbrüche und einen Transformationsprozess haben! Wie entwickeln wir uns weiter – wir werden wahrscheinlich zu einer Ehrenamtskirche werden – wie gestalten und finanzieren wir diesen Prozess, welche finanziellen Ressourcen haben wir noch dafür?„Wir müssen umsteuern!“ – lassen Sie uns zusammen beraten, wohin und wie, und nicht mit einem weiter so, weitermachen!


Bild: Gottfried Stoppel

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Aussprache zur Versorgungsdeckungsstrategie und zur Eckwerteplanung

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Die Aussprache zu TOP 2 und TOP 3 widmete sich der Frage, in welchem Zeitraum und ob überhaupt Rücklagen für die Versorgung von Pensionären gewährleistet werden sollten. Daneben stellten einige Synodale Überlegungen an, an welcher Stelle möglicherweise Einsparungen getroffen werden könnten, um die notwendigen Mittel für die Versorgungsrücklage aufzubringen.

Götz Kanzleiter (Ostelsheim) wies darauf hin, dass Angestellte auf dem freien Arbeitsmarkt schon jetzt mit einer längeren Arbeitszeit und einer unsicheren Höhe rechnen müssten. Er stellte infrage, ob nicht auch in kirchlichen Beschäftigungsverhältnissen über die Arbeitszeit und die Höhe der Pensionen diskutiert werden könnte. Es sei für eine Kirche, die sich an Jesus Christus orientiert, nicht angemessen, die höchsten Gehälter in der EKD (Evangelische Kirche Deutschland) zu zahlen. Thomas Stuhrmann (Abstatt) stellte ebenfalls das System der Verbeamtung zur Diskussion und bat den Oberkirchenrat darum, zu überprüfen, ob eine Anstellung von neuen Pfarramtsanwärtern in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis nicht notwendige Einsparungen einbringen könnte. Weiteres Einsparpotential sah Oliver Römisch (Ditzingen) im Abbau von Verwaltungsstrukturen. Man habe in den vergangenen Jahren in der Landeskirche an vielen Stellen gespart, aber die Struktur der regionalen Verwaltungsstellen unverändert aufrechterhalten. Er regte an, spätestens nach Ende der Verwaltungsreform zu prüfen, an welchen Stellen hier Einsparpotential bestehen könnte. 

Kritik am Vorschlag durch den Oberkirchenrat

Rainer Klotz (Steinheim) übte Kritik am Vorschlag des Oberkirchenrats durch Finanzdezernent Dr. Antoine. Er sehe zwar die Notwendigkeit, umzusteuern, frage sich aber, ob die Höhe der Einsparungen für die Versorgungsdeckung nicht zu groß bemessen sei. Er regte an, andere Stellschrauben für Einsparungen in Betracht zu ziehen, wie z. B. den Verzicht auf die Orientierung der Pensionen an staatlichen Strukturen. Auch Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) äußerte sich kritisch zum Vorschlag durch den Oberkirchenrat. Zwar gebe es keinen Zweifel an der Finanzlücke an sich, aber das vorgeschlagene Modell sehe einen Kahlschlag vor, den die Synode so nicht befürworten könne. Er stellte einen Alternativvorschlag vor, der die Einsparungen für die Versorgungsrücklage für die Pensionen auf mehr Jahre als bisher geplant verteilt und damit die Belastung für die jährlichen Haushalte reduziert. Auch Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) plädierte für ein gemäßigtes Sparen. Würde man wie vom Oberkirchenrat geplant einsparen, müssten man kirchliche Angebote so weit herunterfahren, dass Kirche völlig an Relevanz verlöre. Kai Münzing (Dettingen an der Erms) mahnte an, nicht den gleichen Fehler noch einmal zu machen, der in manchen Kirchengemeinden vor 20–25 Jahren gemacht wurde: An vielen Stellen habe man aus Überforderung ambulante kirchliche Einrichtungen privatisiert und erst später realisiert, dass dadurch ein wichtiges diakonisches Feld verloren gegangen sei. Diakonie und andere Betätigungsfelder müssten als Ausdruck der Kirche verstanden werden und verliehen der Kirche Relevanz. Auch Johannes Söhner (Herrenberg) wies darauf hin, dass die Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU) gezeigt habe, dass Arbeitsfelder wie die Diakonie wichtig für die Akzeptanz und Relevanz der Kirche in der Gesellschaft seien. Darum dürfe man sich von diesen Arbeitsfeldern nicht zu schnell verabschieden. Jörg Beurer (Heilbronn) wies schließlich darauf hin, dass es nicht unbedingt um die Relevanz der Kirche in der Gesellschaft gehe, aber kirchliche Arbeitsfelder wie Diakonie oder Flüchtlingsarbeit Verkündigung seien. Nicht mit Blick auf die KMU sollte man kirchliche Werke und Einrichtungen erhalten, sondern weil diese um des Evangeliums willen gegründet wurden.

Einsparungen um der Generationengerechtigkeit willen

Michael Schneider (Balingen) unterstützte den Vorschlag des Oberkirchenrats. Eine Verlängerung der Einsparungen für die Versorgungsleistungen sei unverantwortlich, weil es die Verantwortung auf später verschiebe. Damit künftige Generationen auch noch in der Lage seien, Kirche zu gestalten und die zur Verfügung stehenden Gelder nicht nur für Pensionen ausgeben müssten, sei es notwendig, jetzt Einsparungen zu treffen.  Auch Dr. Thomas Gerold (Bitz) und Siegfried Jahn (Schrozberg) sprachen sich dafür aus, den Aufbau der Finanzmittel für die Versorgungsleistungen nicht in die Länge zu ziehen. Auch wenn die dafür notwendigen Einsparungen nicht einfach seien, würde die Landeskirche wegen der Einsparungen nicht einfach aufhören. Jahn warb dafür, der nächsten Generation Freiheit zu ermöglichen und um der Generationengerechtigkeit willen jetzt mit den notwendigen Sparmaßnahmen zu beginnen.

Sachliche Diskussion angeregt

Der Synodale Georg Keitel (Maulbronn) mahnte, die eingebrachten Alternativvorschläge zu beachten und die Länge des Einsparungszeitraums zu diskutieren. Die Synodale Antje Fetzer-Kapolnek (Weinstadt-Beutelsbach) regte an, gemeinsam Kriterien dafür zu entwickeln, was Generationengerechtigkeit bedeutet. Rücklagenbildung allein sei keine Lösung.  

Kompromissvorschlag: Verkleinerung, nicht „Kaputtsparen“

Der Synodale und Finanzausschussvorsitzende Tobias Geiger (Nagold) bedankte sich für die Debattenbeiträge und regte an, den Vorschlag zunächst so anzunehmen, und ihn dann zu überarbeiten. Die Befürchtung des „Kaputtsparens“ sei unbegründet, es gehe um eine Verkleinerung. Mit der Annahme des Vorschlags würde Klarheit für 2025 und 2026 geschaffen; danach könnte man überlegen, ob die vom Kollegium vorgeschlagenen neun Jahre vielleicht auf 12 oder 15 Jahre erhöht werden müssten. Damit könnten in der Sommersynode die Eckwerte beschlossen werden, man könne Vergleichsberechnungen anstellen und gegebenenfalls nachjustieren. Dem Vorschlag, die Eckwerte heute zu beschließen, schlossen sich die Synodalen Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) und Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) an. 

Nachhaltige Vermögensanlagen

Oberkirchenrat Dr. Jörg Antoine unterstrich in seiner Erwiderung, dass Untergangsszenarien nicht angebracht seien. Die Landeskirche habe das Vermögen verantwortlich und sehr nachhaltig im ökologischen Sinne angelegt, zum Beispiel in erneuerbaren Energien. Bezüglich der Frage des Beamtentums merkte er an, dass die hohen Kosten nicht durch die Art des Beschäftigungsverhältnisses zustande kämen, sondern durch den Versorgungsumfang.


Bild: Gottfried Stoppel

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Beschluss

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Beschluss: Der Antrag 9/24 wurde bei drei Enthaltungen angenommen.

Bild: Gottfried Stoppel

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Versorgungsdeckungsstrategie der Landeskirche

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Bericht des Oberkirchenrats

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Oberkirchenrat Dr. Antoine: In der Vergangenheit zu wenig vorgesorgt

Der kommissarische Leiter von Dezernat 7, Dr. Jörg Antoine, hob zu Beginn des Berichts vor, in welchem Maße schon jetzt der jährliche Haushalt durch das Thema Versorgung und Beihilfe geprägt sei. Dies rühre von den Verpflichtungen her, die die Landeskirche gegenüber ihren Pfarrpersonen und Kirchenbeamten und -beamtinnen eingegangen ist. Ihnen stehen nach ihrem Dienst Pensionen zu. Bisher seien diese als Umlage aus den Besoldungen der aktiven Pfarrpersonen über den kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg an die Pensionäre ausgezahlt worden. Schon vor einigen Jahre habe man zusätzlich angefangen, eine Kapitaldeckung aufzubauen. Mit diesen 1,27 Milliarden Euro und einem zusätzlich aufgebauten Finanzvermögen der Evangelischen Versorgungsstiftung in Höhe von 990 Millionen Euro seien etwa 52 % der Verpflichtungen gegenüber pensionierten Pfarrpersonen und Kirchenbeamten gedeckt. Damit habe man, obwohl man immer noch eine finanzstarke Landeskirche sei, schlechter vorgesorgt als andere Landeskirchen.  

Weniger Kirchensteuern, weniger aktive Pfarrpersonen, mehr Pensionen

Die Lebenserwartungen von Pfarrpersonen und Pfarrwitwen sei erfreulicherweise überdurchschnittlich hoch, so Antoine. Es führe aber auch dazu, dass die Summe der Versorgungsleistungen höher angesetzt werden müsse. Der Pfarrplan 2030 sehe eine Reduzierung der Pfarrstellen auf 1200 Pfarrerinnen und Pfarrer im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis vor, während gleichzeitig die geburtenstarken Jahrgänge gleichzeitig in den Ruhestand gingen. Das führe dazu, dass eine aktive Pfarrerperson im Schnitt 1,9 Pensionäre mitfinanzieren müsste. Die Zahllast für die Versorgung der Pensionierten nehme so immer weiter zu, während die Finanzkraft weiterhin abnehme. Gleichzeitig sinken die Kirchensteuereinnahmen schneller als bisher angenommen. Diese Gemengelage führe dazu, dass der Anteil am Kirchensteuereinkommen, der für Versorgungsleistungen eingeplant werden müsste, immer mehr ansteigt. Momentan liegt dieser bei 15 % des Bruttokirchensteuereinkommens. Ohne zu handeln, würden diese Verantwortung der nächsten Generation aufgebürdet. Dies sei nicht generationengerecht und unsolidarisch, so der Finanzchef der Landeskirche.

Lösungsmodelle

Zwei mögliche Ansätze, um das Problem zu bewältigen – der Aufbau eines Stiftungsvermögen beziehungsweise die Deckung der Pensionen durch Kapital – seien nicht realistisch umsetzbar. Die dafür zu bewältigenden Summen würden die Haushalte der nächsten Jahre über die Maße belasten. Man habe darum einen Mittelweg gewählt, der einerseits weiterhin am Beitragssatz von 37% der Besoldung als Umlage für die Finanzierung der Pensionen festhält. Zur Versorgung der Pensionäre sollen andererseits zukünftig Finanzmittel zur Seite gelegt werden, um in den Jahren, in denen ein Ungleichgewicht zwischen Versorgungsempfängern und aktiven Pfarrerinnen entsteht, die Versorgungslast mitzufinanzieren. Bis 2033 würden dafür 2,4 Milliarden Euro benötigt, wovon 1,03 Milliarden Euro in den nächsten neun Jahren zusätzlich aufgebracht werden müssten. Jährlich müsse in den folgenden Jahren nun 129 Millionen Euro zur Seite gelegt werden.


Bild: Gottfried Stoppel    


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Bericht des Finanzausschusses

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Der Vorsitzende des Finanzausschusses Tobias Geiger bestätigte die Analyse des Oberkirchenrats. Die württembergische Landeskirche sei der sprichwörtliche Palmesel, der zu spät dran sein. Noch habe man aber die Chance, rechtzeitig einzulenken.

Zwar sei momentan nur etwa die Hälfte der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen sei kapitalgedeckt, so Geiger. Trotzdem sei es noch nicht zu spät zu handeln und gerade deswegen sei es wichtig, jetzt eine Strategie zu entwickeln, wie die Versorgungsverpflichtungen erfüllt werden könnten.

Strategiewechsel: Kirche nicht zum Pfarrerversorgungswerk werden lassen

Die von Finanzdezernent Antoine vorgestellten Pläne zur Versorgungsdeckung bedeuten einen Strategiewechsel, so Tobias Geiger. Bisher habe man eine Kapitaldeckung angestrebt, jetzt wolle man ein Finanzvermögen aufbauen, das in den kommenden Jahren dazu verwendet werde, den Beitragssatz für die Aktiven stabil zu halten. Man halte damit am System fest, dass zukünftige Kirchenmitglieder die Pensionen der jetzt aktiven Pfarrpersonen tragen. Mit dem geplanten Aufbau eines Finanzvermögens würden aber die künftigen Haushalte von einem Großteil der Versorgungsverpflichtungen entlastet werden. Nur so könnten auch zukünftig genügend Spielräume im Landeskirchlichen Haushalt für wichtige Inhalt gewährleistet werden und die Kirche nicht nur zum Pfarrerversorgungswerk werden.

Finanzausschuss weist auf Dringlichkeit hin

Der Finanzausschuss habe die vom Oberkirchenrat vorgeschlagene Versorgungsdeckungsstrategie beraten. Der Weg von einer vollständigen Kapitaldeckung hin zu einer Beitragssatzstabilität entspräche der Auffassung des Ausschusses von Generationengerechtigkeit, so der Vorsitzende Geiger. Dieser Schritt sei umso wichtiger, da die voraussichtliche Halbierung der Kirchenmitglieder schon 2040 eintreffen werde. Man dürfe nicht weiterhin zum sprichwörtlichen Palmesel werden und das Handeln noch weiter aufschieben. Gleichzeitig wies der Finanzausschussvorsitzende darauf hin, dass alle Berechnungen, auf denen die neue Strategie beruhe, nur Stichtagsberechnungen seien und einem dynamischen Geschehen unterlägen. Besoldungs- und Pensionserhöhungen könnten den Rückstellungsbetrag weiter erhöhen, sodass man über Möglichkeiten zur Begrenzung nachdenken müsse. Eine Möglichkeit einer Erhebung eines finanziellen Beitrags von Versorgungsempfängern werde momentan vom Oberkirchenrat geprüft.

Ausbalanciertes Vorgehen wichtig

Zum Abschluss seines Berichts wies Geiger darauf hin, dass die Auswirkungen der Versorgungsdeckungsstrategie auf den Haushalt 2025 und 2026 noch nicht genau beziffert werden können. Es sei Aufgabe des Oberkirchenrats nun einen konkreten Vorschlag vorzulegen, der anschließend in den Ausschüssen diskutiert und anschließend beschlossen werden kann. Dabei sei es wichtig im Blick zu behalten, welche Sparanstrengungen man sich auferlegen könne, ohne gleichzeitig die inhaltliche Arbeit in der Landeskirche in die Knie zu zwingen.

Die Aussprache zu TOP 2 fand gemeinsam mit der Aussprache TOP 3 nach ebendiesem statt.

Bild: Gottfried Stoppel    

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Studie "Jugend zählt 2"

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Bericht des Oberkirchenrats zur Studie „Jugend zählt 2“

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Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami (Leiterin des Dezernats 2, Kirche und Bildung) erläuterte in ihrem Bericht die große Bedeutung, die die Jugendarbeit – wie die Studie zeigt – sowohl für die jungen Menschen wie für die Kirche hat.

Rivuzumwami erinnerte daran, dass die badische und die württembergische Landeskirche 2014 mit der ersten Jugend zählt-Studie Neuland betreten hätten und auch zehn Jahre später nichts Vergleichbares im Bereich kirchlicher und jugendverbandlicher Arbeit gebe. Die Studie stelle in einzigartiger Weise valide Zahlen zur evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bereit. Die Ergebnisse würden auch weit über Baden-Württemberg hinaus rezipiert.

