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Sommersynode 2024 beraten & beschlossen

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Editorial & Inhalt

Liebe Leserinnen und Leser,

in dieser Ausgabe, die über Sommertagung der Landessynode berichtet, stellen wir Ihnen unter vielem Anderen den aktuellen Bischofsbericht von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl in Wort und Bild vor. Auch die daran direkt anknüpfende Debatte in der Synode können Sie hier nachlesen.

Weitere Themen sind das Missionsverständnis der Landeskirche, die überarbeiteten Schöpfungsleitlinien aber auch der Umgang mit den finanziellen Herausforderungen der Landeskirche bis hinein in die landeskirchlichen Strukturen. Zum Beispiel bei welchen Kirchenbezirken Fusionen anstehen.

Eine Besonderheit war diesmal der Synodenstart mit einem Gottesdienst am Vorabend der Tagung um 21 Uhr. Auch dazu gibt es viele Bilder und Eindrücke und bald auch auf Bibel TV diese Feier als Gloria-Gottesdienst.

Neugierig geworden? Wir hoffen, dass Sie mit Hilfe dieses Magazins unsere Landeskirche, was uns beschäftigt, was beraten sowie beschlossen wurde, besser verstehen können.

Herzlichen Gruß und Gottes Segen
Ihr
Dan Peter



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Herzlichen Gruß
Ihr 
Dan Peter samt dem ganzen Team der Pressestelle


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Synodalpräsidentin Foth zu den Schwerpunktthemen

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Beschlussübersicht

Das hat die Landessynode beschlossen

Vollbild
Angenommene Anträge

TOP 20 Maßnahmenplanung 2024-2024, Maßnahmen aus nicht verplanten Mitteln (Antrag Nr. 21/24)

Der Antrag des Finanzausschusses sieht die Verwendung von Mitteln, die von der Landessynode verplant werden, für das Projekt „Perspektive Entwickeln“ und die Quartiersarbeit vor.
Der Antrag Nr. 21/24 wurde einstimmig beschlossen.

TOP 23 Asylpfarrstellen im Zielstellenplan 2030 (Neuantrag Nr. 28/24)
Mit diesem Antrag wird der Oberkirchenrat gebeten, für das Thema Asyl in der Zielstellenplanung 2030 zwei Pfarrstellen vorzusehen.
Dem Antrag 28/24 wurde zugestimmt.

TOP 25 Missionsverständnis der Ev. Landeskirche in Württemberg (Antrag Nr. 20/24)
Dieser Antrag des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung zielt auf die Annahme des in einem langen Arbeitsprozess erarbeiteten Papiers zum Missionsverständnis durch die Landessynode.
Der Antrag Nr. 20/24 wurde mit einer Enthaltung angenommen.

TOP 26 Schöpfungsleitlinien der Ev. Landeskirche in Württemberg (Antrag Nr. 12/24)
Dieser Antrag des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung fordert die Landessynode auf, sich die neu erarbeiteten Schöpfungsleitlinien der Landeskirche zu eigen zu machen.
Dem Antrag 12/24 wurde zugestimmt.

TOP 28 Ausgleichsbetrag für Strukturanpassungsmaßnahmen bei Fusionen (Antrag Nr. 11/24)
Der Antrag des Finanzausschusses sieht vor, 500.000 € im Haushalt bereitzustellen, um auch künftig Fusionsprozesse von Kirchenbezirken finanziell zu unterstützen. Eine Verteilung der Mittel soll über den Ausgleichsstock erfolgen.
Der Antrag 11/24 wurde angenommen.
 Beschlossene Gesetzesentwürfe

TOP 06 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes zur Einführung eines neuen Finanzmanagements in der Ev. Landeskirche in Württemberg
Der Gesetzesentwurf des Oberkirchenrats sieht eine Verlängerung der Einführungsphase des neuen Finanzwesens der Landeskirche um zwei Jahre bis 2026 vor.
In erster und zweiter Lesung beschlossen.

TOP 07 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Schwäbisch Hall und Gaildorf (Beilage 94)
Dieses Gesetz schafft die formale Grundlage für die Fusion der Kirchenbezirke Schwäbisch Hall und Gaildorf.
In erster und zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

TOP 29 Kirchliches Gesetz zu den Landeskirchlichen Gemeinschaften (Beilage 76)
Mit diesem Gesetzesentwurf des Oberkirchenrats wird die Landessynode um eine Zustimmung zu einer neuen Vereinbarung zum Verhältnis der Landeskirche mit den Landeskirchlichen Gemeinschaften gebeten.
In erster und zweiter Lesung mit überwiegender Mehrheit beschlossen.

Verwiesene Gesetzesentwürfe

TOP 03 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württ. Pfarrergesetztes und anderer Regelungen (Beilage 84)
Dieser Gesetzesentwurf wurde vom Oberkirchenrat eingebracht. Hier soll die Altersgrenze für die Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses im Pfarrdienst auf das vollendete 40. Lebensjahr abgesenkt werden.
Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.

TOP 04 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung (Beilage 85)
Mit dieser Gesetzesinitiative schlägt der Oberkirchenrat eine Verstetigung der bis 30.09.2024 geltenden Regelung vor, die eine Durchführung digitaler Abendmahlsfeiern erlaubt.
Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.

TOP 24 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung (Beilage 92)
Der Gesetzesentwurf wurde vom Oberkirchenrat eingebracht. Inhaltlich soll hier eine Anpassung der bilanziellen Ausweisung von Mitteln für die Versorgung von Pfarrerinnen und Pfarrern vorgenommen werden.
Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Finanzausschusses verwiesen.

TOP 30 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrbesoldungsgesetzes (Beilage 91)
In diesem Entwurf wird das Ziel verfolgt, die bestehenden Strukturen des Ev. Kirchenkreises Stuttgart mit derzeit vier Dekanatsbezirken zu verschlanken. Dies soll in sechs Stufen erfolgen.
Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.

TOP 31-35 Kirchliche Gesetze über den Zusammenschluss von Kirchenbezirken (Beilagen 86-90)
Mit diesen Gesetzesentwürfen soll die formale Grundlage für den jeweiligen Zusammenschluss der folgenden Kirchenbezirke geschaffen werden: Geislingen und Göppingen, Künzelsau mit Öhringen und Weikersheim, Brackenheim und Heilbronn, Sulz und Tuttlingen sowie Blaubeuren und Ulm.
Alle Gesetzesentwürfe wurden an den Rechtsausschuss verwiesen.

TOP 36 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes (Beilage 93)
Mit dieser Gesetzesvorlage des Oberkirchenrats soll die bisherige Einstufung in die Pfarrbesoldungsgruppe 3 in die Pfarrbesoldungsgruppe 2 mit einer nicht ruhegehaltsfähigen Zulage umgewandelt werden.
Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.

Verwiesene Anträge

TOP 18 Selbstständiger Antrag: Entwicklung neuer Konzepte für eine wirtschaftliche Immobiliennutzung (Antrag Nr. 10/24):
Mit diesem Antrag wird der Oberkirchenrat gebeten, Konzepte und Angebote für Kirchengemeinden zu entwickeln, wie diese nicht mehr für kirchengemeindliche Aufgaben benötigte Immobilien wirtschaftlich betreiben können.
Der Antrag wurde in den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des Finanzausschusses verwiesen.

TOP 18 Selbstständiger Antrag: Stärkung des Dienstes von Prädikantinnen und Prädikanten (Antrag Nr. 13/24):
Dieser Antrag fordert die Stärkung und langfristige Sicherstellung von Qualität und Umfang der gottesdienstlichen Arbeit von Prädikantinnen und Prädikanten, u.a. durch Sicherung von Aus- und Weiterbildung sowie der Anpassung von Regelungen zu Kostenersatz etc.
Der Antrag wurde in den Theologischen Ausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.

TOP 18 Selbstständiger Antrag: Konfirmation bei Nichtteilnahme am Religionsunterricht (Antrag Nr. 14/24):
In diesem Antrag wird vorgeschlagen, die Konfirmationsordnung dahingehend zu ändern, dass in begründeten Fällen auch Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, den Konfirmationsunterricht besuchen und auch konfirmiert werden können.
Der Antrag wurde in den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Bildung und Jugend sowie des Theologischen Ausschusses verwiesen.

TOP 18 Selbstständige Anträge zur Neuregelung der Bischofswahl (Anträge Nr. 15/24 - 18/24):
Dieses Bündel an Anträgen schlägt Änderungen an den einschlägigen Gesetzesregelungen zur Wahl der Landesbischöfin / des Landesbischofs vor. Im Einzelnen geht es um Änderung des Nominierungsgremiums, einer Anpassung der möglichen Wahlvorschläge, einer Änderung der notwendigen Mehrheiten in einzelnen Wahlgängen sowie weiterer Einzelregelungen.
Alle Anträge wurden in den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ältestenrates verwiesen.

TOP 21 Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie der Landeskirche (Anträge Nr. 22/24 und 23/24)
Beide Anträge des Finanzausschusses fordern Anpassungen in der Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie der Landeskirche. Während in Antrag Nr. 22/24 eine auf 5 Jahre begrenzte Anpassung des Bemessungssatzes für Besoldung und Versorgung von Pfarrpersonen vorgeschlagen wird, regt Antrag Nr.23/24 eine Streckung des Zeitraums zur Schließung der Versorgungsdeckungslücke im landeskirchlichen Haushalt von 9 auf 12 Jahre vor.
Beide Anträge wurden an den Finanzausschuss unter Beteiligung des Sonderausschusses für inhaltliche Schwerpunkte verwiesen.


Bild: Gottfried Stoppel


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Gottesdienst & Grußworte

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Eröffnungsgottesdienst

Vollbild
Am Abend des 27. Juni feierten die Synodalen den Eröffnungsgottesdienst in der Stuttgarter Hospitalkirche. Die Predigt hielt der Synodale Hellger Koepff über Johannes 3, 22-30. Im Folgenden finden Sie den Volltext der Predigt.

Liebe Schwestern und Brüder,

In unruhigen Zeiten verhärten sich die Fronten. Je unübersichtlicher die Gemengelage, je drückender die Probleme, desto fester werden die eigenen Reihen gezurrt. Der Ton wird schärfer.

Die Jüngerinnen und Jünger Jesu und alle, die mit Johannes dem Täufer unterwegs waren, lieferten sich einen heftigen Konkurrenzkampf. Das lässt die Bibel durchblitzen. Welche Taufe ist besser? Die des Johannes oder die, mit der Jesus tauft. Welche Taufe ist gültig? Welche taugt zum Heil vor Gott, welche nicht? Wer hat Erfolg?

Da wird schon mal übertrieben: „Alle rennen sie zu Jesus und lassen sich taufen“, beschweren sich die Johannesjünger bei ihrem Meister und wollen ihn scharfmachen. Während der Erzähler andersherum lediglich feststellt, da kamen welche zu Johannes und ließen sich taufen.

Man beäugt sich. Neidvolle Blicke schießen nach rechts und links. Sind die anderen erfolgreicher als wir? Polemik ersetzt den nüchternen Blick. Die anderen? – Sie sind nur noch Gegner, Konkurrenten. Die dort, wir hier.

Die Johannesbewegung war zuerst da. Rabbi, da war doch einer bei dir, drüben über dem Jordan. Du hast gesagt, auf den müssten wir schauen. Und jetzt fängt der auch noch an zu taufen. Was soll denn das? Die Taufe ist unser Markenzeichen.

In unruhigen Zeiten verhärten sich die Fronten. Die eigenen Reihen werden festgezurrt, der Ton schärfer, die Urteile über die anderen härter. Ich spüre es an mir selbst und ich kann es verstehen. So gerne würde ich mir die Worte eines Johannes leihen, so scharf reden wir er, so unerschrocken auftreten wie der Johannes, den die ersten drei Evangelien zeichnen. Der grüßt nicht wie ein freundlicher württembergischer Pfarrer. Der beschimpft die Frommen, die zu ihm kommen, als Otterngezücht und Schlangenbrut. Dem König Herodes schleudert er völlig undiplomatisch entgegen, was er von seinem Lebenswandel hält. So nicht, kehrt um. Ihr alle.

Es ist ja zum aus der Haut fahren: Kriege, wohin ich schaue. Kriegstüchtigkeit als gesellschaftliches Ziel. Gleichzeitig werden rechte Parolen kaum noch verschleiert. Kommen aus der Mitte der Gesellschaft, sind in den Kommunalparlamenten verstärkt zu hören: Antijudaismus. Hasserfüllte Stimmen gegen Fremde, gegen Menschen mit Behinderung, gegen queere Schwestern und Brüder. Ihr kennt das alles, steht vielleicht wie ich noch unter dem Eindruck der letzten Wahlen. Da braucht es klare Worte von uns Christen. Aber sind wir uns einig?

Sind wir uns einig in den Zukunftsfragen der Kirche? Wo die Ressourcen kleiner, die Aufgaben größer werden? Was und wie wurde wohl hinter den vier verschlossenen Gesprächskreistüren in den letzten drei Stunden diskutiert? Wie wurde geredet über die anderen, über den Oberkirchenrat? Was und wie in oberkirchenrätlichen Kreisen über die Synodalen?

Da gerieten die Jünger des Johannes mit einem Juden in Streit, welche Taufe wirksamer ist. So erzählt der Evangelist. Die Johannesjünger sind aufgebracht. Haben sie doch auf das falsche Pferd gesetzt? Angegriffen, verunsichert, wütend verfallen sie in das alte Menschenmuster – Dritte werden in den Streit verwickelt, die keiner Konfliktpartei angehören. Ausgerechnet ein Jude ist Zielscheibe.

Jetzt soll der Täufer Johannes sie wieder aufrichten und bestätigen. Ihm sind sie schließlich gefolgt. Jetzt soll er denen da drüben, den Jesusleuten, mal die Meinung sagen und den Juden auch.

Nichts von alledem. Johannes entzieht sich und zeigt damit wahre Größe. Er weist von sich selbst weg. Ehrlich, das hatte ich dem wilden Bußprediger im Kamelhaarschurz nur mit einem Ledergürtel zusammengehalten nicht zugetraut, dem, der von wildem Honig und Heuschrecken lebt. Jetzt klingt er besonnen. Blickt auf Jesus und sieht in nüchterner Klarheit seinen eigenen Platz.

„Kein Mensch kann sich irgendwas nehmen, wenn er es nicht vom Himmel erhalten hat. … Ich bin nicht der Christus, sondern vor ihm her gesandt.“

Johannes erkennt seinen wichtigen, aber begrenzten Auftrag. Mit Haut und Haaren setzt er sich für Gottes Gerechtigkeit ein und ist zugleich doch nur der Zeigefinger, der auf den Größeren weist. Auf den, der vom Himmel kam, während er selbst nur ein ganz Irdischer ist. Kein Neid, keine Konkurrenz ist zu spüren. Im Gegenteil.

„Der Freund freut sich über die Stimme des Bräutigams.“ Er hört den Bräutigam jubeln und freut sich von Herzen mit ihm. „Diese meine Freude ist nun erfüllt.“

Sich von Herzen ehrlich freuen, wenn dem anderen etwas gelingt, wenn die andere glücklich ist, wenn die anderen Erfolg haben. Was für eine Haltung für Christenmenschen. Hohen Respekt habe ich davor, denn ich weiß, es ist ein Geschenk, wenn es unter uns gelingt.

„Er muss wachsen, ich aber muss abnehmen.“

Wie Johannes – sei es der Täufer oder der Evangelist – den Konflikt und seine eigene Position zusammenfasst, nötigt mir Respekt ab.

„Er muss wachsen, ich aber muss abnehmen.“

Das hat offensichtlich schon früh die Verantwortlichen so überzeugt, dass sie es in den Jahreslauf der Sonne eingeschrieben haben.

„Er muss wachsen, ich aber muss abnehmen.“

„Ich bin nicht der Christus.“ Darin höre ich nicht das „In der Demut macht mir keiner was vor“ – oder „wer sich selbst klein macht, will im Grunde nur von den anderen in seiner Bedeutung gestärkt und erhöht werden“. Nichts von alledem.

Ich will von dieser Haltung des Täufers lernen. Weil ich meine Unerbittlichkeit kenne. Weil das Einschlafen so schwerfällt und nachts das Grübeln mich überkommt. Dann habe ich Johannes‘ Einordnung und Positionsbestimmung verloren.

Johannes kämpft unerschrocken für Gottes Gerechtigkeit, für eine bessere Welt. Manches davon hätte ich auch gerne, vieles davon brauchen wir als Christen heute mehr denn je. Keine Frage.

Doch wenn ich nur noch kämpfe und ringe, aber nicht auf den verweise, der zunehmen wird, dann kratzt das Kamelhaar des Moralpredigers so sehr, dass ich nicht einschlafen kann.

Wenn ich nur noch sorge, aber nicht mehr den sehe, bei dem alle Sorge aufgehoben ist, weil er für uns sorgt, dann kleben die Sorgen an mir wie wilder Honig und ich kann – beppig – nicht schlafen.

Wenn ich den ledernen Gürtel nur noch enger schnalle, aber nicht auf den verweise, dessen Reich schon gekommen ist, und der es vollenden wird, dann kann mein Atem nicht ruhig werden zum Schlaf.

Wenn ich in all den Krisen wie eine Heuschrecke hektisch von Lösungsversuch zu Lösungsversuch hüpfe, aber nicht auf den sehe, der die Zukunft seiner Kirche ist, kribbeln meine Nerven und kribbelt meine Haut. Lassen mich keine Ruhe finden.

„Er muss wachsen, ich aber muss abnehmen.“

Für mich heißt das: Ich gebe das Beste, das ich habe, ich ringe um den Frieden, ich mache meinen Mund auf für die, die keine Stimme haben. Ich setze mich für die Botschaft Jesu ein und für diese Kirche. Ich tue das alles und noch viel mehr – – in dem Wissen, dass es auf mich nicht ankommt, sondern auf Christus.

Das Beste in größtem Engagement geben und zugleich wissen, es kommt nicht auf mich an. Johannes der Täufer verkörpert mit seinem Leben dieses engagierte Leben voller Hoffnung auf das Reich Gottes.

Dein Reich komme.

Damit lässt sich auch am Vorabend einer nicht einfachen Synode ruhig schlafen.

Amen.



Bild: Gottfried Stoppel    

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Grußwort von Cordelia Vitiello, Mitglied des Konsistoriums der Evangelisch-lutherischen Kirche in Italien

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Cordelia Vitiello brachte in ihrem Grußwort die Freude über die langjährige Zusammenarbeit der beiden Kirchen zum Ausdruck, die vor denselben Herausforderungen stünden wie etwa dem Rückgang der Mitgliederzahlen, dem Mangel an Ehrenamtlichen und einer Berufungskrise. Sie beschrieb die spezielle Situation ihrer Kirche in Italien, die in doppelter Hinsicht eine Minderheitenkirche sei: als evangelische Kirche in einem römisch-katholisch geprägten Land und als zweisprachige Kirche (Italienisch und Deutsch) unter den protestantischen Kirchen. Vitiello sagte: „Diese einzigartige Situation der Minderheit und der Zweisprachigkeit veranlasst uns, uns zu trauen und dafür zu sorgen, dass unser Kleinsein kein Hindernis für die Verkündigung des Evangeliums in neuen Formen […] ist.“ Auch die Sorgen über die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Italien und die weltweiten Krisen glichen denen in Deutschland, so Vitiello. Und weiter sagte sie: „Sind wir als Christgläubige in der Lage, das Sandkorn darzustellen, das einen verrückt gewordenen Mechanismus aufhält? […] es sollte nicht die Angst sein, die uns bewegt. Der kürzlich verstorbene Jürgen Moltmann hat gesagt: ‚Hoffnung wird gelebt, wenn sie lebendig wird, wenn wir aus uns selbst herausgehen und in Freude und Leid am Leben der anderen teilhaben‘. Mein Gruß ist in diesem Wort enthalten. Lassen Sie uns gemeinsam dem Aufruf des Römerbriefes folgen und ‚gegen Hoffnung auf Hoffnung‘ wagen.“


Bild: Gottfried Stoppel

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Grußwort von Karl Kreß, Vizepräsident der Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden

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Karl Kreß berichtete von Themen, die die badische Landessynode zurzeit beschäftigen, so zum Beispiel die Gewinnung des theologischen Nachwuchses, die Studie Jugend zählt 2, das Thema sexualisierte Gewalt, Verwaltungsreform, Einführung der Doppik, Immobilien und die Priorisierung von Aufgaben.
Kreß betonte die Bedeutung der konkreten diakonischen Arbeit der Haupt- und Ehrenamtlichen auch in den Gemeinden vor Ort für das Überleben der Kirche Jesu Christi: „Ich frage mich bei allen unseren Strukturänderungen, ob wir diesen Anlaufstellen in unseren Dörfern und Städten bei aller Finanznot, nicht viel zu wenig Beachtung schenken. Weil wir alle diese soziale Not, die zunimmt, nicht kennen,
denn dazu sind wir im Hauptamt der Kirche, auch gerade wir in den Leitungsebenen viel zu gut besoldet.“

Die Kirche Jesu werde bleiben, „die baut der Herr Jesus. Aber unsere Kirchtümer aller Konfessionen werden nur bleiben, wenn wir vor Ort, bei den Menschen bleiben, die Nöte aller Menschen annehmen, Beziehungen aufbauen und pflegen und in diesen Beziehungen mitfühlen, mitleiden und ja so weit zu gehen, dass uns die Existenznot des Gegenübers ans eigene Existentielle geht. Billiger ist Kirche in irdischer Organisation nicht zu haben.“


Bild: Gottfried Stoppel

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Grußwort von Rev. Joseph Ndeh Nkwenti, National Sunday School Officer, Presbyterian Church in Cameroon (PCC)

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Reverend Joseph Ndeh Nkwenti betonte in seinem Grußwort die lange und enge Beziehung zwischen der Presbyterianischen Kirche in Kamerun und der württembergischen Landeskirche und dankte für die kontinuierliche Unterstützung der Sonntagsschularbeit aus Württemberg. Diese sei „ein großer Segen“, insbesondere nach der Eskalation der anglophonen Krise (Erläuterung: Dies ist die gewaltsame Unterdrückung der englischsprachigen Minderheit durch die französischsprachige Bevölkerungsmehrheit), die vor allem die binnenvertriebenen Kinder treffe. Nkwenti beschrieb eindringlich die Not der Kinder, die der Mädchen, die sexuell missbraucht und zur Prostitution gezwungen würden, und die der Jungen, denen beigebracht werde, „dass die Waffe ihr Gott ist“.

Die Unterstützung durch die württembergische Landeskirche sei in hoffnungsloser Lage eine „Quelle der Hoffnung“.


Bild: Gottfried Stoppel

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Grußwort von Dr. Birgit Pfeiffer, Präses der Landessynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)

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Dr. Birgit Pfeiffer stellte fest, die Kirchen seien „in rauen Zeiten unterwegs“. Die letzte Synode der EKHN habe sich neben dem Thema Sexualisierte Gewalt und dem Schutz von Demokratie und Menschenrechten mit Einsparmaßnahmen in Höhe von 20 % des kirchlichen Haushalts befasst. Es gehe um eine Neuaufstellung auf allen Ebenen der Kirche, was mit hohem Änderungsbedarf in aller Strukturen einhergehe. Auch würden sämtliche Verwaltungsprozesse überprüft. Pfeiffer sagte, sie wünsche sich in diesen Themen mehr Zusammenarbeit und Synergie zwischen den Landeskirchen, „damit nicht alle dieselben Fehler machen“. Auch die Wahl der Nachfolge von Kirchenpräsident Volker Jung im September beschäftige die EKHN intensiv.


Bild: Gottfried Stoppel

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Bischofsbericht

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Kirche im Umbau

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl sagte, Verunsicherung und Überforderung angesichts vielfältiger Umbauprozesse in der Landeskirche müsse sich äußern können und lasse sich nicht „mit Beschwichtigungen und einfachen Rezepten beiseite wischen“. Allein der Begriff Transformation sei für viele schon ein Reizwort. Ihm gehe es dabei um „eine Haltung, die auf dem gemeinsamen Grund, Jesus Christus, beieinanderbleiben will. Das heißt: Miteinander bei den kontroversen Themen im Gespräch bleiben und Lösungen suchen: in den Gemeinden, mit der Landessynode, mit dem Oberkirchenrat, mit Menschen aus dem Quartier, dem Nachbardorf oder in den einzelnen Brennpunkten der großen Städte.“ Transformation meine „nicht Abbruch, sondern Umgestaltung. Auch die Chance, Lasten abzulegen, Neues zu entdecken und auszuprobieren“. Beispielhaft hob Gohl den Innovationstag vom Mai in Reutlingen hervor mit seiner „spürbaren Aufbruchstimmung“.

Explizit ging Gohl auf die aktuelle intensive Diskussion über den Sonntagmorgengottesdienst ein. Manche Menschen forderten, diesen ganz aufzugeben. Er halte dies jedoch für problematisch. Der Gottesdienst am Sonntagmorgen sei „Träger christlicher Kultur und er bietet einen verlässlichen Ort für die unterschiedlichen Milieus und Gruppen“. Mit ihm würde „öffentliches und damit sichtbares Christentum verloren gehen.“ Ein zweiter Grund liege in der theologischen Bedeutung des Gottesdienstes: „Durch Gottes Wort angesprochen versammelt sich die Gemeinde zum Gottesdienst. Durch das Hören des Wortes wird sie gebildet. Gemeinde ist nur, weil Gottes Wort diese Gemeinde schafft, ruft, versammelt, ermutigt und sendet.“

Für sein Bild von der Kirche der Zukunft bezog Gohl sich auf das Bild von „Kirche als Herberge der Mündigkeit“, das die Generalsekretärin des Deutschen Evangelischen Kirchentags, Kristin Jahn geprägt habe. Eine Herberge sei „ein Ort auf Zeit“, „vom Unterwegssein geprägt“. Weiter sagte Gohl: „Unsere Landeskirche ist an vielen Orten noch immer verlässliche Größe im Ort und pflegt ihren Gebäudebestand. Aber in vielen Gemeinden erleben wir starken Veränderungsbedarf. Gebäude müssen aufgegeben werden, Zugehörigkeit muss sich ständig neu definieren. Für eine Kirche als Herberge sei dies „keine Kränkung, sondern Teil ihrer Existenz“. Kirchenmitglieder würden so „mündige Mitgestalter/innen einer kleiner werdenden Kirche.“

Gohl betonte die Bedeutung der Hoffnung für die Zukunft der Kirche. „Kirche im Umbau“ heiße, „wir haben ein Hoffnungsbild von der neuen Gestalt der Kirche“. Gohl verwies auf das Beispiel der kleinen Waldenserkirche in Italien: „Als Kirche im Umbau können wir von dieser kleinen Diasporakirche Großes lernen: Hoffen und Handeln stehen im Mittelpunkt.“ Eine in der Hoffnung gegründete Kirche auf dem Weg gebe „diesen Segen an andere Menschen weiter und wird zum Segen für andere.“ Wichtig bei allem Umbau sei es, im Kontakt mit Gott zu bleiben: „Entscheidend ist, dass Kirche Gotteserfahrungen ermöglicht und die Menschen, die diese Erfahrungen in ihr machen, nicht in die Abhängigkeit oder Passivität drängt, sondern sie aufbrechen lässt. Darin ist sie ‚Herberge auf Zeit‘.“

Nahost-Konflikt

Neben der Erschütterung über den Angriff der Hamas auf Israel sprach Ernst-Wilhelm Gohl auch das Aufflammen des Antisemitismus in Deutschland an und betonte, es bleibe Aufgabe der Kirchen, „an der Seite unserer jüdischen Geschwister zu stehen. Wie kann es gelingen, jetzt mit Jüdinnen und Juden hier in Deutschland so solidarisch zu sein, dass sie ein Gefühl der alltäglichen Sicherheit zurückgewinnen können […]?“ Gohl sagte mit Blick auf die drohende humanitäre Katastrophe im Gaza-Streifen: „Jedem Menschen, der dort zu Schaden kommt oder gar sein Leben verliert, gehört unser Mitgefühl. Das gilt für alle Opfer in diesem Krieg und natürlich auch für die Palästinenserinnen und Palästinenser. Empathie kennt keine Grenzen. Menschenrechte gelten für alle Menschen und sind nicht verhandelbar. […] Wir müssen weg vom ‚ja – aber‘ hin zu einem ‚und‘. Das Leid der Menschen in Israel und das Leid der Menschen in Gaza ist furchtbar.“

Gohl beklagte, auf der einen Seite werde scharf Kritik an Israel geübt. Dabei würden uralte Bilder des Judenhasses aktualisiert. Der israelbezogene Antisemitismus komme von links wie von rechts. Auf der anderen Seite werde jede Form der Kritik an der Politik der israelischen Regierung pauschal als antisemitisch diskreditiert. Kirche habe die Aufgabe, „in einer gewalttätigen und friedlosen Welt für Frieden und Gerechtigkeit einzustehen.“ Sie solle Gesprächsräume eröffnen, wo „unterschiedliche Positionen zu Wort kommen, ohne die Person, die anders denkt, sofort abzuwerten oder gar niederzubrüllen.“ Deshalb habe sich die Landeskirche gemeinsam mit der württembergischen Diakonie der EKD-Initiative #VerständigungsOrte angeschlossen. Gohl warb dafür, dass Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und die Einrichtungen solche Verständigungsorte schaffen.