Jugend zählt 2, erstellt von einem Team um Prof. Dr. Wolfgang Ilg von der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg, zeige im Vergleich zu 2014 erhebliche Umbrüche in kirchlicher Arbeit. Der demographische Wandel gehe auch an der Jugendarbeit nicht spurlos vorüber. Die Studie belege, dass die Reichweite der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen weiterhin sehr hoch sei: „Ich finde es sehr beeindruckend, wie viele Kinder und Jugendliche in Gruppen, auf Freizeiten, im Kindergottesdienst, bei musikalischen Angeboten, in der Konfi-Arbeit und in diakonischen Handlungsfeldern nach wie vor oder ganz neu erreicht werden.“

Zwei Drittel der Ehrenamtlichen sind selbst Jugendliche oder junge Erwachsene

Daran hätten Ehrenamtliche großen Anteil: „Insgesamt arbeiten fast 60.0000 Personen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Allen, die sich für andere einzusetzen gilt mein Dank. Sie tragen die frohe Botschaft mit Herz, Hand und Mund in diese Gesellschaft und zeigen, wie wichtig Christenmenschen die Verantwortung für andere und diese Welt ist.“ Es sei zudem „bemerkenswert, dass zwei Drittel der Ehrenamtlichen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen selbst noch Jugendliche und junge Erwachsene sind“. Sie fänden dort Möglichkeiten der Partizipation und erführen Selbstwirksamkeit, übernähmen Verantwortung und übten demokratisches Handeln ein.

„Rückgänge schmerzhaft wahrnehmen“

Die Studie zeige, wie viele junge Menschen immer noch von kirchlichen Angeboten erreicht werden. Aber „wir müssen zugleich Rückgänge schmerzhaft wahrnehmen“. Die Studie mache Mut, so Rivuzumwami: Jugendliche suchten Sinn, „wollen Glauben leben, bringen sich ein und wollen ihre Zukunft gestalten. Als Kirche sehen wir darum unsere Aufgabe darin, junge Menschen in ihrem Aufwachsen zu begleiten, sie zu ermutigen, Glaube zu entdecken und Verantwortung für unsere Gesellschaft, für die Welt zu übernehmen. […] Kirche in all ihren unterschiedlichen Ausprägungen und ihren vielfältigen Angeboten soll ein Ort sein, an dem sich junge Menschen wohlfühlen, den sie mitgestalten und prägen können.“

Bild: Gottfried Stoppel

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Bericht des Forschungsteams und des Jugendwerks zur Studie „Jugend zählt 2“

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Jugend zählt 2 zeigt, dass die evangelische Jugendarbeit in Baden-Württemberg nach wie vor sehr stark ist, konstatiert aber auch Rückgänge und Herausforderungen. Die Studie betrachtet den beiden Landeskirchen im Schuljahr 2021/22 und erstmals auch die in evangelischer Jugendarbeit engagierten Institutionen: Kirchen, Verbände und die beiden diakonischen Werke. Über wesentliche Ergebnisse der rund 400 Seiten starken Studie berichteten Cornelius Kuttler, Leiter des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg, und Studienleiter Prof. Dr. Wolfgang Ilg von der Evangelischen Hochschule in Ludwigsburg. Die im Folgenden genannten Zahlen beziehen sich auf den Raum der württembergischen Landeskirche, sofern nichts anderes vermerkt ist.

Ilg erläuterte, eine solche Statistik sei im Feld der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
bundesweit einmalig. Auch für nicht-kirchliche Felder der Jugendarbeit gebe es kaum eine solche Transparenz.

Aus der Fülle der Daten kann hier nur ein Bruchteil dargestellt werden. Sie finden mehr Details im Volltext des Berichts im Tagungsbereich des Frühjahrssynode unter diesem TOP.

Zunächst einige der wichtigsten Zahlen für das Schuljahr 2021/22, wie sie Prof. Dr. Wolfgang Ilg vorgestellt hat:

  • Insgesamt 115.000 Kinder und Jugendliche nahmen in Württemberg an Angeboten der Jugendarbeit Teil.
  • Es gab rund 26.000 Jungscharler.
  • Knapp jeder fünfte evangelische junge Mensch im Land nimmt bei einem Angebot der evangelischen Jugendarbeit Teil und sogar jeder vierte im Grundschulalter.
  • 84 % der evangelischen Jugendlichen im passenden Alter ließen sich konfirmieren. Ilg betonte, diese hohe Akzeptanz zeige, dass die Konfi-Arbeit sich jugendgemäß gewandelt habe, ohne ihr Bildungsziel aufzugeben: „Durchaus ein gelungenes Beispiel für die Wandlungsfähigkeit von Kirche.“
  • Zugleich hat die Zahl evangelischer Kinder und Jugendlicher in den neun Jahren zwischen den beiden Studien um 24 % abgenommen.
  • In 60% der Kirchengemeinden gab es eine oder mehrere Jungscharen
  • 76% der Jungscharen fanden wöchentlich statt.
  • Im Schnitt kamen in Jungschar und vielen anderen Arbeitsbereichen nur etwa drei bis vier Kinder auf einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin. Das ergibt einen Betreuungsschlüssel von 3,3.
  • 86% der Jungscharen erhielten keine direkte öffentliche Förderung.
  • Bezogen auf ganz Baden-Württemberg waren über 45.000 Personen in (mindestens) einem der Arbeitsfelder der kirchlichen Arbeit für junge Menschen als Mitarbeitende aktiv.
  • 93 % davon waren Ehrenamtliche.
  • Zwei Drittel der Engagierten waren selbst noch Jugendliche und junge Erwachsene.
  • 44 % der Kindergottesdienste in Württemberg wurden wöchentlich angeboten. Vor neun Jahren waren es noch 68 %.
  • Knapp 3.000 Jugendliche in Baden-Württemberg leisteten Freiwilligendienst im Raum der Kirche und Diakonie.
Keine Generation wird so gut erreicht wie die Jugend

Cornelius Kuttler, Leiter des Ev. Jugendwerks in Württemberg, hob hervor, dass von Kirche „keine Generation so gut erreicht wird wie die Jugend.“ Kirche werde eine hohe Kompetenz im Feld der Kinder- und Jugendarbeit zugesprochen, und „wir sollten alles dafür tun, um diesen Zuspruch und den damit verbundenen Anspruch im gesellschaftlichen Diskurs positiv zu gestalten.“ Man müsse sich aber auch fragen, ob die Angebote so konturiert seien, dass sich junge Menschen unabhängig von Bildung, Herkunft und religiöser Sozialisation willkommen fühlen oder ob manche Rahmenbedingungen Hemmnisse darstellten. Kuttler wies darauf hin, dass nur Bildungsmaßnahmen, Freizeiten und schulbezogene Aktionen kommunale, Landes- oder sonstige öffentliche Förderungen erhielten. 85 % der Gruppenangebote würden nicht gefördert. Kuttler forderte die Kommunen auf, diese wichtige Arbeit auch finanziell zu fördern, etwa bei Materialkosten.

Kuttler ging auch darauf ein, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen in der kirchlichen Jugendarbeit zurückgehe. Es werde mancherorts schwierig, Teilnehmende und Mitarbeitende zu gewinnen. Entscheidend sei die Haltung, in der man damit umgehe: „Wo sollen junge Menschen erleben, dass es Hoffnung gibt für ihr Leben und diese Welt, wenn nicht in der Kinder- und Jugendarbeit? Als evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gestalten wir darum mutig Hoffnungsorte für junge Menschen. Weil wir nicht Rückbau verwalten sollen, sondern Gegenwart und Zukunft hoffnungsvoll gestalten.“

Jugendarbeit hat eine politische Dimension

Zugleich betonte der Leiter des EJW die Rolle der Ehrenamtlichen und wies auf die gesellschaftliche Bedeutung der kirchlichen Jugendarbeit hin: „Ehrenamtliche zeigen jungen Menschen gelebte Wertschätzung, weil sie deutlich machen: Du bist mir so viel wert, dass ich meine Zeit und meine Kraft für dich einsetze. Die evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist ein Erprobungsraum für junge Menschen in eigenem ehrenamtlichem Engagement.“ Sie präge Haltungen und gebe den jungen Menschen Handwerkszeug an die Hand, um Gruppen zu leiten und Kinder und Jugendliche zu begleiten. Kuttler betonte, Jugendarbeit habe „immer auch eine politische Dimension: Ziel ist es, Zusammenhalt zu stärken und den Fliehkräften in der Gesellschaft entgegenzuwirken. Weil das Evangelium von Jesus Christus Menschen über alle Unterschiede hinweg verbindet.“

Jugendarbeit muss Schutzraum bieten
 
Jugendarbeit müsse einen Schutzraum für Kinder und Jugendliche bieten, verlässlich vor Grenzverletzungen und Übergriffen schützen und schnelle und effektive Interventionswege umsetzen, so Kuttler. Er erinnerte daran, dass schon 2009 die Delegiertenversammlung des EJW die Selbstverpflichtung „Menschenskinder, ihr seid stark“ verabschiedet hat und Mitarbeitende die entsprechende Präventionsschulung durchlaufen.

Kuttler appellierte an die Gemeinden und Bezirke, bei allen Überlegungen zu Immobilienkonzepten und Gebäudereduktionen die Jugendarbeit im Blick zu behalten. Auch müsse der Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 im Blick behalten werden: „Wenn Kirche und Jugendverbände wirklich bei Kindern sein wollen im Sinn einer Geh-Struktur, dann müssen wir dort sein, wo Kinder und Jugendliche sind: An der Schule“. Er betonte die Bedeutung von Kooperationen zwischen Kirche, Jugendverbänden und Diakonie, aber auch mit Vereinen und anderen Trägern, und mahnte, sich gegenseitig nicht als Konkurrenz zu betrachten. Insbesondere gemeinsame Angebote mit der Diakonie seien „ein bleibendes Desiderat“.

Bild: Gottfried Stoppel

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Votum des Gesprächskreises Lebendige Gemeinde, gehalten von Prisca Steeb und Chirstoph Reith

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Montag, Religionsunterricht 13. Klasse. Wir haben das Thema „Verantwortung übernehmen in der globalisierten, religionspluralen Welt.“ Dazu auch das Thema Kirche. Passend dazu, das Kurzvideo mit den Ergebenissen der „Jugend zählt 2“ Studie. Aussage einer Schülerin „Frau Steeb, Seien Sie mal ehrlich – unsere Generation ist schon mega“ und am Ende der Stunde heißt es „Danke, jetzt habe ich ganz viele, tolle Erinnerungen und viele Ohrwürmer.“ Und ich bin mir sicher, dass auch bei uns allen im Raum die Studie Erinnerungen an die eigene Kinder- und Jugendarbeit geweckt hat.

Als Lebendige Gemeinde wollen Bolle und ich gerne folgende Punkte unterstreichen: 1) Bei all der Fülle an Angeboten, freuen wir uns, dass religiöse Inhalte so eine große Rolle in der Kinder- und Jugendarbeit spielen. 74 % der Angebote! Das muss auch so bleiben, damit unser evangelisches Profil beibehalten wird. Kinder- und Jugendarbeit ist der Ort, an dem Fragen gestellt und eine Beziehung zu Jesus Christus aufgebaut werden kann. Wir begrüßen die Verknüpfung von Programm und Inhalt, wie sie an so vielen Orten geschieht.

Unsere Kinder und Jugendliche sind uns anvertraut und wir haben eine hohe Verantwortung gegenüber ihnen. Nicht nur im Zusammenhang dieser Tagung möchte ich hier noch einmal die Wichtigkeit betonen, wie gut und sinnvoll Präventionskonzepte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sind. Toll, dass hier so viele Mitarbeitende in diesem Thema geschult und sensibilisiert werden, um Jugendlichen einen echten Schutzraum zu bieten in der ganzen Fülle der Angebote. Angefangen bei der Kinderbetreuung, Kinderkirche, Jungschararbeit und über die prägende Konfiarbeit hinaus auch natürlich weiter in die junge Erwachsenenarbeit.

Stichwort Konfiarbeit. Als Jugendreferent behaupte ich mal, dass die Konfiarbeit der Schlüssel für eine gelingende Jugendarbeit ist. Und wie wir aus der KMU VI lesen können, geben 70 % der Befragten an, dass die Konfizeit für sie den größten Einfluss, auf ihre religiöse Sozialisierung hatte. Was ein Brett! Und es kommt noch besser: Wenn man nur diejenigen fragt, die letztlich auch konfirmiert wurden oder Jugendgruppen erlebt haben, dann steigt der Einfluss der Konfizeit sogar auf 74 % und der, der Jugendgruppen auf 64 %. Somit haben die Konfi- und die Jugendgruppenzeit enormen und prägenden Charakter für unseren Nachwuchs der Kirche. Jetzt ist die Zeit dort zu investieren!

Das Potenzial der Jugend ist da. Frau Rivuzumwami hätte es doch nicht treffender sagen können: Junge Menschen wollen mitgestalten - auch diese Kirche. Sie bringen sich ein, probieren aus, übernehmen Verantwortung uvm. Und 2/3 der Ehrenamtlichen in der Kinder- & Jugendarbeit sind selbst noch Zielgruppe unserer Angebote. Doch wie lange können wir Ehrenamtliche begleiten, anleiten und ausrüsten? Wie geht es nach der Jugendgruppenzeit weiter? In welchen modernen Gottesdienstformen, mit ihrer Musik, finden sie Heimat? Welche anderen Angebote fördern wir als Kirche denn aktiv und konkret für ältere Jugendliche und junge Erwachsene? Und bitte nicht die Arbeit mit jungen Erwachsenen mit der Familienarbeit gleichsetzen. Da braucht es Menschen, die Beziehung leben wollen und auch ein geistliches Profil mitbringen. Wenn ich eine Sache als Jugendreferent weiß, Beziehungsarbeit ist mit das Wichtigste in diesem Job! Ich sag’s nochmal: Jetzt ist die Zeit, dort zu investieren. Unser Wunsch für die Kirche ist es, dass jeder Ort mit einer Jugendreferentin oder einem Jugendreferenten ausgestattet ist – vor allem dann, wenn nicht mehr an jedem Ort eine Pfarrperson ist. Uns ist dabei sehr bewusst, dass es dafür die gemeinsame finanzielle Anstrengung von Landeskirche, Kirchenbezirken und Kirchengemeinden braucht.

Wenn wir schon bei Wünschen sind: Jugendliche wollen sich beteiligen, bringen Leidenschaft und hohes Engagement mit. Warum sind sie nicht hier? Oder warum werden sie nur durch Erwachsene vertreten, die als Gewählte für sie eine Stimme sein wollen? Wo sind Jugendliche wirklich in Kirchenleitung präsent? Wir appellieren an die nächste Synode, zu prüfen, Vertreterinnen oder Vertreter vom Landesjugendwerk in die Synode zuzuwählen. Wir fordern echte Beteiligung von Jugendlichen in allen Leitungsgremien der Kirche.

Die vorliegende Studie bietet uns ein starkes und selbstbewusstes Auftreten im Gespräch mit der Politik. Wir dürfen hier im Gespräch gegenüber wirklich betonen, welchen sinnvollen und wertvollen Dienst wir mithilfe der vielen Ehrenamtlichen an der Gesellschaft tun. Jugendliche übernehmen Verantwortung! Sie erfahren sich als selbstwirksam. Kirche trägt hier maßgeblich zur Demokratiebildung bei. Und auch das vielfältige Angebot an Musik darf hier und damit die Stärkung von Kunst und Kultur betont werden. Deshalb fragen wir: Sind bisher alle Fremd-Finanzierungsmodelle ausgeschöpft? Die Unterstützung der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit wird nur zu einem Drittel von staatlichen Mitteln gefördert, in der Jungschararbeit sogar nur ein Siebtel. Wir unterstützen deshalb den unselbstständigen Antrag 4 aus 24, der nachher eingebracht werden wird. Auch im Bereich der Kooperation an den Schulen sehen wir noch Potential. (Als Lehrerin bekomme ich selbst mit, wie dankbar Schulen sind, wenn im Ganztagesbereich und der Betreuung unterstützt wird).

Wir hoffen, dass wir mit unseren Punkten nochmal deutlich machen konnten, was der Name der Studie eigentlich schon sagt. Jugend zählt!!! Oder in Jugendsprache ausgedrückt: Wer es jetzt noch immer nicht verstanden hat, dort investieren zu müssen,… naja dann weißte Bescheid.

Bild: Gottfried Stoppel

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Votum des Gesprächskreises Offene Kirche, gehalten von Holger Stähle

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Mitsynodalen, lieber Herr Ilg und lieber Herr Kuttler,

ich sitze auf einer 50% Stelle, die es bis 2030 nicht mehr geben wird, und plane aktuell, wie die Gemeindearbeit bis in 3 Jahren ohne mich weiterleben soll; ein Herzensanliegen ist mir dabei die Konfi- und Jugendarbeit. Ich sehe da einige Parallelen zu unserer Landeskirche, die einerseits stolz ist auf eine Jugendstudie, die sich sehen lassen kann, die aber, wenn der OKR seinen Sparplan ernst nimmt, und das unterstelle ich, dem EJW und der Bildungsarbeit auf Landesebene weitgehend die Gelder streichen muss.

Um es gleich zu sagen – wir von der OK wollen einen solchen Bildungs-Kahlschlag nicht!

Zur Studie

Erst mal ein dickes Danke! dass 3 Viertel aller Kirchengemeinden trotz superdichten Aufgaben & Corona bei der Studie mitgemacht haben.

Gut: wie breit die Studie angelegt ist. Die Studie ist säulenübergreifend von KU über Kiki und Jungschar, Waldheim, Kirchenmusik bis zur stationären Jugendhilfe angelegt. Ihr Blick ist noch weiter als der der Vorgängerstudie von 2011 und das freut uns als OK.

Dass Familienbildung – noch – fehlt, wird in der Studie gesehen. Debatten von und mit Jugendlichen auf dem Kirchentag, ob die allerdings mit erfasst sind, ob Kinder-Väter-Camps mit im Blick waren – oder vergessen wurden. Vielleicht kann die Studie an Breite noch gewinnen.

Entdeckungen

4.670 Mitarbeitende in der Konfiarbeit, über 8.000 Mitarbeitende bei Jugendgottesdiensten, 18.000 MAs bei Freizeiten: hier werden Möglichkeiten für vielfältige Mitarbeit für Jugendliche nach der Konfirmation sichtbar, erfreulich auch der sehr hohe Anteil an 18-26 jährigen bei den Mitarbeitenden, eine Altersgruppe, die wir sonst als Kirche sonst nur schwer erreichen.

Gut ist, dass Prävention in der Präsentation prominent im Blick ist

Reichweite

Über 25% der 6-9-jährigen Evangelischen nehmen an einem regelmäßigen Angebot der Kinder- und Jugendarbeit teil. In Zeiten mit supervielen Angeboten für Kinder ist das beachtlich, und bestärkt, nicht nur auf Events zu setzen. Bedenklich stimmt dagegen: Bei den 14-17-jährige nach der Konfirmation sind nur 13% der Evangelischen Jugendlichen weiter in Gruppen und Chören aktiv; fast 90 % nicht mehr - gerade in der Phase, die prägend ist für eigene Einstellungen. Gesamtgesellschaftlich sieht das Bild düsterer aus, nur noch 5 % aller Kinder – und Jugendliche nehmen an unseren Gruppen teil. Das ist jedes 20. Kind – 19 nehmen nicht teil. Hier liegen wir um Welten hinter den Sportvereinen.

Kiki

Ist ein Grundangebot von drei Viertel aller Kirchengemeinden. Allerdings sind es nur 2,4 % aller Kinder und Jugendlichen in BW die eine Kiki besuchen – 97,5% besuchen keine Kinderkirche. Dazu kommt, dass über die Hälfte der Kinderkirchen 14-tägig bzw. monatlich stattfinden. D.h. die Kenntnis biblischer Geschichten aus Kiki, die andere Generationen geprägt hat, greift für die Mehrheit der Kinder heute nicht mehr. Dies zeigt umgekehrt, wie wichtig hier ein RU ist, in dem noch Basisgeschichten der Bibel erzählt werden und mit aktuell brennenden Themen, wie Krieg- und Frieden, Fairer Umgang miteinander, Nachhaltigkeit verknüpft werden.

Den Trend, Kiki und Familienarbeit stärker zu koppeln, finden wir richtig. In einer durchgetakteten Welt Inseln der Freiheit zu bilden für Kinder und Eltern, in denen nicht das Leistungsprinzip zählt, entspricht uns als Kirche und dem Bedürfnis vieler Familien.

KU

Die Beteiligung unter den Evangelischen ist hoch. Das ist insofern erfreulich, als Jugendlichen heute sehr wohl klar ist, dass sie dies freiwillig tun. Ansätze eines Bröckelns von 95% auf 85% mahnen, hier attraktiv und persönlich einzuladen, im Sinne einer offenen, niederschwelligen, einladenden Kirche. An diese Attraktivität des KU müssen wir im Anschluss aber besser und vielfältig andocken. Ein Clubcamp an der Dobelmühle … mit 700 Teilnehmenden – als Scharnier von KU zu einer Trainee-Arbeit, die dann wieder in den Gemeinden stattfindet, sind gute Konzept-Ansätze. Nicht jede Gemeinde muss alles selbst machen.

Ganztagsanspruch auf Betreuung ab 2026 - als Chance

Beiträge in der Studie sind hier optimistisch: Hier gibt es Gelder, unter welchen Voraussetzung freilich weiß bisher niemand wirklich. Mit jungen Ehrenamtlichen wird es schwer sein, die nötige Verbindlichkeit für die Schulen zu erfüllen; und woher kommen erwachsene Hauptamtliche? Ein Grundkurs, bzw eine Grundausbildung für Erwachsene – wird wichtiger. Von der PfadiArbeit weiß ich, dass sich ehrenamtlich Erwachsene hier schon an der Schule engagieren.

Uns von der OK kommen wichtige pädagogische Ziele in der Studie zu kurz – sicher liegt das auch an der Struktur der Studie, die eine Datenbasis liefern will.

Dennoch: Demokratiebildung – Friedensarbeit – Ökologie und nachhaltige Entwicklung, Verantwortung in der Gesellschaft, Dialog mit Andersdenkenden und Andersglaubenden statt Hass und Hetze. Für die OK gehört das essentiell zur Botschaft Jesu vom Reich Gottes. Und die KMU zeigt, dass unser Engagement hier große Anerkennung finden. Hab ich da in der Studie die entsprechenden Kapitel überlesen?

Erzieherschulen und diakonische Einrichtungen haben bei uns zur Demo für Vielfalt und Demokratie aufgerufen haben. Hier wünschen wir uns von der OK offenere Augen und Mut im EJW.

In der Studie herrscht weitgehend eine Binnenperspektive

Kooperation mit anderen Akteuren, Sportvereinen, offener Jugendarbeit, Ökumene, kultureller Arbeit, um z.B. gemeinsam im Quartier Ferienprogramme, jetzt wo das Recht auf Ganztagesbetreuung kommt. Hier wünschen wir uns einen weiteren Blick.

Zum Abschluss doch ein Wort zum unselbständigen Antrag von Siegfried Jahn und anderen. In diesem Antrag ist ein wolkiges Riesenkompendium der To-do-Liste des Bildungsausschusses, aber wo ist der konkrete Antrag? Die OK hat im Ausschuss für Bildung und Jugend immer eine pädagogische Gesamtsicht und ein Konzept eingefordert, und darum beim Bildungsgesamtprozess nachgehakt. Wozu veranstalten wir von der Landeskirche für teures Geld ein Bildungs-Futorum, wenn wir dann parallel alles nochmal mit einem Antrag im Bildungsausschuss aufrollen.

Entsäulung kann nicht heißen, dass klare Profile einzelner Verbände unter einer frömmelnd wolkigen Überschrift einer irgendwie missionalen Jugendarbeit gepackt werden soll. Kein Wunder, wenn da niemand von der OK unterschreiben hat. Was immer dieses Wort missional bedeuten soll, bin ich fast sicher: Wir von der OK wollen kein EJW mit engführend missionalem Einheitsgschmäckle.

In Zeiten von Demokratiedemos von Fridays for future und den Friedenssorgen vieler Jugendliche müssen wir in der Jugendarbeit inhaltlich gute Bildungsarbeit leisten und die Relevanz des Evangeliums in diesen Fragen deutlich machen und vernetzt gesellschaftlich sichtbar und aktiv bleiben. Es gilt Kinder und Jugendliche und ihre Sorgen ernst zu nehmen um des Evangeliums willen.

Eine Jugendarbeit rein im Innercircle mit „missionalem Geschmäckle“, halten wir für einen Irrweg. Und werden den auch im Bildungsausschuss nicht unterstützen.

Bild: Gottfried Stoppel

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Votum des Gesprächskreises Evangelium und Kirche, gehalten von Amrei Steinfort

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Jugend zählt! Was für ein herrlich doppeldeutiger Name der vorgelegten Erhebung zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den ev. Landeskirchen in Baden und Württemberg und ihrer Diakonie. Jugend zählt 2 ist ein beeindruckend umfangreiches, wichtiges Zahlenwerk mit weiterführenden Hintergründen, Erklärungen und Deutungen. Ich erlaube mir, einige persönliche konkrete Veranschaulichungen dazuzulegen.

Zuerst meine eigene Geschichte. Ich stünde wohl heute ohne die ev. Jugendarbeit nicht hier. Für mich war die Mitarbeit im CVJM, also in der verbandlichen Jugendarbeit, genau das, was auch die aktuelle  Erhebung als Früchte der ev. Jugendarbeit belegt: die Erfahrung von Selbstwirksamkeit, mir wurde etwas zugetraut, ich wurde unterstützt, ich wurde ausgebildet, ich konnte mich und vieles ausprobieren, ich bin in Verantwortung und demokratische Strukturen hineingewachsen. Ich bin hier wichtig, ich zähle, habe ich gespürt – und das auch im Miteinander der Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen, es war die gemeinsame Überzeugung: Jugend zählt! Nicht zu vergessen: ich hatte Austausch mit Jugendlichen, für die der christliche Glaube nicht so selbstverständlich war wie in meinem Pfarrhaus-Elternhaus, ich traf Jugendliche, die sich damit von ihren Eltern unterschieden. Und das hat mich zur Reflexion gebracht – wie wichtig ist mir das mit dem Glauben? – unabhängig von Zuhause gedacht. Die Jugendarbeit hat meinen Glauben in Bewegung gebracht.

Gerne möchte ich zu meiner Geschichte Ihre/eure Geschichten dazulegen und darum bitten, dass alle einmal aufstehen, die auch in ihrer Biografie eine Wegstrecke ev. Jugendarbeit haben. Wir alle belegen, was die Studie auch aktuell feststellt: dass die frühe positive Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit oft zur Mitarbeit und dauerhaft zu ehrenamtlichem Engagement führt. Die Diakonie belegt Einflüsse auf die Berufswahl. Die Erfahrungen als Teilnehmer:innen und Mitarbeitende in der Jugendarbeit sind so prägend, dass sie im Erwachsenenalter noch ihre Folgen haben, u.a. auch für die spätere Kirchenmitgliedschaft: Jugend zählt! auch dafür. Aber das ist nur ein wichtiger Aspekt.

Deshalb möchte ich an dieser Stelle eine andere Erfahrung dazulegen, die mit Jugend zählt! zu tun hat: Letzte Woche war ich zu einem Unterrichtsbesuch in einer Brennpunktschule, fünf Tage später in einer Privatschule – in beiden Schulen sah ich eine Religionsstunde zum gleichen Thema, spannenderweise hatten die beiden Lehrerinnen auch die gleiche Methodik gewählt. Aber was waren es für unterschiedliche Stunden – einfach durch die Rahmenbedingungen: Waren in der einen Gruppe mindestes die Hälfte der Kinder stark übergewichtig und fiel ihnen zum allergrößten Teil selbstständiges Arbeiten und gegenseitiges Zuhören schwer, bekamen die anderen als Vormittagssnack Birchler Müsli und Möhrenstücke (eine von 4 guten Mahlzeiten während des Ganztages, die den Kindern der Brennpunktschule so gut tun würden) und ich erlebte Kinder, die lange in einer Arbeitsform bleiben konnten und eine extrem gute Gesprächskultur haben. Diese Diskrepanz macht mich traurig und wütend. Die betreffenden Schulen trennen 6 Kilometer, ich hatte das Empfinden von unterschiedlichen Planeten. Was für ungleiche Ausgangsbedingungen ins Leben, von Chancengleichheit keine Spur. Jugend zählt? Das erleben längst nicht alle Kinder und Jugendlichen in unserem Land! Tendenz der Ungerechtigkeit und Ungleichheit steigend. Aber dass alle zählen, ist Grundaussage ev. Jugendarbeit, und es ist eine theologische Aussage, die unsere Jugendarbeit auch zu anderen Konfessionen, Religionen und Kulturen öffnet. Sie bildet sich in vielen Angeboten ab, bei denen auch Kinder und Jugendliche zum Zuge kommen, die sonst wenig Chancen haben, z.B. bei der Waldheimarbeit mit und – für viele günstiger – ohne Übernachtung. In Jugend zählt 2 wird ausdrücklich das Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe genannt, welches sich besonders auch die Diakonie verpflichtet weiß.

So wie dieses Ziel führt auch der Aspekt der Demokratiebildung weit über die kirchliche bzw. die Verbandsblase hinaus. Die Erhebung sieht im Bereich der Demokratiebildung noch Weiterentwicklungsmöglichkeiten für die Jugendarbeit, beschreibt das Ausgangsniveau aber als hoch. Was für ein wichtiger Aspekt gerade in unserer Zeit, in der die Demokratie gefährdet ist.

Ich habe bei der Bedeutsamkeit der ev. Jugendarbeit für die eigene Person, für das Ausbilden von Gaben, Engagement und Glauben angesetzt und komme bei der gesellschaftlichen Relevanz heraus. Diese wird auch politisch wahrgenommen und sehr wertgeschätzt, wie die Teilnahme von Minister Lucha und sein Grußwort bei der öffentlichen Präsentation der Erhebung belegen – und ein Grußwort von ihm gibt es ja auch im Buch, in dem ausdrücklich die Kinder- und Jugendhilfe als essentieller Bestandteil der sozialen Infrastruktur in BW bezeichnet wird.

Auch wenn Jugend zählt 2 mit den Veränderungen zu Jugend zählt 1 Abnahmen und Rückgänge beschreibt, belegt die Erhebung immer noch einen großen Reichtum in der Jugendarbeit, Kreativität, Anpassungsfähigkeit an veränderte Lebenswelten und letztlich Vitalität, gerade auch angesichts von Corona. Die Erhebung gibt den Verbänden und Kirchen Hausaufgaben auf (eine habe ich eben mit der Weiterentwicklung der Demokratiebildung angedeutet), aber erst einmal ist sie ein Anlass sich zu bedanken bei allen, die in diesem wichtigen Feld engagiert sind. Und sie ist ein guter Ausgangspunkt, Auftrag und Chancen du Ausrichtung der Jugendarbeit neu/frisch in den Blick zu nehmen. Der Ganztag an den Grundschulen ab 2026, wo die kirchliche Jugendarbeit als Partner erwünscht ist und gebraucht wird, ist hier ausdrücklich zu nennen.

Was gibt Jugend zählt 2 uns Synodalen mit? Jugend zählt hat weitergedacht noch mit Zahlen ganz anderer Art zu tun, mit den Finanzen. Die Erhebung stellt fest, dass längst nicht alle getane Jugendarbeit (vor allem in den Gemeinden), öffentlich mitfinanziert wird. Im Ausschuss Bildung und Jugend haben wir das ejw/Herrn Kuttler gebeten, einmal eine Übersicht für die Jugendarbeit vor Ort zu erstellen, wo man welche Förderungen beantragen kann. Das enthebt uns aber nicht davon, dass wir auf unsere eigenen Planungen schauen müssen mit dem Kriterium: Zählt Jugend bei uns? Haben wir bei allen Kürzungen noch ausreichend Stellen in der Jugendarbeit? Haben wir weiterhin Tagungshäuser, die sich für Kinder- und Jugendfreizeiten eignen? Unterstützen, schulen wir die vielen Ehrenamtlichen ausreichend? Unterstützen wir Kindern und Jugendlichen, die unter der Ungerechtigkeit der Lebensbedingungen in diesem Land leiden, verhelfen wir ihnen zu gesellschaftlicher Teilhabe?