Krieg in der Ukraine

Landesbischof Gohl benannte in seinem Bericht klar die Spannung, die in der Landeskirche zwischen unterschiedlichen Haltungen zu Waffenlieferungen für die Ukraine herrsche. Er selbst vertrete nach wie vor die Auffassung, ohne Gerechtigkeit könne es keinen Frieden geben, weshalb Waffenlieferungen gerechtfertigt seien. Zugleich habe er jedoch wiederholt zum Frieden aufgerufen. Gohl betonte, ihm sei es wichtig, dass „die Argumente, die beide Seiten mit Verweis auf Jesus von Nazareth anführen, in unserer Kirche miteinander im Gespräch bleiben.“ Es brauche beide Positionen: „Gesinnungsethisch – Menschen mit einer klaren pazifistischen Überzeugung – und verantwortungsethisch – Menschen, die ihre Position in diesem Konflikt aus den Konsequenzen ihres Tuns ableiten.“ Gohl betonte die Wichtigkeit friedenspädagogischer und präventiver Arbeit. Eine „Kirche im Umbau“, die „die lebendige Hoffnung im Angesicht des auferstandenen Christus ausstrahlt“, wende sich zuerst den Opfern des Krieges zu. Sie bringe ihre Verzweiflung und ihre Angst vor Gott, bitte Gott um Frieden und helfe den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine.

Der Streit um § 218

Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs nach § 218 StGB kündigt für Gohl den Konsens zum Schutz des ungeborenen Lebens auf, und die Neupositionierung der EKD in dieser Frage führe zu einer einseitigen Schwächung des Grundrechts des ungeborenen Kindes auf Leben. Er betonte, ein abgestufter Lebensschutz werde dem Leben als Gottes Geschenk nicht gerecht, und begrüßte die Einrichtung einer Arbeitsgruppe des Kammernetzwerks der EKD zur Erarbeitung einer gemeinsamen Position.

Demokratie und Rechtsextremismus

Mit Blick auf „unverblümt rechtsextremistische Äußerungen der AfD“ beklagte Gohl die Verrohung der Kommunikation, die die Debattenkultur bedrohe. Tätliche Angriffe auf Politikerinnen und Politiker (auch auf solche der AfD) seien durch nichts zu rechtfertigen. Die Kirchen hätten sich „klar zur freiheitlichen Demokratie bekannt und gegen Hass, Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit positioniert“.

Gohl wiederholte seine theologische Überzeugung, dass „die Grundüberzeugungen des christlichen Glaubens nicht mit den Werten und dem dahinterliegenden Menschenbild einer rechtsextremistischen Partei wie der AfD zusammenpassen“. Es gehe ihm jedoch nicht darum, „Menschen aus der Kirche auszuschließen, sondern umgekehrt, Christen, die die AfD wählen, zum Nach- und Umdenken zu bewegen.“ Maßstab für eine Prüfung, ob politische Positionen mit dem christlichen Glauben zu verbinden sind, sei die Bibel, in der es immer auch um das Thema Gerechtigkeit gehe: „Es stimmt eben nicht, dass wenn jeder an sich denkt, an alle gedacht ist. Es ist nicht egal, wie es meinem Nächsten geht! Damit haben die ersten Christen überzeugt. Sie haben sich um alle gekümmert: Ob es ein geborener Römer war, ein Christ, ein Jude oder einer, der an heidnische Götter geglaubt hat.“ Da die AfD eine demokratisch legitimierte Partei sei, bedürfe es einer weiteren theologischen Klärung der grundsätzlichen Unvereinbarkeit von Glauben und AfD-Wahl. Gohl verwies dafür auch auf die Barmer Theologische Erklärung.

Gohl hält es für notwendig, für den Umgang mit Vertretern der AfD innerhalb der Kirche, zum Beispiel in kirchlichen Wahlgremien klare Kriterien zu entwickeln, die es bislang noch nicht gebe – „auch als Lernprozess aus der Stuttgarter Schuldbekenntnis von 1945“. Dafür wünsche er sich „in der Synode eine theologische Debatte darüber, welche politischen Positionen mit unserem Verständnis des Evangeliums unvereinbar sind und welche Konsequenzen das für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende hat.“

Klimakrise

„Die Klimakrise fordert uns als Christen heraus“, so Gohl. Das „Staunen über Gottes wunderbare Schöpfung mahnt uns, unsere Stimme zu erheben gegen die Zerstörung unserer Erde.“ Man könne das wie beim Klimaappell tun oder in der Bereitschaft zur gesellschaftlichen Debatte mit Aktivisten und Gegnern, sagte Gohl und fuhr fort: „Und wir als Kirche müssen selbst zeigen, dass wir es ernst meinen mit einem nachhaltigen Klimaschutz.“ Gohl wies auch auf die engen Beziehungen zwischen der Klimakrise und der Armutskrise des globalen Südens hin.

ForuM-Studie

Landesbischof Gohl betonte, die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Kirche, die Hilfe für die Betroffenen und die Prävention seien ein kontinuierlicher Prozess und die Beteiligung der Betroffenen sei zentral. Er dankte den Betroffenen für ihre Mitarbeit unter anderem bei den bislang vier Betroffenen-Foren.

Bild: Gottfried Stoppel    

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Gesprächskreisvotum Lebendige Gemeinde, gehalten von Matthias Hanßmann

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In einem Besuch bei einer alten Witwe, sagte mir diese: „Wie du bisch woisch – wie du wirsch, woisch net“. Mich lässt dieses Zitat nicht los – auch nicht in Hinblick auf den Umbau der Kirche.

„Wie du wirsch, woisch net“. Das fordert heraus. Eine Herberge der Mündigkeit hört sich gut an, aber sie wird immer eine Kirche auf Rädern sein – nach vorn gewandt. Da reicht es nicht aus, zu wissen, wer wir heute sind. Wir brauchen die Zuversicht – vielleicht sogar die Neugierde – wie es morgen sein wird.

4 Punkte, was wir als Lebendige Gemeinde dem Bischofsbericht beilegen möchten:

1. Lasst uns mutig in das neue Land gehen, für das es noch keine Landkarte gibt (nach dem Zitat von Klaus Douglass – Innovationstag). Oder: Der Umbau der Kirche braucht den Mut der Veränderung, und nicht die Depression einer Abrissbirne. Wir möchten, dass im Umbau in Kundschafter, in Ausprobierer, in Pioniere und agile Initiativen investiert wird. Und dort wo Dinge gut laufen, dort sollten wir die Abrissbirne schon gar nicht ins Schwingen bringen. Wir sollten alles tun, dass die Kirche am Ort bleibt. Gelebte Gemeinschaft braucht einen erreichbaren Ort. Fusionen und Zusammenlegungen sind ohne Zweifel unausweichlich. Sie stellen aber keine Zauberformel dar. Wir sind keine Hauptamtlichenkirche. Wie Gemeinde als Priestertum aller Glaubenden lebendig sein kann, das leben uns tatsächlich die Diasporakirchen in erstaunenswerter Weise vor.

2. Wir sehen uns zu allen Zeiten zuerst als eine missionarische Kirche, die sich in ihrer Mission immer diakonisch versteht. Mission und Diakonie ist kein „nice to have“ – es ist Wesenszug. Beides fördert das Leben. Wir verkündigen dabei den einzigartigen Erlöser Jesus Christus. Diese Klarheit in der Verkündigung ist keine Geheimlehre. Wir sagen allen Menschen das Beste was ihnen wiederfahren kann: Ein Leben im Glauben an Jesus Christus.

Wir bedauern daher ausdrücklich, dass eine eindeutige und unmissverständliche soteriologisch angelegte Verkündigung, zunehmend auch innerkirchlich in Frage gestellt wird. Aktuellstes Beispiel sind die sogenannten Hochschultage in Tübingen. Sie werden durch Studierende der Universität und verschiedene Studentenwerke gemeinsam vorbereitet und durchgeführt. Die verantwortlichen und mitwirkenden Studierenden wurden in ihren Bemühungen in einen nicht hinnehmbaren rechtsextremistischen Zusammenhang gezerrt. Es entsteht der Eindruck, als wäre Mission und Evangelisation fanatisch, ja sogar rechtsextrem. Wenn sich heute Theologiestudierende für eine missionarische Evangeliumsverkündigung im eigenen Haus rechtfertigen müssen, braucht es das schützende Wort der Kirchenleitung – ggfls. auch gegen Voten aus der Fakultät und der Hochschulgemeinde. Im Bericht war zu hören: „Das bedeutet nicht, dass alle einer Meinung sein müssen. Es geht um unsere Haltung. Eine Haltung, die auf dem gemeinsamen Grund, Jesus Christus, beieinanderbleiben will“. Diese Einheit wünschen wir uns als Lebendige Gemeinde auch im Hinblick auf eine konservative Glaubenshaltung und der ihr eigenen hermeneutischen Einsichten in Bezug auf das biblische Wort.

3. Wir mischen uns ein – auch politisch. Als Kirche sprechen wir der Politik ins Gewissen. Demokratie ist die logische Folge einer christlich geprägten Gesellschaft. Jeder, auch der Schwächste, hat eine Stimme, die gehört werden muss. Dass diese Errungenschaft heute zunehmend nach links und rechts verteidigt werden muss, macht uns ratlos. Wir unterstützen den Ansatz vollumfänglich, dass Kirche die Demokratie schützt. Umgekehrt aber unterliegt die Kirche nicht den Spielregeln der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen. Als Kirche sind wir eine Herberge der Mündigkeit. Insbesondere aber leben wir im Status von Krippe und Kreuz. Es gibt etwas, was uns eint: Die Anbetung Jesu Christi. Nur so sind wir Salz und Licht. So bleiben wir ernsthafte Gesprächspartner. Also fühlen wir uns in allen ethischen Fragestellungen, ob zu § 218 oder zu KI, zum Ukrainekrieg oder zur Israelfrage als Mahner, als Tröster, als Propheten, und vor allen Dingen als Verkündiger durch Gottes Heiligen Geist. Und wir unterstützen gerade hier die klaren Bemühungen um den Schutz des Lebens und das Ja zu Israel als erwähltem Volk Gottes. Gleichzeitig klagen wir über das große Leid, das über die Menschen im ganzen Nahen Osten zu finden ist.

4. Ein Wort zum hohen Engagement unserer Kirche in Klima- und Nachhaltigkeitsfragen.

Wir unterstützen die Bemühungen, und bringen heute doch auch unsere Sorge zum Ausdruckt. Sie lautet: „Wir überfordern uns“. Statt auf eine blühende Landschaft, gehen wir auf eine erschöpfte Kirche zu. Sowohl unsere finanziellen Ressourcen, als auch die Kraftreserven der Mitarbeitenden, der Kirchengemeinden selbst und auch aller Einrichtungen, scheinen in eine breite Überforderung zu steuern. Wir tun gut daran, wenn wir unsere Schöpfungsbemühungen im Sinne von Römer 8 reflektieren. Bleiben wir gnädig mit uns und den Anderen – auch im Hinblick auf alle Klima- und Umweltbemühungen. Die Kreuzestheologie hat ihren Platz in der gleichen Herberge wie die Schöpfungstheologie.

Zum Schluss soll nochmals die alte Witwe zu Wort kommen, die mir noch eine zweite Weisheit mit auf den Weg gab: „Solang no gsonga wird, isch D`Kirch no net aus“. Wir singen noch – also ist es noch nicht aus mit uns. Hört Ihrs? Hört Ihr das Lied der Hoffnung?“


Bild: Gottfried Stoppel


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Votum des Gesprächskreises Offene Kirche, gehalten von Dr. Hans-Ulrich Probst

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Liebe Mitsynodale, sehr geehrte Mitglieder des Kollegiums, sehr geehrter Herr Landesbischof,

eine „Herberge der Mündigkeit“ in Zeiten der Kirchenkrise. Ich danke für die OK für die diese Metapher für eine Kirche der Zukunft. Dieses Bild von Kirche soll Mut machen. Das Bild der Herberge ist einladend. Ich will in meinem Votum den Weg zu dieser Herberge aus der Perspektive der OK beschreiben. Und ich möchte über Zweifel sprechen, ob die Landeskirche gegenwärtig wirklich an einer Herberge der Mündigkeit baut?

Ein omnipräsentes Krisengefühl hat viele auch in der Kirche erfasst. Ist es also nur die Zeit des Umbaus, der Transformation, der Kürzungen? Oder geraten wir gerade in eine existentiell bedrohliche negative Spirale von Entkirchlichung und Selbstaufgabe?

Wie sollen wir uns da noch in Richtung Herberge aufmachen? Und wer baut dann daran mit? Gegenwärtig ziehen wir uns sukzessive aus dem Kontakt zu anderen gesellschaftlichen Akteur:innen zurück. Dadurch verlieren wir Sichtbarkeit und Relevanz. Die Substanz, sie bröckelt noch bevor wir mit dem Bau begonnen haben.

Die Offene Kirche will die Krise der Kirche mit keinem Deut verneinen. Es benötigt kreative Ideen, strategische Ideen. Und v.a. benötigt es die Menschen, die den Umbau denken und gestalten – Ehrenamtliche, Hauptamtliche. Strategien gegen die Spirale der Bedeutungslosigkeit braucht es auf allen Ebenen der Landeskirche.

Und die Perspektiven, wie es strategisch mit der Kirche weitergehen wird; die strategischen Ansätze, wie wir in dieser Landeskirche Mündigkeit erzielen werden. Diese strategischen Perspektiven - wir vermissen sie bisweilen im Bischofsbericht.

Zurecht haben wir gehört: „Viele (Menschen) kritisieren die Vielzahl der Prozesse, die parallel laufen, die endlosen Strukturdebatten, beklagen die Hoffnungslosigkeit angesichts von Kirchenaustritten und kritisieren die Kirchenleitung für deren Entscheidungen und für ihre Informationspolitik.“

Mündigkeit ist keine ideelle Verordnung, sondern entscheidet sich im Konkreten. Daher braucht es Reaktionen auf diese Kritik:

Was wurde getan, um die Informationspolitik zu verbessern? Wie wird abgesichert, dass die Kritik an „Entscheidungen von oben“ sich nicht fortsetzt?

Wir erleben in Teilen der Kirche eine Entfremdung von landeskirchlichen Prozessen, Kritik an Direktiven; wir erleben, dass Ehrenamtliche sich von der Kirche distanzieren. Die Transformationsprozesse werden nicht als transparente Prozesse wahrgenommen. Die Leute machen kehrt, weil sie zu wenig Zutrauen und keine Mündigkeit erleben. Weil sie in Entscheidungen nur mangelhaft eingebunden oder ganz übergangen werden.

Das Bild der „Herberge der Mündigkeit“ wird dann zur Schimäre, zum Trugbild des gegenwärtigen Zustandes der Kirche.

Ich will das Bild der Herberge und der Suche nach dem Weg dorthin nicht aufgeben: Die OK hat dafür Bausteine: sie strebt nach einer Kirche, in der gesellschafts- und sozialdiakonisch gedacht, gehandelt und gelebt wird. Wir wollen, dass religiöse Gemeinschaft ohne Ansehen der Person diskriminierungsfrei erfahren wird; die Kirche ist vielfältig, plural und menschenfreundlich; wir dringen darauf, dass in der Machthierarchien kritisch wahrgenommen und abgebaut werden – die Forum-Studie ist Teil der Wegbeschreibung; wir wollen Initiativen zur kirchlichen Sozialraumorientierung starten; wir bauen auf eine Kirche Jesu Christi, die den reformatorischen Bildungsauftrag ernst nimmt und zur individuellen Entfaltung anregt; wir stehen dafür ein, dass religiöse Frömmigkeit ihren Ausdruck in der friedlichen und gerechten Weltgestaltung findet.

Liebe Synodale, Herr Landesbischof,

deshalb blicken wir mit Sorge auf die Gesellschaft, in der die Herberge entstehen soll: die Folgen der Klimakrise werden abgetan; Gewalt greift um sich; die Polarisierung nimmt zu; die extreme Rechte erstarkt nicht nur in Wahlen, sondern in den Köpfen der Menschen.

Welche Aufgabe kommt hier der Evangelische Kirche zu?

Der Appell „Christen können nicht die AfD wählen“ war wichtig. Ebenso plädiert die OK auf eine zeitnahe Regelung, wie mit AfD-Funktionären im Ehren- und Hauptamt der Kirche umgegangen wird – verbunden mit der theologischen Argumentation.

Und doch bleibt, wenn wir uns an der Mündigkeit orientieren, selbstkritisch zu fragen: Werden durch Appelle und juristische Regelungen Menschen wirklich abgehalten, demokratie- und menschenrechtsfeindlich zu denken?

Wie kann vielmehr Kirche einen Beitrag zur Demokratie- und Friedensbildung unter den Kirchenmitgliedern leisten?

Wir begrüßen die kirchlichen und diakonischen Initiativen, Verständigungsorte zu gestalten; die Diskussion über kontroverse Fragen: das braucht es.

Es tut not, dass die Aufarbeitung geschieht, wie christliche Theologie Rassismus, Ausgrenzung und Judenfeindschaft begünstigt, und wie Kirche Gewaltherrschaft legitimiert hat. Kirche und Theologie müssen Argumente gegen die Neue Rechte entwickeln: Diese versteht sich mittlerweile dezidiert als christlich.

Unter einigen Christ:innen besteht eine hohe Neigung zu Vorurteilen, zu populistischen Einstellungen, zu autoritären Ideen. Untersuchungen zu Vorurteilen und Einstellungen zeigen: Insbesondere Christ:innen mit einem engen und exklusiven Wahrheitsanspruch neigen dazu – gar stärker als der Durchschnitt der Gesamtgesellschaft. Deshalb darf es eben nicht bei Appellen bleiben. Sondern es ist eine innerkirchliche Aufgabe der Demokratie- und Friedensbildung, die auch notwendiges Personal braucht. Mit Blick auf die Wahlergebnisse der Erstwähler:innen – muss das stärker in der kirchlichen Jugendarbeit geschehen. Das stellt nicht ein Adiaphoron – ein nicht notwendiges nice to have – dar: Das christliche Ja zur unbedingten Menschenwürde. Es ist ein Beitrag zur freiheitlichen Gesellschaft. Es zeigt, dass Kirche auch in gewandelter Form dieser Gesellschaft etwas zu sagen und zu geben hat.

Dann verleiht eine zukünftige Herberge der Mündigkeit dem Grund, auf dem sie gebaut ist, Geltung. Sie verleiht ihm Geltung, wenn sie strategisch abgesichert ihren gesellschaftlichen Auftrag in der Breite der Kirche weiter wahrnehmen kann.


Bild: Gottfried Stoppel    

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Votum des Gesprächskreises Evangelium und Kirche, gehalten von Philipp Jägle

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Verehrte Präsidentin, hohe Synode, Herr Landesbischof,

vielen Dank für Ihren Bericht, in dem Sie uns gerade einen ganzen Bogen von drängenden Themen eröffnet haben, manche haben Sie ausgeführt und andere nur angedeutet. Ich möchte mich im Folgenden auf zwei Themen konzentrieren.

Zu Beginn stehen ganz klar die ethischen Herausforderungen, die sie skizziert haben. Wir sehen uns als Gesellschaft in der letzten Zeit herausgefordert, in ganz unterschiedlichen Bezügen die Frage nach dem richtigen Handeln und damit auch nach dem Weg zum guten Leben zu beantworten.

Die Frage nach Krieg und Frieden stellt sich uns in einer Konkretheit, die viele in unseren Tagen für nahezu unmöglich gehalten haben.

Genauso drängend und diffizil ist die Beurteilung der Frage nach der Neugestaltung des Paragrafen 218. Die Befürchtung, dass in ihm der Schutz des menschlichen Lebens abgestuft und damit insgesamt geschwächt wird, teilen wir. Gleichzeitig sehen wir genauso die besondere Lage der Frau, die durch ihre Schwangerschaft in einen existenziellen Konflikt gestürzt ist.

Wie gut, dass wir hier über die diakonischen Einrichtungen Hilfe anbieten können, in deren Rahmen Menschen beraten, ohne zu beurteilen. Allein schon um der Beratung willen wäre zu wünschen, dass an der bisherigen Regelung festgehalten würde.

Aber ganz unabhängig von den Inhalten treibt uns eine Sorge um die Gesprächskultur in unserem Land, in unserer Gesellschaft um. Das Präsidentenduell gestern Abend in den USA und die Form, wie dort unablässig ad hominem gegen die Person des Gegenübers gesprochen wurde, stellt da so was wie ein Menetekel dar. So könnte es werden, wenn wir nicht aufpassen und festhalten: Unterschiede müssen geachtet und geschätzt, Meinungen und Sichtweisen abgewogen werden und auch das Gegenüber, das eine andere Position vertritt, als sie einem selbst nahe ist, respektiert werden.

Gerade in der Differenz entsteht der Dialog. Das gilt auch für den Umgang mit der AfD. Hier müssen wir prüfen und klar benennen, wo in unseren Augen Positionen und Aussagen der biblischen Botschaft und auch dem allgemeinen Anstand widersprechen.

Nicht jeder Dialog kann zum Konsens führen.

Und Sie haben vollkommen recht, es darf zu keiner Gewöhnung an Menschenfeindlichkeit und unverschämten Hass kommen.

Die Demokratie ist die beste Staatsform, die uns Menschen bisher eingefallen ist, und es ist ein Privileg, in ihr Leben zu dürfen. Ein Privileg, um das uns Menschen auf der ganzen Welt beneiden.

Auch wenn wir immer wieder erleben, dass auch die Demokratie nicht ohne Probleme und Anfälligkeiten ist.

Eine davon ist, dass es sogar möglich ist, eine Partei zu wählen, die sich zur Feindin der freiheitlichen Grundordnung erklärt hat.

Das ist eine Anfechtung, mit der wir leben:

Ich verstehe den Impuls Anhängerinnen und Anhängern der AfD in der Kirche keinen Platz zu gewähren. Bin aber der Meinung, dass wir das aus demokratischer und theologischer Überzeugung heraus im wahrsten Sinn ertragen müssen.

Aus Liebe zur Demokratie, weil wir sie selbst da anerkennen, wo sie in unseren Augen fehlt. Und weil wir zugleich ihre Organe und Mechanismen ernst zu nehmen haben, und da gilt: solange die AfD noch nicht mit gutem Grund von den zuständigen Instanzen, den Gerichten verboten worden ist, müssen wir sie prinzipiell ertragen. In dieser Hinsicht ist die Kirche eben kein Gegenüber des Staates, sondern Teil der demokratischen Gesellschaft.

Unbehagen bereitet in mir Ihr Postulat der Unvereinbarkeit von AfD Wählerschaft und Glauben. Das mag einleuchten. Klingt doch aber wie ein moralischer Purismus, der der Kirche als Corpus permixtum und unserem Bild des Menschen als simul justus et peccator nicht gerecht wird. Das bedeutet, die Versammlung der Heiligen lebt in der Welt in einer Körperschaft der Glaubenden und Unglaubenden.

Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich teile die Sorge um die Verrohung unseres Redens, die irgendwann auch unser Denken verändert.

Da müssen wir widersprechen, widerstehen und dagegenhalten, aber uns zugleich hüten, über Verbote eine moralische Reinheit herstellen zu wollen, die im Endeffekt zu einem weniger an Demokratie führen könnte.

Dieser Weg der Toleranz wäre nicht ohne Risiko, aber vielleicht liegt ja auch gerade in diesem Wagemut die besondere Freiheit der Demokratie.

3. Richtig gefreut hat mich das Bild der Herberge. Ein schönes Bild, das beim Hören direkt Erinnerungen ans Einkehren bei Wanderungen und Ausflügen weckt. Für mich persönlich in der Bergvariante mit Butter und Vesperbrettle. Die Herberge bietet aber auch Unterstand und Schutz, wenn das Wetter umschlägt und wer sich nicht mehr ganz sicher ist, auf welchem

Weg er am besten an sein Ziel kommt, kann hier fragen und bekommt sachkundige Auskunft. Denn er trifft auf Leute, die sich auskennen und Erfahrung haben.

Ein herrliches einladendes Bild, das mich aber irgendwie ins Nachdenken gebracht hat.

Am Abend, da ist der Senner mit seiner Familie wieder allein auf der Alpe oder wenn wir an eine Wanderhütte denken, sind die, die da im Lager neben mir liegen, wieder unterwegs auf ihrem Weg.

Das hat mich schon fragen lassen, ob das als Bild für die Communio sanctorum, die Gemeinschaft in der Kirche wirklich ausreicht. Und ob dieses Bild den Menschen in unseren Gemeinden, die dort vor Ort ihre Heimat und ihr Zuhause sehen, ausreicht.

Eine Hilfe war mir, in die Geschichte dieses Bildes zu schauen, und nach dem Niederländer Jan Henriks Anfang der 2000er Jahre hat ihn vor einigen Jahren der reformierte Theologe Uwe Habenicht zur „Albergo diffuso“ erweitert. (Habenicht, Uwe: Leben mit leichtem Gepäck. Eine minimalistische Spiritualität. Würzburg 2018.)

Das wurde in den 80er Jahren entwickelt, um von Wegzug und Überalterung geplagte Bergdörfer in den Abruzzen touristisch zu erschließen.

„Albergo Diffuso“ wurde das Konzept genannt– die über den Ort verteilte Herberge:

"Das besondere Erlebnis für die Besucher: Bei einem „Albergo Diffuso“ werden sie ins Dorfleben integriert. Die Gassen des Dorfs sind der Hotelflur, der die einzelnen Unterkünfte verbindet, der Marktplatz ist Salon und Aufenthaltsraum, zum Frühstück trifft man sich in der lokalen Bäckerei, Abendessen wird in der kleinen Trattoria um die Ecke serviert. Einheimische und Gäste sitzen ganz selbstverständlich nebeneinander und essen die gleichen regionalen Gerichte. Post, Dorfladen, Busverbindung oder das lokale Schwimmbad kommen ebenfalls Einheimischen wie Gästen zugute. (https://www.wirsindanderswo.de/artikel/alberghi-diffusi-das-ganze-dorf-ist-mein-hotel. 27.06.24)

Das klingt doch super, oder? So erweitert sich die Herberge mit ihrer Gastlichkeit um ein Element der Convivenz, des Zusammenleben, bei dem auch die, die nicht aufbrechen wollen oder können, einen Platz haben, ja mehr noch dringend gebraucht werden.