Eine Kirche, in der Jugend zählt, ist eine offene, zukunftsgewandte, soziale, bunte, kreative, fragende, dialogische, nachhaltige, aufsuchende Kirche, die weiß, was sie an der Arbeit der Diakonie in diesem Bereich hat! Kirche in der Welt! Ich lege uns allen für unsere synodalen Entscheidungen dieses wichtige Kriterium als ein ganz entscheidendes ans Herz: Jugend zählt!


Bild: Gottfried Stoppel

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Votum des Gesprächskreises Kirche für morgen, gehalten von Marion Blessing

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Liebe Präsidentin, liebe Mitsynodale, lieber Wolfgang Ilg, lieber Cornelius Kuttler,

vielen Dank für das Mithineinnehmen in die Ergebnisse der Studie Jugend zählt 2. Der Dank gilt gleichermaßen all den Autorinnen und Autoren, sowie dem Beirat und der Steuerungsgruppe.

Eine Mutter aus unserer Nachbarschaft sagte vor Kurzen zu mir: „Unsere Töchter gehen so gerne in die Jungschar und in die Kinderkirche, weil sie dort nichts leisten müssen.“ Das ist eine Stärke unserer Gruppenangebote und unserer Freizeiten, sie bieten eine Alternative zu Angeboten der Selbstdarstellung und des Leistungsdenkens. In unseren Gruppen ist jede Person willkommen, wertgeschätzt und von Gott angenommen. Unsere Motivation ist gelebten Glauben weiterzugeben und von unserer Hoffnung zu erzählen. Das stärkt Kinder und Jugendliche für ihr ganzes Leben. Unsre kirchlichen Gruppen sind Orte, an denen junge Menschen spielerisch ihre Persönlichkeit erproben und entwickeln können. Sie sind zugleich auch Orte der Demokratiebildung, des diakonischen Handelns und der Inklusion. Die Umsetzung gelingt uns bisher im städtischen Bereich deutlich besser als im ländlichen Bereich.

Die verpflichtende Ganztagesbetreuung, die im Schuljahr 2026 startet, ist für uns eine Chance und Gelegenheit mit unserer Expertise andere Milieus zu erreichen. Hierfür braucht es ausreichend finanzielle Mittel und besonders qualifizierte haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende.

Die Jugend zählt 2 Studie hat uns wieder deutlich vor Augen geführt, dass die Evangelische Kinder- und Jugendarbeit von einer Vielzahl Ehrenamtlichen verantwortet und getragen wird und dass das Ehrenamt der große Schatz und das höchste Gut unserer Landeskirche ist.

Eine Vielzahl von engagierten Haupt- und Ehrenamtlichen setzen sich in Württemberg mit viel Engagement, Herzblut und Zeit für die Interessen von Kindern und Jugendlichen ein und bieten wöchentliche Gruppen an. Die Mehrheit davon sind ehrenamtlich Engagierte.

Ein Dankeschön an dieser Stelle an alle Engagierten, die auf der Empore sitzen.

Eine Stärke und Besonderheit der evangelischen Jugendarbeit in Württemberg ist die Zusammenarbeit mit den eigenständigen Jugendverbänden und der freien Werke.

Wie kann die Kinder- und Jugendarbeit gefördert werden?

Ein kirchlicher Kinder- und Jugendplan der evangelischen Landeskirche in Württemberg, der die Lücken des Landesjugendplanes schließt, ist längst überfällig. Tagesangebote, wie z.B. Waldheime werden nur gefördert, wenn diese länger als vier Tage dauern und eine Mindestbetreuungsdauer von 8 Stunden täglich vorgehalten wird. Bei Jugendgruppenleiterlehrgängen werden rein verbandsspezifische Inhalte nicht gefördert, bei kirchlicher Arbeit sind dies die theologisch-geistlichen Themen. Die badische Landeskirche und die katholischen Kirchen halten bereits kirchliche Kinder- und Jugendpläne vor, um diese Lücken zu schließen.

Kirchliche Kinder- und Jugendarbeit leistet einen wertvollen Beitrag in unserer Gesellschaft, deshalb müssen wir die Kommunen als Kooperationspartner stärker finanziell in die Pflicht nehmen.

Die Kinder- und Jugendarbeit gehört für mich einmal pro Synodalperiode als Themenschwerpunkt in die Landessynode. Grundlage hierfür müssen empirische Daten und Ergebnisse sein.

Ich bin sehr dankbar, dass Im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der württembergischen Landeskirche vom Evang. Jugendwerk in Württemberg das Themenfeld von Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt bereits vor über 15 Jahren in den Blick genommen wurde. Die ersten Schulungen im Bereich der Arbeit mit Mädchen fanden sogar bereits Ende der 1990er Jahre statt. Im Jahr 2009 erschien die Arbeitshilfe „Menschenskinder, ihr seid stark. Diese enthielt eine Selbstverpflichtungserklärung, die am 16. Mai 2009 von der Delegiertenversammlung des ejw beschlossen wurde.

Wenn Kinder und Jugendliche die Zukunft der Kirche und die Gegenwart der Kirche sind, müssen wir heute aktiv werden und handeln.

Die entscheidende Frage ist: Was ist uns die Kinder- und Jugendarbeit wert? Wieviel lassen wir uns das Kosten?

Wie unterstützen wir Ehrenamtliche? Wieviel investieren wir in Fort- und Weiterbildungen?

Seit vielen Jahren halte ich als Prädikantin Gottesdienste. Die Gottesdienstbesucherinnen- und Besucher in den klassischen Sonntagmorgengottesdiensten sind meist älter als 50 Jahren. In der Konsequenz bedeutet dies, dass wir in diese Zielgruppe überproportional investieren. In unsere sonntäglichen Gottesdienste kommen kaum Jugendliche, junge Menschen und junge Familien.

Für mich stellt sich die Frage:

Müssen unsere Gottesdienste zu den Menschen passen oder die Menschen zu unseren Gottesdiensten?

Junge Menschen brauchen Orte, um ihre Spiritualität leben und ihrem Glauben Ausdruck verleihen zu können. Dies geschieht auf Freizeiten, auf Konficamps, in Jugendgruppen, aber nicht in unseren Gottesdiensten. Wachstum braucht Freiräume. Junge Menschen wandern ab, wenn innerhalb der Landeskirche keine passenden Strukturen für junge Gemeinden möglich sind oder Verantwortliche, geistliche Aufbrüche verhindern. Es braucht ein gutes, wertschätzendes Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamtlichen.

Wie viele Gottesdienste gibt es in ihrer Gemeinde, in ihrem Dekanat für junge Menschen?

Sind diese Gottesdienste finanziell und personell gleichgestellt? Wird die eingeladene Band gleich entlohnt wie die Organistin?

Gehen wir einen Schritt weiter. Junge Menschen, die ihren Platz in unserer Kirche nicht finden oder nicht gefunden haben werden nicht bereit sein, Kirchensteuer zu zahlen. Mich erinnert dies an ein Gespräch mit einem jungen Mann, der zu mir sagte: „Da spende ich doch lieber den Betrag meiner Kirchensteuer an ein Projekt, dass ich unterstützenswert finde.“ Junge Menschen wollen ihr Einkommen zielgerichtet einsetzen. Wir müssen uns hier alternative Modelle überlegen: - eine Form reduzierter Kirchensteuer beim Eintritt ins Berufsleben oder die Möglichkeit über ein Drittel der Kirchensteuer zu verfügen und diese selbstbestimmt einsetzen zu können.

Kinder und Jugendliche sind die Gegenwart und die Zukunft der Kirche, wir von Kirche für morgen fordern:

Schaffen wir Freiräume der Spiritualität und des Glaubens!

Schaffen wir personelle und finanzielle Ressourcen.

Wenn ich meiner Nachbarin das nächste Mal am Gartenzaum begegne, möchte ich ihr sagen können, dass unsere Kirche auch zukünftig dafür Sorge trägt, dass ihre Töchter auch weiterhin in unseren Gruppen, die Erfahrung machen dürfen, leistungsfrei und bedingungslos angenommen und wertgeschätzt zu sein.

Vielen Dank!

Bild: Gottfried Stoppel

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Aussprache und Antrag

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Eine Reihe von Synodalen wiesen in der Aussprache auf die große Chance für die kirchliche Jugendarbeit angesichts des kommenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule (ab 2026) hin. Aber auch Probleme der Jugendarbeit kamen zur Sprache.

Mehrere Synodale wie etwa Markus Ehrmann (Rot am See), Matthias Hanßmann (Horb a. N.) und Rainer Köpf (Backnang) betonten die enormen positiven Erfahrungen, die Kinder und Jugendliche in der kirchlichen Jugendarbeit machen können. Köpf etwa sagte, Jugendarbeit mache die Kinder stark und damit auch stark für die Gesellschaft. Sie gebe gerade auch Kindern aus schwierigen Verhältnissen Heimat, weil sie hier nicht in ihren Defiziten wahrgenommen würden, sondern als Geschöpfe Gottes angenommen seien.

Probleme bei der Gewinnung von Haupt- und Nebenamtlichen

Christiane Mörk (Brackenheim) hob die Bedeutung der musikalischen Jugendarbeit hervor, zum Beispiel in Gestalt der Chor- und Posaunenarbeit, die in weiten Teilen von ehren- und nebenamtlichen Mitarbeitenden getragen werde. Sie wies aber auch darauf hin, es werde schwieriger, Ehrenamtliche zu finden. Aber auch Probleme bei der Gewinnung von hauptamtlichen Jugendreferentinnen und -referenten kamen zur Sprache. Anja Faißt (Ludwigsburg) bemängelte Defizite bei der Attraktivität dieser Stellen sowie in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Faißt wies auch darauf hin, dass immer noch Kinder und Jugendliche aus dem LGBTQ-Bereich nicht durchgängig willkommen seien. Nicht selten bekämen sie zu hören, Homosexualität sei Sünde. Einen anderen problematischen Aspekt markierte Matthias Böhler (Besigheim): Der Erfolg von Jugendarbeit hänge damit zusammen, dass junge Ehrenamtliche Gestaltungsfreiräume haben und auch Fehler machen dürfen. Oft erführen sie dann aber einen Bruch, wenn sie als Erwachsene ins Ehrenamt in der Kirchengemeinde gingen, wo sie auch auf starre Strukturen träfen. Matthias Hanßmann betonte, man solle Kinder und Jugendliche nicht als Zukunft der Kirche instrumentalisieren, sondern vielmehr fragen: „Wie kann Kirche für die Jugendlichen Zukunft sein?“

Große Chance Ganztag 2026

Mehrere Synodale wiesen auf die große Chance hin, die aus dem ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule erwächst. Anja Faißt betonte, damit entstehe die Chance, Kinder aller Milieus zu erreichen, und regte an, die kirchliche Jugendarbeit solle gerade in Brennpunktschulen gehen. Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) etwa bemerkte, die Ganztagsbetreuung sei eine Aufgabe, die sich der Staat selbst gestellt habe und die er auch finanzieren müsse. Daraus ergäben sich auch Chancen, Stellen in der Jugendarbeit zu sichern.

Siegfried Jahn (Schrozberg) wies in seinem Beitrag auf eine Reihe von Herausforderungen hin, der sich die kirchliche Jugendarbeit stellen müsse, wie etwa die Frage der finanziellen Ressourcen, die Weiterentwicklung von Konfi3, die Verzahnung mit der Familienarbeit, Ganztag 2026 und fehlende öffentliche Förderung. Es gelte, für die kommenden Jahre Ziele und Rahmenbedingungen zu klären. Zu diesem Zweck bringe er Antrag 4/24 ein. 

Antrag 02/24: Perspektiven und Maßnahmen der Strategischen Planung zur Kinder-, Jugend- und Familienarbeit

In diesem Antrag wird der Oberkirchenrat gebeten, bis Herbst 2024 in der Strategischen Planung „Perspektiven und Maßnahmen zur nachhaltigen Stärkung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit bis 2030 zu erstellen“.

Im Antrag heißt es, die Studie habe deutlich gemacht, dass diese Arbeit großen Herausforderungen gegenüberstehe. Es bedürfe deshalb „einer Klärung der Zielsetzung, eines zuverlässigen finanziellen Rahmens (personelle und finanzielle Ressourcen im ejw, in den Bezirksjugendwerken und Kirchengemeinden) und der Entwicklung von Zielen und Maßnahmen, die die anstehenden Herausforderungen und Veränderungen bewältigen können.“

Dabei solle es auch darum gehen, „dass die Verbände weiterhin in großer Freiheit selbstständig planen und handeln können sollen, auf der anderen Seite unsere Kirche jedoch Kooperationsräume eröffnet, die aus den einzelnen Inseln eine Landschaft entwickelt.“ Dabei gehe es nicht um strukturelle Regulierungen, sondern um eine Stärkung, die weiterhin Kraft und Präsenz kirchlicher Arbeit in der Gesellschaft ermögliche. Deshalb sollten die Verbände an der Erarbeitung einer Schwerpunktsetzung in der Strategischen Planung beteiligt werden.

Vielfältige Themenfelder für die strategische Planung

Im Einzelnen solle die Strategische Planung Aussagen zu folgenden Gesichtspunkten machen:

  • Mit dem Evangelischen Jugendwerk in Württemberg abgestimmte Ziele der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit bis 2030
  • Finanzielle Ressourcen der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit und öffentliche Förderung der Gruppenarbeit und des Guten Ganztag 2026
  • Möglichkeiten der Kooperation zwischen den Akteuren der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit in der Landeskirche, den Jugendverbänden und der Diakonie
  • Benennung von Räumen der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Land unter Berücksichtigung des Bernhäuser Forst und der Immobilienkonzeptionen der Kirchengemeinden
  • Freiräume für junge Erwachsene (neue Formen in Gottesdienst und Gemeinde)
  • Vernetzung von Berufsgruppen und Arbeitsfeldern schon im Rahmen der Ausbildungsgänge (Jugendreferentinnen und Jugendreferenten, EH, Missionsschule Unterweissach, Vikarinnen und Vikare)
  • Missionale Perspektiven (Taufe, Kita-Arbeit, Kindergottesdienst, Kirche Kunterbunt, Konfi-Arbeit, musikalische Arbeit und Jugendarbeit) und deren Verbindung hin zu einem Leben des Glaubens in der Gemeinde
  • Beschluss
Beschluss

Antrag 4/24 wurde mit großer Mehrheit in den Ausschuss für Bildung und Jugend unter Beteiligung des theologischen Ausschusses verwiesen.

Bild: Gottfried Stoppel

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Antisemitismus

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Bericht der Projektstelle für die Themen Rassismus und Antisemitismus, Fach- und Beratungsstelle für Weltanschauungsfragen

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Agnes Kübler von der Projektstelle für die Themen Rassismus und Antisemitismus sowie Fach- und Beratungsstelle für Weltanschauungsfragen berichtete über den wachsenden Antisemitismus in Deutschland – auch in der Nachbarschaft – und rief dazu auf, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Schon vor den Terror-Angriffen der Hamas am 7. Oktober 2023 und dem seither enormen Anstieg antisemitisch motivierter Gewalt gegen Jüdinnen und Juden und jüdische Einrichtungen in Deutschland war Antisemitismus ein gewichtiges Thema. Dennoch sei der 7. Oktober eine Zäsur gewesen, da er für die jüdische und israelische Community in Deutschland einen tiefen Einschnitt markiert, sagte Kübler. Zugleich war und ist Antisemitismus und antisemitische Gewalt in Deutschland Alltag. Immer wieder kommt es zu tätlichen Angriffen, weshalb sich viele Juden und Jüdinnen in Deutschland unsicher fühlen. Kübler verwies dabei auf eine Studie der Universität Bielefeld von 2017 und erinnerte auch an das Grußwort zur letzten Synode von Prof. Barbara Traub, Vorstandsvorsitzende und Sprecherin der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württemberg. Agnes Kübler machte deutlich, dass in direkter Nachbarschaft zum Hospitalhof und damit der Landessynode die Synagoge unter Polizeischutz stehe und sich alle Besuchenden anmelden, ausweisen und durch eine Sicherheitsschleuse gehen müssten. Zum Zeitpunkt des Attentats an Jom Kippur 5780 (9. Oktober 2019) sei die Synagoge in Halle nicht durch die Polizei geschützt gewesen. Der Attentäter war Anhänger der antisemitischen und rassistischen Verschwörungserzählung vom sogenannten „Großen Austausch“ [Anmerkung: Die bisherige Mehrheitsbevölkerung wird gezielt durch Zuwanderung in die Minderheit gedrängt], ein Narrativ, das unter Akteurinnen und Akteuren der Neuen Rechten und Rechtsextremen weit verbreitet sei, aber auch deutlich über diese Kreise hinaus Verbreitung und Zustimmung finde. 

Alle müssen sich mit Antisemitismus auseinandersetzen

„Antisemitismus betrifft nicht nur Jüdinnen und Juden“, betonte Kübler und mahnte: „Antisemitismus sei eine Bedrohung für das friedliche Zusammenleben in unserer Demokratie. Wir alle sind gefordert, uns mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Wir sind nur Teil der Lösung, wenn wir verstehen, dass wir Teil des Problems sind.“ Kübler zitierte an dieser Stelle den Beauftragten der Evangelischen Kirche in Deutschland für den Kampf gegen Antisemitismus, Dr. Christian Staffa: „Ob gegen Juden, Sinti und Roma, gegen Muslime oder Homosexuelle, ob gegen Andere generell: Kirche war, Christenmenschen sind in unterschiedlicher Anzahl an dieser Feindlichkeit beteiligt.“ Als Referentin für die Themen Rassismus und Antisemitismus bei der Fach- und Beratungsstelle für Weltanschauungsfragen unterstützt Agnes Kübler Haupt- und Ehrenamtliche, Kirchengemeinden, kirchliche Einrichtungen und Institutionen durch Beratungs- und Bildungsangebote in der Auseinandersetzung mit den Themen Antisemitismus und Rassismus. Damit verbunden sind auch Fragen rund um Verschwörungsdenken, Demokratiefeindlichkeit, Rechtspopulismus und Rechtsextremismus. Kübler berät individuell und stellt relevante Ressourcen zur Verfügung oder vermittelt diese – innerhalb und außerhalb der kirchlichen Strukturen. 

Wissen, Empathie und kritische Selbstreflexion

Wichtig sei, den Blick zu schärfen für verschiedene Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, so Kübler, „Antisemitismus und Rassismus getrennt voneinander zu betrachten, und sie zugleich intersektional zusammenzudenken.“ Um sprachfähig zu sein und eigene Positionen einnehmen zu können, gerade auch im Hinblick auf Terror und Krieg in Israel und Gaza, seien Wissen, Empathie und vor allem kritische Selbstreflexion erforderlich. Agnes Kübler wünschte sich, dass „sowohl der kritische Blick auf das Eigene als auch die Kritik von außen den Beginn einer weiteren Auseinandersetzung bedeuten – und nicht, wie viel zu oft, ihr Ende.“


Bild: Gottfried Stoppel

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Bericht des Evangelischen Pfarramts für das Gespräch zwischen Christen und Juden

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Pfarrer Jochen Maurer vom Evangelischen Pfarramt für das Gespräch zwischen Christen und Juden berichtete über unterschiedliche Wege, Antisemitismus in der Gesellschaft wirksam zu begegnen – durch Bildung, Begegnung und Begreifen der Verbundenheit zwischen Christentum und Judentum.

Für Jochen Maurer sind der 7. und 8. Oktober 2023 eine Zäsur – selbst wenn Antisemitismus zuvor schon spür- und sichtbar gewesen sei. Judenfeindlichkeit sei eine Realität, die das Leben und die Sicherheit jüdischer Menschen in der Gesellschaft in Frage stellt, angreift und bedroht. Maurer appellierte an die Synodalen, Betroffenheit und Anteilnahme in konkretes Handeln umzuwandeln. 

Christen sind zu antisemitismuskritischer Bildungsarbeit verpflichtet

Maurer schilderte, dass er als Mitglied im unabhängigen Expertenkreis des Antisemitismusbeauftragten der Landesregierung Michael Blume an der Erarbeitung des 2. Antisemitismusberichts beteiligt gewesen sei, der im Juli 2023 dem Landtag vorgelegt wurde. Besonders im Fokus stand dabei das Thema Bildung. Im Expertenkreis, in der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus, in der Fortbildungsstätte Anne Frank, bei Schalom und Salam werde „gute antisemitismuskritische Arbeit“ geleistet – außerhalb und neben der Kirche. Zusammen mit diesen Partnerinnen und Partnern gibt es Bildungs- bzw. Fortbildungsangebote – und zwar „in allen Bereichen, in denen wir Bildungsverantwortung haben“. Maurer mahnte an, dass Christen verpflichtet seien, in der Gesellschaft antisemitismuskritische Bildungsarbeit zu leisten. Das bedeute aber auch, an den Stellen anzusetzen, „wo wir von Haus aus tätig sind – und Defizite haben.“ Nicht von ungefähr gebe es auch nach Jahrzehnten des christlich-jüdischen Dialogs Antijudaismen in kirchlicher Verkündigung und Lehre – und daher drängende Aufgaben in Aus- und Fortbildung.

Begegnungsmöglichkeiten nutzen und schaffen

Die beste Form der Antisemitismus-Vorbeugung sei, Wissen zu vermitteln – am besten in der persönlichen Begegnung, ist Maurer überzeugt. Er forderte daher „Begegnungslernen als elementares Format kirchlicher Bildungsarbeit“. Wer jüdische Freunde habe, könne die Gerüchte und Mythen, die Antisemiten in die Welt setzen, als Lügen entlarven. Er rief dazu auf, die Nachbarschaft zu jüdischen Gemeinden zu nutzen, Kontakte zu suchen und zu pflegen und dabei viele Themen miteinander verbinden. Jüdische Ethik betone die individuelle Verantwortung des Menschen für sein Leben, für das des Nächsten und für die Gemeinschaft. „Ganz so, wie wir das als Christen in der Nachfolge Jesu tun“, so Maurer. „Lernen können wir von Jüdinnen und Juden, wie eine Minderheit in der Mehrheitsgesellschaft im demokratischen Staat diese Position als Aufgabe positiv zum Wohl des Ganzen annimmt.“ Die aktuellen Spannungen in den interreligiösen Beziehungen zeigen, dass das Thema Antisemitismus dringend angesprochen werden muss. „Die kritische Auseinandersetzung mit judenfeindlichen Teilen der eigenen Tradition können wir weder uns selbst ersparen – und im Blick auf die muslimischen Nachbarn kann das auch nicht tabuisiert werden, weil es angeblich islamfeindlich sei“, sagte Maurer.

„Wertschätzung für das Judentum“

„Wir haben von unserem Ursprung her einen Auftrag, der sich nicht erschöpft in der doppelt negativen Ausrichtung, „anti-antisemitisch“ zu wirken“, so Maurer. „Jenseits aller Tagesordnungen unserer Synoden haben wir eine Lebensbeziehung zu jüdischer Religion, Geschichte und Gemeinschaft – von Anfang an (…) bis auf den heutigen Tag.“ Das Versagen von Theologie und Kirche angesichts der mörderischen Verfolgung jüdischen Lebens in der NS-Zeit ist offenkundig. Im Verlauf der letzten Jahrzehnte entwickelte sich im christlich-jüdischen Dialog Wertschätzung für das Judentum. Als positive Beispiele nannte Maurer das Studienjahr an der Hebräischen Universität in Jerusalem und die Tora-Lernwochen in Denkendorf, aber auch die Predigtmeditationen im christlich-jüdischen Kontext, die die „Lebensbeziehung der christlichen Gemeinde zum Judentum bewusst machen“. Die Sprach- und Gedankenwelt der hebräischen Bibel sei „unablösbar Teil unseres Gottesdienstes“. Heute verstünden wir besser, dass das Neue Testament Teil der jüdischen Welt der Antike ist. Auch die Grundordnung der badischen Landeskirche, deren Beauftragter Maurer seit Mai 2023 ebenfalls ist, spiegelt die tiefe Verbundenheit mit dem Judentum wider, räumt jedoch auch die „Schuld der Christenheit am Leiden des jüdischen Volkes“ ein und verurteilt „alle Formen der Judenfeindlichkeit“. „Vieles wurde erreicht – immunisiert haben diese Erfolge aber nicht“, bilanzierte Maurer. Zum Schluss rief er die Synodalen auf, „nicht nur gegen Antisemitismus, sondern für die Rechte und Freiheit unserer jüdischen Nächsten aktiv werden – für alle Mitglieder unserer Gesellschaft!“


Bild: Gottfried Stoppel

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Bericht des Islambeauftragten der Evangelischen Landeskirche in Württemberg

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Dr. Friedmann Eißler, Islambeauftragter der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, berichtete über islamisch imprägnierten Antisemitismus in Deutschland, aber auch die Vielzahl an islamfeindlichen Straftaten seit dem 7. Oktober 2023 und wie das Christentum eine Vermittlerrolle zwischen Islam und Judentum einnehmen kann.

Die Beziehungen zu Musliminnen und Muslimen sind einer schweren Belastungsprobe ausgesetzt, referierte Eißler. So würden Projekte abgebrochen und Friedensgebete abgesagt. Dazu sei Antisemitismus in einem „erschreckenden Ausmaß“ sichtbar geworden. Er erinnerte an die zaghaften Reaktionen der islamischen Verbände auf das Hamas-Massaker am 7./8. Oktober 2023, die teilweise nur auf Druck der Politik zustande kamen. Eindeutige Solidaritätsbekundungen der Verbände mit Israel blieben dagegen aus. Demgegenüber stehen die hohen Zahlen islamfeindlicher Vorfälle in Deutschland. Auch die Berichterstattung über ein Potsdamer Treffen von Rechtsextremen mit Begriffen wie Remigration oder Deportation verunsichere junge Menschen mit Migrationshintergrund massiv.  Eißler betonte, dass tätliche Gewalt in Deutschland nicht von Juden ausginge, sondern mehrheitlich von Menschen, die ihre Gewaltakte islamisch begründen oder verbrämen. Islamisch imprägnierter Antisemitismus, der häufig als Israelkritik daherkommt, sei unübersehbar. Instrumentalisiert werde dabei die Lage von zwei Gruppen: von denen, die islamistischen Hass auf „den Westen“ und auch auf Juden verharmlosen, und von denen, die suggerieren, ohne muslimische Migranten gäbe es hier keinen Antisemitismus. „Eine Abwehr- und Entlastungsdebatte ist inakzeptabel, antisemitische Stereotype sind bis in die Mitte der Gesellschaft hinein verbreitet“, sagte Eißler.

Brückenbauen ist christliche Verantwortung

Für Eißler ist jedes gewaltsame Sterben zu viel: „Wir wollen nicht Opfer und Gewalt aufrechnen – und doch klarer sehen, wo Unrecht ist und was dem Frieden dienen könnte“, sagte er. Es brauche größere Klarheit über historische und aktuelle Fakten zur Rolle Israels, da die Bewertungen der Situation in Nahost so grundlegend weit auseinander liegen. Das beeinflusse die gesamte Wahrnehmung. Eißler plädierte dafür, Gespräche mit Muslimen in einer offenen Atmosphäre zu führen – auch über persönliche Betroffenheit und Sorgen. Nur so sei besser zu verstehen, welche Überlegungen, Erfahrungen, Beweggründe hinter verschiedenen Reaktionen und Argumenten stehen. Als ermutigend wertete er den zweimaligen Besuch der bosnischen Delegation bei der jüdischen Gemeinde Stuttgart. Der gemeinsame Nenner war: Wir können und werden unterschiedlicher Meinung bleiben, stehen aber zusammen und füreinander ein. Eißler empfahl daher eindringlich dranzubleiben. Denn wenn die Beziehungen abgebrochen werden, spiele das nur Fundamentalisten und Radikalen in die Hände. Er appellierte an die christliche Verantwortung, Brücken zu bauen: Christinnen und Christen sollten sich nicht zurückzuziehen „ins vertraute, scheinbar unbedrohte Eigene“.

Klärung und Aufklärung, Bildung und Dialog

Für diesen Weg zum Dialogverhältnis zwischen Christentum, Judentum und Islam brauche es in den Augen Eißlers erstens die Anerkennung und Bearbeitung der Geschichte islamischer Judenfeindschaft. Dieses Thema müsse langfristig und bewusst angegangen werden, sonst werden die Gräben in einigen Jahren breiter und tiefer sein, mahnte er. Schuldzuschreibungen sind dabei fehl am Platz. Vielmehr gehe es um notwendige Klärungen, um ernsthaft und glaubhaft auch mit Jüdinnen und Juden in den Dialog zu treten. Zweitens ist für Eißler Bildung der Schlüssel. Dabei müsse eine orientierende Rolle spielen, wie wir uns im „moralischen Dreieck“ (israelisch – palästinensisch – deutsch) verorten. Als dritten Baustein nannte Eißler den Dialog und beschrieb ihn „als Fruchtbarwerden der verschiedenen Ansichten und Glaubensüberzeugungen für ein gesellschaftliches Miteinander“. Damit die gemeinsame Grundlage nicht abstrakt bleibt, ist eine konstruktiv-kritische Auseinandersetzung über die Entstehungsgeschichte dieser Gesellschaft, mit ihren Werten und ihren Defiziten, zu führen. Eißler appellierte zum Schluss, die Probleme gemeinsam anzugehen. Andernfalls werde die Situation in einigen Jahren viel schwieriger sein. Er ermutigte die Synodalen wörtlich: „Gemeinsam! Wir wollen zusammenkommen: Wer, wenn nicht wir. Und wann, wenn nicht jetzt?“


Bild: Gottfried Stoppel
 
 
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~ Impressionen ~

Fotos: Gottfried Stoppel
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Landeskirchliche Gemeinschaften

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Bericht des Oberkirchenrats Dr. Michael Frisch zum neuen Gesetzesentwurf bezüglich Landeskirchlicher Gemeinschaften

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Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch berichtete über Änderungen in der neuen „Vereinbarung Pietismus“ bezüglich Abendmahlsfeiern und Taufen in Gemeinschaften, eine stärkere Verbindung zur Landeskirche und zeitgemäße Regelungen im Pfarrergesetz

Seit 1743 hat der Pietismus „Heimatrecht“ in der württembergischen Kirche. Pietistische Gemeinschaften galten innerhalb der Landeskirche als religiöse Vereine, die partielle religiöse Aufgaben ohne öffentliche Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung erfüllen. In den vergangenen Jahren gab es eine Reihe von Vereinbarungen und Übereinkünfte zu verschiedenen Themen, wie Abendmahl, Taufen und Verkündigung. Aufgrund zahlreicher Veränderungen soll die Zusammenarbeit auch für die weitere Zukunft auf eine verlässliche Grundlage gestellt werden. Deshalb schließen die Evangelische Landeskirche in Württemberg und Landeskirchliche Gemeinschaftsverbände sowie Schwestern- und Bruderschaften eine neue Vereinbarung.

Die „Vereinbarung Pietismus“ sieht vor, dass Abendmahlsfeiern nur von Personen geleitet werden dürfen, die von der Landeskirche dazu ermächtigt sind. Diese Neuregelung zielt darauf ab, eine klare und geordnete Leitung der Abendmahlsfeiern zu gewährleisten.

Die „Vereinbarung Pietismus“ klärt, dass in Landeskirchlichen Gemeinschaftsverbänden nur Taufen durchgeführt werden dürfen, die die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche begründen.

Zur Entwicklung von Gemeinschaftsgemeinden wird die folgende Änderung in der „Vereinbarung Pietismus“ vorgeschlagen: Statt durch Vereinbarung sollen Gemeinschaftsgemeinden nun durch Einrichtung eines personalen Seelsorgebezirks durch den Oberkirchenrat gebildet werden.
Im Pfarrergesetz soll zudem nach § 10 Absatz 1 Württembergisches Pfarrergesetz ein Absatz hinzugefügt werden, in dem geregelt wird, dass Pfarrerinnen und Pfarrer für Gottesdienste in anderen Gemeinden keine vorherige Zustimmung mehr benötigen, wenn ein persönlicher Seelsorgebereich vom Oberkirchenrat eingerichtet wurde. Diese Änderung orientiert sich an bestehender Praxis in anderen Gemeindekontexten.