Ich glaube, wir brauchen in unserem Nachdenken über Kirche vor unserem inneren Auge beides - die Gastlichkeit für einen kurzen Zeitraum genauso wie die Möglichkeit zu Hause zu sein.


Bild: Gottfried Stoppel    

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Votum des Gesprächskreises Kirche für Morgen, gehalten von Britta Gall

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Frau Präsidentin, liebe Synodale, Herr Landesbischof,

Ja und Amen zu einigen der genannten Punkte.

Ja und Amen zum weiteren! hohen! Engagement in Sachen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche und zur weiteren, konsequenten! Umsetzung von Präventionsmaßnahmen.

Ja und Amen dazu, dass die Grundüberzeugungen unseres christlichen Glaubens nicht mit den Werten und dem dahinter liegenden Menschenbild einer rechtsextremistischen Partei wie der AfD zusammenpassen.

Danke für die klaren Worte.

Ja und Amen Ich zitiere aus dem Bericht des Landesbischofs: „die Kirche Jesu Christi kümmert sich um Menschen in Not, steht für Offenheit und gegen Hetze.

Als diese Kirche müssen wir dazu aufrufen, Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit zu fördern und zu wählen“. Ja.

Bevor wir ANDERE dazu aufrufen, Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit zu leben, zu fördern und zu wählen, sollten wir allerdings selbst Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit IN unseren kirchlichen Kreisen üben.

Leider geschieht es vermehrt INNERHALB unserer christlichen Bubble, dass wir uns gegenseitig ganz und gar nicht lieben sondern zerfleischen.

Dass wir uns gegenseitig den Glauben absprechen, wenn er nicht einer bestimmten Lesart der Bibel entspricht oder dass wir in den sozialen Medien das jeweils andere christliche „Lager“ aus absurden und nichtigen Gründen „bashen“, angreifen und verletzen.

Fangen wir damit an, unsere Geschwister in den eigenen Lagern innerhalb unserer christlichen Kreise und Gemeinden , innerhalb unserer Gremien und Synoden, zu lieben und zu schätzen.

Dann wird auch unsere Außenwirkung auf weltliche Lager und Parteien eine andere sein. Und glaubwürdig.

Gute Pässe werden zur Zeit ja einige gespielt – danke für die Steilvorlage, Herr Landesbischof – ich nehm sie gern an:

Die Kirche der Zukunft. Die Kirche von morgen also - klar, dass dieser Pass von „Kirche für morgen“ angenommen werden MUSS. J - die Kirche der Zukunft, so hörten wir, ist eine „HERBERGE DER MÜNDIGKEIT“.

Und weiter, ich zitiere: „Als Herberge der Mündigkeit sind Kirchenmitglieder nicht länger Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger kirchlicher Zuwendung, sondern MÜNDIGE MITGESTALTERINNEN und MITGESTALTER einer kleiner werdenden Kirche“.

Vom Versorgungsempfänger zum mündigen Mitgestalter.

Könnte fast in einem Wahlflyer von „Kirche für morgen“ stehen. Ja und Amen wollte ich hier auch im ersten Moment rufen!

Verantwortliche ehrenamtliche Gemeindemenschen, die mit Leidenschaft mitgestalten, die Entscheidungen treffen, vorangehen, Gemeinde und Kirche entwickeln und zum Segen für Andere werden.

Ja, diese Menschen braucht es für diese Kirche im Umbau, für diese Kirche der Zukunft. Die neuen Formen von Kirche, die leben von, mit und durch diese engagierten Mitgestalter.

Good News: es gibt sie bereits.

Die Frage ist: Wie ernst ist es uns mit der Mündigkeit?

Denn damit diese Gestalterinnen und Gestalter den nötigen Umbau gestalten können, mündig sind, brauchen sie ein Mandat! Legitimation. Das Recht fürs Gestalten. Für Entscheidungen.

Sonst bleiben diese schönen Worte von der Herberge der Mündigkeit leere Phrasen.

Wenn Mitgestaltung zwar gewünscht wird, aber ständig begrenzt und nicht legitimiert, bleiben diese Worte leer, kann der Torabschluss nicht erfolgen.

Es ist Zeit, dass sich was dreht. Zeit, dass wir rangehen an Kirchenrecht und Verfassung.

Ernsthaft prüfen und ÄNDERN, was dem mündigen Mitgestalten im Weg steht.

Oft gibt es diese Fälle: Mitreden und Mitgestaltung ist erwünscht und wird gefördert, Dekorieren super, Gottesdienste mal von Ehrenamtlichen gestaltet – gerne.

Die Ehrenamtlichen haben eine andere Vorstellung, als die hauptamtliche Pfarrperson?

„Solange ich hier Pfarrer bin, wird das so gemacht“. Ende der Mündigkeit, Ende der Mitgestaltung. Ende des Kirchenumbaus zu einer Kirche der Zukunft.

Die Kirche der Zukunft ist eine Ehrenamtskirche. Das Ehrenamt hat Bock. Steht vielerorts in den Startlöchern, ist schon aktiv, um die Kirche von morgen zu gestalten.

Es muss halt auch dürfen. Legitimation heißt rechtliche Verankerung.

Wir müssen uns Gedanken machen, ob unsere Gottesdienstordnungen, Kirchengemeindeordnungen, unsere Bestimmungen und Gesetze über Kanzelrecht und Zuständigkeiten noch passen. Oder sich überlebt haben.

Einer Kirche auf dem Weg zur Herberge der Mündigkeit im Weg stehen. Bringen wir weiterhin Pfarrpläne auf den Weg, die sich ausschließlich an der Versorgung der Kirchenmitglieder durch eine hauptamtliche Pfarrperson orientieren? Wissend, dass das für die Zukunft nicht ausreichen wird, weil die Pfarrpersonen in der nötigen Anzahl nicht mehr da sein werden?

Eine zentrale Frage für uns als Kirche: Können, wollen wir Kirche denken ohne, zumindest mit weniger hauptamtlichen Pfarrpersonen? „Fachkräftemangel gibt es auch bei der Kirche! Unsere Landessynode hat entschieden, dass wir Pfarrstellen auch mit anderen Berufsgruppen besetzen können, wenn wir keine (!) Pfarrpersonen finden. Ein Meilenstein!“

Ein Zitat. Nicht aus unserer Landeskirche, sondern aus der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Braunschweig. Was hier vor Jahren noch unmöglich schien, wird möglich, weil die Not groß ist. Andere Berufsgruppen auf Pfarrstellen werden hier als Meilenstein für die Entwicklung der Kirche der Zukunft gesehen.

Theoretisch ist das in unserer Landeskirche auch schon möglich. Beschlossen aber nicht umgesetzt Aber hier sitzen wir eben doch wie das Kaninchen vor der Schlange und warten, bis auch bei uns die Not groß ist.

Unterstützen, fördern, pushen wir diese Entwicklung in die Zukunft doch schon jetzt, ergreifen diese Chance! Ein Meilenstein für die Entwicklung der Kirche der Zukunft, ein Traumpass.

Das ist die Möglichkeit der Besetzung von Pfarrstellen mit Profis aus anderen Professionen. Das ist die echte Mündigkeit für ehrenamtliche Gestalterinnen und Gestalter.

Was nicht zur Tat wird, hat halt keinen Wert. Der Pass ist gut gespielt, Herr Landesbischof. Möge der Ball dadurch, dass Worte zu Taten werden, ins Tor gehen.

Danke für die Aufmerksamkeit.

Bild: Gottfried Stoppel    

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Aussprache

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Siegfried Jahn (Schrozberg) bemängelte den Trend, die Qualität des Gottesdienstes am Sonntagmorgen an der Quantität der Besucher zu messen. Es brauche dagegen Versuchsräume, wie er sie etwa bei Tauffesten und Trauungen „to go“ erlebt habe. Auch die Familienarbeit müsse dringend weiter unterstützt werden.

Prof. Dr. J. Thomas Hörnig (Ludwigsburg) ging auf das Thema der Mündigkeit ein und regt dazu an, weiter darüber nachzudenken, was in diesem Begriff für die Kirche noch stecken könnte.

Dr. Gabriele Schöll (Aalen) betonte, Kirchenmitglieder dürften als Boten Gottes in der Welt mutig Zeichen setzen und die Richtung weisen. Sie fragte: „Wie werden Menschen zu mündigen Christen, die Gottes Willen erkennen? Wie lernen wir, auf den Heiligen Geist zu hören?“

Christoph Lehmann (Wuppertal) berichtete, er erlebe oft in Gemeinden das Gefühl, als Gemeinde zu versagen, zum Beispiel wegen rückläufiger Mitgliederzahlen, und fragte, wo denn die Räume für die Klage seien? Mit Blick auf die Begriffe „Mündigkeit“ und „Priestertum aller Gläubigen“ ermutigte er, damit wirklich die ganze Gemeinde zu meinen und sich nicht von der Welt abzukapseln.

Ute Mayer (Renningen) dankte für die Positionierung zu § 218 und forderte zugleich, betroffene Frauen bräuchten in ihrer schwierigen Situation viel Unterstützung. Zum Thema „Umbau der Kirche“ warb sie für das Bild einer missionarischen Kirche, in der Menschen davon erzählen, was in guten und schweren Zeiten trage.

Tobi Wörner (Stuttgart) sagte, wenn man sich auf Christus als Zentrum der Kirche besinne, könne man bei der Suche nach neuen Formen des Gottesdienstes sehr frei sein. Wörner warb für mehr Experimentierfreude und für ein „weiteres, offeneres Bild der Gemeinde vor Ort“. „Da wird niemand etwas weggenommen, sondern ein Spielfeld eröffnet.“

Christoph Hillebrand (Dettingen am Albuch) wies auf die Notwendigkeit hin, die Corona-Pandemie und ihre Folgen in der Kirche auszuarbeiten, und einen Plan für kommende ähnliche Ereignisse zu erarbeiten.

Dr. Antje Fetzer-Kapolnek (Weinstadt-Beutelsbach) forderte, die Kirche soll sich von Zentralisierung wegbewegen hin zu mehr Verantwortung vor Ort. Ebenso regte sie an, Kirche könne mit neuen Konzepten von Ehrenamt und Care-Arbeit Vorbild für die Gesellschaft sein, die an ähnlichen Problemen arbeite wie die Kirche.

Anselm Kreh (Hermaringen) mahnte mit Blick auf das Bild von der Kirche als Herberge, niemanden auszuschließen, sondern miteinander ins Gespräch zu kommen.

Annette Sawade (Schwäbisch Hall) mahnte zur Debatte um § 218, Betroffene dürften nicht stigmatisiert werden. Beratung müsse für die Betroffenen verfügbar und einforderbar sein. Es sei wichtig, nun mit EKD und Politik Lösungen zu finden.

Andrea Bleher (Untermünkheim) betonte, in der Transformation der Kirche sei der Gedanke der Mündigkeit der Mitglieder wichtig. Mit Blick auf Gottesdienste sprach sie sich dafür aus, neue Formate zu entwickeln, um die Menschen anzusprechen. Sie begrüßte Landesbischof Gohls Positionierung zu § 218 ebenso wie zur AfD. Das dürfe aber nicht zu neuen Ausgrenzungen führen. Es sei wichtig, Räume für Diskurse zu öffnen.

Matthias Vosseler (Stuttgart) berichtete, der Nahost-Konflikt und auch dessen unterschiedliche Bewertungen unter Christen belaste auch die Gemeinden. Kirche müsse im Nahen Osten an der Seite beider Parteien stehen.

Holger Stähle (Schwäbisch Hall) bat den Oberkirchenrat und den Landesbischof, in einem knappen Text, einer Art Leitbild, klar auf den Punkt zu bringen, worauf hin die Kirche sich umbaue.

Michael Schradi (Blaubeuren) mahnte, man müsse junge Menschen nehmen, wie sie sind, und sie willkommen heißen. Mit Blick auf die Transformationsprozesse mahnte Schradi, Transformation brauche Transparenz. Die Nachvollziehbarkeit der vielen Umbauprozesse sei an der Basis oft noch nicht angekommen.

Hellger Koepff (Biberach) ermutigte Synode und Oberkirchenrat, sich in den anstehenden Kürzungsdiskussionen als gemeinsame Kirchenleitung zu verstehen und offen und transparent um Lösungen zu ringen.

Götz Kanzleiter (Ostelsheim) zeigte für den Gottesdienst am Sonntagmorgen auch die Richtung hinaus in Welt auf. Der Kultus finde in der Kirche statt, der Gottesdienst bei den Menschen in der Welt, wenn Kirche helfe und sich einmische.

Prof. Dr. Jürgen Kampmann (Tübingen) sagte mit Blick auf die Konflikte rund um die Hochschultage Tübingen, hier gebe es seit langer Zeit bestehende Diskrepanzen, die noch nicht überwunden seien. Es müsse daran gearbeitet werden, dass sich hier nicht zwei Parallelwelten entwickelten. Kampmann mahnte, die Kirche solle bei der Debatte um die Vereinbarkeit von AfD-Mitgliedschaft und kirchlichen Gremien die Erfahrungen einzubeziehen, die die Kirche in ähnlichen Diskussionen in der Weimarer Republik und dem Dritten Reich gemacht habe.

Dr. Hans-Ulrich Probst (Tübingen) warnte, sich im Hinblick auf Antisemitismus an deutschen Universitäten nicht von bestimmten medialen Bildern täuschen zu lassen. In Tübingen etwa sei es bei Weitem nicht so extrem wie etwa an einigen US-Universitäten. Mit Blick auf die Kontroverse um die Tübinger Hochschultage sagte er, er sehe bei einer der eingeladenen Protagonistinnen auch eine Nähe zu AfD-Positionen. Probst regte an, die Landeskirche soll in den sozialen Medien dagegen mehr Gegengewichte setzen.

Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) sagte, der Gottesdienst am Sonntagmorgen sei ein wichtiger Ankerpunkt. Neues könne trotzdem aufgebaut werden. Man dürfe neue Formate und Sonntagsgottesdienst nicht als Gegensätze sehen.

Anja Faißt (Ludwigsburg) zeigte sich befremdet, wie viel junge Menschen AfD wählen und forderte, die Kirche müsse in der Jugendarbeit mehr Demokratieförderung betreiben.

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Missionsverständnis der Landeskirche

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Bericht des Ausschusses „Mission, Ökumene und Entwicklung“ (MOE) zu Antrag Nr. 75/20

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Die Vorsitzende des MOE, Yasna Crüsemann, berichtete über die Auseinandersetzung des Ausschusses mit dem Antrag 75/20 und dem Begriff „Mission“ (Beilage 96)

In der Landessynode wurde seit mehreren Jahren intensiv über das Verständnis und die Bedeutung von Mission im kirchlichen Kontext diskutiert. Mission ist ein vielschichtiger Begriff, der historisch und theologisch sowohl positive als auch negative Konnotationen hat. In der Unternehmenswelt wird zwischen „Vision“ und „Mission“ unterschieden, doch in der kirchlichen Praxis ist Mission durch die „missio Dei“ geprägt, die von Gottes Zuwendung zur Welt und seinem Auftrag an die Kirche, diese Liebe weiterzugeben, ausgeht.
In einer Zeit, die von Säkularisierung und Globalisierung geprägt ist, muss sich die Kirche ihrer Mission klarer bewusstwerden und diese neu definieren. Die Geschichte der Mission ist durch Kolonialismus und Zwang belastet, was eine kritische Auseinandersetzung erfordert. Gleichzeitig bleibt Mission eine essenzielle Aufgabe der Kirche, die respektvoll, ganzheitlich und solidarisch gestaltet werden muss. Der christliche Missionsauftrag bedeutet, das Evangelium in Wort und Tat zu verkünden, sich für Gerechtigkeit einzusetzen und Nächstenliebe zu praktizieren.
Die vorliegende Entwurfsfassung zum Missionsverständnis soll als Diskussionsgrundlage dienen, um das Thema innerhalb der Landeskirche weiter zu vertiefen und eine gemeinsame Haltung zu entwickeln. Dabei soll besonders berücksichtigt werden, dass Mission heute auf partnerschaftlichem Dialog, interkulturellem Austausch und gegenseitigem Respekt basieren muss.
Die Synode diskutierte darüber, wie die Mission im aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Kontext relevant und authentisch umgesetzt werden kann. Ein Konsens bestand darin, dass Mission nicht als Einbahnstraße verstanden werden darf, sondern als ein gemeinsames Lernen und Wachsen im Glauben.
Ein Folgeantrag Nr. 20/24 zur Annahme des vorgelegten Papiers wurde gestellt, um diesen neuen Ansatz des Missionsverständnisses offiziell zu verabschieden und in die Praxis umzusetzen. Damit möchte die Landeskirche einen Schritt in Richtung einer zeitgemäßen, reflektierten und engagierten Missionsarbeit gehen.


Bild: Gottfried Stoppel

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Aussprache und Beschluss

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Alle Synodalen dankten dem Ausschuss für die sorgfältige Arbeit und das Ergebnis.

Christoph Lehmann (Wuppertal) wies darauf hin, dass das Thema Mission Emotionen auslöst, weil es mit vielen Verletzungen verbunden ist. Übergriffige oder koloniale Mission, aber auch die Ablehnung der Mission, können verletzend sein. Er riet zu einem selbstkritischen Blick nach vorne in Wort und Tat und sprach konkrete Fragen an, wie Mission zum Ausdruck kommen kann (theologische Ausbildung, Evangelisation vs. Mission, postkoloniale Studien).

Martin Wurster (Schömberg-Langenbrand) sprach über persönliche Erfahrungen als Missionar in Taiwan und sein Verständnis der Mission nach Mt. 28,19-20.

Christoph Hillebrand (Dettingen am Albuch) würdigte die Arbeit und war überzeugt, dass sich viele in diesem Papier wiederfinden werden. Allerdings spüre er zu wenig von der Leidenschaft für die Liebe Jesu.

Marion Blessing (Holzgerlingen) erzählte von eigenen Erfahrungen mit Mission und warnte davor, dass Wort und Tat auseinandergehen können.

Susanne Jäckle-Weckert (Forchtenberg) berichtete von den Kontakten zur Weltmission durch Partnerschaften auf Gemeindeebene und plädierte für Offenheit für zugewanderte Gemeinden und die Beschäftigung mit postkolonialen Themen. Auch sie plädierte dafür, mehr vom Glauben zu sprechen und so zu leben.

Prof. Dr. Thomas Hörnig (Ludwigsburg) erkannte die Mühe und Sorgfalt in dem Papier an und warnte davor, vor lauter Einsparungen an dieser Stelle zu sparen. Die Mission gehöre zur DNA der Kirche.

Matthias Hanßmann (Horb a. N.) freute sich über den Blick Nord-Süd und Ost-West und das Hervorheben der Augenhöhe und des Miteinanders. Er wies jedoch darauf hin, dass es auch eine Herausforderung sein kann, die Mission aus der Richtung Süd und Ost anzunehmen.

Jörg Beurer (Heilbronn) betonte, dass Mission zusammen mit Diakonie gedacht werden müsse. Menschen mit schlechten Erfahrungen müssen berücksichtigt werden. Weiterhin betonte er, dass als Konsequenz eines solchen Papiers die Orte in Kirche und Diakonie diverser sein müssen. Ebenso bekräftigte er die Wichtigkeit des Süd-Nord-Lernens – insbesondere im Freiwilligendienst.

Gabrielle Schöll (Aalen) unterstrich die Überzeugung, dass Wort und Tat nicht voneinander zu trennen seien.

Hans-Ulrich Probst (Tübingen) erklärte, dass sein distanziertes Verhältnis zur Mission sich während der Arbeit an dem Papier verändert habe. Das Papier ist ein Ausdruck einer Reflexion auf verschiedenen Ebenen. Die fehlende Erarbeitung des christlich-jüdischen Dialogs und der Mission in diesem Kontext müsse extra und tiefergehend erarbeitet werden.

Heidi Hafner (Sindelfingen) teilte den Schmerz der Frage des christlich-jüdischen Dialogs und der immer noch existierenden Judenmission.

Christiane Mörk (Brackenheim) plädierte dafür, dass das Missionspapier in die Fläche kommt und bei der Auswahl des Missionsopfers berücksichtigt wird.

Jonas Elias (Ludwigsburg) hielt das Papier für sehr gelungen. Wichtig fand er die kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Mission. Kritisch sah er die Bemühungen, das Wort Mission aus den Namen der Werke zu entfernen. Denn Mission sei in erster Linie ein Befehl Jesu. Mit diesem Missionspapier kann weitergearbeitet werden.

Die Vorsitzende Yasna Crüsemann bedankte sich für die lebhafte Diskussion und bat darum, weiterzudiskutieren und sich neben Finanzen auch mit diesem Thema zu beschäftigen. Das Papier kommt in den neuen Katalog für Missionsprojekte. Die Verletzungen und die Schuld der christlichen Mission müssen aufgearbeitet werden. „Stop, look, listen“, wie Altbischof Eberhard Renz sagte – das sollte die Haltung sein. Sie plädierte dafür, auch die Sprache sensibel zu verwenden.

Der Antrag Nr. 20/24 wurde mit einer Enthaltung angenommen.
 

Bild: Gottfried Stoppel

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Schöpfungsleitlinien

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Bericht des Oberkirchenrats

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Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel, theologischer Dezernent im Oberkirchenrat, stellte der Synode die Schöpfungsleitlinien in ihrer aktuellen Form vor.

Heckel erklärte, die Leitlinien seien inhaltlich aktualisiert und sprachlich und grafisch überarbeitet worden. Zur Kommunikation in der Breite der Landeskirche stünden verschiedene Materialien zur Verfügung.
Eingeführt würden die Leitlinien mit Psalm 104, 24: „Herr, wie sind deine Werke so groß und so viel! Du hast sie alle weise geordnet, und die Erde ist voll deiner Güter“ und folgenden Leitgedanken:

Wir glauben:
  • Gott der Schöpfer beschenkt uns mit der Welt.
  • Jesus Christus befreit uns - zur Mitmenschlichkeit, Achtsamkeit und Liebe.
  • Gottes Geist befähigt uns, verantwortlich zu handeln.
Lasst uns deshalb den Weg der Gerechtigkeit gehen - gemeinsam auf dem Weg in die Zukunft.

Im Folgenden finden Sie den Wortlaut der Schöpfungsleitlinien in ihrer aktuellen Gestalt:

Unser Horizont: Klimagerechtigkeit für nachfolgende Generationen und weltweit

Dann wird die Wüste zum fruchtbaren Land … und der Gerechtigkeit Frucht wird Friede sein.“ (Jesaja 32,15.17)

1. Wir treten für ein weltweit faires Wirtschaften ein und lernen voneinander.

Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung bedingen einander. Daher setzen wir uns für eine nachhaltige Entwicklung ein, die die ökologischen, sozialen und ökonomischen Aspekte berücksichtigt. Alle Menschen sollen in einer sozial gerechten Welt leben, gute Bildung erlangen und die Möglichkeit haben, einer menschenwürdigen Arbeit in einer intakten Umwelt nachzugehen. Wir achten auf Klimagerechtigkeit und unterstützen die Menschen, die unter den lebensbedrohenden Auswirkungen des Klimawandels leiden. Wir lernen auch von unseren Partnern und nehmen Anregungen für eine umweltschonende Lebens- und Wirtschaftsweise auf.

2. Wir achten die Rechte künftiger Generationen.

Wir achten auf ein umweltgerechtes Wirtschaften. Dabei berücksichtigen wir die begrenzte Regenerationsfähigkeit der globalen Ökosysteme und vermeiden Gefahrstoffe, die die Umwelt dauerhaft schädigen. Wir treten für den Klimaschutz ein und richten unser eigenes Handeln danach aus. Damit wollen wir die Kosten, die kommende Generationen für unsere jetzige Lebensweise tragen müssen, erträglich halten.

Unsere Maßnahmen: Nachhaltigkeit und Klimaschutz im kirchlichen Handeln

Gott spricht: Denn siehe, ich will ein Neues schaffen, jetzt wächst es auf, erkennt ihr’s denn nicht?“ (Jes. 43, 19)

3. Wir wollen den Klimawandel eindämmen.

Wir verpflichten uns, nach dem Kirchlichen Gesetz zum Klimaschutz zu handeln und bis spätestens 2040 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Daher suchen wir kontinuierlich nach Möglichkeiten, Energie einzusparen und vermehrt erneuerbare Energien zu nutzen.

4. Wir achten bei allen unseren Tätigkeiten darauf, dass Luft, Wasser und Boden geschützt werden und natürliche Ressourcen nur im notwendigen Maße in Anspruch genommen werden.

Nachhaltiges Bauen mit Vorrang einer bedarfsgerechten Umnutzung und Sanierung des reduzierten Bestandes ist uns ein besonderes Anliegen.

5. Wir setzen bei Einkäufen und Beschaffung auf Ressourcenschonung, fairen Handel,umweltgerecht und energiesparend erzeugte Produkte und Dienstleistungen.

Wir orientieren uns beim Einkauf an transparenten Nachhaltigkeitskriterien, auch, wenn dies höhere Preise bedeutet, um Umweltfolgekosten zu vermeiden. Wir regen dazu an, neue Ideen zum Tauschen, Teilen und gemeinsamen Nutzen zu entwickeln.

6. Wir nehmen eine besondere Verantwortung für unser Essen wahr.

Wir gehen achtsam mit Lebensmitteln um. Wir stellen die Verpflegung in unseren Einrichtungen und Gemeinden auf mehr saisonale und pflanzenbetonte Ernährung sowie umwelt- und klimafreundlich erzeugte Produkte um. Wir gehen auf regionale Kooperationspartner zu.

7. Wir schützen Lebensräume.

In unseren kirchlichen Liegenschaften und Gebäuden achten wir in besonderer Weise auf den Artenschutz. Wir bieten Raum und Lebensmöglichkeiten für Pflanzen und Tiere.

Wir fördern bei Land- und forstwirtschaftlichen Flächen die Bewirtschaftung nach ökologischen Gesichtspunkten und achten darauf, den Flächenverbrauch und versiegelte Flächen zu minimieren. Für regenerative Energieerzeugungsanlagen sollen Flächen zur Verfügung gestellt werden.

8. Wir fördern eine nachhaltige Mobilität.

Wir fördern die Nutzung von umweltschonenden Verkehrsmitteln und prüfen, inwieweit Fahrten durch moderne Kommunikationsmittel ersetzt werden können.

9. Wir verpflichten uns zu einem ethischen Umgang mit unseren Finanzmitteln.

Für Geldanlagen berücksichtigen wir den Leitfaden der EKD.

Unser Bildungsauftrag: Schöpfungsverantwortung im Lichte des Evangeliums

„Gehet hinaus in die ganze Welt und verkündet das Evangelium der ganzen Schöpfung.“ (Markus 16,15)

10. Schöpfungsverantwortung und Umweltschutz sind Teil der Aus- und Fortbildung.

Wir nehmen schöpfungstheologische und umweltrelevante Ansätze in die Qualifikation der Haupt- und Ehrenamtlichen in der Kirche auf. Inhaltlich betrifft das einerseits Immobilien und Bewirtschaftung, andererseits Verkündigung, Bildungsarbeit und Gemeindeaufbau. Wir fördern die Umsetzung dieser Leitlinien durch qualifizierte Beratung. Wir nutzen dazu auch die außerkirchliche Expertise vor Ort.