Ziel des Gesetzentwurfs und der „Vereinbarung Pietismus“ ist es, theologische Fragen der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung zu klären und dabei ein ausgewogenes Verhältnis von Freiheit und Ordnung zu gewährleisten. Dabei soll das "Heimatrecht" des Pietismus in der Landeskirche so gestaltet werden, dass auch im 21. Jahrhundert das Evangelium gemeinsam verkündigt werden kann.


Bild: Gottfried Stoppel


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Aussprache

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Christiane Mörk (Besigheim, Brackenheim) befürchtet, dass durch die Errichtung eines personalen Seelsorgebezirks durch den Oberkirchenrat die Kommunikation vor Ort nicht mehr nötig sein wird und es auf die einzelnen Persönlichkeiten vor Ort und ihr Wohlwollen ankommt, ob eine Zusammenarbeit vor Ort stattfindet.

Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) hat Fragen zum §10 Abs 6. Wenn es eine Seelsorgeeinheit in der Gemeinde geben soll, sollte es eine aktive Zustimmung vor Ort geben und nicht nur ein passive, beziehungsweise eine ausschließliche Zustimmung des Oberkirchenrats. Er bittet um Prüfung der Kriterien, ob diese für eine Zusammenarbeit vor Ort gedeihlich sind.

Dr. Thomas Gerold (Tuttlingen, Balingen) weist darauf hin, dass die Landeskirche eine große Bandbreite von Theologien abdeckt. Die Arbeit der Gemeinschaftsverbände ist eine Chance, eine größere Bandbreite von Menschen innerhalb der Landeskirche zu erreichen. Er bittet um eine wohlwollende Prüfung des Gesetzesentwurfes.

Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) sieht es kritisch, dass die Zustimmung der örtlichen Gemeinde wegfallen soll. Er hält es für wichtig, gemeinsame Prozesse zu gehen, um ein Miteinander zu ermöglichen. Es sei ein nächster Schritt, die Kirchengemeinden zu schwächen. Dem sollte entgegengewirkt werden.

Reinhold Schuttkowski (Tuttlingen, Balingen) berichtet vom konkreten Problem von parallelen Gottesdiensten und fragt, wer entscheidet, ob Gemeinschaften vor Ort eine ergänzende, partiell stellvertretende oder alternativ stellvertretende Funktion haben und wie es im konkreten Fall mit den Regelungen aussieht. Er fragt auch, wie die Kontrollmechanismen beim Thema Taufe sind und wie sie durchsetzbar sind.

Hellger Koepff (Ravensburg, Biberach) fragt, warum die Synodalen nicht in die inhaltliche Diskussion einbezogen wurden. Bei der Abstimmung gehe es nur um Zustimmung oder Ablehnung des Gesetzes und es gibt keine Möglichkeit für die Änderung einzelner Paragraphen.

Dorothee Knappenberger (Vaihingen/Enz, Mühlacker) bedankt sich beim Oberkirchenrat für die Vorarbeit. Was wäre die Landeskirche ohne den Pietismus. Deshalb müssen manche Dinge auch geregelt werden. Sie wirbt um ein gutes Miteinander vor Ort mit den Gemeinschaften. Konkurrenzdenken solle verhindert werden.

Andrea Bleher (Künzelsau, Schwäbisch Hall, Gaildorf) merkt an, dass die bisherige Regelung, dass die Gemeinden vor Ort zustimmen mussten, stellenweise zu jahrelangen Entscheidungsprozessen führte. Sie plädiert dafür, dass die Situation vor Ort berücksichtigt werden, aber die Entscheidung auf der Ebene des Oberkirchenrats und der Verbände getroffen werden soll. Die gemeinsame Aufgabe das Evangelium zu verkünden, solle entsprechend der gesellschaftlichen Entwicklung plural und divers erfüllt werden.

Johannes Eißler (Reutlingen) bricht eine Lanze für die Gemeinschaftsgemeinden. In Reutlingen laufen die Gespräche vor Ort gut. Die Gemeinschaften haben auch ein Eigenleben und es sei gut, besonders beim Thema Taufe zu kontrollieren. Aber dabei solle es nicht bleiben. Eißler plädiert für eine finanzielle Unterstützung für die Gemeinschaften, die durch Taufen Mitglieder der Landeskirche generieren.

Siegfried Jahn (Crailsheim, Blaufelden, Weikersheim) weist darauf hin, dass das Thema Parallelgottesdienste auf verschiedenen Ebenen stattfindet, auch im Bereich Jugendarbeit. Es müsse mehr komplementär kooperativ, statt in Gegensätzlichkeiten gedacht und gehandelt werden. Manchmal lasse sich die Arbeit nicht unter ein Dach bringen, sondern muss parallel laufen.

Thorsten Volz (Freudenstadt, Sulz/Neckar) fragt sich, wie die bisherige Kontrolle durch die örtliche Gemeinde stattgefunden hat. Er betont die örtliche Verbundenheit und merkt an, dass zum Beispiel die Abkündigungen nur in einer Richtung stattfinden und häufig sogar ein Gegeneinander entstehe und kein Miteinander, wie es früher war. Manchmal werde das auch in der Sprache deutlich: „Wir und die Evangelischen“.

Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) wünscht sich, dass das örtliche Miteinander gestärkt wird. Manchmal sei es aber schwer, in den Kontakt zu gehen, weil viele auch von außerhalb kommen. Die örtliche Verbindung sollte mehr als eine Stellungnahme sein.

Matthias Hanßmann (Vaihingen/Enz, Mühlacker) war als Vertreter der Apis beim Prozess dabei und drückt seine Freude darüber aus, dass der Prozess so weit gekommen ist. Er plädiert für eine neue Ordnung, um die Themen immer wieder neu anzusprechen und die Regelungen im Bewusstsein zu behalten und sich theologische Fragen zum Abendmahl oder Gottesdienst zu stellen. Die Entscheidung solle zwischen den Verbänden und dem Oberkirchenrat stattfinden, weil es sich häufig um überparochiale Strukturen handelt. Die Kirchengemeinde vor Ort soll trotzdem gefragt werden. In Konfliktsituationen vor Ort muss es eine Lösungsmöglichkeit geben.

Dr. Michael Frisch nimmt Stellung:

1. Verzicht auf die Zustimmung der Kirchengemeinde sei eine Schwächung der Gemeinden
Verglichen mit den Grundsätzen aus dem Jahr 2000 wird die Rechtsposition der Gemeinden und Bezirke verringert. In Einzelfällen kann eine Gemeinde die Bildung von Gemeinschaften verhindern. Ausgehend von der Kirchengemeindeordnung (KGO) und dem Pfarrergesetz ist es keine Schwächu ng der Rechtsposition. §11 Abs 3 Nr. 6 sieht dasselbe Verfahren vor, das bei jeder Änderung der Gottesdienstordnung vorsieht. Eingegriffen und geschwächt wird nicht das Recht der Kirchengemeinde, sondern das Parochialrecht der zuständigen Pfarrerinnen und Pfarrer. Es wird nicht die KGO geändert, sondern das Parochialrecht im Pfarrergesetz.

2.Gottesdienstzeiten und verschiedene Arten der Gemeinschaft
Im ergänzenden Dienst gibt es keine öffentlichen Gottesdienste. Im partiell-stellvertretenden Dienst gibt es Gottesdienste nur in Zusammenhang mit Amtshandlungen. Im alternativ-stellvertretenden Dienst gibt es öffentliche Gottesdienste in Gemeinschaftsgemeinden. Darüber entscheidet der Oberkirchenrat durch Errichtung des personalen Seelsorgebezirks.

3. Thema Kontrolle
Die Visitation für Gemeinschaftsgemeinden sind weitergehend geregelt. Wenn es in Einzelfällen zu Taufen kommen sollte, die nicht zur Mitgliedschaft führen, bleibt es in der Regel nicht verborgen.

4. Zum Verfahren
Wenn ein Zustimmungsgesetz vorgelegt wird, muss der Vertragsinhalt zunächst durch die Synode fixiert werden. Die Zustimmung der Synode ist Voraussetzung für das Inkrafttreten. Die Details werden im Rechtsausschuss aufgenommen und vertieft.

Beschluss

Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.

Bild: Gottfried Stoppel

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Schließung von Haus Birkach

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Bericht des Ausschusses für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunktsetzung

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Maike Sachs, die stellvertretende Vorsitzende des Sonderausschusses für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunktsetzung berichtet über die Beratungen zur Schließung von Haus Birkach und stellt den Antrag Nr. 02/24 zur Schließung der Tagungsstätte Birkach: Vorbereitung, Ordnungsänderungen, Arbeitsplatzsicherung, Immobilienkonzeption bis 31.12.2025.

Im Mai des vorherigen Jahres beschäftigte sich der Sonderausschuss mit den vier Tagungshäusern der Landeskirche. Das Ziel war die Vergleichbarkeit und zentrale Verwaltung der Belegung, um Kosten zu sparen. Aufgrund hoher Investitionskosten für Renovierungsarbeiten in Haus Birkach wurde im Juni beschlossen, den Standort zu überprüfen. Im Oktober 2023 wurde der Vorschlag unterbreitet, Haus Birkach zu schließen, Gespräche mit Mitarbeitervertretungen zu führen und ein Umsiedlungskonzept zu entwickeln. Im Januar 2024 wurden Ergebnisse zu Schließungszeitrahmen, Weiterbeschäftigung und Raumbedarfen präsentiert. Weitere Tagungshäuser wurden aus Ressourcengründen verschoben. Im März 2024 wurden Ergebnisse zu Standorten für die Einrichtungen präsentiert, darunter die Unterbringung der KSA-Ausbildung und anderer Einrichtungen. Renovierungsarbeiten werden durch Rücklagen finanziert. Die Verwaltung der Birkacher Einrichtungen wird im Neubau des Oberkirchenrats angesiedelt. Die Schließung von Haus Birkach soll bis zum 31.12.2025 erfolgen, mit einem Übergang bis ins Jahr 2026 für den Umzug der Einrichtungen. 22,95 Stellen sind von der Schließung betroffen, und Gespräche zur Weitervermittlung der Mitarbeitenden haben bereits stattgefunden.

Der Sonderausschuss beantragt (ANTRAG Nr. 02/24 nach § 29 GeschO), dass die Landessynode folgende Beschlüsse fasst:

Der Oberkirchenrat soll die Schließung der Tagungsstätte Birkach bis zum 31.12.2025 vorbereiten, die Schließung und Verlegung der Einrichtungen des Evangelischen Bildungszentrums einleiten, Beschlüsse fassen, um Arbeitsplätze der Mitarbeitenden an anderen Standorten in Stuttgart zu ermöglichen, Maßnahmen für Ersatzarbeitsplätze in Stuttgart einleiten und eine Konzeption für die weitere Verwendung oder den Verkauf der Immobilie Haus Birkach entwickeln.

 
Bild: Gottfried Stoppel

  
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Aussprache und Beschluss

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Holger Stähle (Künzelsau, Schwäbisch Hall, Gaildorf) merkte an, dass in der Diskussion keine Informationen über die Einsparungen durch eine Schließung des Hauses diskutiert worden sind.

Tobias Geiger (Freudenstadt) merkte an, dass die Kosten sauber geprüft wurden und weist darauf hin, dass im Haus Birkach Investitionen von ca. 6.000.000 Euro (vor Corona) notwendig gewesen wäre, zuzüglich jährlich etwa 1,2 Mio Euro für Bauzuschuss und Defizite. Zusätzlich kommen dazu noch mögliche 8-10 Mio Euro für den Verkauf des „Filetstücks“.

Gerhard Keitel (Vaihingen/Enz, Mühlacker) bittet zukünftig um eine rechtzeitige Bezifferung der Einsparungen. Er bedankt sich beim Oberkirchenrat für gute und rechtzeitige Gespräche mit den Mitarbeitenden und für Lösungen. Es gibt einen Wettkampf mit andren Institutionen um Mitarbeitende, die neuen Standorte in der Stadt sind besser mit Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

Matthias Böhler (Besigheim, Brackenheim) erinnerte daran, dass die Zahlen bereits in der letzten Wahlperiode diskutiert und ausführliche Gutachten vorgelegt wurden.

Stefan Werner, Direktor im Oberkirchenrat, bekräftigte die Informationen über den ständigen Zuschussbedarf und zusätzliche anstehende Umbauten. Dezernat 8 wird alle Optionen prüfen, um das Haus am wirtschaftlichsten zu verwerten.

Beschluss

Bei drei Enthaltungen und drei Neinstimmen mehrheitlich beschlossen.

Bild: Gottfried Stoppel

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Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses

Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses

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Der stellvertretende Vorsitzende Johannes Eißler berichtete aus der Sitzung des Ausschusses im Februar 2024, in der dieser die Besetzung der Disziplinarkammer behandelte. Die Mitglieder der Kammer sind alle sechs Jahre neu zu bestellen, die neue Wahlperiode beginnt am 1. Mai 2024. Es wurde ein neuer Vorsitzender und die Mitglieder, einige per Wiederwahl, gewählt.

Der Ausschuss habe seit der Herbstsynode einmal getagt, berichtete der stellvertretende Vorsitzende, und darin die Besetzung der Disziplinarkammer behandelt. Die neue Wahlperiode der Disziplinarkammer geht vom 1. Mai 2024 bis zum 31. April 2030. Die Mitglieder der Kammer sind alle sechs Jahre neu zu bestimmen. Wie Eißler berichtete, waren viele zur Wiederwahl für die neue Periode bereit. Fünf weitere seien einstimmig gewählt worden. Da der bisherige Vorsitzende nicht mehr zur Verfügung gestanden habe, sei als neuer Vorsitzender Dr. Wilfried Holz, Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg, einstimmig gewählt worden. Johannes Eißler berichtete, dass die Disziplinarkammer selten zusammentreten müsse. In den vergangenen Amtszeiten habe jeweils eine Sitzung stattgefunden.

Das Thema finden Sie in der Tagesordnung unter TOP 14. Die Dokumente zum Tagesordnungspunkt finden Sie hier.

 
Bild: Gottfried Stoppel




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Strukturstellenplan Oberkirchenrat/Aufgabenkritik

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Bericht des Oberkirchenrats

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Stefan Werner, Direktor im Oberkirchenrat, berichtete über das Ziel, Stellen einzusparen und erläuterte, wie die Dezernate auf der Basis einer Aufgabenkritik den vorliegenden Strukturstellenplan erarbeitet hätten. Der Plan solle als Anlage zum Stellenplan zusammen mit dem Haushalt in der Herbstsynode 2024 beschlossen werden.

Direktor Werner erinnerte zunächst an den Antrag der Synode in der Herbsttagung 2022, in dem der Oberkirchenrat gebeten wurde, 10, 2 Prozent an Stellen einzusparen. Im Strukturstellenplan sei der Anpassungsprozess, der mit dem Stellenabbau verbunden sei, abgebildet.

Vorgehensweise: Aufgabenkritik

Als Basis der Kürzungen hätten die Dezernate laut Werner in enger Abstimmung mit den Mitarbeitenden ihre Arbeitsfelder einer Aufgabenkritik unterzogen, d.h. der Prüfung, ob bisherige Aufgaben weiter wahrgenommen werden müssten und ob die Art der Erfüllung sachgerecht und wirtschaftlich sei. Teilaspekte seien dabei gewesen:
  • die Erkennbarkeit des kirchlichen Auftrags,
  • der Mehrwert für den kirchlichen Auftrag im Verhältnis zum Ressourceneinsatz, und
  • die Erledigung derselben Aufgabe durch andere Träger.
Direktor Werner bedankte sich bei allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit.

Stelleneinsparungen durch Wegfallvermerk

Stefan Werner erläuterte, inwiefern ein sog. KW-Vermerk (auch: Wegfallvermerk, „künftig wegfallend“) notwendige Einsparungen sozialverträglich umsetze, indem auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet werde. Durch einen solchen Haushaltsvermerk würden Stellen gekennzeichnet, die mit oder ohne bestimmte Frist künftig wegfallen könnten.

Inhalt des Strukturstellenplans

Der vorliegende Plan sei der erste Schritt notwendiger Anpassungen. Das Kollegium des Oberkirchenrats gehe davon aus, dass die Kürzungen von 10, 2 Prozent nicht ausreichten; zur weiteren Prüfung zwinge der Fachkräftemangel und die kommende Pensionierungswelle. Nicht alle kirchlichen Handlungsfelder würden erhalten bleiben. Der aktuelle Plan greife noch nicht in der Tiefe ein, aktuelle Arbeitsfelder seien weitgehend erhalten geblieben, Abläufe und Strukturen seien angepasst. Eine größere Umstrukturierung sei die Zusammenfassung von Werken und Diensten des Dezernats 2 ab 2025. Für die Jahre 2024 und 2025 seien die ersten KW-Vermerke bereits umgesetzt worden. Ziele des Prozesses seien insgesamt
  • Reduktion von Geschäftsführungspositionen,
  • Reduktion von Gremien,
  • Etablierung einer agilen und themenorientierten Arbeitsweise (Netzwerk statt Säulen),
  • Etablierung eines Teams statt Einzelpersonen,
  • Stärken des Dienstleistungsfokus.
Ausblick und Einordnung
Werner erklärte, dass der vorliegende Planentwurf Teil des Ziels sei, bis 2028 zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen. Hierzu würden 10, 2 Prozent Stellenkürzungen nicht ausreichen. Das Kollegium sei von einem erweiterten Volumen von 25 Prozent ausgegangen, an dem gearbeitet werde. Weitere Anstrengungen, Priorisierungen und Posteriorisierungen, seien notwendig.

Bild: Gottfried Stoppel

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Aussprache

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In der Aussprache sprachen Synodale ihren Dank für den Strukturstellenplan aus.

Die Synodalen Andrea Bleher (Untermünkheim) und Tobias Geiger (Nagold) bedankten sich beim Oberkirchenrat und bei Direktor Stefan Werner für den vorgelegten Strukturstellenplan. Insbesondere würdigten sie das Verfahren der Aufgabenkritik und den damit verbundenen Aufwand. Der Plan sei eine gute Grundlage für das weitere Vorgehen bei den notwendigen Einsparungen.
 

Bild: Gottfried Stoppel

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Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes

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Bericht des Oberkirchenrats

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Dr. Michael Frisch, Rechtsdezernent im Oberkirchenrat, berichtete, warum der Anspruch auf freie Dienstwohnung für Vikarinnen, Vikare sowie Pfarrpersonen in Vertretungsdiensten künftig wegfallen soll. Die Wohnlast der betroffenen Kirchengemeinden und -bezirke entfalle dadurch.

Für Vikarinnen und Vikare, für Pfarrpersonen in Vertretungsdiensten in einem Kirchenbezirk, die im unständigen Pfarrdienst, im Übergangsstatus, im Wartestand oder im Rahmen einer beweglichen Pfarrstelle wahrgenommen werden, solle in Zukunft der Anspruch auf freie Dienstwohnung entfallen, berichtete Oberkirchenrat Dr. Frisch. Zugleich entfalle die Verpflichtung, eine verfügbare Dienstwohnung zu beziehen. Wie Dr. Frisch erläuterte, seien die Hintergründe:
  • die ungleichmäßige Verteilung der Vikarpersonen auf die Kirchengemeinden und damit der Wohnlast,
  • bestehende familiäre Bindungen oder andere Wohnformen,
  • bei Vertretungsaufträgen müssten bisher oft Wohnungen angemietet werden, was zu vermeidbaren Umzügen und zu zusätzlichen Belastungen führe.
Ziel der Neuregelung seien, so Dr. Frisch, eine angemessene Lastenverteilung, mehr Flexibilität und eine Vereinfachung der Verwaltung. Mit dem Wegfall der Wohnlast gingen höhere Besoldungsaufwendungen einher. Der Arbeitsrechtlichen Kommission, der Pfarrervertretung und dem Ev. Kirchengemeindetag seien Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.

Der Gesetzentwurf wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Finanzausschusses verwiesen.

Bild: Gottfried Stoppel

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Aussprache und Beschluss

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Aussprache

In der Aussprache meldeten Synodale Bedenken hinsichtlich der wegfallenden praktischen Unterstützung bei der Wohnungssuche für Vikarinnen und Vikare an.

Der Synodale Thorsten Volz (Sulz) begrüßte es, die Residenzpflicht gerade bei Vikarinnen und Vikaren aufzugeben. Er wies jedoch darauf hin, dass bisher das Stellen einer Dienstwohnung eine starke Entlastung gewesen sei, es müsse weiter praktische Unterstützung geben. Der Dienstwohnungsausgleich sei eventuell zu gering, erklärte er, und bat um Aufschlüsselung.

Oberkirchenrat Dr. Frisch verwies auf die Tabellen zu den Bezügen im Vorbereitungsdienst, die im Amtsblatt veröffentlicht sind.

Der Synodale Holger Stähle (Schwäbisch Hall) hielt das Vorhandensein einer Dienstwohnung ebenfalls für eine große Entlastung und fragte, ob es auch künftig möglich sein würde, eine Wohnung zur Verfügung zu stellen, oder ob dies ausgeschlossen sein.

Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch beantwortete die Frage dahingehend, dass die Kirchengemeinden Mietwohnungen zur Verfügung stellen könnten.

Beschluss

Der Gesetzentwurf wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Finanzausschusses verwiesen.

Bild: Gottfried Stoppel

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Weitere kirchliche Gesetze

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Bericht des Oberkirchenrats zum Kirchlichen Gesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten

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Dr. Michael Frisch, Rechtsdezernent im Oberkirchenrat, berichtete, inwieweit das staatliche Recht in verschiedenen Gesetzen die Verwendung elektronischer Dokumente ermögliche sowie Nutzungspflichten vorsehe. Er beschrieb, welche Anpassungen im Kirchenrecht erforderlich seien.

Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch berichtete, inwieweit elektronische Dokumente in bestimmten Verfahrensordnungen des staatlichen Rechts seit einiger Zeit möglich oder bereits verpflichtend seien. Als Beispiele hierfür nannte er Regelungen für Verfahren vor den Arbeitsgerichten und vor den Verwaltungsgerichten. Der vorgelegte Gesetzentwurf solle die elektronische Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten ermöglichen. Dazu übernehme der Entwurf entsprechende Vorschriften des Kirchengesetzes der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) bzw. passe sie an oder formuliere vergleichbare Normen unter anderem für das Mitarbeitervertretungs- und das Verwaltungsverfahrensrecht. Die Stellungnahmen der Arbeitsrechtlichen Kommission, der jeweiligen Vertretungen sowie der Gerichtsvorsitzenden würden vorgelegt.

Das Gesetz wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.

Bild: Gottfried Stoppel

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Bericht des Oberkirchenrats zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes

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Dr. Michael Frisch, Rechtsdezernent im Oberkirchenrat, berichtete von der elektronischen Form des kirchlichen Amtsblattes seit 1. Januar 2024. Aus Datenschutzgründen solle künftig das Ergebnis der Wahl der Pfarrervertretung in einem gesonderten kirchlichen Mitteilungsblatt zur Verfügung gestellt werden.

Oberkirchenrat Dr. Frisch berichtete, dass das kirchliche Amtsblatt seit 1. Januar 2024 in elektronischer Form bereitgestellt werde. Personenbezogene Daten würden jetzt in einem gesonderten kirchlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht, das aus datenschutzrechtlichen Gründen nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zur Verfügung stehe. Das Wahlergebnis der Pfarrervertretung solle künftig auch im kirchlichen Mitteilungsblatt, nicht mehr im kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Stellungnahme der Pfarrervertretung zum Gesetzentwurf liege vor.

Der Gesetzentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.


Bild: Gottfried Stoppel

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Kirche, Diakonie und Gesellschaft

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Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend zum Ausbau und Verstetigung von Konfi 3

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Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Jugend, Siegfried Jahn, berichtet über die Beratungen zum Antrag Nr. 33/20 - Entwicklung von Konfi 3. Neue Wege statt flächendeckender Einführung. Stärkung durch vorbildliche Umsetzungen und inspirierende Familienarbeit. Vertrauensvolle Bindungen fördern - ein lohnenswertes Angebot ohne Zwang.

Der Antrag Nr. 33/20 - Entwicklung von Konfi 3, eingereicht während der Sommersynode 2020, wurde im Ausschuss beraten. Konfi 3 sollte ursprünglich die Konfirmandenarbeit reformieren, hat jedoch nicht die erwartete Wirkung auf Konfi 8 gezeigt.

Aktuelle Studien zeigen, dass 24 % der Kirchengemeinden Konfi 3 durchführen, demografisch bedingt sinkt die Teilnehmendenzahl jedoch ständig. Die Verbindung von Konfi 3 und Konfirmandenarbeit in Klasse 8 wird aufgrund gesellschaftlicher Mobilität als unrealistisch abgelehnt. Der Ausschuss schlägt vor, die Lücke zwischen der dritten und achten Klasse mit Familienarbeit zu überbrücken und sieht im Ganztagesbetreuungsanspruch ab 2026 neue Möglichkeiten.

Konfi 3 kann den Religionsunterricht verfassungsrechtlich in Klasse 3 nicht ersetzen. Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an Schulen, Konfi 3 verfolgt eine andere Konzeption. Die Idee eines Konfi 3 an Schulen wird diskutiert, jedoch wird eine Verkürzung des Religionsunterrichts abgelehnt. Der Ausschuss empfiehlt, Konfi 3 durch neue Konzepte zu aktualisieren.

Der Ausschuss lehnt die Idee eines flächenweiten Pflichtangebots ab und befürwortet stattdessen, Kirchengemeinden, die das Angebot noch nicht eingeführt haben, durch inspirierende Kinder-, Jugend- und Familienarbeit zur Teilnahme zu motivieren.

Der Ausschuss schlägt vor, den Antrag Nr. 33/20 nicht weiterzuverfolgen.

Das Thema finden Sie in der Tagesordnung unter TOP 07 und die Dokumente zum Tagesordnungspunkt auf elk-wue.de

Bild: Gottfried Stoppel
 
 
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Unterstützung bei der Jobsuche von Partnerinnen und Partnern von Pfarrpersonen

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Kai Münzing, der Vorsitzende des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung berichtete über die Beratungen zu Antrag 04/23 mit Dezernat 3 des Oberkirchenrats (Theologische Ausbildung und Pfarrdienst) zur Frage, ob es nötig sei, die Unterstützung von Pfarrfrauen und -männern von Vikaren/Vikarinnen zu intensivieren, die wegen eines Stellenwechsels der Pfarrperson auch für sich eine neue Arbeitsstelle im Umfeld des neuen Wohnortes suchen müssen. Darauf hatte der Antrag 04/23 abgezielt.

Münzing berichtete, der Ausschuss habe sich vom Oberkirchenrat ausführlich schildern lassen, welche Unterstützung in dieser Situation schon jetzt erfolge:
  • In den Stellengesprächen mit Vikarinnen und Vikaren werden Berufstätigkeit und zumutbare Pendlerstrecke des Partners oder der Partnerin so weit möglich berücksichtigt.
  • Zum Teil sucht das Dezernat aktiv nach Arbeitsstellen vor Ort unter Einbeziehung der Kirchengemeinden.
  • Auch die Passung hinsichtlich der kompletten Familien- und Betreuungssituation wird berücksichtigt.
Münzing berichtete, der Ausschuss erachte die Bemühungen des Dezernats als ausreichend. Ein Ausbau ohne Aufbau weiterer Stellen im Dezernat sei nicht möglich. Die im Antrag gewünschten Stellenanteile seien überzogen und nicht umsetzbar. Der Ausschuss habe deshalb beschlossen, den Antrag Nr. 04/23 nicht weiterzuverfolgen.

Den Thema finden Sie unter TOP 8 der Tagesordnung und die Dokumente dazu auf www.elk-wue.de.

Bild: Gottfried Stoppel

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Öffnung der berufsbegleitenden Ausbildung im Pfarramt

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In Württemberg gibt es neben dem Studium bereits die Möglichkeit zu einer Berufsbegleitenden Ausbildung in den Pfarrdienst. Diese habe sich bewährt, so Hellger Koepff, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses, und wird vom Oberkirchenrat weiterhin stark beworben. Andere Zugänge zum Pfarrdienst seien über die Ausbildungsformen anderer Landeskirchen aber möglich.

Der Theologische Ausschuss habe, so Koepff, einen Antrag aus dem letzten Jahr geprüft. Dieser habe angeregt zu prüfen, ob neben kirchlichen Berufsgruppen auch Angehörige anderer Berufsgruppen die Möglichkeit zu einer berufsbegleitenden Ausbildung in den Pfarrdienst eröffnet werden könne. Die Beratungen des Ausschusses mit dem Oberkirchenrat hätten ergeben, so der Ausschussvorsitzende, dass Absolvierende der Pfarrverwalter-Ausbildung der Bayerischen Landeskirche in das württembergische Vikariat aufgenommen werden können.

Daneben sei in Württemberg die Berufsbegleitende Ausbildung in den Pfarrdienst etabliert, die für Menschen in kirchlichen Berufen mit ausreichender Berufserfahrung offensteht. Die Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsmodalitäten für diesen Ausbildungszweig werden vom Oberkirchenrat sehr wohlwollend ausgelegt. Zusätzlich sei inzwischen auch eine berufsbegleitende Ausbildung mit 50%-Dienstauftrag möglich. Der Oberkirchenrat habe betont, dass mit großem Aufwand geworben werde, um die vorhandenen 10 Kursplätze zu besetzen. Dabei sei man aber auch auf die Hilfe von Kirchengemeinden und -bezirken und Landessynodalen angewiesen.

Der Theologische Ausschuss sei zu dem Ergebnis gekommen, so Koepff, dass das Anliegen des Antrages mit den gegenwärtigen Möglichkeiten und Bemühungen als erledigt zu betrachten sei.

Das Thema finden Sie unter TOP 9 der Tagesordnung und die Dokumente dazu auf elk-wue.de

Foto: Dan Peter

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Förmliche Anfrage zur Freistellung von Pfarrpersonen für die Diakonie und zur Unterstützung des evangelisch-diakonischen Profils in Einrichtungen der Diakonie

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Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker (Dezernat 3, Theologische Ausbildung und Pfarrdienst) und Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller (Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, DWW) berichteten gemeinsam darüber, wie sich die Zahl der in die diakonischen Einrichtungen entsandten Pfarrpersonen entwickle.

Der Bericht zeigte auf, dass die Kürzungen in Folge des PfarrPlans 2030 nicht nur Gemeinde- und Sonderpfarrämter betreffen, sondern auch die Entsendungen von Pfarrpersonen auf Stellen in der Diakonie. Die Kürzungen im Gemeinde- und Sonderpfarrdienst von 2025 bis Ende 2030 betrügen durchschnittlich 25,4 %. Die Kürzungen im Bereich der Freistellungen und Zuweisungen für Aufgaben in der Diakonie seien leicht geringer als im Schnitt der landeskirchlichen Pfarrstellen. Konkret bedeute dies die Reduktion von 25 Stellen im Jahr 2024 auf 20 Stellen im Jahr 2030.

Diakonie ist sichtbare Wesens- und Lebensäußerung der Kirche

Nothacker und Noller betonten, die Diakonie Württemberg mit ihren 1.400 Einrichtungen und Diensten, 270.000 betreuten Menschen in Beratungsstellen und Einrichtungen, mit 50.000 hauptamtlich und 35.000 ehrenamtlich engagierten Menschen stelle eine in der Gesellschaft deutlich sichtbare und wertgeschätzte Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirche dar. Durch alle Handlungsfelder der Diakonie ziehe sich das christliche Menschenbild, das an einer Ethik der Nächstenliebe orientiert sei.

Der Bericht zählt eine Vielzahl von Maßnahmen, Angeboten und Strukturen in der Diakonie auf, die dazu dienen, diese Orientierung zu bewahren, zu vertiefen und weiterzuentwickeln. Die Details dieser Aufzählung können Sie dem Volltext des Berichts entnehmen, den Sie unter TOP 21 im Tagungs-Bereich auf www.elk-wue.de finden.

Bild: Gottfried Stoppel
 
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Förmliche Anfrage zur Maßnahmenplanung zur Besetzung der zusätzlichen 42 Pfarrstellen

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Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker (Dezernat 3, Theologische Ausbildung und Pfarrdienst) berichtete über die Entwicklung des Pfarrnachwuchses. Zahlen beziehen sich im Folgenden immer auf den Zeitraum von 2013 bis 2023. Die detaillierten Statistiken finden Sie im Volltext von Kathrin Nothackers Bericht als PDF-Download unterhalb dieses Textes.