11. Wir arbeiten ökumenisch und gesellschaftlich zusammen.

Wir kooperieren mit innerkirchlichen, ökumenischen und zivilgesellschaftlichen Gruppen.

12. Wir setzen diese Leitlinien in unseren jeweiligen Lebens- und Arbeitsfeldern konkret um.

Die Fortschritte bei der Umsetzung der Leitlinien werden anlassbezogen beraten und die Maßnahmen entsprechend weiterentwickelt. Dabei können alle die Botschaft dieser Leitlinien in den eigenen Alltag einbringen.


Bild: Gottfried Stoppel

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Bericht des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS)

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Die Landessynode stellte sich in einem Beschluss zu Antrag 12/24 hinter die Schöpfungsleitlinien.

Beate Keller, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS), dankte allen, die an den Schöpfungsleitlinien mitgearbeitet haben. Mit Blick auf Psalm 104 sagte Keller, es sei inspirierend zu sehen, wie die Bibel ermutigt, aktiv zu werden. Dies solle auch die Botschaft der Materialien sein. Für den KGS bringe sie Antrag Nr. 12/24 ein, dass die Landessynode sich die Schöpfungsleitlinien zu eigen machen möge.

Bild: Gottfried Stoppel

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Aussprache und Beschluss

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In der Aussprache äußerten mehrere Synodale Bedenken an Formulierungen der Leitlinien und warnten vor Moralisierung. Insgesamt wurden die Vorlage begrüßt.  

Der Synodale Eckard Schultz-Berg (Stuttgart) ergänzte zu den Berichten, dass die Leitlinien unter Beteiligung sehr unterschiedlicher Berufsgruppen entstanden seien. Besonders wichtig sei ihm, in die Umsetzung zu kommen; er berichtete z.B. davon, dass gegenwärtig versucht werde, die Ernährung in den Ferienwaldheimen umzustellen.  Auch die Synodale Ruth Bauer (Alfdorf) ermutigte dazu, ins Handeln zu kommen., und wies darauf hin, dass die Langform der Leitlinien per QR-Code abrufbar seien.  

Fragen zu Umsetzung und Zusammenarbeit

Für den Synodalen Dr. Markus Ehrmann (Rot am See) seien u.a. Fragen nach der Umsetzung beim Thema Artenschutz und beim Flächenverbrauch aufgetaucht. Zudem sei für ihn offen, welche Haushalts- und Personalrelevanz die Leitlinien hätten, wer entsprechende Maßnahmen umsetze, und wie die Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen ablaufen solle. Beim Thema Lebensmittel hätte er sich gewünscht, dass es um den Gesamtkontext der Lebensmittelproduktion gehe.  

Der Synodale Dr. Hans-Ulrich Probst (Tübingen) regte eine stärkere Zusammenarbeit von Kirchengemeinden mit Food-Sharing-Initiativen und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft an. Hierfür müsse man kirchliche Räume öffnen.  

Warnung vor Einseitigkeit  

Die Synodale Andrea Bleher (Untermünkheim) mahnte, dass die Leitlinien einseitig geprägte Lösungsansätze vermitteln könnten; sie dürften nicht den Blick für andere Lösungen verstellen, und die Landeskirche dürfe hier nicht moralisch werden. Auch sie stellte Fragen hinsichtlich einzelner Punkte, beispielhaft nannte sie den Begriff der Ökologie und äußerte, ebenso wie der Synodale Dr. Thomas Gerold, Bedenken an dem Begriff der pflanzenbetonten Ernährung.  

Die Synodalen Eckart Schultz-Berg und Thomas Schradi stellten klar, dass die Leitlinien nur Empfehlungen seien; sie sollten zum Dialog und zum Tun aus dem biblischen Befund heraus anregen.
 
Oberkirchenrat Dr. Ulrich Heckel betonte in seiner Erwiderung, dass keine Moralisierung beabsichtigt sei, sondern eine Grundlage, um schöpfungstheologisch zu argumentieren. Die Arbeit gehe weiter, u.a. am Bildungsauftrag.      

Beschluss: Der Antrag 12/24 wurde mit großer Mehrheit bei fünf Gegenstimmen und 13 Enthaltungen angenommen.


Bild: Gottfried Stoppel


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~ Impressionen ~

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Haushaltskonsolidierung und Versorgungsverpflichtungen

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Bericht des Oberkirchenrats

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Oberkirchenrat Dr. Fabian Peters, Leiter des Finanzdezernats, berichtete von der Notwendigkeit, in den kommenden Jahren massiv Rücklagen aufzubauen, um die Altersversorgung der kirchlichen Beamtinnen und Beamten – dies sind vor Allem Pfarrpersonen – so gestalten zu können, dass sie dauerhaft die landeskirchlichen Haushalte nicht belasten.

Peters illustrierte die Lage anhand des zahlenmäßigen Verhältnisses von aktiven kirchlichen Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfangenden: Ende 2023 seien 1.892 Pfarrpersonen und Kirchenbeamte im aktiven Dienst gewesen und 2.216 Versorgungsempfangende. Im Jahr 2032 stünden dann 1.339 Aktive 2.548 Versorgungsempfangenden gegenüber.

Zum Zeitpunkt des letzten versicherungsmathematischen Gutachtens (31.12.2021) hätten verbeamtete Beschäftigte in Summe Versorgungsansprüche in Höhe von 3,9 Mrd. Euro erworben. Aufwändige Berechnungen haben ergeben, dass der Landeskirche dafür rund 1 Mrd. Euro an Deckungskapital fehlt, die angespart werden müssen.

Der Oberkirchenrat habe vorgeschlagen, diese Summe auf neun Jahre (von 2025 bis 2033) zu je 103,54 Mio. Euro zu verteilen. Da zugleich die Mitgliederzahlen und die Kirchensteuereinnahmen rückläufig seien, steige dieser Betrag auf 129 Mio. Euro, um einen ausgeglichenen landeskirchlichen Haushalt sicherzustellen.

Zwischen Oberkirchenrat und dem Finanzausschuss der Landessynode seien mehrere Zeitmodelle für die Ansparung diskutiert worden: neun, zwölf, 15 und 27 Jahre. Letzterer Vorschlag war im Rahmen der Frühjahrssynode 2024 vom Synodalen Prof. Dr. Martin Plümicke eingebracht worden. Damit sinken zwar die jährlich aufzubringenden Rücklagen, zugleich aber verschiebt sich auch der Zeitpunkt der Haushaltsentlastung weiter in die Zukunft.

Der Oberkirchenrat halte aus zwei Gründen an den vorgeschlagenen neun Jahren fest, so Peters:
  • Jede Streckung des Ansparzeitraums vergrößere die finanziellen Risiken.
  • Es sei eine Frage der Generationengerechtigkeit, so Peters, die Deckung der finanziellen Verpflichtungen der Landeskirche so schnell wie möglich sicherzustellen: „Je früher die finanziellen Möglichkeiten geschaffen worden sind, um diese Verpflichtungen erfüllen zu können, desto früher können künftige Generationen unsere Kirche freier gestalten.“
Peters verdeutlichte die Herausforderung dieser Einsparzwänge anhand einer Modellrechnung zum Planjahr 2023: Der Haushalt habe 776,6 Mio. Euro betragen. Davon seien eine Reihe von Kostenblöcken nicht kürzbar, so dass 319,9 Mio. Euro übrig blieben, die grundsätzlich kürzungsfähig wären. Da einige Kostenblöcke sowieso entfielen, müssten in dieser Modellrechnung schlussendlich aus 278,2 Mio. Euro im Haushalt Einsparungen in Höhe von 87,3 Mio. erbracht werden – 31 Prozent.Der Oberkirchenrat habe nun dem Finanzausschuss und dem Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte eine Priorisierungsliste vorgelegt, die jährliche Einsparungen von 66,8 Mio. Euro vorsehe:
  • Priorisierungsstufe 1: Arbeitsfelder, die künftig gar nicht mehr im landeskirchlichen Haushalt fortgeführt werden sollen: 14,9 Mio. Euro.
  • Priorisierungsstufe 2: Arbeitsfelder, die proportional um 31 Prozent gekürzt werden sollen: 45,9 Mio. Euro.
  • Priorisierungsstufe 3: Arbeitsfelder, die proportional um 10 Prozent gekürzt werden: 6,0 Mio. Euro.

 
Bild: Gottfried Stoppel


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Bericht des Finanzausschusses

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Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, erklärte in seinem Bericht, warum der Finanzausschuss grundsätzlich mit den Sparplänen des Oberkirchenrats einverstanden sei. Zugleich stellte er zwei Anträge. Antrag 23/24 schlägt die Verlängerung der Einsparzeit von neun auf zwölf Jahre vor, Antrag 22/24 schlägt vor, „über eine Deckelung der Erhöhung der Bezüge von Pfarrerinnen und Pfarrern nachzudenken“.

Geiger wies in seinem Bericht darauf hin, die Landeskirche habe Dank üppiger Kirchensteuermittel „über viele Jahrzehnte ein System kirchlicher Arbeit aufgebaut, das weltweit einzigartig ist.“ Er sei dankbar für „viele engagierte ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, […] für die finanziellen Mittel, die unsere Mitglieder mit der Kirchensteuer und ihren Opfern und Spenden zur Verfügung stellen, […] für ein partnerschaftliches Miteinander mit Kommunen und Landkreisen und dem Land Baden-Württemberg.“ Trotz der Einsparnotwendigkeiten „bleiben wir eine Kirche, die immer noch Möglichkeiten hat und ihren Umbau gestalten kann.“

Nun, so Geiger, brauche es „Mut zuzugeben, dass unsere Angebote und Formate für immer mehr Menschen nicht mehr andockfähig sind […] die Bereitschaft, zuzuhören und dann hoffentlich neu sprachfähig zu werden […] die Kraft, Liebgewonnenes und Langzeitgewöhntes loszulassen. Nicht weil es in der Vergangenheit falsch war. Sondern weil in einer sich verändernden Gesellschaft Änderungen gefragt sind.“

„Wir haben unser Kanalsystem zur Kommunikation des Evangeliums in den vergangenen Jahrzehnten ausgebaut und ausdifferenziert“, so Geiger. Jetzt müsse man sich eingestehen, dass „die Mittel und die Mitarbeiter nicht mehr zum Betrieb und zur Bauunterhaltung reichen.“ Geiger fragte, wie es um „unsere kirchlichen Kanäle bestellt“ sei, „mit denen wir das Evangelium in Wort und Tat kommunizieren? Dienen wir den Menschen mit der frohen Botschaft? […] Wenn wir uns dieser Frage ehrlich und konsequent stellen, dann werden wir aus den anstehenden Umbaumaßnahmen nicht geschwächt, sondern gestärkt hervorgehen.“

Mit Bezug auf die Priorisierungsliste des Oberkirchenrats, aus der ersichtlich werde, wie das Einsparziel von 129 Mio. Euro pro Jahr erreicht werden solle, äußerte Geiger Respekt für die Entschlossenheit, mit der die Aufgaben angegangen werden. Trotzdem gebe es Synodale, die sich fragten, ob die Aufwendungen für die Versorgung tatsächlich innerhalb von neun Jahren erbracht werden müssen und ob es realistisch sei, in zentralen Bereichen durchgängig 31 % einzusparen? Geiger wies dabei auf den Vorschlag des Synodalen Prof. Dr. Martin Plümicke hin, in dem der Zeitraum bis 2052 gestreckt sei.

Grundsätzlich unterstütze der Finanzausschuss die Vorschläge des Oberkirchenrats zur Haushaltskonsolidierung und zur Schließung der Versorgungsdeckungslücke. Allerdings schlage der Ausschuss mit Antrag 23/24 eine Verlängerung des nötigen Zeitraums von neun auf zwölf Jahre (Zieljahr 2036) vor. Dieser Antrag sei ein Platzhalter, der es möglich machen solle, im Finanzausschuss und im Sonderausschuss weiter zu beraten und eventuell bis zur Herbstsynode einen Folgeantrag zu formulieren.

Anders als der Oberkirchenrat schlage der Finanzausschuss zudem vor, dass auch der Pfarrdienst einen Beitrag zu den Einsparnotwendigkeiten erbringen solle. Deshalb bringe der Finanzausschuss den Antrag Nr. 22/24 ein, für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie für Kirchenbeamtinnen und -beamten in Besoldungsstufen A14 und höher „den Bemessungssatz so anzupassen, dass die Erhöhung von Besoldung und Versorgung ab 1. Februar 2025 2 % beträgt.“ Dies betreffe etwa die zum 1. Februar 2025 anstehende Erhöhung der Bezüge um 5,5 %. Diese Anpassung solle für die Dauer von fünf Jahren gelten. Auch dieser Antrag sei kein Beschluss, sondern ein Platzhalter, der weitere Diskussionen bis zur Herbstsynode ermöglichen solle. Der Finanzausschuss halte die beschriebene Deckelung der bevorstehenden Erhöhung für zumutbar.   


Bild: Gottfried Stoppel

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Votum des Gesprächskreises Lebendige Gemeinde, gehalten von Michael Schneider

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Sehr geehrte Präsidentin, hohe Synode,

man könnte schon fragen, warum es zu dem Tagesordnungspunkt überhaupt Gesprächskreisvoten gibt. Die Priorisierungsliste wird nicht im Detail besprochen, die Besoldungsfrage auch nicht und auch die Frage, ob wir 12, 9 oder 50 Jahre bis zur Versorgungsdeckungslückenschließung ansetzten, werden wir erst in den kommenden Monaten in Beratungen bis zur Herbstsynode klären.

Daher nutze ich die Chance, Ihnen sehr verkürzt meine Lieblingsstelle aus Michel von Lönneberga zu erzählen. Vermutlich kennen Sie sie. Michel möchte an die Suppenreste rankommen und bleibt in der Suppenschüssel stecken, die Mutter Alma daraufhin sofort mit dem Schürhaken zerschlagen möchte. Sparfuchs Vater Anton hält sie auf, da der Arzt zum Entfernen der Schüssel nur drei Kronen nehmen würde, die Schüssel aber vier Kronen wert ist… so spart er eine Krone. In Mariannelund angekommen, zerschlägt Michel die Schüssel als er sich verbeugt an der Schreibtischkante des Arztes. Glück im Unglück, denn der Arzt hätte nicht 3 Kronen, wie Vater Anton angenommen hat, sondern 5 Kronen für die Behandlung berechnet. Die Eltern haben folglich eine Krone gespart und freuen sich darüber, weil sie weniger ausgegeben haben, als sie erwartet hatten. Eine Milchmädchenrechnung. In Wirklichkeit haben Sie gar nichts gespart, weil die Schüssel für 4 Kronen kaputt ist und im Verlauf des Filmes auch kaputt bleibt.

Wenn man den Ansparzeitraum auf 12 Jahre, 15 Jahre oder länger streckt, ändert das nichts am gesamten Einsparvolumen. Es bleiben 970 Mio. Deckungslücke bei der Versorgung, in jedem Rechenbeispiel. Ob wir 12, 9 oder irgendeine andere Zahl als Parameter einsetzten, die Herausforderung wird dadurch nicht kleiner.

Der Oberkirchenrat hat den Ernst der Lage erkannt, verschließt die Augen nicht vor der Realität und hat die Liste des Schreckens vorgelegt. Gut – wenn man das so sagen kann - an der Liste ist, dass sie sämtliche Strömungen in der Landeskirche in gleicher Weise mit harten Einschnitten trifft. Jeder findet dort Punkte, die ihm oder ihr das Blut in den Adern gefrieren lassen.

Wenn wir jetzt die Zahlen schön rechnen, entstehen Begehrlichkeiten dieses und jenes auf der Liste nochmal zu diskutieren, vielleicht diese Einrichtung oder das Werk doch zu verschonen.

Dabei greifen viele der Maßnahmen realistisch doch erst in Jahren. Selbst wenn wir dem Vorschlag des FA-Ausschusses folgen, bleibt immer noch eine unglaubliche Summe von 93 Mio. die einzusparen sind.

Wir von der LG wollen die Augen nicht vor der Realität verschließen. Wir müssen jetzt sparen, sonst ist die Ausgleichrücklage in kürzester Zeit leer und nachfolgende Generationen können nur noch den Kopf in einen leeren Suppentopf stecken.

Drei Priorisierungsstufen…da stellt sich für die LG schon nochmal die Frage, nach welchen Kriterien wir eigentlich unsere Arbeitsfelder priorisieren. Denn trotz allem Appell zu sparen, werden wir sicher die kommenden Monate noch trefflich über die Liste streiten.

Nach der Diskussion auf der Frühjahrssynode, möchte ich nicht nochmal ins gleiche Horn blasen.

Ich möchte Sie vielmehr auf die gemeinnützige Plattform „Phineo“ (www.phineo.org) aufmerksam machen. Sie untersucht die Wirkung von sozialer Arbeit und versucht die Wirkung messbar zu machen. Führt eine Maßnahme oder Aktion überhaupt zu einer Veränderung bei der Zielgruppe, in deren Lebensumfeld und bestenfalls in der Gesellschaft insgesamt?

Sieben Stufen der Wirksamkeit haben sie ausgemacht. Es reicht von „Findet eine Aktion überhaupt statt“ bis zur Königsdisziplin „Die Gesellschaft verändert sich“.

Versucht man diese Erkenntnisse auf unser kirchliches Handeln zu übertragen, kann es folglich sein, dass z.b. der Computerkurs für Senioren, wenn darin etwas vom Evangelium sichtbar wird und sich das Miteinander positiv auf einen größeren Kontext auswirkt, voll und ganz unserem Kernauftrag entspricht. Gleichzeitig kann ein Gottesdienst im Blick auf die Wirksamkeit völlig versagen.

Und wenn sich in Ihnen bei dieser Aussage etwas sträubt, weil man das ja nicht messen und bewerten kann und der Geist weht, wo und wie er will, und in Ihnen ein innerer Widerspruch provoziert wird, dann liefern Sie bereits den Grund, warum Wirksamkeit im kirchlichen Kontext ungern evaluiert wird.

Folgt man der Logik von Phineo, kann eine Veranstaltung mit drei Personen eine größere Wirkung entfalten als eine mit 20 Personen.

Das macht es uns sehr schwierig den Kern unserer kirchlichen Arbeit überhaupt zu definieren. Vielleicht wäre es bei der Priorisierung und der Nachjustierung und Diskussion in den kommenden Monaten interessant, auch – neben vielen anderen - die Frage nach der Wirkung unserer vielfältigen Angebote zu stellen. Mit manchen Angeboten machen wir es dem Geist vielleicht leichter und mit anderen eben schwerer.

Wo wirken wir nachhaltig? Das wollen wir ja: Mit dem Evangelium einen positiven Impact auf den Einzelnen und damit auch auf die Gesellschaft ausüben. Und wo gelingt uns das nicht, oder andere können es vielleicht besser? Was funktioniert, und was schleppen wir seit Jahren durch? Nicht mit dem Rasiermesser über alle Bereiche gleiten, sondern mit einem wachen, selbstkritischen, einem realistischen Blick auf unser Wirken und unsere Stellung in der Gesellschaft unsere Arbeitsbereiche betrachten.

Der Suppentopf ist leer, egal wie wir rechnen, wir müssen uns als Synode mit dem OKR über die Kürzungen einigen.

Ich war gerade in Lettland. Dort beklagt die Lutherische Kirche auch eine Säkularisierung und einen Bedeutungsverlust in der Gesellschaft. Vielen Menschen ist heute schlicht gleichgültig, was Kirche macht und ob es sie gibt. „Wenn nichts fehlt, wo Gott fehlt. Das Christentum vor der religiösen Indifferenz.“ betitelt Jan Loffeld sein neustes Buch und beschreibt ein zukünftiges Christentum unter radikal veränderten Vorzeichen.  

Trotzdem habe ich in Lettland Gemeinden kennengelernt, die mit ganz wenig finanziellen Mitteln ein blühendes Gemeindeleben auf die Beine stellen. Wo Hoffnung gelebt wird, Zusammenhalt spürbar wird und Probleme mit Charme angegangen werden. Ich glaube nicht, dass man „die Kirche“ kaputtsparen kann, das wäre auch theologisch eine sehr fragwürdige Aussage. Aber, man kann und muss sie – wie der Landesbischof gestern sagte - umbauen. Jetzt.

 
Bild: Gottfried Stoppel


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Votum des Gesprächskreises Offene Kirche, gehalten von Prof. Dr. Martin Plümicke

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Liebe Frau Präsidentin, liebe Synodale,

Manna und Wachteln vom Himmel

... Das ist das Brot, das der HERR euch zum Essen gegeben hat. 16 Der HERR gibt euch folgende Anweisung: Sammelt euch davon so viel, wie ihr benötigt.

und weiter heißt es

[6] Jeder hatte genau so viel gesammelt, wie er brauchte. 19 Dann befahl Mose ihnen: >Niemand soll etwas davon über Nacht aufbewahren.< 20 Aber einige von ihnen hörten nicht auf Mose und hoben etwas davon auf. Doch am nächsten Morgen war es voller Maden und stank.

Lieber Herr Peters,

Ihnen ganz herzlichen Dank für die Vorlage der Versorgungsstrategie.

Lassen mich zunächst noch einmal die Übersicht wiederholen:
  • Die schwarze Linie zeigt an, wieviel Prozent den Kirchensteueraufkommens wir für die Pensionen aufbringen muüssten, wenn wir keine Rückstellungen vornehmen würden. Hinweis 30,6%
  • Die orange Linie zeigt den Anteil, den wir für die Pensionen aufbringen müssen, wenn die vorgeschlagene Rückstellungen erbracht werden.
  • Die grauen Linie ganz zeigt, was der OKR uns vorschlägt.
Ich kann Ihren Analysen nur uneigeschränkt zustimmen. Ja, es ist so, wir haben ein rechnerisches Defizit von etwa 1 Mrd. Euro, das wir vom 01.01.2022 bis 31.12.2081 brauchen werden. Wir übernehmen auch alle Annahmen was Kirchensteuer, die Höhe der ERK Beiträge usw. betrifft.
Dann hören aber die Gemeinsamkeiten aber auch auf.

Es ist wirklich die Frage, wie sinnvoll es ist, jetzt eine Finanzstrategie zu entwickeln, die im Jahr 2021 das Jahr 2082 in den Blick nimmt. Schauen wir einmal hundert Jahre zurück. In den Jahren 1921 bis 1982 hatten wir zwei Währungsreformen und drei politische Systeme. Ist möglicherweise die Kirchensteuer das Manna der Landeskirche in unseren Tagen?Zum anderen halten wir den Ansatz für völlig verfehlt, in den nächsten 2,5 Jahren 100 Mio. aus dem Haushalt zu kürzen und damit unweigerlich einen Kahlschlag kirchlicher Arbeit vorzunehmen und dann nach 10 Jahren diese 100 Mio. Euro wieder zur Verfügung zu haben und dann die Landeskirche wieder neu aufbauen zu wollen. Was daran generationgereicht sein soll, können wir nicht erkennen.

Wir hinterlassen der nächsten Generation einen Kahlschlag und hoffen, dass diese die Kirche dann wieder aufbaut!

Stattdessen schlagen wir vor, jedes Jahr einen gleichbleibenden Anteil des landeskirchlichen Haushalts für die Pensionen (Rückstellungen + Zahlung an den ERK) aufzubringen. Das würde bedeuten, dass wir 22,9 % des Kirchensteueraufkommens für Pensionen ausgeben würden. Auf dieser Folien sehen Sie Zahlen im Vergleich. Während der OKR ab 2028 30 % für die Pensionen aufbringen will und ab 2035 wieder auf 11 %, schlagen wir einen kontinuierlichen Beitrag vor.

Eine weitere Überlegung von uns ist, dass nicht die Rücklage komplett anspart wird, bevor man daraus Gelder entnimmt. Da ab dem 1.1.2022 Schulden getilgt werden, weil die Pensionen ja bezahlt wurden, kann man diese auch aus der Rücklage entnehmen. Dann reduziert sich der Anteil auf 17 %!

Zusammenfassend hier nochmals unsere Forderungen: Schließen möchte ich wiederum mit einem Bibelzitat aus Matthäaus 6,28: Seht die Vögel unter dem Himmel an: Sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie
doch.Wir haben den Eindruck, dass dieser Satz uns in mehrfacher Hinsicht leiten lassen sollte. Lasst endlich aus dieser fast depressiven Stimmung herauskommen. Lasst uns nicht immer vom Schlimmsten ausgehen, fassen wir wieder Zuversicht. Last uns zur Überwindung der finanziellen Herausforderungen nicht immer nur Kürzungen vorsehen, ziehen wir auch mutige Investitionen in Betracht. Ganz wichtig an alle mit Führungsverantwortung: lassen Sie uns der negativen Stimmung entgegentreten, die wir bei sehr vielen Mitarbeitenden wahrnehmen, seien es nun Pfarrer*innen, Diakon*innen, Kirchenmusiker*innen, Mesner*innen, Erzieher*inen, oder Mitarbeitende einer anderen Berufsgruppe oder ehrenamtliche Mitarbeitende. Nehmen wir unsere Führungsverantwortung wahr, motivieren wir unsere Mitarbeitenden und sorgen wir für eine positive Stimmung. Dann sind wir von der OFFENE KIRCHE überzeugt, dass wir wieder zu einer Kirche der Freude und Zuversicht werden und unsere Herausforderungen mit bravour meistern werden.


 
Bild: Gottfried Stoppel


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Votum des Gesprächskreises Evangelium und Kirche, gehalten von Harry Jungbauer

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, hohe Synode,

es ist nicht schön, aber es ist gut, dass wir uns als Landessynode mit der Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie unserer Landeskirche beschäftigen. Ja, es ist dringend notwendig. Wenn für jeden Haushaltsplan Teile der Rücklagen geplündert werden, läuft etwas falsch.

Dasselbe gilt für die Versorgungsdeckungsstrategie. Hier geht es um eine Begrenzung der nötigen Mittel, die aus dem aktuellen Haushalt für die Versorgung eingesetzt werden sollen. Die bisherigen Anstrengungen, dafür vorzusorgen, waren gut und richtig, aber leider nicht ausreichend. Nun muss man handeln und damit das Ziel ansteuern, den Versorgungsanteil im Haushalt dauerhaft auf 37% zu begrenzen.

Für beide Anliegen sind allerdings sehr umfangreiche Sparmaßnahmen nötig.

Unser Gesprächskreis „Evangelium und Kirche“ erkennt den vom Oberkirchenrat errechneten Sparbedarf an und steht auch hinter den angedachten Sparmaßnahmen in fast allen Bereichen des Haushalts der Landeskirche im engeren Sinn. Sie müssen freilich noch präzisiert werden und sicher auch noch in vielen Punkten durchdiskutiert.

So schwer es fällt, ganze Arbeitsbereiche aufzugeben, schwere Einschnitte in anderen Bereichen zu akzeptieren: wir sind bereit, diesen Weg mitzugehen und die Kirchenleitung dabei zu unterstützen. Wir werden uns vor dieser Herausforderung nicht wegducken. Darin sind wir uns einig.

Deshalb wollen wir auch, wie Sie, lieber Herr Dr. Peters, es gefordert haben, die Einsparsumme klar benennen. An dieser Stelle sind wir im Gesprächskreis fast einstimmig unterwegs. Wie der Finanzausschuss schätzen wir das Risiko einer kleinen Streckung des Einsparzeitraums nicht so hoch ein und sehen auch die Generationengerechtigkeit dadurch nicht stark eingeschränkt.