Oberkirchenrätin Nothacker berichtete, dass es sowohl bei den Neuzugängen auf der Liste der Theologiestudierenden mit Ziel Pfarrberuf als auch bei den Aufnahmen ins Vikariat in den letzten zehn Jahren leichte Spitzen gegeben habe, die Zahlen aber wie in anderen Landeskirchen insgesamt leicht sinken. Dies spiegele den Rückgang von Abiturientinnen und Abiturienten mit evangelischer Prägung wider. Sie appellierte deshalb an die Synodalen, die Nachwuchswerbung vor Ort im Blick behalten: „Wir dürfen in der Nachwuchsgewinnung nicht nachlassen, sondern diese vielmehr aufrechterhalten und stärken.“

Nothacker wies darauf hin, dass die Zahlen von Listenaufnahmen und Aufnahmen ins Vikariat nicht direkt aufeinander bezogen werden können, da die Studiendauer aufgrund verschiedener Faktoren stark differiere. Auch im Übergang zum Vikariat seien höchst individualisierte Lebensentwürfe zu beobachten (Auslandsaufenthalt, Zweitstudium, Promotion). Elternzeiten verursachten zum Teil große zeitliche Abstände zum Eintritt in den unständigen Dienst.

„Alle geeigneten Personen können aufgenommen werden können“

Zwischen 2013 und 2023 seien, so Nothacker, 38 Personen nicht aus dem Vikariat in den Pfarrdienst übernommen worden. Davon hätten 18 Personen aus familiären Gründen zu einer anderen Landeskirche gewechselt. 20 seien aus verschiedensten persönlichen oder beruflichen Gründen ausgeschieden. Auch 54 ausgebildete Pfarrerinnen und Pfarrer seien in diesem Zeitraum – in der Regel aus familiären Gründen – in eine andere Landeskirche gewechselt.

PfarrPlan und Zielstellenplan 2030 korrespondieren mit Prognosen der Personalstrukturplanung

Nothacker betonte, die Zahl der Pfarrstellen, die die Synode für den PfarrPlan und den Zielstellenplan 2030 beschlossen habe, korrespondiere mit den Zahlen von Zu- und Abgängen, mit der die Personalstrukturplanung Pfarrdienst rechne. Für die entgegen der Empfehlung des Oberkirchenrats beschlossenen zusätzlichen 42 Stellen habe der Oberkirchenrat einen Plan vorgelegt, wie diese besetzt werden könnten. Nothacker sagte mit Blick auf den Nachwuchs, dass alle geeigneten Personen in den Pfarrdienst aufgenommen werden können.

Sie finden das Thema unter TOP 21 der Tagesordnung sowie die Volltexte der Fragen und Antworten auf www.elk-wue.de.

Bild: Gottfried Stoppel
 
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Förmliche Anfrage zu den Aufnahmen in den Pfarrdienst

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Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker (Dezernat 3, Theologische Ausbildung und Pfarrdienst) beantwortete eine Anfrage zur Besetzung von 42 Pfarrstellen, die die Landessynode im Zuge der PfarrPlan-Beratungen über den Vorschlag des Oberkirchenrats hinaus beschlossen hatte und die nicht mit regulären Pfarrpersonen besetzt werden können.

Ruhestandsbeauftragungen

Nothacker berichtete, die Beauftragung von Ruhestands-Pfarrerinnen und -Pfarrern werde bereits gemeinsam mit den Dekaninnen und Dekanen vorbereitet, um für 35 Gemeinde-Pfarrstellen und sieben Sonderpfarrstellen Ruheständler zu finden, die für diese Aufgabe ansprechbar seien. Denkbar seien Beauftragungen im Umfang von 25, 50 und 75 Prozent. Um die Attraktivität zu verbessern, arbeite man auch an einer Erhöhung der Vergütungssätze. Umsetzbar seien diese Beauftragungen aber erst, wenn die Synode in der Haushaltsplanung 2025/2026 dafür ca. 800.000 Euro pro Jahr freigebe.

Absolventinnen und Absolventen staatlich anerkannter Hochschulen

Nothacker berichtete, Absolventen und Absolventinnen freier Hochschulen könnten nicht direkt ins Vikariat aufgenommen werden, wohl aber ins Diakonat oder die Diakonenausbildung. Nach einer beruflichen Tätigkeit im Diakonat könnten sie dann über die berufsbegleitende Ausbildung zum Pfarrdienst (BAiP) auch in den Pfarrberuf gelangen. Ebenso seien Studierende und Absolventinnen und Absolventen freier Hochschulen im Studiengang Magister Theologiae/Evangelische Theologie-Kirchlicher Abschluss willkommen.

Berufsbegleitende Ausbildung zum Pfarrdienst (BAiP)

Die BAiP sei sehr flexibel gestaltet, so Nothacker. Sie wende sich nicht nur an hauptberufliche kirchliche Mitarbeitende, sondern an „aufgrund ihrer Ausbildung nach dem Ermessen des Oberkirchenrats geeignete Personen“ wie etwa Religionslehrkräfte, Pfarrpersonen anderer Kirchen, Diakone und Diakoninnen und theologisch vorgebildete Personen aus der weltweiten Ökumene. Auch der Tübinger Studiengang „Evangelische Theologie für Berufsqualifizierte mit kirchlichem Abschluss“ ermögliche den Quereinstieg in den Pfarrberuf – ebenso wie das neu entwickelte bayerische Modell des berufsbegleitenden „Pfarrverwalterstudiengangs“ an der Augustana Hochschule Neuendettelsau.
 
Sie finden das Thema unter TOP 21 der Tagesordnung sowie die Volltexte der Fragen und Antworten auf www.elk-wue.de.

Bild: Gottfried Stoppel

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~ Impressionen ~

Fotos: Gottfried Stoppel 
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Verfahren zur Pfarrstellenbesetzung

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Bericht des Oberkirchenrats

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Der Oberkirchenrat legte einen Gesetzesentwurf vor, der das Verfahren zur Besetzung von Pfarrstellen neu regelt. Zukünftig soll es keine Benennungsverfahren mehr geben.
Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch berichtete zu TOP 16, dass die bisherige Unterscheidung zwischen Benennungsverfahren und Wahlverfahren durch die Zustimmungserfordernis beim Benennungsverfahren seit 1992 nicht mehr trennscharf gegeben sei. Das Benennungsverfahren als Maßnahme der Personalstrategie habe, so in der Begründung des Gesetzesentwurfs, an Bedeutung verloren, da der kommunikativen Vermittlung der Besetzungen inzwischen ein höheres Gewicht zukomme. Künftig solle daher das Benennungsverfahren entfallen und alle Pfarrstellen durch ein einheitliches Besetzungsverfahren besetzt werden. Auch die 14-tägige Ausschreibungsfrist solle, so Frisch, im Falle von Stellen entfallen, die schon zuvor vom Bewerber versehen wurden. Der Evangelische Kirchengemeindetag habe die Möglichkeit zur Äußerung zum Gesetzesentwurf gehabt und dem Entwurf zugestimmt.

Bild: Gottfried Stoppel

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Aussprache und Beschluss

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Rainer Köpf (Backnang) begründete seinen Vorschlag, den Gesetzesentwurf auch in den Theologischen Ausschuss zu verweisen, damit, dass eine Pfarrstellenbesetzung nicht nur eine rechtliche Frage, sondern auch eine theologische Angelegenheit sei.

Antje Fetzer-Kapolnek (Weinstadt-Beutelsbach) fragte, inwiefern durch den Gesetzesentwurf noch die steuernde Wirkung der Landeskirche gewährleistet werden könne. Der vorliegenden Gesetzesentwurf sehe im Falle, dass eine Gemeinde aller Bewerberinnen und Bewerber ablehnt, vor, dass Oberkirchenrat und Landeskirchenausschuss einen oder eine der abgelehnten Bewerberinnen und Bewerber nach derer oder dessen Zustimmung einsetzen könne. Diese Steuerungsmöglichkeit sei aber ein zahnloser Tiger, da es unwahrscheinlich sei, dass ein zuvor abgelehnter Bewerber einer Einsetzung nach diesem Verfahren zustimmt. Zudem gab sie zu bedenken, dass das Benennungsverfahren die Durchsetzung der Frauenordination in Württemberg möglich gemacht habe, da die Landeskirche hier ihre Steuerungsfunktion wahrgenommen habe. Auch in Hinblick auf gesamtgesellschaftliche Polarisierungen sei es ratsam, die eigenen Steuerungsmöglichkeiten nicht zu schnell aufzugeben.

Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch wies in seiner Antwort an die Synodale Fetzer-Kapolnek darauf hin, dass nach Ablehnung aller Bewerberinnen und Bewerber durch die Kirchengemeinde schon bisher die Einsetzung über Landeskirchenausschuss und Oberkirchenrat erfolgte. Dieses Gesetz werde jetzt übernommen. Da der Landeskirche nach wie vor die Aufgabe zukomme, zu prüfen, welche der Bewerbungen auf eine Pfarrstelle in Betracht kommt, sei die Steuerungsmöglichkeit für die Landeskirche nach wie vor gegeben.

Beschluss

Der Antrag wurde von der Synode einstimmig an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.

Bild: Gottfried Stoppel

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Nachtragshaushalt für 2024

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Bericht des Oberkirchenrats

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Dr. Jörg Antoine, kommissarischer Leiter des Dezernats für Finanzmanagement und Informationstechnologie im Oberkirchenrat, erläuterte die Ausgaben, die 2024 über die ursprünglich geplanten hinaus nötig sind.

Dr. Jörg Antoine erläuterte, die in den Nachtragshaushalt aufgenommenen Planänderungen seien überschaubar. Das landeskirchliche Defizit erhöhe sich gegenüber der ursprünglichen Planung um 7,6 Millionen Euro auf 92,1 Millionen Euro. Darin sei allein eine Erhöhung der Deckungsreserve um 5 Millionen Euro enthalten, mit der sichergestellt werde, dass die Kirche auf finanzielle Risiken im laufenden Haushaltsjahr reagieren könne. Darunter fielen auch mögliche höhere Anerkennungsleistungen für die Betroffenen von sexualisierter
Gewalt im Raum der Kirche.

1,62 Millionen Euro entfallen auf die Verlängerung ursprünglich genehmigter, aber zum Haushaltsjahr 2024 ablaufender Maßnahmen wie etwa zum Beispiel Bewertungsabschläge für Dienstwohnungen (324.000 Euro), die Fortführung/Prüfung von Kooperationsmöglichkeiten mit der Landeskirche in Baden (125.000 Euro) und die Informationssicherheit (287.000 Euro). Es sei eine Vielzahl von Maßnahmen aufgenommen worden, die bereits bewilligt und geplant waren und wegen zeitlicher Verzögerung nun erneut eingebracht werden müssten. Antoine will prüfen, ob sich das bestehende Verfahren so vereinfachen lasse, dass eine „vollständige, erneute Befassung mit bereits beschlossenen und finanzierten Maßnahmen“ nicht mehr nötig sei.

Überwiegend keine neuen Projekte

Weitere Beispiele für Ausgaben im Nachtragshaushalt (vollständige Zahlen entnehmen Sie bitte dem Volltext des Berichts auf unserer Webseite im Tagungsbereich):

1,0 Million Euro mehr als ursprünglich geplant muss aus der Rücklage für Immobilienunterhalt (RIU) für diverse Baumaßnahmen entnommen werden.
Einrichtung regionaler Aufarbeitungskommissionen
Neustrukturierung der Maßnahmen für den Neubau des Evangelischen Oberkirchenrats

Dies seien überwiegend keine neuen Projekte, sondern die Übertragung bereits finanzierter Maßnahmen, die Verwendung von für den Bauerhalt vorgesehener RIU-Mittel und eine Abbildung der Weiterleitung von Mitteln im Haushalt.

Bild: Gottfried Stoppel

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Bericht des Finanzausschusses

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Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, mahnte in seinem Bericht an, die Systematik der Nachtragshaushalte für künftige Doppelhaushalte zu vereinfachen.

Geiger erläuterte, dass der 2. Nachtragshaushalt mit all seinem Aufwand nur deshalb notwendig sei, weil bereits bewilligte Maßnahmen im vergangenen Jahr nicht abgeschlossen werden konnten und die entsprechenden Gelder ins Jahr 2024 übertragen werden mussten. Dafür sei dann eine neue Befassung mit dem Antrag nötig und im Resultat ein Nachtragshaushalt. Geiger begrüßte, dass der Oberkirchenrat bereits daran arbeite, das Prozedere so umzustellen, dass dies in künftigen Doppelhaushalten nicht mehr nötig sein wird. Ebenso begrüße der Finanzausschuss, dass die Deckungsreserve im Blick auf mögliche Anerkennungsleistungen um 5 Mio. Euro erhöht worden sei.

Bild: Gottfried Stoppel

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Aussprache und Beschluss

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Das kirchliche Gesetz zum 2. Nachtragshaushalt wurde ohne Wortmeldungen in erster Lesung festgestellt und in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.  


Bild: Gottfried Stoppel


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Selbständige Anträge

Selbständige Anträge

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Die Antragstexte finden Sie unter TOP 20 auf der Tagungsseite unter www.elk-wue.de

  • Antrag Nr. 01/24: Unvereinbarkeitsbeschluss Rechtsextremismus – Antrag Nr. 03/24: Alternative Qualifizierungsmodelle für den Religionsunterricht. Der Antrag wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verweisen.

  • Antrag Nr. 03/24: Alternative Qualifizierungsmodelle für den Religionsunterricht. Der Antrag wurde an den Ausschuss für Bildung und Jugend verweisen.

  • Antrag Nr. 05/24: Ausweisung nichtgeschäftsführender Dekanatsstellen im Rahmen des Dekanatsplanes. Der Antrag wurde an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des Rechtsausschusses verweisen.

  • Antrag Nr. 06/24: Erweiterung des Dekanatsplanes zu einem Kirchenbezirksplan mit weitgehender Deckungsgleichheit von Kirchenbezirken und Landkreisen. Der Antrag wurde an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verweisen.

  • Antrag Nr. 07/24: Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats. Der Antrag wurde an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verweisen.

  • Antrag Nr. 08/24: Ausgleichsbetrag für Strukturanpassungsmaßnahmen bei Fusionen. Der Antrag wurde an den Finanzausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verweisen.

Foto: Gottfried Stoppel


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Datenschutz

Neben der Datenschutzerklärung des Software-Anbieters Codevise, auf dessen Plattform diese Webseite erstellt wurde, gilt für dieses Angebot auch die Datenschutzerklärung unserer Webseite www.elk-wue.de, die Sie hier finden: https://www.elk-wue.de/datenschutz
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Impressum

Evangelische Landeskirche in Württemberg
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 2149-0
Telefax: 0711 / 2149-9236
E-Mail: OKR@elk-wue.de 

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird vertreten durch den Direktor im Oberkirchenrat, Herrn Stefan Werner, als juristischer Stellvertreter des Landesbischofs.

Gesamtverantwortung
Vertretungsberechtigt im Sinne des Telemediengesetzes und des Medienstaatsvertrages (MStV):

Direktor im Evangelischen Oberkirchenrat
Stefan Werner
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 2149-0
Fax: 0711 / 2149-9236
E-Mail: OKR@elk-wue.de 

Inhaltliche Verantwortung im Sinne des §18 MStV
Kirchenrat Dan Peter
Sprecher der Landeskirche
Augustenstraße 124
70197 Stuttgart
Telefon: 0711 / 22276-58
Fax: 0711 / 22276-81
E-Mail: dan.peter@elk-wue.de 

Redaktion
Dan Peter, Nadja Golitschek, Mario Steinheil, Judith Hammer, Fred-Benjamin Ast, Magdalena Smetana, Felix Weise

Fotos
Gottfried Stoppel und Redaktion

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Übersicht
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Kapitel 1 Editorial & Inhalt

beraten & beschlossen

Kapitel 2 Synodalpräsidentin Foth zu den Schwerpunktthemen

Einblicke in die Schwerpunktthemen

Kapitel 3 Beschlussübersicht

Beschlussübersicht

Kapitel 11 ~ Impressionen ~

Impressionen der Synodaltagung

Kapitel 14 Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses

Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses

Kapitel 22 Selbständige Anträge

Selbständige Anträge

Kapitel 23 Datenschutz

Datenschutz

Kapitel 24 Impressum

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