Deshalb plädieren wir mit großer Mehrheit für eine Streckung des Einsparzeitraums auf 12 Jahre und möchten die Einsparsumme daher mit jährlich 103,9 Mio. € beziffern. Das ist immer noch eine erschreckend hohe Zahl, aber es entfallen ja bereits 41,7 Mio. Euro Aufwendungen, die bereits als wegfallend gekennzeichnet sind. Somit verbleiben dann noch 62,2 Mio. € jährliche Sparmaßnahmen, die zusätzlich nötig sind. Da die aktuellen Sparvorschläge des OKR 66,8 Mio. € umfassen, sehen wir damit auch die Ziele als sehr ambitioniert, aber dennoch realistisch an. Es ist sogar noch ein wenig „Spielraum“ drin.

Nicht nur diese Lageeinschätzung führt dazu, dass wir aber mit ganz großer Mehrheit den zweiten Antrag des Finanzausschusses ablehnen. Wir von Evangelium und Kirche sehen in der beantragten Absenkung des Bemessungssatzes um 3,5% für die Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der Kirchenbeamtinnen und -beamten in Besoldungsstufen A14 und höher einen Vorgang, der 1. nicht nötig, 2. zum Zeitpunkt 1. Februar 2025 höchst anstößig und 3. für unsere Kirche insgesamt deutlich mehr schädlich als nützlich ist.

Nicht nötig ist dieser Eingriff in die Besoldung und Versorgung, weil wie dargestellt, die vorgeschlagenen Sparmaßnahmen mit Streckung auf 12 Jahre bereits mit Spielraum ausreichen. Die übertriebene Sorge, dass mit diesen Maßnahmen die inhaltliche Arbeit der Landeskirche völlig zum Erliegen käme, teilen wir nicht. Es ist absolut voreilig, noch vor der Präzisierung der Vorschläge, solche panikmachenden Aussagen zu treffen.

Deshalb ist auch der Einschnitt zum 1. Februar 2025 höchst anstößig. Denn erst eine Woche später soll auf einer Klausurtagung des Sonderausschusses die genaue Umsetzung der einzelnen Maßnahmen als Vorschlag (!) vorgestellt werden.

Das bedeutet: Die faktische Kürzung der Gehälter und Versorgungsbezüge wäre die aller- aller-erste Umsetzung von Einsparungen in diesem ganzen Kürzungspaket.

Sind Kürzungen bei Gehalt und Ruhegehalt tatsächlich das allererste, was uns einfällt? Sollte das nicht das allerletzte, die „ultima ratio“ sein? In jedem vernünftigen Industriebetrieb ist es das jedenfalls.

Dazu kommt, dass nun der Antrag aus der Mitte der Synode eingebracht wird. Wäre die Kirchenleitung zum Ergebnis gekommen, dass solch ein Schritt unumgänglich sei, hätten wir eine andere Situation. In kluger Abwägung der Argumente hat die Kirchenleitung aber der Versuchung widerstanden, in das Gehalts- und Versorgungsgefüge einzugreifen. Der Antrag aus der Synode setzt nun das Signal, dass ausgerechnet die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden gegen die Kirchenleitung sagen: Ihr Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Ihr Kirchenbeamtinnen und -beamten habt durch die hohe Arbeitsverdichtung noch nicht genug zur Konsolidierung beigetragen. Egal, ob Ihr demnächst für über 3000 Gemeindeglieder zuständig seid, ob Ihr vakante Pfarrstellen, besonders die kaum besetzbaren Transformationsstellen vertreten müsst: von Euch wollen wir als Erstes eine persönliche Einschränkung.

Wenn zuerst zwar von den erheblichen Mehrbelastungen die Rede ist, dann aber gefragt wird, ob „auch der Pfarrdienst einen Beitrag im Rahmen der Einsparnotwendigkeiten erbringen soll“, so ist das ein Widerspruch in sich, weil der bereits benannte Spar-Beitrag durch die enorme Arbeitsverdichtung einen Satz später völlig ignoriert wird.

Das soll fair sein? Wir von Evangelium und Kirche sind nicht dieser Auffassung.

Schließlich ist der Antrag deutlich mehr schädlich als nützlich für unsere ganze Kirche. Dem Einsparpotential von vorsichtig geschätzt maximal 10 Mio. € steht entgegen:
  • dass die Pfarrerinnen- und Pfarrerschaft sich willkürlicher Behandlung ausgesetzt sieht, ohne zu wissen, wofür die Kürzung eigentlich genau dienen soll – ein Blankoscheck, den man von ihr erwartet
  • dass das Pfarramt für junge Menschen dadurch deutlich an Attraktivität verliert – nicht, weil ein paar Euro weniger herüberkommen, sondern weil das Gefühl entsteht, dass Gehälter und Ruhegehälter nicht sicher sind, sondern jederzeit abstrakten Einschnitten unterliegen können, die nicht wirklich solide begründet werden
  • Weitere Argumente werden andere Mitglieder unseres Gesprächskreises „Evangelium und Kirche“ noch in der Aussprache einbringen.
Wir verweigern uns nicht freiwilligen Fonds, die jederzeit gebildet werden können.

Wir verweigern uns nicht, wenn es darum geht, längerfristig Besoldungsstrukturen zu ändern, also etwa Teile der Besoldungen in Zukunft nur noch als Zulagen zu bezahlen.

Wir verweigern uns nicht der Diskussion, wenn als ultima ratio, wenn alle anderen Sparmaßnahen durchgeführt worden sind, tatsächlich von der Kirchenleitung die Notwendigkeit von Einschnitten bei Besoldung und Versorgung vorgebracht wird.

Den aktuellen Antrag aus der Mitte der Synode auf Kürzung der Gehälter und Ruhegehälter – nett verpackt als „weniger mehr“ durch Reduzierung einer Erhöhung zu 1. Februar 2025 – lehnen wir mit großer Mehrheit ab.

Insgesamt erhoffen wir uns von dem nun eingeschlagenen, schmerzhaften Weg eine finanzielle Konsolidierung unserer Landeskirche, die gerade die Handlungsfähigkeit künftiger Generationen in unserer Kirche erhalten soll.

Vielen Dank!

 
Bild: Gottfried Stoppel


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Votum des Gesprächskreises Kirche für morgen, gehalten von Matthias Böhler

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Frau Präsidentin,
liebe Synodale,
sehr geehrter Herr Dr. Peters,

vielen Dank für Ihren ausführlichen Bericht und die adressatengerechte Aufbereitung dieses komplexen finanzpolitischen Sachverhalts. Wir haben’s verstanden und sehen als Gesprächskreis Kirche für morgen die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung.

Sehr persönlich und eindrücklich haben Sie uns vor Augen geführt, was es bedeutet, wenn die Landeskirche dieses besondere Dienstverhältnis der Beamten eingeht und was wir für eine große Verantwortung gegenüber diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Familien übernehmen – vom Anfang des Dienstes bis zum Lebensende. Ich denke, es ist für nahezu Jeden und Jede hier im Raum unstrittig, dass wir als verlässlicher Dienstherr zu diesen Zusagen stehen werden. Dass wir diese Zusagen heute finanziell absichern müssen, um zukünftige Generationen zu entlasten ist, uns besonders als Gesprächskreis „Kirche für morgen“ wichtig. Wir wollen dafür einstehen, dass es in unseren Haushalten auch in Zukunft Gestaltungsfreiräume gibt, damit Kirche immer auf gesellschaftliche Entwicklungen reagieren kann. Nur so bleiben wir innovativ und nahe bei den Menschen.

Trotzdem, 1 Milliarde Euro ist natürlich schon eine gewaltige Summe und es ist wirklich krass, wenn man bedenkt, was man mit diesem Geld alles sonst noch so machen könnte. Die finanzielle Belastung ist hoch und die Einschnitte, gerade in der inhaltlichen Arbeit an den Menschen, tun weh und schmerzen.

Kirche für morgen treibt es deshalb schon zu der Frage, ob solche besonderen Arbeitsverhältnisse zukunftsfähig sind und wir uns das auf lange Sicht noch leisten können und wollen. Brauchen wir in der Landeskirche Beamte?

In Deutschland hat das Beamtentum eine lange Tradition: Im 18. Jahrhundert hat Friedrich der Große Beamte zu "Dienern des Staates" gemacht. So sind bis heute Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis, heißt: Sie verpflichten sich vor dem Bund, Land, Kommune oder eben einer Kirche, lebenslang loyal und gehorsam zu sein. Ist das für eine Kirche noch zeitgemäß? Passt das noch für eine Kirche, die Mitglieder und an Relevanz für die Menschen verliert? Ist die Zeit der Amtskirche nicht einfach vorbei? Eine Kirche, die von unten gebaut wird, braucht keinen „Staatsapparat“ und es gibt keine hoheitliche Aufgaben, für die sie Beamte braucht. Sie kommt mit weniger Bürokratie und weniger Verwaltung aus. Die Kirche der Zukunft ist eine Ehrenamtskirche. So zumindest unsere Zukunftsvision.

Deshalb: Haushaltskonsolidierung - ja! Kirchenleitende Verantwortung übernehmen - ja, die nächste Generation entlasten – ja! Aber dabei gleichzeitig unsere Systeme und Strukturen hinterfragen, wo nötig auf den Kopf stellen und mutig in die Zukunft gehen.

Jetzt kommen wir aber erst zur schwierigsten Frage: Was kann weg? Wo sparen?

Sie haben als Kollegium viel Zeit und Hirnschmalz investiert und uns eine Liste vorgelegt mit, aus Ihrer Sicht, möglichen Einsparpotentialen. Das ist gut. Vielen Dank dafür. Lassen Sie mich aber auch deutlich sagen, dass das nur ein erster Aufschlag sein kann. In den nächsten Wochen und Monaten müssen wir als Synode zusammen mit dem OKR, in den Fachausschüssen und Gesprächskreisen diese Liste bewerten und diskutieren, eigene Vorschläge einbringen, müssen Kompromisse finden. Das braucht Zeit und viel Fingerspitzengefühl. Und keine vorauseilenden und faktenschaffenden Aktionen der operativ Handelnden. Es geht um viel. Um die Zukunft der Kirche, um Schwerpunkte und um Kirchenbilder, die von ganz unterschiedlichen persönlichen Erfahrungen geprägt sind.

Deshalb ist auch heute noch nicht die Zeit über konkrete Kostenstellen zu sprechen, aber für Kirche für morgen möchte ich drei Stichworte nennen, die für uns Priorität haben und wo wir Schwerpunkte setzten möchten:
  1. Beine statt Steine, wir wollen in die Menschen investieren, nicht in teure, prestigeträchtige Häuser.
  2. die Förderung des Ehrenamts, eine zukünftige Kirche wird mit weniger Hautpamtlichen auskommen, eine Ehrenamtskirche setzt voraus, dass Menschen begleitet, ausgebildet und befähigt werden.
  3. Investitionen in die Jugendarbeit, nicht zuletzt die Studie „Jugend zählt 2“ hat uns klar gemacht, wie groß das Potential in Jugendarbeit und Religionsunterricht ist und welche Verantwortung wir für die junge Generation haben.
Die vom Finanzausschuss eingebrachten Anträge unterstützen wir. Die befristete Anpassung des Bemessungssatzes halten wir für vertretbar. Es ist völlig nachvollziehbar und verständlich, dass bei Pfarrerinnen und Pfarrern nach den PfarrPlan-Runden und einer ständig wachsenden Überbelastung, dieser Schritt als ein weiteres Opfer des Pfarrdienstes angesehen wird. Allerdings – der PfarrPlan ist kein Sparplan. Die Problematik der Überbelastung liegt daran, dass immer weniger Menschen das Gleiche Geschäft machen. Obwohl wir schon x-mal darüber gesprochen haben, gelingt es uns nicht das Berufsbild des Pfarrdienstes nachhaltig so zu verändern, dass es auch in neuen Strukturen lebbar ist.

Trotzdem, wir kommen leider nicht umhin, an dieser Stelle Steigerungen zu strecken. Wichtig ist, dass dieser Beitrag nicht von Berufseinsteigern erbracht werden soll. Für die oberen Gehaltsstufen sollte es aber leistbar sein. Eine vorsichtige Frage soll erlaubt sein: Wäre ein solcher solidarische Beitrag nicht auch für andere Berufsgruppen denkbar?

Zum Schluss noch eine kritische Anmerkung. Die geplante Aussetzung der Maßnahmenplanung als eine weitere Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung halten wir für einen falschen Schritt. Ich weiß, über die Projektitis wird immer viel geschimpft. Aber für uns als Kirche für morgen ist diese Maßnahmenplanung das Innovationsbudget der letzten Jahre und wir sollten alles daran setzten uns diesen Freiraum zu erhalten. Mit großem Aufgebot haben wir vor einigen Wochen den Innovationstag unserer Landeskirche gefeiert. Es ist enorm, wie groß das Potential in unserer Landeskirche für neue Ideen und neue Formen von Kirche ist und mit wieviel Lust und Motivation sich Menschen hier einbringen. Dafür braucht es aber auch Geld! Wo stände die Konfirmandenarbeit heute, wenn wir nicht vor Jahren mit einer Projektstelle hier neue Impulse eingebracht hätten, wie wäre die Entwicklung unserer landeskirchlichen Schulen ohne dieses Budgets möglich gewesen, wie hätten wir angemessen auf die Flüchtlingskrise reagieren können? Wir sind davon überzeugt, auch in Zeiten knapper Finanzmittel brauchen wir eine Innovationskraft in unserer Landeskirche, die uns mit unserem Auftrag und der Zusage „Ich bin bei euch alle Tage!“ wieder näher zu den Menschen bringt!

 
Bild: Gottfried Stoppel


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Aussprache

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Christoph Hillebrand (Dettingen am Albuch) mahnte, die nötigen Maßnahmen nicht auf die lange Bank zu schieben, auch wenn neun Jahre ambitioniert seien.

Ruth Bauer (Alfdorf) brachte drei Anträge ein:

Antrag 24/24 soll ermöglichen, dass „zur Tilgung der Verbindlichkeiten (Auszahlung der Pensionen) Gelder aus der Pensionsrücklage schon vor der abschließenden Ansparung entnommen werden können“.
Antrag 25/24 zielt darauf, dass „ab sofort 17 % des Anteils der Kirchensteuer für Pensionen aufgewandt werden sollen. Alle nicht für die ERK-Beiträge benötigten Gelder werden der Pensions-Rücklage zugeführt. Dieser Anteil ist entsprechend der Abweichung von der derzeitigen Kirchensteuerschätzung anzupassen.“
Antrag 26/24 bezweckt, die endgültige Kürzungssumme in der Sommersynode 2025 festzulegen.
Siegfried Jahn (Schrozberg) betonte, es habe nicht mit zu wenig Vertrauen in Jesus Christus zu tun, wenn man jetzt für strenges Sparen sei. Für die Führung einer Großorganisation wie der Kirche verwies er auf die alttestamentarische Josefs-Geschichte. Josef habe in den guten Jahren gespart, um die schlechten Jahre zu überstehen.

Thorsten Volz (Sulz a.N.) plädierte dafür, die nötigen Kürzungen jetzt umzusetzen; er wolle nicht auf Kosten künftiger Generationen leben. Auch müsse die Gesellschaft wahrnehmen, dass nicht mehr alles gehe. Die Kirche müsse jetzt handeln, um ihre künftige Handlungsfähigkeit zu erhalten.

Martin Wurster (Schömberg-Langenbrand) sprach sich dafür aus, jetzt einige dürre Jahre zu akzeptieren und dann zu schauen, was danach nötig und „dran“ sei.

Gerhard Keitel (Maulbronn) rief dazu auf, die Entscheidung in die Sommersynode 2025 zu verlegen, dann sei eine seriösere Kirchensteuerschätzung möglich.

Philipp Jägle (Ravensburg) beklagte, der Vorschlag der extremen Kürzungen habe jetzt schon negative Signalwirkung in der Pfarrerschaft, insbesondere beim Nachwuchs. Viele Junge schauten sich schon nach Exit-Strategien um oder bauten sich ein zweites Standbein auf.

Angelika Klingel (Heimsheim) betonte die Bedeutung kirchlicher Angebote, die den Menschen konkret im Alltag helfen, zum Beispiel die Müttergenesung oder Beratungsstellen. Hier müsse die Landeskirche verlässlich und transparent sein. Auch appellierte sie, genau auf die Umsetzungskosten der Einsparungen zu achten und auch zu schauen, wo sich durch Outsourcing oder Synergien etwa mit der badischen Landeskirche Einsparungen realisieren lassen. Sie appellierte dafür, eine Ideenwerkstatt einzurichten und die Einsparmaßnahmen zeitlich zu strecken.

Hans-Martin Hauch (Balingen) kritisierte, der Vorschlag des Oberkirchenrats sei „leichtsinnig“, es könne viel kaputtgehen.

Antje Fetzer-Kapolnek (Weinstadt-Beutelsbach) bat um die solide Prüfung aller Modelle und erinnerte daran, dass es auch schon früher Anläufe gegeben habe, das Problem zu lösen.

Markus Ehrmann (Rot am See) sagte, man überschätze immer die aktuelle Situation in ihrer Bedeutung für die Zukunft, und eine Streckung der Einsparungen helfe, die Risiken zu reduzieren.

Jörg Schaal (Weissach im Tal) ging auf mögliche Einschnitte an den Pfarrgehältern ein. Wenn überhaupt, dann sei das nur als vorübergehender Solidarpakt möglich.

Annette Rösch (Wannweil) regt an, zu überlegen, ob das, was man über die Jahre mit viel Engagement und Leidenschaft aufgebaut habe, vielleicht für die nachfolgenden Generationen gar nicht mehr tauge. Es müsse gelingen, auch in der nächste Generation der Theologen präsent und für sie attraktiv zu sein.

Holger Stähle (Schwäbisch Hall) forderte, die Ausschüsse müssten transparente und fundierte Informationen für ihre Entscheidungen haben.

Amrei Steinfort (Hechingen) warnte davor, die Pfarrgehälter zu kürzen, das wäre ein schlechtes Signal im Sinne von „Noch einen oben drauf!“.

Götz Kanzleiter (Ostelsheim) plädierte dafür, über die Abschaffung des Beamtensystems in der Kirche nachzudenken. Es sei wichtig zu bedenken, was die Mitglieder von der Kirche brauchen, und ob nicht für manches auch externe Finanzierungen möglich seien.

Kai Münzing (Dettingen an der Erms) betonte, der Sparbedarf sei immens! Es dürfe keine Denkverbote geben, man müsse die Aufgabe gemeinsam und besonnen angehen, und man dürfe das Thema nicht auf die lange Bank schieben. Gleichwohl müsse Potenzial für Innovation bleiben.

Dr. Thomas Gerold (Bitz) sagte, man sei auf dem Weg zur Minderheitskirche, da seien ungedeckte Pensionsverpflichtungen sehr gefährlich. Man müsse sparen, „auch wenn es schmerzhaft ist“.

Michael Schradi (Blaubeuren) meinte, man sei bei diesem Thema spät dran. Nachfolgende Generationen müssten entlastet werden. Über das Beamtensystem müsse man nachdenken.

In seiner abschließenden Antwort auf die Aussprache wiederholte Oberkirchenrat Dr. Fabian Peters die Dringlichkeit der Einsparungen und wies darauf hin, dass die Verpflichtungen gegenüber den Kirchenbeamten und -beamtinnen bleiben, auch wenn man aus dem System aussteige. Diese Änderung würde erst bei Neueinstellungen greifen. Zu den Anträgen 24/24, 25/24 und 26/24 sagte Peters, man könne so handeln, wie dort vorgeschlagen, aber dann wäre das Geld eben weg und könne später nicht mehr eingesetzt werden. Zur Anregung, das Thema erst im Sommer 2025 zu entscheiden, weil dann eine solidere Steuerschätzung möglich sie, sagte Peters, die Trends bei der Kirchensteuer sei völlig klar.


Bild. Gottfried Stoppel

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Beschluss

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Die Anträge 22/24, 23/24, 24/24, 25/24 und 26/24 wurden en bloc bei einer Enthaltung in den Finanzausschuss und den Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte verwiesen.
   

Bild: Gottfried Stoppel    

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Digitales Abendmahl

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Bericht des Oberkirchenrats

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Notwendigkeit neuer Formen während der Pandemie

Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel berichtete zu TOP 5 über die Hintergründe und Entwicklungen bezüglich des digital gefeierten Abendmahls. Vor dem Hintergrund der während der Coronapandemie viel erprobten Formate wie Hausabendmahl und digitalen Gottesdienstfeiern habe sich bald die Frage gestellt, ob auch digitale Abendmahlsgottesdienste ermöglicht werden sollen. Die Debatte dazu in der Synode habe kontrovers begonnen und im Februar 2021 zu einem Studientag der Landessynode geführt. Hierbei sei deutlich geworden, dass die Frage nach digital gefeierten Abendmahlsformen auch über die Pandemie hinaus relevant bleibt.

Auswertung der bisherigen Praxis ergibt positives Bild

Als Ergebnis dieses Gesprächsprozesses habe die Synode am 9. Juli 2022 die Ergänzung der Abendmahlsordnung beschlossen, die es ermögliche, auch digital-interaktive Abendmahlsfeiern über Bildschirm und Ton zu gestalten (vgl. § 4 Absatz 5 Abendmahlsordnung). Diese Regelung sei bis zum 1. Oktober 2024 befristet gewesen. Durch diese Befristung habe man Erfahrungen sammeln wollen, auf deren Basis dann eine dauerhafte Lösung überlegt werden könne. Am 17. April 2024 sei dazu eine Umfrage durchgeführt worden, an der 135 Personen teilnahmen. Etwa 80% der Teilnehmenden hätten sich zufrieden bis sehr zufrieden mit dem digital gefeierten Abendmahl geäußert, so Oberkirchenrat Heckel. Die Auswertung habe ergeben, dass viele eine starke Gemeinschaft und eine stärkende spirituelle Erfahrung erlebt hätten, auch wenn sie physisch getrennt waren. Außerdem hätten an den digitalen Abendmahlsfeiern Menschen teilgenommen, die sonst nicht an analogen Abendmahlsfeiern teilnehmen würden. Die Evaluation zeige, dass vor allem die sorgfältige Vorbereitung im häuslichen Umfeld und die Möglichkeit der Interaktivität während der digitalen Gottesdienste positiv bewertet worden seien. Auch die Feier im vertrauten Kirchenraum und die liturgischen Elemente hätten zur feierlichen Atmosphäre beigetragen, so Heckel.

Dauerhafte Regelung angestrebt

Insgesamt habe die Auswertung gezeigt, dass die vorübergehende Abendmahlsordnung in der Praxis Anwendung gefunden und sich bewährt habe. Durch die Feier des Abendmahls nach dieser Ordnung würde die Einhaltung von Konstitutiva des Abendmahls gewährleistet. Zu diesen gehörten nach einem Brief des Landesbischofs a.D. Dr. h.c. Frank Otfried July:
  • Feier mit Brot und Wein / Traubensaft
  • Leitung des Abendmahls durch eine von der Landeskirche beauftragte Person
  • Lesung der Einsetzungsworte nach biblischem Wortlaut. Vergegenwärtigung der Präsenz Christi durch die Formulierungen „Dies ist mein Leib“ bzw. „Dies ist mein Blut“
  • Der Zuspruchscharakter komme durch Formulierungen wie „für dich gegeben“ bzw. „für dich vergossen“ zum Ausdruck
  • Vollzug der Gemeinschaft im Heiligen Geist mit Christus und untereinander
  • Abendmahl sowohl Erinnerungsmahl als auch als messianisches Hoffnungsmahl
  • Durch die positiven Erfahrungen mit der befristeten Regelung zum digitalen Abendmahl ermutigt, schlage der Oberkirchenrat eine unbefristete Regelung vor, die digitalen Abendmahlsfeiern auch über die Pandemie hinaus agendarischen Rang gebe. Heckel stellte der Synode zum Abschluss seines Berichts den Antrag des Oberkirchenrats vor, das Gottesdienstbuch um eine Liturgie des digital gefeierten Abendmahls zu ergänzen. Inkrafttreten solle die Regelung ab dem 1. Januar 2025. Außerdem werde unter TOP 4 der Entwurf eines Kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Abendmahlsordnung vorgelegt.


Bild: Gottfried Stoppel
 
 
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Aussprache

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Anfrage an theologische Begründung der digitalen Abendmahlfseiern

Michael Klein (Tübingen) wies in der Aussprache darauf hin, dass ihm in der Erarbeitung einer digitalen Form des Abendmahls ein kritisches Bewusstsein zur Digitalität zu kurz gekommen sein. Eine Grunderkenntnis christlicher Theologie sei es, dass der Mensch auf Gemeinschaft angewiesen sei. Ein zentraler Ort dafür sei das Abendmahl im christlichen Gottesdienst. Klein stellte infrage, ob diese Gemeinschaft im digitalen Raum erfahrbar sei. Zwar sei der digitale Raum ein wichtiger Kommunikationsraum und Hilfsmittel für kirchliche Prozesse. Die Digitalität habe eine dienende Funktion. Kritisch hingegen sei es, wenn der digitale Raum zum Lebensmittelpunkt und Identitätsanker aufgewertet würde. Dieser Gefahr werde Vorschub geleistet, wenn durch eine digitale Abendmahlsordnung der digitale Raum so eine Aufwertung erführe. Auch aus reformatorischer Perspektive stellte er in Frage, ob die Errichtung einer neuen Gottesdienstform geboten sei und mahnte die mangelnde biblische Fundierung an. Aus diesem Grund habe auch die sächsische Kirche sich gegen so eine Lösung ausgesprochen.

Thorsten Volz (Sulz) teilte seine Bedenken, dass im Erarbeitungsprozess der digitalen Abendmahlsform keine überzeugende systematisch-theologische Begründung für das Zusammendenken von digitalem Abendmahl und lutherischem Realpräsenzverständnis gegeben habe. Dies sei nicht nur ein innerliches Problem, sondern auch eine Anfrage an ökumenisches Zusammendenken.

Verweis in den theologischen Ausschuss

Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag 19/24 bei vier Gegenstimmen in den Theologischen Ausschuss verwiesen.
 

Bild: Gottfried Stoppel
 
 
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Landeskirchliche Gemeinschaften

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Bericht des Rechtsausschusses

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Der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses Prof. Dr. Martin Plümicke berichtete, dass sich die Rahmenbedingungen der landeskirchlichen Gemeinschaften genauso wie die grundsätzliche kirchliche Landschaft verändert habe.

Bisherige Strukturen und Angebote fänden weniger Anklang als früher, während gleichzeitig die Bestrebungen eigene Gemeinden zu bilden in den Landeskirchlichen Gemeinschaften zunähme. Die vorgelegte Gesetzesänderung sehe nun vor, dass durch Einrichtung eines personalen Seelsorgebezirkes durch den Oberkirchenrat Gemeinschaftsgemeinden gegründet werden können.

Taufen und Abendmahl in neuen Gemeinden nur durch von der Landeskirche beauftragte Personen möglich

Das Gesetz regele außerdem, dass in diesen Gemeinden vorgenommene Taufen automatisch zur Mitgliedschaft in der Landeskirche führten und setze fest, dass Pfarrpersonen dieser Gemeinden gleichzeitig Mitglied der Landeskirche sein müssen. Auch das Abendmahl dürfe nach der Gesetzesvorlage nur von durch die Landeskirche befähigten Personen durchgeführt werden. Auch wenn in der Rechtsausschusssitzung weiterhin die Sorge zum Ausdruck gebracht wurde, dass bestehende Ortsgemeinden keine Möglichkeit zur Mitsprache bei der Neugründung einer Gemeinschaftsgemeinde auf ihrem Gebiet hätten, empfehle der Rechtsausschuss bei drei Enthaltungen die Annahme des Gesetzesentwurfes.
 

Bild: Gottfried Stoppel

  
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Aussprache

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Mangelndes Mitbestimmungsrecht der Ortsgemeinde in der Aussprache angemahnt

Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) und Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) brachten in der Aussprache ihre Bedenken wegen eines fehlenden Mitbestimmungsrechtes der Ortsgemeinde im neuen Gesetzesentwurf zum Ausdruck. Aus eigenen Erfahrungen, so Plümicke, halte er eine Mitwirkung der Ortsgemeinde für sehr fruchtbar bei der Einrichtung von Gemeinschaftsgemeinden.

Johannes Eißler (Eningen) wies dagegen darauf hin, dass in der Praxis die Einrichtung einer Gemeinschaftsgemeinde durch den Oberkirchenrat nicht ohne Rücksprache mit den Gemeinden vor Ort geschehen würde. Die Streichung des Mitbestimmungsrechts der Gemeinden sei aber deswegen sinnvoll, um Blockaden vor Ort bei der Einrichtung von Gemeinschaftsgemeinden wegen eines falschen Konkurrenzdenken zu vermeiden. Dies bestätigte Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch und merkte an, dass nach wie vor die Einrichtung einer Gemeinschaftsgemeinde nicht ohne Stellungnahme der örtlichen und dekanatsweiten Gremien erfolgen könne.

Prof. Dr. J. Thomas Hörnig (Ludwigsburg) begrüßte die fortgesetzten Bemühungen pietistische Bewegungen in die Landeskirche einzubinden. Ihn habe es aber nachdenklich gestimmt zu sehen, wer die Vereinbarung nicht unterschrieben habe, zum Beispiel die Liebenzeller Gemeinschaft. Matthias Hanßmann (Horb a. Neckar) wies in seinem Zwischenruf darauf hin, dass dies nicht aus inhaltlichen Gründen geschehen sei, sondern formelle Kriterien gegen eine Unterschrift gesprochen hätten: Die Liebenzeller Gemeinschaft sei beispielsweise ein bundesweiter Verband, dem eine Unterzeichnung einer spezifischen württembergischen Vereinbarung nicht möglich sei.

Gesetzesentwurf mit überwiegender Mehrheit angenommen

In der abschließenden Abstimmung des Gesetzesentwurfes nach 1. und 2. Lesung stimmte die Synode diesem mit überwiegender Mehrheit bei acht Enthaltungen zu.


Bild: Gottfried Stoppel

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~ Impressionen ~

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Aktuelle Stunde

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"Ein guter Geist zu einem schwierigem Thema weht durch unser Land. Zeigte die Europawahl die Sorge vieler Menschen und deren Ablehnung von Vielfalt, so setzt die Fußballnationalmannschaft aktuell einen Gegenakzent und zeigt, was möglich ist, wenn jede und jeder seine Gaben einbringen kann.

Einen solchen Teamgeist kennen wir Christinnen und Christen von Jesus und von Paulus. Die Umfrage über mehr hellhäutige Spieler und die heftigen Reaktionen von Trainer Nagelsmann dazu, zeigt dass es wichtig für unsere Gesellschaft ist, uns als christliche Kirche hier in diese Debatte einzubringen."

In der sogenannten Aktuellen Stunde unter dem Titel „Einigkeit und Recht und Vielfalt“ bezogen die Synodalen Position zur derzeitigen Debatte um die Herkunft der Spieler der Nationalmannschaft während der Fußball-Europameisterschaft.  Sie hoben die gottgegebene Würde eines jeden Menschen hervor und führten aus, wie Christinnen und Christen und die Kirche zu einer vielfältigen Gesellschaft beitragen und gegen Ausgrenzung einstehen können. Mehrere Synodale berichteten von alltäglichen Rassismuserfahrungen und grenzverletzendem Verhalten im direkten Umfeld von Familie und Freunden.

Gottgegebene Würde des Menschen

Die Synodalen wiesen in ihren Statements auf die gottgegebene Würde des Menschen hin. Siegfried Jahn (Schrozberg) sagte, dass Christen verhindern müssten, dass Menschen als Geschöpfe Gottes in ihrer Würde diskreditiert werden – im Hinblick auf ihre sexuelle Orientierung oder ihre Herkunft. Menschen seien nicht nur Angehörige einer bestimmten Nationalität, sondern Geschenke Gottes. Holger Stähle (Schwäbisch Hall) führte aus, dass die gottgegebene Würde die Menschen als Kinder und Geschöpfe Gottes verbinde. Als Christen könnten sie den Heiligen Geist von „unheiligem Geist“ unterscheiden, weshalb sich Kirche selbstbewusst in die Debatte einbringen könne. Britta Gall (Pfalzgrafenweiler) wies darauf hin, dass Gott selbst Liebe sei und dass dieser Geist Christinnen und Christen neu ermutigen solle, darauf auch nach der EM hinzuweisen. Jeder und jede solle auf den jeweiligen Plätzen und Kanälen darauf hinweisen, denn diese Liebe eine und befähige zu lieben und zu vergeben. Kai Münzing (Dettingen an der Erms) äußerte den Wunsch, dass Christinnen und Christen nach außen tragen, dass alle Menschen Gotteskinder seien. Er äußerte aber auch die Sorge, dass die Euphorie mit Blick auf die Spieler anderer Herkunft in der Nationalmannschaft nach der EM nachlasse. Prof. Dr. Martina Klärle (Weikersheim) sagte, dass Kirche um der Nächstenliebe willen füreinander da sei und die Kompetenzen und Leidenschaften und Bedürfnisse eines Menschen sehen solle.

Funktion von Kirche und Christen für eine vielfältige Gesellschaft

Yasna Crüsemann (Geislingen) äußerte den Wunsch, dass Kirche alle schütze, die aufgrund der EU-Wahlergebnisse und der aktuellen Debatte um die Herkunft der Spieler der Nationalmannschaft in Sorge seien und Angst hätten. Kirche solle im Sinne Jesu handeln und ein offenes Haus für alle sein.  Aber nicht jeder dürfe ein Mikrofon und einen Platz in den Gremien erhalten, wenn beispielsweise faschistische Positionen vertreten würden. Für menschenverachtende Haltung dürfe in der Kirche kein Platz sein. Thomas Burk (Löwenstein) führte aus, es könne nicht darum gehen, nach Entschuldigungen für rassistische Beweggründe zu suchen. Kirche müsse den Menschen mit der Liebe Gottes und mit konkretem Handeln begegnen. Für Christenmenschen gelte es, an den jeweiligen Orten anzupacken. Eckart Schulz-Berg (Stuttgart) sagte, dass die Begeisterung und Leichtigkeit der Europafußballmeisterschaft anstecke und dass das Public Viewing in einem Kirchengebäude von vielen Menschen als sicherer Raum von Familien, verwitweten oder älteren Menschen in großer Zahl angenommen werden würde. Hier entstehe eine vielfältige Gemeinschaft, Begegnungen und Leichtigkeit. Das wünsche er sich im Miteinander auch über die EM hinaus. Anja Faißt (Ludwigsburg) forderte zur Mitgestaltung der Demokratie auf. Die positive Stimmung solle über die EM hinaus mitgenommen werden, zusammen könnten die aktuellen Krisen gemeistert werden. Sie forderte, dass Demokratiebildung auch die Kirche etwas kosten müsse. Susanne Jäckle-Weckert (Forchtenberg) appellierte, dass es keine Institution und Finanzen brauche, um auf Menschen zuzugehen, sondern die Bereitschaft, den christlichen Glauben praktisch zu leben.

Schaffung von kirchlichen Strukturen, die Integration, Vielfalt und Mitwirkung ermöglichen

Jonas Elias (Ludwigsburg), zugewählter Synodaler als Vertreter des Konvents der Gemeinden anderer Herkunft und Sprache, führte aus, dass in Deutschland circa 27 Prozent der Menschen einen Migrationshintergrund hätten. Er wünsche sich, dass in der Kirche Strukturen geschaffen werden, damit Migrantengemeinden mitwirken könnten an der Kirche der Zukunft. Im Fußball hätten alle ein gemeinsames Interesse – Christen hätten ebenso ein gemeinsames Ziel: Jesus Christus. Götz Kanzleiter (Ostelsheim) rief dazu auf, bei der nächsten Wahl der Landessynode im Jahr 2025 die Vielfalt in den Wahllisten „aufleuchten“ zu lassen, damit diese den demokratischen Grundgedanken in die Strukturen einfließen lasse.

Beziehungen in der weltweiten Kirche und zwischen den Religionen

Maike Sachs (St. Johann-Gächingen) betonte, Kirche habe als Teil der weltweiten Kirche starke Pfunde in die Gesellschaft einzubringen. Sie verwies etwa auf die Erfahrungen, die junge Menschen im Rahmen kirchlicher Freiwilligendienste im Ausland machen. Sie warb für eine Haltung der Bescheidenheit in dem Wissen, dass Europa nur ein kleiner Teil der Welt sei. Sie bezeichnete Kirche als Lotsin der Gesellschaft. Michael Schradi (Blaubeuren) sagte, dass die Vielfalt auch nach der EM bei uns wirken solle. Allerdings könne diese anstrengend sein, wenn verschiedene Kulturen aufeinandertreffen. Hier gelte es auch Sprachlosigkeit auszuhalten. Johannes Söhner (Herrenberg) verwies darauf, dass auch Menschen andere Religionen, Juden und Muslime, aufgrund ihres Glaubens ausgegrenzt würden. Dr. Gabriele Schöll (Aalen) verwies auf die Bibel, in der das Gedankengut der Liebe, des Respekts und der Toleranz gegenüber jedermann zu finden sei. Die Bibel solle in den Gemeinden mehr gelesen werden.
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Schutzstruktur für die Landessynode

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Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses (GA)

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Die GA-Vorsitzende, Synodalpräsidentin Sabine Foth, berichtete über die Schutzstruktur, die sich die Landessynode im Kontext sexualisierter Gewalt in Landeskirche und Diakonie selbst gegeben hat und die an das EKD-Konzept angelehnt ist. Ein Bestandteil sei ein sogenanntes Awareness-Team, an das sich Synodale wenden können, um Verdachtsfälle und Übergriffe zu melden.

In ihrem Bericht betonte Foth ausdrücklich, dass dem GA die Einführung einer eigenen Schutzstruktur „ein sehr großes Anliegen“ sei. Denn der Synode sei „eine Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation durch Wahrung persönlicher Grenzen gegenüber jedem Mitmenschen“ wichtig. Die Synodenpräsidentin verwies dabei auf die herausgehobene Vorbildfunktion und Verantwortung der Leitungspersonen in der Landeskirche. Ihr Handeln diene intern und extern, also in Synode und darüber hinaus, als Orientierungsmaßstab wie miteinander umgegangen wird. Für die Synode der Landeskirche ist künftig eine Melde- und Ansprechstelle für Verdachtsfälle und Meldungen sexualisierter Gewalt eingerichtet - das sogenannte Awareness-Team. An diese Stelle könnten sich alle Synodale wenden, sagte Foth. Das Team besteht aus Marion Blessing, Burkhard Frauer, Siegfried Jahn, Angelika Klingel und einer Person aus der Fachstelle sexualisierte Gewalt.   Anschließend machte Foth auf ein weiteres Element des Schutzkonzeptes aufmerksam – ein Web Based Training, das die Synodalen für die Thematik sexualisierte Gewalt sensibilisieren und zum präventiven Handeln befähigen soll.   Zum Schluss ihres Berichts dankte Sabine Foth den GA-Mitgliedern für den Beschluss der Schutzstruktur und der Beauftragten für Chancengleichheit im Oberkirchenrat, Ursula Kress, für die vergangene und auch künftige Begleitung: „Denn - eine solche Schutzstruktur gilt es immer wieder zu evaluieren“, hob Foth hervor.   Am 18. Juni 2024 hat der GA die Schutzstruktur einstimmig beschlossen.


Bild: Gottfried Stoppel

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Maßnahmenplanung 2024-2028

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Bericht des Oberkirchenrats

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Oberkirchenrat Dr. Fabian Peters, Finanzdezernent im Oberkirchenrat, stellte die Maßnahmenplanung vor, die bei der Herbsttagung der Landessynode als Bestandteil des Doppelhaushalts 2025/2026 beschlossen werden soll.

Peters erläuterte, die Maßnahmenplanung bündele Teile des Haushalts, die nicht auf der Fortschreibung bisheriger Arbeit bestehen, sondern aus befristeten Projekten und neuen Daueraufgaben. Bislang standen dafür jährlich 8 Mio. Euro zur Verfügung, von denen eine 1 Mio. für inhaltliche Schwerpunktsetzungen der Landessynode bestimmt waren. Im Sinne der Haushaltkonsolidierung (siehe auch TOP 21) sollen diese Beträge um 30% gekürzt werden (5,3 Mio. Euro gesamt, davon 0,7 Mio. Euro für die Schwerpunkte der Synode).Aus dem Anteil des Oberkirchenrats wird laut Peters folgendes finanziert:
  • Kosten des Interim-Quartiers des Oberkirchenrats: 1,9 Mio. Euro
  • Projekt Zukunft Finanzwesen: 0,4 Mio. Euro
  • Regionale Aufarbeitungskommissionen zum Thema Sexualisierte Gewalt: 1,2 Mio. Euro
  • Maßnahme Quartier 2025+: 549.000 Euro
  • Transformationsprozesse in der Posaunenarbeit: 330.000 Euro
  • Verlängerung einer 50%-Stelle in der Finanzbuchhaltung und die Fortsetzung der Ukraine-Hilfe: 184.000 Euro
Zu dieser regulären Maßnahmenplanung kommen weitere Ausgaben hinzu:
  • Im Rahmen der Übergabe der Tagungsstätte Hohebuch an das Evangelische Bauernwerk in Württemberg summieren sich laut Peters verschieden Posten auf insgesamt 9 Mio. Euro, die allerdings per Sperrvermerk an einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 3,6 Mio. Euro gebunden seien.
  • Abschreibungen für die Ausstattung des Neubaus des Dienstgebäudes des Oberkirchenrats: 6,2 Mio. Euro
Peters wies darauf hin, dass des Weiteren in laufenden Projekten Mittel neu beantragt würden, die in der Vergangenheit nicht verbraucht worden seien, sich aber ohne Neubeantragung nicht in die Zukunft übertragen ließen:
  • Weiterführung des Projekts Erprobungsräume Popularmusik: 590.000 Euro aus Kirchensteuermitteln plus 220.000 Euro aus der Abrechnung der Maßnahme Förderung innovativer Projekte im Bereich Digitalisierung
  • Förderung innovativer Projekte im Bereich Digitalisierung: 220.000 Euro
Die Höhe der beantragten neuen Maßnahmenmittel sei angesichts des Einsparnotwendigkeiten „durchaus beachtenswert“, so Peters.


Bild: Gottfried Stoppel
 
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Bericht des Finanzausschusses

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Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, berichtete darüber, welche Verwendung der verfügbaren 666.700 Euro (ehemals die „synodale Million“) der Finanzausschuss in Abstimmung mit den anderen Geschäftsausschüssen der Synode vorschlägt und brachte den entsprechenden Antrag 21/24 ein, dem die Synode zustimmte.

Der Antrag 21/24 des Finanzausschusses enthält laut Geiger folgende Verteilung:
  • Maßnahme Perspektive Entwickeln: 171.000 Euro für das Haushaltsjahr 2025 sowie Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2026 in Höhe von 155.300 Euro im Nachtragshaushaltsplan 2025
  • Maßnahme Quartier 25+: Gemeinsam LebensRäume gestalten: 175.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026 (184.000 Euro), 2027 (190.000 Euro) im Nachtragshaushaltsplan 2025
Damit seien zugleich die Anträge 03/22 (Perspektive entwickeln) und 43/23 (Verstetigung Projekt Aufbruch Quartier), erledigt, so Geiger. Zudem hätten sich die Vorsitzenden der Geschäftsausschüsse vor zwei Jahren darauf verständigt, 2025 und 2026 nochmals zwei Teilmaßnahmen der Erprobungsräume Popularmusik aus dem synodalen Maßnahmenanteil zu finanzieren. Das Aussetzen der Maßnahmenplanung würde nun bedeuten, dass die Erprobungsräume Popularmusik nach der Hälfte der Laufzeit abgebrochen werden müssten. Um dies zu verhindern, habe der Finanzausschuss im April 2024 die Maßnahme Förderung innovativer Projekte – Digitalisierung abgelehnt, um so Mittel für die Erprobungsräume Popularmusik zur Verfügung zu haben. Danach habe der Oberkirchenrat sehr schnell Maßnahme Nr. 6110-6 Weiterführung Popularmusik 2026-2028 aufgesetzt, für das auch das Theologische Dezernat des Oberkirchenrats 100.000 Euro aus Budgetmitteln zur Verfügung zu stelle.Im Hinblick auf den Neubau des Dienstgebäudes auf der Gänsheide wies Geiger darauf hin, dass Dienste und Werke aus Birkach sowie weitere Einrichtungen der Landeskirche in den Neubau umzögen, woraus sich dringend notwendige Einsparungen ergäben. Geiger betonte, er wolle „die Hoffnung nicht aufgeben, dass wir uns in fünf oder sechs Jahren so aufgestellt haben, dass wir wieder Mittel für Innovationen und neue Aufgaben bereitstellen können. Wir brauchen die Möglichkeit, mit Projekten Ideen auszuprobieren und über den Tellerrand hinauszuschauen.“ Jetzt sei man gezwungen zu überlegen, was künftig nicht mehr oder nur noch eingeschränkt getan werden könne. „Das sind wir nicht gewohnt, das fällt uns schwer und das müssen wir lernen.“

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Aussprache

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In der Aussprache äußerten die Synodalen Verständnis für die geschilderten Einsparungen und Dankbarkeit für die Fortführung der Popularmusik. Fragen tauchten unter anderem zur Umsetzung der Quartiersentwicklung in Zukunft auf.

Die Synodale Christiane Mörk (Brackenheim) bedankte sich für die Bereitstellung der Mittel, die es ermöglichen, die Popularmusik fortzuführen. Der Synodale Kai Münzing (Dettingen an der Erms) kritisierte die Formulierung im Bericht von Oberkirchenrat Dr. Fabian Peters, dass trotz Einsparnotwendigkeiten beachtenswerte Mittel beantragt seien. Kai Münzing wies darauf hin, dass zwar keine Maßnahmenplanung mehr stattfinden solle, aber gut 90 Prozent der geschilderten Maßnahmen auch künftig finanziert werden müssten. Hinsichtlich der Popularmusik warf er die Frage auf, ob diese nicht eher Daueraufgabe statt Maßnahme sei. Die Umsetzung der Quartiersentwicklung in der Zukunft bereite ihm Sorge, da es keine Mittel mehr gebe, aber man zugleich kreativ auf Veränderungen eingehen müsse. Der Synodale Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) erklärte, dass die Landeskirche auch in Zukunft neue Dinge angehen werde, aber auch handlungsfähig bleiben müsse. In diesem Zusammenhang müsse sich daran gewöhnen, bei einer Investition zugleich daran zu denken, welche Ausgaben dafür gestrichen werden könnten.

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Kenntnisnahme und Beschluss

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Die Landessynode nahm die Berichte zur Kenntnis; der Antrag Nr. 21/24 wurde einstimmig beschlossen. 

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Verwaltungsstrukturreform / Projekt Zukunft Finanzwesen

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Bericht des Oberkirchenrats

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Miriam Bindewald und Benedikt Osiw berichteten für den Oberkirchenrat über Herausforderungen bei der Umsetzung.

Miriam Bindewald wies einleitend darauf hin, dass derzeit in der Landeskirche eine Vielzahl von Veränderungen parallel umgesetzt würden und nannte unter anderem neben der Verwaltungsstrukturreform den Pfarrplan 2023 und OIKOS.

Herausforderungen bei den Projekten

Benedikt Osiw und Miriam Bindewald nannten folgende Punkte:

Die Grundidee der Verwaltungsmodernisierung werde hinterfragt: 

Hier würden – oft gegenüber engagierten Ehrenamtlichen – die Abläufe und Auswirkungen erläutert, und betont, dass im Gegensatz zu häufigen Befürchtungen Entlastungen die Folge seien und Freiheit erhalten bliebe.

Suboptimale Bedingungen:
  • Neue Software habe erst kurzfristig zur Verfügung gestanden, mit Videos und Anleitungen habe der Oberkirchenrat die Anwendenden unterstützt. Verzögerungen seien zusätzlich durch Probleme mit dem Softwareanbieter entstanden.
  • Personalgewinnung und -entwicklung: Der Fachkräftemangel sei zunehmend spürbar, offene Stellen erschwerten die Umsetzung der Strukturveränderungen. Zugleich trage die Modernisierung dazu bei, dass die Landeskirche als Arbeitgeber attraktiv bleibe. Die wertschätzende und informative Begleitung der Mitarbeitenden bei den Prozessen durch den Oberkirchenrat werde wahrgenommen.
Vielfältige Prozesse:
  • Spenden: Der neue Ablauf bei Spenden an Kirchengemeinden stoße häufig auf Unverständnis. Neben den Vorteilen der künftigen Entlastung, Rechtssicherheit und Ressourcenersparnis werde die direkte Kommunikation aber vor Ort belassen; eine Arbeitshilfe werde demnächst bereitgestellt.
  • Ablauforganisation braucht Strukturorganisation: Um an den Abläufen arbeiten zu können, müsse die Funktion der einzelnen Mitarbeitenden klar sein. Die Umstellung vertrauter Abläufe verursache Mehraufwand und sorge manchmal für Frustration. Die Berichtenden betonten ihr Verständnis für Hindernisse bei der Bewältigung dieser Anforderungen und wiesen auf die Vorteile der einheitlichen Abläufe für die Zukunft hin.

Abschließend baten Miriam Bindewald und Benedikt Osiw die Synodalen darum, für die Verwaltungsmodernisierung und die Einführung der Kirchlichen Doppik zu werben und ein offenes Ohr für Anliegen der Kirchengemeinden zu haben.





Bild: Gottfried Stoppel

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Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung

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Kai Münzing, der Vorsitzende des Ausschusses, nannte in seinem Bericht Faktoren, die zum Gelingen des Multiprojekts beitragen können. Münzing betonte, dass alle Beteiligten ihr Bestes gäben, um den immensen  Transformationsprozess zu bewältigen, und der Prozess sei alternativlos. Der Kern der Umgestaltung sei also nicht in Frage zu stellen. 

Gelingensfaktoren

Eine der besonderen Herausforderungen bestehe in der langen Übergangszeit und der Phase des Rollouts für das neue Finanz- und Rechnungswesen. Kai Münzing zog hierfür das Fazit, dass man erstens aus Sicht des Ausschusses zu lange Geduld bei Problemen mit dem externen Dienstleister gezeigt habe und der Schaden inzwischen nur schwer zu beziffern sei. Zweitens könne man seit einiger Zeit, mitten im Prozess, nicht mehr wechseln. Die Übergangslösungen, die den Prozess nicht erleichterten, sondern erschwerten, würden aus diesem Grund noch länger gelten.

Ein weiterer Faktor sei eine gelungene Kommunikation: Grundverständnis für das Ziel, die Bereitschaft, dieses vorzuleben, Empathie, kreative Lösungen und Raum für die Analyse seien Grundlagen hierfür.

Bitte um Prüfung und Nachjustierung

Der Vorsitzende des Ausschusses bat den Oberkirchenrat, zu prüfen, inwieweit die Verantwortlichen der Evangelischen Regionalverwaltungen (ERV) Begleitung, Befähigung und Zeit zur Verfügung gestellt bekämen, um die Kommunikationsprozesse zielführend führen zu können. Er bat ferner darum, diesbezüglich ggf. nachzujustieren.


Bild: Gottfried Stoppel

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Bericht des Finanzausschusses

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Eckart Schultz-Berg, der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, schilderte kritische Punkte in der Umsetzung des Projekts.

Eckart Schultz-Berg berichtete, dass derzeit viele Widerstände gegen den Prozess gerade angesichts des mühsamsten Meilensteins des Projektes, der Umstellung auf das doppische Finanzmanagement, bestünden:
Hinsichtlich des Neuen Finanzwesens trauerten viele der Kameralistik nach; es sei wünschenswert, wenn diese Energie auf das Neue verwendet würde. Die Entwicklung der neuen Software sei schwierig gewesen und habe länger gedauert, sie funktioniere jetzt aber für den Alltag.

Mitarbeitende stark belastet, Gefahr der Überregulierung

Die Mehrbelastung der Mitarbeitenden sei beachtlich, ihnen gebühre große Anerkennung. Die zusätzlichen Stellen für die Umstellung könnten leider teilweise nicht besetzt werden.

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende warnte vor einer Überregulierung bei der Standardisierung der Verwaltungsprozesse. Die Bürokratisierung nehme in seinen Augen derzeit eher zu; Eckart Schultz-Berg warb dafür, Mitarbeitende vor Ort auch Dinge selbstverantwortlich gestalten zu lassen.
Offen sei für ihn die Frage, wer vor Ort den Überblick behalte, um die Zukunft einer Gemeinde oder eines Kirchenbezirks zu gestalten, so dass es nicht auf die Pfarrpersonen oder die Gewählten Vorsitzenden zurückfalle. 

Bild: Gottfried Stoppel

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Aussprache

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In der Aussprache berichteten mehrere Synodale von großer Unsicherheit an der Basis und stellten die Frage nach der Entlastung durch die Umstellung, die auf die aktuell spürbare Belastung folgen solle.

Die Synodale Marion Blessing (Holzgerlingen) berichtete, dass große Unsicherheit bezüglich der zu erwartenden Kosten bestehe, gerade bei kleineren Kirchengemeinden. Hier brauche es mehr Transparenz. Ebenso sei offen, wann Be- und Entlastungen in ein Gleichgewicht kommen würden. Die Synodalen Johannes Eißler (Eningen), Oliver Römisch (Ditzingen) und Christoph Schweizer (Esslingen) betonten den gegenwärtigen Mehraufwand und bestätigten die deutliche Belastung durch die Umstellung. Die Synodale Renate Schweikle (Kirchheim unter Teck) regte an, zur Entlastung beim Arbeitsvolumen einen Strukturfonds zu schaffen; sie übergab eine Liste mit den Anliegen der Kirchenpfleger an den Oberkirchenrat.

Flexibilität verlangt

Der Synodale Michael Schradi (Blaubeuren) erklärte, er hoffe, dass die – notwendige – Umstellung dynamisch bleibe, und forderte vor allem beim Thema Spenden mehr Flexibilität, ebenso wie der Synodale Dr. Markus Ehrmann (Rot am See) hinsichtlich der Kassenverwaltung.

Kompetenz vor Ort erforderlich 

Der Synodale Thorsten Volz (Sulz) hob hervor, wie wichtig es sei, vor Ort kompetente Assistenzen der Gemeindeleitung zu haben, entsprechende Schulungen seien aber zum Teil nicht verfügbar oder liefen schleppend. Der Synodale Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) verwies darauf, dass Finanzverantwortliche in der Leitung der Kirchengemeinden diese stärken würden.

Offene Fragen und Dank an die Verwaltung

Der Synodale Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) zählte Fragen auf, die aus seiner Sicht bei der Umstellung weiterhin offen seien, wie zu den Themen Kassengemeinschaften, Zusammenführung von Haushalten und Sammelanweisungen.

Der Synodale Rainer Köpf (Backnang) bedankte sich bei den Mitarbeitenden der Verwaltung für ihre Arbeit bei dem Multiprojekt, insbesondere dafür, dass dort Visionen entwickelt würden und Miteinander gelebt würde.

Erwiderung Oberkirchenrat auf die Aussprache

Oberkirchenrat Christian Schuler erwähnte in seiner Erwiderung auf die Aussprache die erste Fortbildung für Assistenzen der Gemeindeleitung (AGL), die gerade stattgefunden habe, und betonte, dass Veränderungen dieses Berufsbildes im Blick seien. Wo Gemeindeleitungen die Umstellung aktiv bejahten, gelinge diese. Er regte dazu an, dass Beschwerden aller Art direkt auf allen Wegen an die bereits genannten Anlaufstellen zu richten.

Oberkirchenrat Dr. Fabian Peters räumte ein, dass die Veränderungsprozesse mühsam seien, und bedankte sich für die ehrlichen Rückmeldungen. Beim Thema Spenden sei inzwischen ein guter Mittelweg gefunden worden; er betonte insgesamt, dass die Prozesse bei aller Flexibilität rechtssicher sein müssten.

Die Landessynode hat den Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.




Bild: Gottfried Stoppel

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Asylpfarrstellen im Zielstellenplan 2030

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Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE)

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Die Vorsitzende des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung, Kai Münzing, berichtete über die Ausschussberatungen zum Antrag Nr. 29/23 „Asylpfarrstellen im Zielstellenplan 2030“. Der KGE hat beschlossen, diesen Antrag nicht weiterzuverfolgen. Der KGE folgte so einer Empfehlung des Theologischen Ausschusses. Die stellvertretende KGE-Vorsitzende, Dr. Antje Fetzer-Kapolnek, brachte anschließend den Neuantrag NR. 28/24 ein, der die Einrichtung einer zusätzlichen Asyl-Pfarrstelle in Reutlingen als bewegliche Pfarrstelle vorsieht.

Münzing legte dar, dass das Thema Flucht und Migration in der Europäischen Union in den vergangenen Monaten immer mehr an Brisanz gewonnen hatte und auch im Wahlkampf zur Europawahl am 9. Juni 2024 eine wichtige Rolle spielte. Der Beschluss des EU-Asylgipfels vom 9. Juni 2023, ein gemeinsames Asylverfahren einzuführen, markiert einen Einschnitt in der Asylpolitik, denn künftig werde ein Großteil der Geflüchteten bereits an den EU-Außengrenzen abgewiesen, so Münzing. Genau in dieser Zeitspanne, also zwischen EU-Beschluss und den Erfolgen rechter Parteien bei der Europawahl, unter anderen der AfD in Deutschland, befasste sich der KGE mit dem Antrag Nr. 29/23 im PfarrPlan 2030 eine zweite Asylpfarrstelle vorzusehen.   Münzing zählte die Gründe für den Antrag auf. Es sei zu befürchten, dass künftig der humanitäre Grundsatz, Asyl ohne Ansehen der Person zu gewähren, nicht mehr gelte. Geflüchtete seien künftig noch stärker auf unabhängige Stellen angewiesen, die sie in Notlagen begleiten und unterstützen. Die neuen Rahmenbedingungen verschärften auch die Netzwerkarbeit der Asylpfarrerinnen und Asylpfarrer mit und für Geflüchtete. Der Ausschussvorsitzende verwies darauf, dass dem Schutz des „Fremdlings“ im christlichen Glauben eine besondere Bedeutung zukomme.  

Eine 100 Prozent-Pfarrstelle für Asyl und Migration ist auf Dauer eingerichtet  

Laut Münzing habe der KGE empfohlen, eine Asyl-Pfarrstelle mit 50 Prozent in Reutlingen anzusiedeln, entweder als bewegliche Pfarrstelle oder im Austausch mit einer anderen Sonder-Pfarrdienststelle. Im Zielstellenplan 2030 sei zwar dauerhaft eine 100 Prozent-Pfarrstelle für Asyl und Migration vorgesehen, mit jeweils einem Stellenanteil von 50 Prozent aufgeteilt auf die Zuständigkeitsbereiche von Dezernat 1 und des Kirchenkreises Stuttgart. Der derzeitige Stelleninhaber, Asylpfarrer Joachim Schlecht, sei im Moment für alle Fragen des Kirchenasyls der zuständige Fachmann und Ansprechpartner bei der Landeskirche.   Der Vorschlag Reutlingen sei vom Theologischen Ausschusses abgelehnt worden, nachdem Vor- und Nachteile gründlich miteinander abgewogen wurden, so Münzing. Mit einer weiteren Pfarrstelle in Reutlingen ließe sich zwar der Süden der Landeskirche begleiten. Auch die Brisanz des Themas mache eine sprachfähige theologische Stimme notwendig. Aber die mögliche Doppelstruktur zu der in Reutlingen eingerichteten Diakoninnen- bzw. Diakon-Stelle spreche dagegen. Sonderpfarrstellen, die im PfarrPlan 2030 neu eingerichtet wurden, wie die Innovationspfarrstelle oder die Fachstelle Gottesdienst, stünden nicht zur Disposition. Ohnehin biete sich keine Sonderpfarrstelle an, die gegen die Asylpfarrstelle ausgetauscht werden könnte, begründete der Theologische Ausschuss sein Nein.  

Asyl und Migration bleiben auch künftig Aufgabenfelder der Landeskirche

Münzing fasste zusammen, der Theologische Ausschuss habe die Zielstellenplanung Sonderpfarrdienst 2030 für die Stellen im Dezernat 1 bestätigt, regte zugleich aber auch eine Zusammenarbeit mit der Evangelischen Landeskirche in Baden an. Beide Ausschüsse seien sich jedoch darin einig, den Bereich Asyl und Migration weiter zu unterstützen. Die Landeskirche sei in der Pflicht, das Thema weiterzubearbeiten und entsprechend Personal einzuplanen. Dies müsse jedoch erreicht werden, ohne die Systematik des Zielstellenplans Sonderpfarrdienst zu verändern, betonte Münzing.   Am 10. Juni 2024 hat der KGE beschlossen, den Antrag 29/23 nicht weiterzuverfolgen – mit ausdrücklichem Bedauern, auf die zunehmende fremdenfeindliche Politik nicht reagieren zu können.  

Oberkirchenrat soll die Option einer Beweglichen Asylpfarrstelle in Reutlingen prüfen

Die stellvertretende Vorsitzende, Dr. Antje Fetzer-Kapolnek brachte nach dem Bericht den Neuantrag Nr. 28/24 ein. In diesem wurde der Oberkirchenrat gebeten, eine zusätzliche Asylpfarrstelle in Reutlingen als eine 50 Prozent Bewegliche Pfarrstelle für Flüchtlings- und Asylarbeit in Reutlingen einzurichten. Fetzer-Kapolnek wies darauf hin, dass auch der Kirchenbezirk Reutlingen in seinem PfarrPlan-Budget eine 50 Prozent-Stelle für Flüchtlings- und Asylarbeit bereitgestellt habe, die dadurch ebenfalls auf 100 Prozent aufgestockt werden könnte.

Bild: Gottfried Stoppel    

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Aussprache

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Matthias Hanßmann (Horb am Neckar) war es ein persönliches Anliegen, sich zu äußern, da er die Diskussion im Ausschuss mitbekommen habe. Alle Ausschüsse wollten an dieser Stelle investieren, sahen aber keine Möglichkeit, in den Zielstellenplan einzugreifen. Hanßmann unterstützte den Antrag ausdrücklich, da die Kirche ein Signal setzen müsste.

Ulrike Sämann (Plochingen) würdigte die Bezirkssynode Reutlingen dafür, 50 Prozent ihrer 100 Prozent-Transformationspfarrstelle für die Erhaltung der Asylpfarrstelle bereitzustellen – bei gleichzeitiger Einsparung von 9,75 Pfarrstellen im Kirchenbezirk Reutlingen laut PfarrPlan 2030. Sämann betonte, wie wichtig eine Asylpfarrstelle für eine flüchtlingsbereite Kirche sei. Es sei die Frage, inwieweit sich die Landeskirche beim Thema Flucht und Flüchtlinge weiterhin engagiere - gerade auch im Hinblick auf die Wahlergebnisse bei den Europawahlen. Sämann bat dringend darum, dem Antrag zuzustimmen.

Erwiderung Oberkirchenrat auf Aussprache

Oberkirchenrätin Katrin Nothacker, Leiterin von Dezernat 3 Theologische Ausbildung und Pfarrdienst, stellte klar, dass am Zielstellenplan nicht zu rütteln sei und gab zu bedenken, dass Bewegliche Pfarrstellen der Personalbewirtschaftung dienen und keine Ausweitung des Zielstellenplans Sonderpfarrdienst seien.


Bild: Gottfried Stoppel    


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Beschluss

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Die Landessynode hat den Antrag Nr. 28/24 mehrheitlich bei 17-Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen angenommen.

Bild: Gottfried Stoppel

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Kirche, Diakonie und Gesellschaft

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Flexibilisierung des RU-Deputats im Pfarrerdienstrecht

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Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, berichtete über die Beratungen zum Antrag Nr. 09/23 zur Flexibilisierung des RU-Deputats im Pfarrerdienstrecht.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, berichtete über die Beratungen zum Antrag Nr. 09/23 über die Möglichkeit für Pfarrpersonen mit Teildienstauftrag, bzw. in Elternzeit, gegen eine entsprechende Vergütung Religionsunterricht in allen Schularten zu erteilen.

Da der eigentlichen Intention stellenrechtliche Gegebenheiten entgegenstehen, hat der Oberkirchenrat im Rechts- und Finanzausschuss vorgeschlagen, einen kleinen Anteil an beweglichen Stellen vorzuhalten, die sich aus Gehaltsverzichten finanzieren. Dieser Vorschlag ist kostenneutral.

Der Finanzausschuss schließt sich dem Vorschlag an. Der Finanzausschuss begrüßt den Vorschlag des Oberkirchenrats und sieht den Antrag Nr. 09/23 als erledigt an.

Das Thema finden Sie in der Tagesordnung unter TOP 08: Titel. Die Dokumente zum Tagesordnungspunkt finden Sie auf elk-wue.de


Bild: Gottfried Stoppel
  
 
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Prälatur für den digitalen Raum

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Annette Sawade, die Vorsitzende Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS), berichtete über die Beratungen zu Antrag 10/21, der das Ziel verfolgt, innerhalb der nächsten zwei Jahre eine der vier Prälaturen in eine Prälatur für den digitalen Raum umzuwandeln.

Prälat Ralf Albrecht hat das Thema Digitalisierung bereits zu seinem Schwerpunktthema gemacht. Ein Folgeantrag zum Thema Künstliche Intelligenz wurde angekündigt.


Der Antrag wurde im November 2023 erstmals vom KGS beraten. Das Ziel des Antrags war es, eine Prälatur im digitalen Raum zu schaffen, um das Thema der Digitalisierung innerhalb der Landeskirche zu fördern und zu unterstützen. Aufgaben des Amtes:
  • Stärkung der digitalen Kommunikation in Kirche und Gesellschaft
  • der Entkopplung von kirchlicher Praxis im digitalen Raum entgegenwirken
  • die Dialogfähigkeit in Fragen der Ethik in der Digitalisierung
Annette Sawade berichtete, dass Prälat Ralf Albrecht die Digitalisierung bereits zu seinem Schwerpunktthema gemacht habe. So würden die Punkte des Antrages durch seine Arbeit bereits abgedeckt. Er sei im Kollegium des Oberkirchenrats Ansprechpartner in Fragen der Digitalisierung, knüpfe Kontakte mit Politik und Wirtschaft, begleite die Digital-Roadmap und vernetzte unterschiedliche Akteure im Bereich der Digitalisierung. Auch des Themas Künstlicher Intelligenz (KI) und deren potenzieller Nutzung in der Landeskirche sowie ethischer Bedenken nähme sich Albrecht bereits an. Durch die Übernahme des Vorsitzes im Digitalisierungsrat bestünde nun auch mehr strukturelle Verantwortung und potenzielle Kontinuität des Amtes. Somit gäbe es laut Annette Sawade bereits eine Art Prälat für den „Digitalen Raum“. Deshalb habe der Ausschuss beschlossen, den Antrag nicht weiterzuverfolgen. Sie kündigte jedoch zugleich einen Folgeantrag des KGS zum Thema Künstliche Intelligenz an.

Der KGS sei der Meinung, dass die Digitalisierung in der Landeskirche ein wichtiges Thema sei und durch die Kirchenleitung gut begleitet werden müsse, aber eine eigene Prälatur nicht erforderlich sei, da diese sozusagen bereits existiere. Zum Abschluss betonte Annette Sawade jedoch, dass das Thema der Digitalisierung ein langfristiges wäre und nicht allein in Württemberg geschehen könne und deshalb mit der EKD zusammen vorangetrieben werden müsse.

Das Thema finden Sie in der Tagesordnung unter TOP 15. Die Dokumente zum Tagesordnungspunkt finden Sie auf elk-wue.de

Bild: Gottfried Stoppel
 
 
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Keine unbefristete Stelle eines/einer Kunstbeauftragten

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Die Finanzierung einer unbefristeten 100%-Stelle des Kunstbeauftragten ist nicht möglich. 
Tobias Geiger, der Vorsitzende des Finanzausschusses, berichtete vom Antrag auf Schaffung einer unbefristeten Stelle, welche Möglichkeit zur Finanzierung geprüft worden sei und welchen Umfang die Stelle künftig habe. Die Landessynode hat beschlossen, den entsprechenden Antrag Nr. 07/22 nicht weiterzuverfolgen.

Tobias Geiger erläuterte, dass in der Frühjahrssynode 2022 der Oberkirchenrat um Schaffung einer unbefristeten 100%-Stelle eines Kunstbeauftragten gebeten worden sei; er gab den Antrag Nr. 07/22 zu Protokoll. Im Zielstellenplan Sonderpfarrdienst 2024 sei beschlossen worden, die Stelle ab 2025 als 50%-Stelle weiterzuführen. Im Antrag sei im Hinblick auf die Finanzierung unter anderem auf den Verein für Kirche und Kunst und den Kunstpreis der Landeskirche verwiesen worden.

Finanzierung nicht möglich

Das Kollegium hatte 2022 die Beibehaltung der Stelle mit 100% befürwortet, falls die Aufstockung durch Drittmittel erfolge. 2024 teilte Oberkirchenrat Schuler in der Sitzung des Finanzausschusses mit, dass der Verein für Kirche und Kunst nicht in der Lage sei, einen 50%igen Stellenanteil zu finanzieren. Dezernat 3 habe angeboten, die Stelle bis zum Ruhestand des derzeitigen Stelleninhabers im bisherigen Umfang weiterzuführen. Künftig werde ein Umfang von 50% als ausreichend angesehen.   Der Finanzausschuss empfehle der Synode, den Antrag Nr. 07/22 nicht weiterzuverfolgen. Im Zielstellenplan sei die Stelle mit 50% unverändert zu führen. 

Wortbeitrag der Antragstellerin, der Synodalen Christiane Mörk (Brackenheim)

Die Synodale Christiane Mörk bedankte sich für die Befassung, und betonte, dass Kunst in der Kirche ebenso zum Verkündigungsauftrag gehöre wie das gesprochen Wort und die Musik. Der kompetente Umgang mit Zeichen und Symbolen gehöre zum Kern der christlichen Kunst. Alle wollten eine einladende Kirche; es sei auch die Kunst, die Menschen in die Kirchen zöge, wie man am Beispiel des Ulmer Münsters sehe. Die Reduzierung der Stelle auf 50 Prozent sei im Moment leider nicht zu vermeiden; die anderweitige Nutzung von kirchlichen Immobilien werde eher zu mehr als zu weniger Fragen führen. Abschließend dankte Christiane Mörk dem Verein für Kirche und Kunst und dem Kunstbeauftragten, und wies auf dessen Bericht aus den Jahren 2022/2023 hin.

Die Landessynode hat beschlossen, den Antrag Nr. 07/22 nicht weiterzuverfolgen.

Das Thema finden Sie in der Tagesordnung unter TOP 27: Titel. Die Dokumente zum Tagesordnungspunkt finden Sie auf elk-wue.de  


Bild: Gottfried Stoppel
 
 
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Quartiersprojekt soll um fünf Jahre verlängert werden

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Der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE) hat sich dafür ausgesprochen, das Projekt Quartier Aufbruch weiter zu finanzieren und in eine Daueraufgabe der Landeskirche zu überführen.  Mit 70 teilnehmenden lokalen Kooperationen weist die Quartiersentwicklung eine positive Bilanz auf.

Die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung, Dr. Antje Fetzer-Kapolnek, berichtete über die Ausschussberatungen zum Antrag Nr. 43/23 „Verstetigung Projekt Aufbruch Quartier“. Der Oberkirchenrat wird um ein Konzept gebeten, das bestehende Projekt Aufbruch Quartier in eine Daueraufgabe der Landeskirche zu überführen. Der KGE-Ausschuss und der Finanzausschuss haben beschlossen, das Projekt über das Nachfolgeprojekt „Quartier 25+“ zu finanzieren und damit bereits die Grundlagen für eine Verlängerung geschaffen.

Fetzer-Kapolnek zeigte auf, dass das Projekt Quartier Aufbruch mit seinem Beratungs- und Begleitungsangebot angesichts starker struktureller Veränderungen nach vier Jahren immer besser von Kirchengemeinden und diakonischen Anbietern vor Ort angenommen werde. Die Angebote seien wirksam und unterstützen Kirchengemeinden bei der Profilierung zu diakonischen Gemeinden und bei Gebäudeumwidmungen.

Die Quartiersentwicklung sei mit 70 teilnehmenden lokalen Kooperationen bei Beratungs- und Begleitangeboten sehr erfolgreich, bilanzierte Fetzer-Kapolnek. Die diakonische Gemeindeentwicklung leiste beispielsweise einen wichtigen Beitrag, Milieugrenzen und Einsamkeit zu überwinden, das Zusammenleben unterschiedlicher Generationen zu stärken, interreligiöses Lernen zu fördern und Inklusion zu gestalten.

Das Projekt Aufbruch Quartier sei noch bis einschließlich Ende 2024 finanziert: mit 2,25 Stellenanteilen im Diakonischen Werk, 1,2 Stellenanteile beim Seniorinnen- und Seniorennetzwerk der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (LAGES) und - befristet bis 2026 - mit einer halben Sonderpfarrstelle im Pädagogisch-Theologischen Zentrum Stuttgart (ptz).

Nachfrage nach kirchlich-diakonischer Beratung steigt

Der Vorteil der diakonischen Quartiers- und Gemeindeentwicklung sei, dass sie eigenständig fachlich in der württembergischen Diakonie verankert sei und auf ihre Netzwerke und Ressourcen zurückgreifen könne. Multiprofessionelle Projektteams aus Diakonie und Landeskirche hätten kirchengemeindliche und diakonische Belange im Blick und verknüpfen so beide Sichtweisen miteinander. Diese Vorgehensweise habe sich bewährt: Die Teams könnten vor Ort schnell Orientierung anbieten und maßgeschneidert mit diakonischen sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren vernetzen, sagte Fetzer-Kapolnek. Ein positives Beispiel sei die Kirchengemeinde Tettnang, wo Aufbruch Quartier und die Vernetzte Beratung gemeinsam aktiv sind.

Fetzer-Kapolnek betonte, dass der Bedarf an regio-lokaler Kirchenentwicklung und an Versorgungssicherheit von Menschen im Quartier zunehme. Wegen der Umsetzung des PfarrPlans und wegen OIKOS sei absehbar, dass immer mehr kirchliche Immobilien frei werden und so die Nachfrage nach kirchlich-diakonischer Beratung ansteigen wird.

Diakonischer Ausschuss, KGE und Finanzausschuss möchten Projekt fortsetzen

Bereits im November 2023 gab es für das Aufbruch Quartier Rückenwind vom Diakonischen Ausschuss:
Dieser votierte dafür, das Projekt zu verstetigen und einen entsprechenden Antrag in Abstimmung mit dem KGE auf den Weg zu bringen. Das Anschlussprojekt Quartier 25+ habe für den Diakonischen Ausschuss höchste Priorität, hob Fetzer-Kapolnek hervor.

Am 22. Januar 2024 hat der KGE eine Projektverlängerung um fünf Jahre beschlossen und der Landessynode empfohlen, zur Finanzierung Restrukturierungsmittel umzuwidmen und – sofern notwendig – weitere Mittel aus der nicht verplanten sogenannten „Synodalen Million“ einzusetzen. Angesichts der schwierigen Finanzsituation der Landeskirche votierte der KGE dann am 26. Februar 2024 dafür, die Finanzierungspläne anzupassen.

Projekt soll zum Teil aus Topf der Landessynode finanziert werden

Ende April 2024 beschlossen die Mitglieder des Finanzausschusses folgende Mittelfrist-Maßnahmen: Das Projekt Quartier 25+: Gemeinsam LebensRäume gestalten wurde mit einem Planansatz in Höhe von 175.000 Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026 in Höhe von 184.000 Euro, 2027 in Höhe von 190.000 Euro in den Nachtragshaushaltsplan 2025 – jeweils finanziert aus der Kirchensteuer – aufgenommen.
Zudem sollen – wie vom KGE vorgeschlagen – die Maßnahmen Perspektive Entwickeln (305.800 Euro aus Kirchensteuermitteln) und Quartier 25+ (360.900 Euro) aus dem Topf der Landessynode finanziert werden. Mit dem Finanzierungsbeschluss des Anschlussprojekts Quartier 25+ (Volumen 909.900 Euro), das verstärkt den ländlichen Raum in den Blick nimmt, sei auch die Fortsetzung des Projekts Aufbruch Quartier gesichert, berichtete die stellvertretende KGE-Vorsitzende.

Der Oberkirchenrat möge nun ein Konzept erarbeiten, das diese dauerhaften und wachsenden Aufgaben für Kirchengemeinden berücksichtigt. Der Ausschuss beantrage daher die Verstetigung von Aufbruch Quartier, damit sich Kirchengemeinden in enger Vernetzung mit der Diakonie vor Ort als diakonische Gemeinde im Quartier profilieren können, so Fetzer-Kapolnek. 

Das Thema finden Sie in der Tagesordnung unter TOP 13: Die Dokumente zum Tagesordnungspunkt finden Sie auf elk-wue


Bild: Gottfried Stoppel

 
 
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Einrichtung einer Rubrik „Glaube lebt“ auf elkwue.de

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Annette Sawade, die Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS), berichtete über die Beratungen zu Antrag 42/23 zur Frage, ob die Abbildung von Glaubensleben und Glaubenszeugnis auf der Webseite der Landeskirche (elk-wue.de) durch eine neue Rubrik intensiviert werden könne.

Der Ausschuss ist der Meinung, dass die Pressestelle das Anliegen des Antrags bereits jetzt erfüllt.

Der Antrag war im Rahmen der Herbstsynode 2023 eingebracht und an den KGS verwiesen worden und hatte zum Ziel, Glaubenszeugnisse auf der Homepage in einer eigenen Rubrik zu sammeln und prominenter darzustellen, um als Kirche sichtbarer zu werden.

Annette Sawade berichtete, dass sich der KGS in zwei Beratungsrunden eng mit der Pressestelle abgestimmt und das Vorgehen und die Analyse zur aktuellen Berichterstattung geprüft habe. Die Vertreter der Pressestelle Nadja Golitschek und Mario Steinheil legten dem Ausschuss dar, unter welchen Kriterien Artikel auf der Webseite oder auf den Social-Media-Kanälen veröffentlicht oder abgelehnt würden. Sie geben zu bedenken, dass jede publizierte Äußerung sehr genau analysiert werden müsse, da alle Inhalte der Homepage auch als landeskirchliche Verlautbarung interpretiert werden würden.

Besonders problematisch seien hier Glaubenszeugnisse, da die Autoren und Autorinnen besonders exponiert in Erscheinung träten. Die Pressestelle berichtete von beleidigenden Kommentaren, vor allem auf den Social-Media-Kanälen. Sie äußerte Bedenken, dass Autoren und Autorinnen individuell und privat mit beleidigenden Nachrichten konfrontiert werden könnten. Hier sähe sich die Pressestelle in der Pflicht, die Autoren und Autorinnen zu schützen. Dies bedeute jedoch nicht, dass die Pressestelle sich generell dagegen aussprechen würde. Testimonials aus dem Kreis der Synodalen seien immer sehr willkommen.

Themenauswahl der Pressestelle
Der Ausschuss äußerte folgende Kritik: Nachrichten würden durch Bischofs- und OKR-lastige Meldungen dominiert. Gewünscht seien mehr Storytelling und persönliche Testimonials, wobei aber der Qualitätsanspruch nicht verloren gehen dürfe.
Nadja Golitschek führte während der Beratung dazu an, dass im Newsbereich der Webseite jetzt schon der Anspruch bestünde, das kirchliche Leben in allen Bereichen widerzuspiegeln. Zudem sei die Pressestelle darauf bedacht, einen themenreichen Mix innerhalb der Nachrichten (Newsbereich) anzubieten. Dies versuche die Pressestelle durch kontinuierliche Auswertungen sicherzustellen.

Beispiele der Themenauswahl der Pressestelle:
  • Arbeitsfelder und Positionen
  • Verfassungsorgane
  • Personen/Themen
  • Externe Entwicklungen
Das Kernkriterium für die Aufnahme einer News sei eine landeskirchliche Relevanz. Dies ergebe sich jeweils in intensiver Diskussion in der Pressestelle. Bestimmend sei hier eine Repräsentanz nach außen.

Der KGS nimmt den Bericht der Pressestelle zur Kenntnis und ist der Meinung, dass die Pressestelle das Anliegen des Antrags bereits jetzt erfüllt. Der Antrag Nr. 42/23 soll daher nicht weiterverfolgt werden.

Das Thema finden Sie in der Tagesordnung unter TOP 16. Die Dokumente zum Tagesordnungspunkt finden Sie auf elk-wue.de

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Handreichung zur Verhinderung Sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit

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Siegfried Jahn, Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Jugend, berichtete über die Beratungen zu Antrag 47/23, der das Ziel verfolgte, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Landeskirche eine möglichst einfache Handreichung zur Verfügung zu stellen, um die Wachsamkeit gegenüber sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit zu stärken.

Der Ausschuss für Bildung und Jugend ist zu dem Schluss gekommen, dass es bereits ein ausreichendes Angebot in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen gibt.


Nach zwei Beratungen im Ausschuss für Bildung und Jugend hätte sich jedoch herausgestellt, dass solche Handreichungen in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen bereits vorhanden seien und in der Praxis auch erfolgreich etabliert wären. Als Beispiel nannte Siegfried Jahn „Menschenskinder, ihr seid stark“. Somit habe der Ausschuss für Bildung und Jugend einstimmig beschlossen, der Landessynode zu empfehlen, den Antrag Nr. 47/23 nicht mehr weiterzuverfolgen.

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Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke

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Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Schwäbisch Hall und Gaildorf

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Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, berichtete über die Beratungen zum Kirchlichen Gesetz über den Zusammenschluss der Evangelischen Kirchenbezirke Schwäbisch Hall und Gaildorf (Beilage 94)

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, berichtete über die Beratungen zum Entwurf des Kirchlichen Gesetzes über den Zusammenschluss der Evangelischen Kirchenbezirke Schwäbisch Hall und Gaildorf. Bereits im Herbst 2023 wurde ein Kirchliches Gesetz für eine Kirchenbezirksfusion verabschiedet (Crailsheim und Blaufelden) und weitere sieben kirchliches Gesetze wurden im Laufe der Tagung eingebracht. Die Inhalte der Gesetze zum Zusammenschluss von Kirchenbezirken sind, bis auf wenige individuelle Besonderheiten, ähnlich.Der neue Kirchenbezirk soll Schwäbisch Hall – Gaildorf heißen und seinen Sitz in Schwäbisch Hall haben. Der Zusammenschluss soll zum 1. Januar 2025 vollzogen werden.

Der Rechtsausschuss hat die Beilage 94 behandelt und empfiehlt die Beilage 94 durch die Landessynode zu verabschieden.

Aussprache

In der Aussprache meldeten zwei Synodale aus dem Wahlkreis Künzelsau, Schwäbisch Hall, Gaildorf sich zu Wort.
Andrea Bleher blickte zurück auf den holprigen Start und berichtete über den gelungenen ersten gemeinsamen Pfarrkonvent der fusionierten Kirchenbezirke. Annette Sawade befürwortete noch einmal die Fusion und bedankte sich bei allen Beteiligten, vor allem beim KBA, dass es am Schluss eine gute Lösung gab. Es geht, wenn man vernünftig miteinander reden kann.

Beschluss

Art. 1 - 7 wurden in der ersten Lesung festgestellt. Das Gesetz wurde einstimmig beschlossen.


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Zusammenschluss der Evangelischen Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen

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Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch, Leiter des Rechtsdezernats, berichtete, dass gemäß § 2 der Kirchenbezirksordnung die Evangelischen Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen auf der Grundlage eines Kirchlichen Gesetzes aufzuheben sind und ein neuer Kirchenbezirk zu bilden sei. Der Gesetzentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.

Den entsprechenden Gesetzentwurf brachte Frisch ein. Sitz des neuen Kirchenbezirks Geislingen-Göppingen solle Göppingen werden, sagte er. Folgefragen seien mit den Betroffenen geklärt. Zudem könne gemäß § 24 des Kirchensteuergesetzes noch das Landratsamt Göppingen dazu Stellung nehmen.

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Zusammenschluss der Evangelischen Kirchenbezirke Künzelsau, Öhringen und Weikersheim

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Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch Leiter des Rechtsdezernats, berichtete, dass gemäß § 2 der Kirchenbezirksordnung die Evangelischen Kirchenbezirke Künzelsau, Öhringen und Weikersheim auf der Grundlage eines Kirchlichen Gesetzes aufzuheben sind und ein neuer Kirchenbezirk zu bilden sei. Der Gesetzentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.

Den entsprechenden Gesetzentwurf brachte Frisch ein. Sitz des neuen Kirchenbezirks Hohenlohe solle Öhringen werden, sagte er. Vorübergehend werde das Dekanatamt mit zwei Pfarrstellen verbunden sein. Folgefragen seien mit den Betroffenen geklärt. Zudem könne gemäß § 24 des Kirchensteuergesetzes noch das Landratsamt Hohenlohekreis dazu Stellung nehmen.

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Zusammenschluss der Evangelischen Kirchenbezirke Brackenheim und Heilbronn

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Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch Leiter des Rechtsdezernats, berichtete, dass gemäß § 2 der Kirchenbezirksordnung die Evangelischen Kirchenbezirke Brackenheim und Heilbronn auf der Grundlage eines Kirchlichen Gesetzes aufzuheben sind und ein neuer Kirchenbezirk zu bilden sei. Der Gesetzentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.

Den entsprechenden Gesetzentwurf brachte Frisch ein. Sitz des neuen Kirchenbezirks Heilbronn-Brackenheim solle Heilbronn werden, sagte er. Vorübergehend werde das Dekanatamt mit zwei Pfarrstellen verbunden sein. Folgefragen seien mit den Betroffenen geklärt. Zudem könne gemäß § 24 des Kirchensteuergesetzes noch das Landratsamt Heilbronn dazu Stellung nehmen.

Aussprache

Christiane Mörk (Brackenheim) bezog sich in ihrer Wortmeldung auf den Artikel in der Heilbronner Stimme „Protestanten stellen sich neu auf“ von Kilian Krauth. Der Redakteur habe den Fusionsprozess der Kirchenbezirke Brackenheim und Heilbronn als „ein schönes Beispiel für einen gelungenen demokratischen Prozess“ gelobt, der auch in der Politik – nicht zuletzt in Berlin – wünschenswert sei. „Das geht doch runter wie Öl“, sagte Mörk und bedankte sich bei Dekanin Dr. Brigitte Müller und Dekan Christoph Baisch und dem ganzen Team für die engagierte Zusammenarbeit. Dem Kirchenbezirk Besigheim wünschte Mörk eine schnelle Besetzung der Dekanstelle – idealerweise vor Beginn des Fusionsprozesses. Denn aus ihrer Erfahrung sei eine koordinierende Person, die sich in dem Kirchenbezirk auskennt, unbedingt nötig.

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Zusammenschluss der Evangelischen Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen

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Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch Leiter des Rechtsdezernats, berichtete, dass gemäß § 2 der Kirchenbezirksordnung die Evangelischen Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen auf der Grundlage eines Kirchlichen Gesetzes aufzuheben sind und ein neuer Kirchenbezirk zu bilden sei. Der Gesetzentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.

Den entsprechenden Gesetzentwurf brachte Frisch ein. Sitz des neuen Kirchenbezirks Rottweil solle Rottweil werden, sagte er. Vorübergehend werde das Dekanatamt mit zwei Pfarrstellen verbunden sein. Folgefragen seien mit den Betroffenen geklärt. Zudem könnten gemäß § 24 des Kirchensteuergesetzes noch die Landratsämter Rottweil und Tuttlingen dazu Stellung nehmen.
Frisch erläuterte, dass für den Gesetzesbeschluss gemäß § 10 des Pfarrstellenbesetzungsgesetz und § 18 des Kirchenverfassungsgesetzes die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Landessynode erforderlich sei. Grund sei, dass Artikel 3 des Gesetzentwurfs die Änderung von § 3 des Pfarrstellenbesetzungsgesetz vorsieht.

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Zusammenschluss der Evangelischen Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm

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Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch Leiter des Rechtsdezernats, berichtete, dass gemäß § 2 der Kirchenbezirksordnung auf der Grundlage eines Kirchlichen Gesetzes der Evangelische Kirchenbezirk Blaubeuren aufzuheben sind und die Begrenzung sowie der Namen des Kirchenbezirks Ulm zu ändern seien. Der Gesetzentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.

Den entsprechenden Gesetzentwurf brachte Frisch ein. Sitz des vergrößerten und umbenannten Kirchenbezirks Ulm/Alb-Donau solle Ulm bleiben, sagte er. Folgefragen seien mit den Betroffenen geklärt. Zudem könne gemäß § 24 des Kirchensteuergesetzes noch das Landratsamt Alb-Donau-Kreis dazu Stellung nehmen. Frisch erläuterte, dass eine spezielle Übergangsregelung vorsehe, dass die Mitarbeitervertretungen der Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm vorübergehend gemeinsam die Mitarbeitervertretung des Kirchenbezirks Ulm/Alb-Donau bilden. 

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Organisationelles

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Bericht des Oberkirchenrats

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Landeskirche senkt Altersgrenze zur Reduzierung von Pensionsverpflichtungen. Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch stellte einen Vorschlag zur Änderung des württembergischen Pfarrergesetzes vor. Die Landessynode verwies den Entwurf in den Rechtsauschuss.

Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch erläuterte in seinem Bericht zu TOP 3 die Hintergründe für die geplante Änderung des Württembergischen Pfarrergesetzes. Diese Änderung sehe vor, die Altersgrenze für die Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses von 50 auf 40 Jahre zu senken, um die Pensionsverpflichtungen zu reduzieren. Diese Maßnahme solle ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit fördern. Ausnahmen seien nach wie vor möglich, würden aber schon jetzt und auch künftig seltener bewilligt. Oberkirchenrat Dr. Frisch schlug zum Ende seines Berichts vor, den Gesetzentwurf dem Rechtsausschuss zur Beratung vorzulegen. Die Synode folgte diesem Vorschlag einstimmig.

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Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes zur Einführung eines neuen Finanzmanagements in der Ev. Landeskirche in Württemberg

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Der Oberkirchenrat konnte bisher bis Ende 2024 Ausnahmen von der Haushaltsordnung zulassen, wie Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, berichtete. Die Landessynode hat die Änderung verabschiedet, nach der dies jetzt bis Ende 2026 möglich ist.

Christoph Müller berichtete, dass der Oberkirchenrat bereits seit Januar 2020 dazu ermächtigt sei, Ausnahmen von der Haushaltsordnung zuzulassen, und dass diese Möglichkeit bisher bis Ende 2024 befristet gewesen sei. Die Verlängerung bis Ende 2026 sei erforderlich, da sich das Projekt Zukunft Finanzwesen verzögere und viele kirchliche Körperschaften erst 2026 statt 2024 umgestellt würden.

Die Landessynode hat die Änderung verabschiedet, nach der dies bis Ende 2026 möglich ist.


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Änderung der KGO – Leitungsgremien

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Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, berichtete über die Beratungen zum Antrag Nr. 36/22 über die Änderung der KGO - Leitungsgremien.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, berichtete über die Beratungen zum Antrag Nr. 36/22, der zum Ziel hat, die verkleinerten Verbund- /Gesamtkirchengemeinderäte und Parochie-Ausschüsse direkt von den Gemeindegliedern wählen und somit legitimieren zu lassen in Analogie zum Ortschafts- oder Gemeinderat.Die bisherige Praxis, dass die Mitglieder der verkleinerten Verbund-/Gesamtkirchengemeinderäte und Parochie-Ausschüsse aus der Mitte der gewählten Kirchengemeinräte gewählt werden entspricht der gängigen Praxis der Wahl der Mitglieder der Bezirkssynode. Diesem Strukturprinzip würde die Änderung widersprechen. Zusätzlich würde diese Änderung die schon komplexen Strukturen der Landeskirche erhöhen. Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung mehrheitlich beschlossen, den Antrag Nr. 36/22 nicht weiterzuverfolgen.

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Keine höhere Besoldung für Administratoren

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Der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE) hat beschlossen, dass Administratorinnen und Administratoren, die an Fusionsverhandlungen mitwirken, nicht wie Dekaninnen und Dekane vergütet werden und damit den Antrag nicht weiterzuverfolgen. Der KGE sieht keinen Grund für eine P3-Einstufung. 

Der Vorsitzende des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung, Kai Münzing, berichtete über die Ausschussberatungen zum Antrag Nr. 40/23, in dem es um eine höhere Besoldung von Kirchenbezirks-Administratorinnen und -Administratoren geht. Der Ausschuss hat den Antrag abgelehnt. Die Vergütung von Administratorinnen und Administratoren, die an der Fusion von Kirchenbezirken beteiligt sind, wird folglich nicht mindestens auf das Niveau einer P3-Pfarrstelle (Pfarrstellen mit gesteigerten Anforderungen) angehoben.

Der Antrag hatte für Administratorinnen oder Administratoren, die die Fusion eines Kirchenbezirks begleiten, mindestens die Besoldung P3 vorgesehen. Damit sollte die Besetzbarkeit dieser Stellen gefördert und die Diskrepanz zur Besoldung der Dekanin oder des Dekans, die Verhandlungspartner im anderen Kirchenbezirk sind, abgemildert werden. Begründet wurde der Antrag damit, dass Administratorinnen und Administratoren zwar einen Großteil der Aufgaben von Dekaninnen und Dekanen, also Leitungsaufgaben, wahrnehmen, aber ihr besonderes Engagement nicht mit einer entsprechenden Vergütung honoriert werde. Die Stellenanforderungen rechtfertigten eine höhere Einstufung.

Münzing stellte die Aufgaben von Dekaninnen und Dekanen sowie Administratorinnen und Administratoren gegenüber. Er nannte dabei die Kriterien für eine Eingruppierung in P3: Geschäftsführung, über 4.000 Gemeindeglieder und mindestens zwei Pfarrstellen in der jeweiligen Kirchengemeinde.
Im Gegensatz zu Dekaninnen und Dekanen üben Administratorinnen und Administratoren keine Personalverantwortung aus, müssen folglich auch keine Beurteilungen vornehmen oder Besetzungsverfahren begleiten. Zudem erteilen sie keinen Religionsunterricht und ihr Dienstauftrag ist befristet.

Eine Stellungnahme des Oberkirchenrats schätzte die Aufgaben der Administratorinnen und Administratoren im Vergleich zu Dekaninnen und Dekanen als weniger umfangreich ein. Auch für eine Zulage gebe es zurzeit keine Rechtsgrundlage.

Beschluss


Der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung beschloss, den Antrag Nr. 40/23 nicht weiterzuverfolgen.

Das Thema finden Sie in der Tagesordnung unter TOP 12 Besoldung von Administratorinnen und Administratoren, die Fusionen von Kirchenbezirken begleiten. Die Dokumente zum Tagesordnungspunkt finden Sie auf elk-wue.de  

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Ausnahme Genehmigung für 50 %-Pfarrstellen mit Geschäftsführung

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Kai Münzing, der Vorsitzende des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE), berichtete über die Beratungen zu Antrag 44/23 zur Frage, ob es künftig möglich sein sollte, in Ausnahmefällen 50 %-Pfarrstellen mit Geschäftsführung ausweisen zu können.

Der Ausschuss hat beschlossen, den Antrag nicht weiterzuverfolgen.


Der Antrag war 2023 eingebracht und an den KGE verwiesen worden. Der Antrag zielte darauf ab, die Strukturen flexibler zu gestalten, so dass das Gemeindenetz im Zuge des Stellenabbaus (PfarrPlan 2030) nicht über Gebühr ausgedünnt werden müsste.

Kai Münzing berichtete, die Analyse der Pfarrstellen mit 50 % Dienstauftrag habe ergeben, dass von den insgesamt 166 Stellen die beantragte Ausnahmeregelung neun Gemeindepfarrstellen betreffen würde.

Er führte aus, gegen die beantragte Ausnahmeregelung spräche vor allem die Personalverantwortung. 50 %-Pfarrstellen in Einzelgemeinden seien zudem krisen- und konfliktanfälliger und Bewerber und Bewerberinnen berichteten von einer großen Zerrissenheit zwischen pfarramtlichen Kernaufgaben und organisatorischen beziehungsweise administrativen Aufgaben. Jungen Pfarrerinnen und Pfarrern seien klar definierte Dienstaufträge wichtig. Auch lasse sich der Grundaufwand für die Geschäftsführung in kleinen Gemeinden nicht entsprechend des Dienstumfangs reduzieren und sei deshalb im Verhältnis zu den pfarramtlichen Aufgaben (Gottesdienst, Seelsorge, Unterricht) übergewichtet. Zudem zeigten sich Synergieeffekte, wenn Geschäftsführungsaufgaben bei einer geeigneten Pfarrstelle konzentriert würden.

Kai Münzing führte aus, die regio-lokale Kirchenentwicklung, die Bildung von Gesamt- und Verbundkirchengemeinden und Gemeindefusionen schafften Flexibilität für die Stellenplanung in den Bezirken und ermöglichten attraktive Pfarrstellen.

Präsenz im öffentlichen Raum sei für ein Pfarramt mit Dienstauftrag von 50 % bereits mit der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung gegeben. Schwerpunktsetzungen seien auch auf einer Einzelpfarrstelle mit 50 % Dienstauftrag ebenso möglich wie die Übertragung einzelner Arbeitsbereiche der Geschäftsführung. Die Begleitung von Mitarbeitenden als Dienst- und Fachaufsicht bedürfe oft einer größeren Erreichbarkeit als bei Vorgesetzten mit eingeschränktem Dienstauftrag.

Der KGE habe deshalb beschlossen, den Antrag Nr. 44/23 nicht weiterzuverfolgen.

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Dauerhafte Sicherung der Fachstelle Gottesdienst

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Der Oberkirchenrat hat die Fachstelle Gottesdienst dauerhaft in den Zielstellenplan aufgenommen. Damit sind zwei Anträge aus den Jahren 2022 und 2023 umgesetzt und müssen nicht weiterverfolgt werden.

Kai Münzing, Vorsitzender des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE), berichtete, Antrag 22/23 (der ein Folgeantrag zum früheren Antrag 55/22 ist) sei 2023 vom Theologischen Ausschuss eingebracht worden und von der Landessynode in den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen und dort im Frühjahr 2024 im Hinblick auf den Zielstellenplan beraten worden. Der Antrag hatte den Oberkirchenrat darum gebeten, gottesdienstliche Fachkompetenz in Gestalt einer Fachstelle dauerhaft vorzuhalten. Im Antrag heißt es, der Ausschuss sehe „die bleibende Notwendigkeit, gottesdienstliche Entwicklungen in der Landeskirche und darüber hinaus wahrzunehmen, theologisch einzuordnen, Akteure zu beteiligen und zu vernetzen, Gemeinden zu beraten und ihnen Impulse für die Weiterentwicklung ihres gottesdienstlichen Geschehens zu geben.“ Pilotprojekte innerhalb der Landeskirche müssten „begleitet und ausgewertet, neue Veränderungsprojekte initiiert und die Gemeinden dazu ermutigt werden.“ Die Feier der Güte Gottes, das gemeinsame Hören auf sein Wort und das Reden mit Gott stelle „den innersten Kern des Glaubenslebens“ dar, in welcher Form dies auch immer gestaltet sei.Münzing berichtete, der Oberkirchenrat habe die Fachstelle in den Zielstellenplan aufgenommen, was der für den Zielstellenplan zuständige KGE-Ausschuss zustimmend zur Kenntnis nehme. Der Antrag müsse deshalb nicht mehr weiterverfolgt werden.

Das Thema finden Sie in der Tagesordnung unter TOP 22 Dauerhafte Sicherung der Fachstelle Gottesdienst. Die Dokumente zum Tagesordnungspunkt finden Sie auf elk-wue.de


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Vermögen für Beamtenversorgung soll bei Landeskirche angespart werden

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Künftig sollen die Rücklagen für die Versorgungsansprüche von Kirchenbeamten und -beamtinnen sowie Pfarrpersonen nicht mehr bei der Stiftung Evangelischer Versorgungsfonds angespart werden, sondern direkt bei der Landeskirche. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde an den Finanz-Ausschuss verwiesen.

Rechtsdezernent Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch berichtet vom Plan, das zur Sicherung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen der Landeskirche gegenüber ihren versorgungsempfangenden Pfarrerinnen und Pfarrern nötige Kapital künftig direkt bei der Landeskirche anzusparen und nicht mehr wie bislang in der Stiftung Evangelischer Versorgungsfond. Grund für diese Umstellung sei es, dass Vermögenszuführungen in die rechtlich selbständige Stiftung im landeskirchlichen Ergebnishaushalt (ebenso wie Rücklagenzuführungen) einen Aufwand darstellen, so Frisch. Mit der Änderung werde zugleich eine Unstimmigkeit in der Haushaltsordnung behoben.Die Synode stimmte der Verweisung des Gesetzentwurfs ohne Äußerungen in der Aussprache an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Finanzausschusses zu.

Das Thema finden Sie in der Tagesordnung unter TOP 30: Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Evangelischen Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrbesoldungsgesetzes (Beilage 91). Die Dokumente zum Tagesordnungspunkt finden Sie auf elk-wue.de

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Ausgleichsbetrag für Strukturanpassungsmaßnahmen bei Fusionen

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Kirchenbezirks-Fusionen erhalten weiterhin finanzielle Unterstützung. Insgesamt 500.000 Euro sollen für dreizehn anstehende Zusammenschlüsse zur Verfügung gestellt werden. Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses erläuterte in seinem Bericht, in welchem Maße und warum die bisherige Förderung von Strukturanpassungsmaßnahmen fortgesetzt werden soll.  

Der Vorsitzende des Finanzausschusses berichtete, dass die 14. Landessynode dem Oberkirchenrat fünf Mio. Euro zur Förderung von Kirchenbezirks- und Kirchengemeindefusionen zur Verfügung gestellt habe. Diese Mittel seien nun aufgebraucht. Ein Antrag bei der Frühjahrssynode hatte gefordert, fusionierenden Kirchenbezirken Ausgleichsbeträge von 30.000 bis 50.000 Euro zu gewähren, um Strukturanpassungsmaßnahmen zu finanzieren. Diese seien notwendig, um die Prozesse, die eine Fusion begleiteten, sinnvoll zu begleiten und zu gestalten. Dies sei nicht ausschließlich auf ehrenamtlichen Wegen möglich. Der Ausschussvorsitzende berichtete weiter, dass das Kollegium sich gegen den Antrag der Frühjahrssynode ausgesprochen habe. Oberkirchenrat Schuler habe als Begründung darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung von Fusionen bestünde.

Nach der bisherigen großzügigen Förderung von Fusionsprozessen habe sich der Finanzausschuss entschieden am Anliegen der finanziellen Unterstützung von Strukturanpassungsmaßnahmen festzuhalten, so Geiger. Zur Finanzierung der Unterstützungsgelder schlage der Finanzausschuss die Nutzung des Ausgleichsstockes vor.Der Finanzausschussvorsitzende Tobias Geiger brachte als Ergebnis dieser Überlegungen den Folgeantrag 11/24 ein, die Fusionen von Kirchenbezirken mit 500.000 Euro aus der Ausgleichsrücklage zu fördern. Damit könne, so Geiger in der Erläuterung zum Antrag, bei dreizehn anstehenden Fusionen, jede Fusion mit 37.000 Euro gefördert werden. Der Finanzausschuss empfehle die Unterstützung dieses Betrags, während der ursprüngliche Antrag 8/24 aus der Frühjahrssynode nicht weiterverfolgt werden solle.Die Landessynode hat Antrag 11/24 ohne Aussprache zugestimmt.

Das Thema finden Sie in der Tagesordnung unter TOP 28 Ausgleichsbetrag für Strukturanpassungsmaßnahmen bei Fusionen. Die Dokumente zum Tagesordnungspunkt finden Sie auf elk-wue.de


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Umstrukturierung des Kirchenkreises Stuttgart

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Aus vier Dekanatsbezirken soll ein Bezirk werden. Der Oberkirchenrat möchte die Struktur des Kirchenkreises Stuttgart vereinfachen. Dazu sollen schrittweise die Dekanatsbezirke zusammengelegt und auch die Zahl der Schuldekanstellen reduziert werden.

Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch, Rechtsdezernent im Oberkirchenrat, berichtete über den Plan, den Kirchenkreis Stuttgart strukturell zu vereinfachen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde von der Synode in den Rechtsausschuss verwiesen.Frisch begründete die Strukturanpassung mit dem Rückgang der Kirchenmitgliederzahlen. Der Kirchenkreis besteht derzeit aus vier Dekanatsbezirken. In sechs Schritten sollen diese auf ein Dekanat reduziert werden. In Stufe 5 sollen die damit verbundenen Pfarrstellen von vier auf zwei Pfarrstellen und die Zahl der Schuldekaninnen und Schuldekane von zwei auf eine beziehungsweise einen verringert werden. Auch soll sich die Zusammensetzung der Kirchenkreissynode ändern. Dekanatsausschüsse sollen entfallen. Der Prozess werde im Zuge anstehender Gemeindefusionen zum 1. Januar 2025 beginnen und dann – abgestimmt auf verschiedene Amtszeiten und die anstehende Verwaltungsmodernisierung – schrittweise vollzogen werden, so Frisch.Der entsprechende Gesetzentwurf wurde von der Synode in den Rechtsausschuss verwiesen.

Das Thema finden Sie in der Tagesordnung unter TOP 30 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrbesoldungsgesetzes (Beilage 91). Die Dokumente zum Tagesordnungspunkt finden Sie auf elk-wue.de


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Weitere Anpassung an Besoldungsrecht des Landes

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Pensionsverpflichtungen sollen verringert werden
Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch berichtete, weswegen Änderungen des Pfarrbesoldungsgesetzes nötig sind.

Der Oberkirchenrat strebe an, so Dr. Frisch, die Pensionsverpflichtungen der Landeskirche durch einen Gesetzentwurf zu verringern. Dieser sieht vor, die Pfarrbesoldungsgruppe 3 abzuschaffen und durch eine nicht ruhegehaltsfähige Zulage zur Pfarrbesoldungsgruppe 2 zu ersetzen. Dadurch soll eine engere Anlehnung an das Besoldungsrecht des Landes Baden-Württemberg erreicht werden. Zusätzlich werde die Altersgrenze für den besoldungsrechtlichen Besitzstand der Pfarrerinnen und Pfarrer von 55 auf 57 Jahre erhöht. Oberkirchenrat Frisch erklärte, dass die Pfarrervertretung und die Arbeitsrechtliche Kommission angehört worden seien, aber keine inhaltliche Stellungnahme abgegeben haben. Er empfehle, den Gesetzentwurf zur Beratung an den Rechtsausschuss zu verweisen.

Der Gesetzentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.

Das Thema finden Sie in der Tagesordnung unter TOP 36 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes (Beilage 93). Die Dokumente zum Tagesordnungspunkt finden Sie auf elk-wue.de


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Selbständige Anträge

Selbständige Anträge

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Antrag Nr. 10/24: Entwicklung neuer Konzepte für eine wirtschaftliche Immobiliennutzung. Der Antrag wurde in den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des Finanzausschusses verwiesen.

Antrag Nr. 13/24: Stärkung des Dienstes von Prädikantinnen und Prädikanten. Der Antrag wurde in den Theologischen Ausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.

Antrag Nr. 14/24: Konfirmation bei Nichtteilnahme am Religionsunterricht. Der Antrag wurde in den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Bildung und Jugend sowie des Theologischen Ausschusses verwiesen.

Antrag Nr. 15/24: Neuregelung der Bischofswahl 1. Der Antrag wurde in den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ältestenrates verwiesen.

Antrag Nr. 16/24: Neuregelung der Bischofswahl 2 – Nominierungsausschuss / Wahlvorschlag. Der Antrag wurde in den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ältestenrates verwiesen.

Antrag Nr. 17/24: Neuregelung der Bischofswahl 2 -  Wahlgänge. Der Antrag wurde in den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ältestenrates verwiesen.

Antrag Nr. 18/24: Neuregelung der Bischofswahl 2 –  Wahlverfahren. Der Antrag wurde in den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ältestenrates verwiesen.

Das Thema finden Sie in der Tagesordnung unter dem TOP 18: Selbständige Anträge. Die Dokumente zum Tagesordnungspunkt finden Sie hier

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Förmliche Anfragen

Es wurden keine Förmlichen Anfragen eingereicht.
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Impressum

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Evangelische Landeskirche in Württemberg
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart
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Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird vertreten durch den Direktor im Oberkirchenrat, Herrn Stefan Werner, als juristischer Stellvertreter des Landesbischofs.

Gesamtverantwortung
Vertretungsberechtigt im Sinne des Telemediengesetzes und des Medienstaatsvertrages (MStV):

Direktor im Evangelischen Oberkirchenrat
Stefan Werner
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Sprecher der Landeskirche
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Fotos
Gottfried Stoppel und Redaktion

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Übersicht
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Kapitel 1 Editorial & Inhalt

beraten & beschlossen

Kapitel 2 Synodalpräsidentin Foth zu den Schwerpunktthemen

Video Sabine Foth

Kapitel 3 Beschlussübersicht

Das hat die Landessynode beschlossen

Kapitel 8 ~ Impressionen ~

Impressionen der Synodaltagung

Kapitel 13 Aktuelle Stunde

Aktuelle Stunde

Kapitel 21 Selbständige Anträge

Selbständige Anträge

Kapitel 22 Förmliche Anfragen

Förmliche Anfragen

Kapitel 23 Impressum

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Kapitel 24 Datenschutz

Datenschutz

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